DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth Beihilfekonforme Krankenversicherung

Beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth

Zwischen dem Arbeitsverhältnis von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie dem Dienstverhältnis von Beamten und Dienstherrn gibt es einige grundlegende Unterschiede. 

Beamte der Feuerwehr genießen durch die umfassenden Schutz- und Fürsorgeleistungen des Dienstherrn bereits eine hohe soziale Absicherung. Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung gilt für sie nicht. Beamte schließen keinen Arbeitsvertrag ab. Das Dienstverhältnis kann nur bei schwerwiegenden Vergehen beendet werden. Beamte können nicht arbeitslos werden. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind nicht notwendig. Pensionierte Staatsdiener erhalten von ihrem Dienstherrn ein Ruhegehalt. Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung müssen sie nicht entrichten.

Beamte der Feuerwehr haben Anspruch auf Krankenfürsorge - je nach Dienstherrn und Dienst entweder Heilfürsorge oder Beihilfe. Der Dienstherr übernimmt die Kosten bei Krankheit oder Pflege, Geburt oder Tod komplett oder teilweise. Von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung sind sie befreit. 

Heilfürsorge ist eine spezielle Krankenfürsorge, bei welcher der Dienstherr die Kosten bei Krankheit komplett trägt. Anspruch auf diese Fürsorgeleistung haben Beamte, deren Risiko für Gesundheit und Leben im Dienst so hoch ist, dass eine private Absicherung unzumutbar oder nicht möglich wäre. Das betrifft in erster Linie Beamte im Vollzugsdienst, bei der Bundeswehr und Beamte der Feuerwehr

Jedes Bundesland erlässt seine eigenen Beihilfeverordnungen. Wer Heilfürsorge oder Beihilfe erhält, kann also nicht pauschal gesagt werden.


Was ist eine beihilfekonforme Krankenversicherung für Beamte der Feuerwehr?

Eine beihilfekonforme Krankenversicherung ist eine Restkostenversicherung, die zusammen mit der Beihilfe des Dienstherrn, Beamten der Feuerwehr und deren beihilfeberechtigten Familienangehörigen einen 100-prozentigen Krankenversicherungsschutz bietet. In welcher Höhe der Dienstherr die Aufwendungen erstattet, ist abhängig vom jeweiligen Bundesland und dem geltenden Beihilfebemessungssatz.

Der Freistaat Bayern hält sich mit seinen Bemessungssätzen an die Vorgaben des Bundes:

  • 50 % für Beamte ohne oder mit einem Kind
  • 70 % für Beamte mit zwei oder mehr Kindern
  • 70 % für berücksichtigungsfähige Partner
  • 70 % für Beamte im Ruhestand
  • 80 % für berücksichtigungsfähige Kinder

Seit 2009, mit der Einführung der allgemeinen Krankenversicherungspflicht, sind Beamte der Feuerwehr verpflichtet, die Restkosten mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abzusichern. Da nur noch 20, 30 oder 50 % der eigentlichen Kosten abgesichert werden müssen, sind die Beiträge besonders niedrig. 

Mit einer gesetzlichen Krankenversicherung ist eine Absicherung der Restkosten nicht möglich. Gesetzliche Krankenkassen bieten lediglich Vollversicherungen an. Die Behandlungskosten rechnet der Leistungserbringer pauschal mit der Krankenversicherung ab. Die Versicherten gehen nicht in Vorleistung. Somit sind keine Erstattungen durch die Beihilfe notwendig.

Vision B – die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV für Beamte der Feuerwehr

Beihilfeberechtigten Beamten der Feuerwehr bietet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth eine private, beihilfekonforme Krankenversicherung mit speziell auf die Beihilfe abgestimmten Tarifen an. Je nachdem, wie komfortabel Sie sich absichern möchten, können Sie zwischen den Tarifen Vision B Basis, Vision B Komfort und Vision B Premium wählen. 

Leistungen der Tarife von Vision B der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth sind unter anderem:

  • Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
  • Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Kostenübernahme alternativer Behandlungen
  • Erstattungen bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung 
  • Kostenerstattungen für Behandlungen durch Heilpraktiker
  • Kostenübernahme bei Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe von bis zu 100 %
  • Hohe Kostenübernahmen für Arzneimittel und Sehhilfen

Von welchem Arzt, Zahnarzt oder Krankenhaus Sie behandelt werden, entscheiden Sie selbst. Ärzte können höhere Honorare abrechnen und nehmen sich mehr Zeit für Sie. Ihre Wartezeiten in Arztpraxen und auf Behandlungstermine sind kurz. Bei Bedarf stehen Ihnen die fortschrittlichsten Behandlungsmethoden, die geeignetsten Therapien und innovativsten Medikamente zur Verfügung. 

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth schließt mit jedem Versicherten einen privatrechtlichen Vertrag ab. Die vereinbarten Leistungen erhalten Sie garantiert, solange der Vertrag gültig ist. Der Gesetzgeber hat keinen Einfluss auf die Vertragsgestaltung. 

Ihr Beitrag zