Beamte
Die allgemeine Verwaltung umfasst eine Vielzahl von Fachbereichen, in denen Beamte tätig werden können, beispielsweise im Auswärtigen Dienst, der Bundesbank, im Archivdienst oder in der Forstverwaltung. Unterschieden wird in jedem Bereich nach Laufbahnen, in Bayern auch Qualifikationsebenen genannt, die abhängig von der Vorbildungen gewählt werden können. Es gibt:
- Beamte im einfachen Dienst/der ersten Qualifikationsebene
- Beamte im mittleren Dienst/der zweiten Qualifikationsebene
- Beamte im gehobenen Dienst (Studium)/der dritten Qualifikationsebene
- Beamte im höheren Dienst (Studium)/der vierten Qualifikationsebene
- Beamte im mittleren nichttechnischen Dienst
- Beamte im gehobenen nichttechnischen Dienst (Studium)
- Beamte im höheren nichttechnischen Dienst (Studium)
- Beamte im mittleren technischen Dienst
- Beamte im gehobenen technischen Dienst (Studium)
- Beamte im höheren technischen Dienst (Studium)
Notwendige Vorbildung für die einzelnen Laufbahnen Beamter
Bewerber für eine Laufbahn in der ersten Qualifikationsebene benötigen einen Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss. Für die zweite Qualifikationsebene können Bewerber mit Realschulabschluss oder einem Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung in Richtung des Fachbereichs zugelassen werden.
Die Hoch- oder Fachhochschulreife befähigt Sie für eine Ausbildung, dem Bachelorstudium, in der dritten Qualifikationsebene. (Ausnahme: technischer Dienst) Mit einem abgeschlossenen Masterstudium oder einem als gleichwertig anerkannten Hochschulabschluss des entsprechenden Studienfachs, ist die Ausbildung in der vierten Qualifikationsebene möglich.
Neben den Vorkenntnissen müssen grundsätzlich die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden, dazu gehören:
- Deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates
- Gewährleistung, für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, einwandfreies Führungszeugnis, nicht entmündigt und nicht vorbestraft
- gesundheitliche Eignung
- Besitz der nach Landesrecht vorgeschriebenen Qualifikation
Das Auswahlverfahren zur Ausbildung zum Beamten
Erfüllen Sie die Ausbildungsvoraussetzungen, können Sie am Auswahlverfahren teilnehmen. Zunächst werden die Deutsch- und Mathematikkenntnisse, das logische Denken und das Allgemeinwissen abgefragt. Danach folgt ein Vorstellungsgespräch und die ärztliche Einstellungsuntersuchung. Konnten Sie alle Stationen erfolgreich durchlaufen, kann eine Ausbildung aufgenommen werden.
Der nächste Schritt – die Ausbildung zum Beamten beginnt
Jedes Bundesland erlässt eigene Verordnungen für die Ausbildung seiner Beamten, die aus praktischen und theoretischen Abschnitten besteht. Anwärter für die erste und zweite Qualifikationsebene erwerben theoretische Kenntnisse in der Regel an Verwaltungsschulen oder anderen Bildungseinrichtungen der öffentlichen Verwaltung. Anwärtern für die dritte Qualifikationsebene wird das theoretische Wissen an Verwaltungsfachhochschulen oder anderen Bildungseinrichtungen der öffentlichen Verwaltung vermittelt. Referendare der vierten Qualifikationsebene studieren an einer Verwaltungsakademie oder einer speziellen Hochschuleinrichtung der öffentlichen Verwaltung.
Beamte der ersten Qualifikationsebene
Die Ausbildung für die erste Qualifikationsebene hat heute kaum noch Bedeutung. Nach der Ausbildung verrichten Sie vor allem praktische Tätigkeiten, zum Beispiel: in der Postverteilung oder an der Pforte.
Beamte der zweiten Qualifikationsebene
Mit abgeschlossener Ausbildung zum Beamten der zweiten Qualifikationsebene werden Sie bei Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden in der allgemeinen inneren Verwaltung, zum Beispiel in der Bauverwaltung, im Verkehrswesen oder dem Sozialamt, tätig. Möglich ist auch der Dienst in öffentlichen Betrieben und Zweckverbänden. Die Ausbildungsdauer beträgt zwei Jahre. Eingesetzt werden Sie beispielsweise im Finanz- und Rechnungswesen oder Personalwesen. Möglicherweise nehmen Sie Anträge von Bürgern entgegen und bearbeiten diese, Sie erteilen Auskünfte, ermitteln Gebühren oder sind für die Kasse zuständig.
Beamte der dritten Qualifikationsebene
Nach erfolgreich abgeschlossenem Vorbereitungsdienst übernehmen Sie Fachaufgaben in unterschiedlichen Behörden, wie der Bauverwaltung, Liegenschaftsverwaltung, Landesentwicklung oder dem Vermessungswesen. Sie können auch beratend fungieren oder die Antragssachbearbeitung übernehmen. Sie haben die Befugnis, über die Bewilligung oder Ablehnung von Anträgen zu entscheiden. Abhängig von der Behörde nehmen Sie Aufgaben im Außendienst vor Ort wahr, zum Beispiel bei Betriebskontrollen oder im Vermessungswesen.
Beamte der vierten Qualifikationsebene
Mit einem Universitäts- oder Masterabschluss der Rechts-, Wirtschafts-, Finanz-, Sozial-, Verwaltungs- oder politischen Wissenschaften kommt für Sie eine Laufbahn der vierten Qualifikationsebene in Betracht. Beamte besetzen Führungspositionen bei Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden in der allgemeinen inneren Verwaltung. Sie übernehmen beispielsweise die Planung und Organisation von Arbeitsabläufen und dem Personaleinsatz sowie die Einhaltung rechtlicher Bestimmungen innerhalb Ihrer Abteilung oder Dienststelle.
Beamte im nichttechnischen Dienst der zweiten Qualifikationsebene
Beamte im nichttechnischen Dienst führen sachbearbeitende und verwaltende Aufgaben aus. In der Führerscheinstelle bearbeiten Sie Anträge und stellen Führerscheine aus. Sie treffen Entscheidungen über die Zahlung von Elterngeld, stellen Personalausweise aus oder prüfen Anträge zur Anerkennung einer Schwerbehinderung und beantworten E-Mails von Bürgern.
Beamte im nichttechnischen Dienst der dritten Qualifikationsebene
Sie werden auf Sachbearbeiterebene tätig und übernehmen erste Leitungs- und Führungsaufgaben bei Behörden des Bundes, der Länder und bei Stadt-, Gemeinde- und Bezirksverwaltungen, beispielsweise
- im Archivdienst
- im Auswärtigen Dienst
- im Bibliotheks- und Dokumentationsdienst
- bei der Deutschen Bundesbank
- beim Bundesnachrichtendienst
- im Justizvollzugsdienst
Beamte im nichttechnischen Dienst der vierten Qualifikationsebene
Nach Ihrer Ausbildung führen Sie Fach- und Führungsaufgaben aus. Aufgrund Ihrer vielseitigen Ausbildung können Sie als Generalist in allen Bereichen einer Behörde eingesetzt werden.
Beamte im technischen Dienst der zweiten Qualifikationsebene
Als Sachbearbeiter verrichten Sie kontrollierende und überwachende Aufgaben in technisch orientierten Behörden des Bundes, der Länder sowie bei Stadt-, Gemeinde- und Bezirksverwaltungen. Mögliche Einsatzgebiete sind:
- bei der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes
- im feuerwehrtechnischen Dienst
- in der Gewerbeaufsichtsverwaltung
- im Vermessungswesen
- in der Wehrverwaltung des Bundes
Beamte im technischen Dienst der dritten Qualifikationsebene
Im technischen Dienst der dritten Qualifikationseben müssen Sie für eine Ausbildung neben der Hoch- oder Fachhochschulreife über ein für die Laufbahn geeignetes, abgeschlossenes Bachelorstudium oder einen als gleichwertig anerkannten Hochschulabschluss verfügen.
Nach dem Vorbereitungsdienst übernehmen Beamte im technischen Dienst der dritten Qualifikationsebene sachbearbeitende, organisatorische und leitende Aufgaben in technisch ausgerichteten Behörden des Bundes, der Länder sowie bei Stadt-, Gemeinde- und Bezirksverwaltungen. Beispielsweise:
- in der Agrarverwaltung
- im Forstdienst
- im bautechnischen Dienst
- in der Gewerbeaufsichtsverwaltung
- in der Umweltverwaltung
- in der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
Hier üben Sie unter Beachtung rechtlicher Bestimmungen planerische und konzeptionelle Tätigkeiten aus, bearbeiten und prüfen Anträge und sind beratend tätig.
Beamte im technischen Dienst der vierten Qualifikationsebene
Beamte im technischen Dienst der vierten Verwaltungsebene übernehmen Fach- und Führungsaufgaben in technisch ausgerichteten Behörden des Bundes, der Länder sowie bei Stadt-, Gemeinde- und Bezirksverwaltungen in den unterschiedlichsten Bereichen: vom technischen Verbraucherschutz, der technischen Gefahrenabwehr bis hin zu Wissenschaft und Forschung. Sie üben organisierende, überwachende, kontrollierende und leitende Tätigkeiten aus. Dabei wenden sie Gesetze, Verordnungen und Dienstvorschriften an.
Welche Absicherungen sind für Beamte wichtig?
Obligatorisch sind die Kranken- und Pflegeversicherung, die in Deutschland zu den Pflichtversicherungen gehören. Mit den Themen Dienstunfähigkeit und Diensthaftpflichtversicherung sollten Sie sich frühzeitig eingehend auseinandersetzen. Sowohl Dienstunfähigkeit als auch Schadenersatzforderungen für Schäden, die Sie verursachen und haften, können Sie ohne Absicherung finanziell ruinieren.
Fordern Sie individuelle Beratung an
Gern beraten wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg, Sie ausführlich, analysieren mit Ihnen Ihre individuellen Risiken und erarbeiten für Sie maßgeschneiderte Versicherungskonzepte.
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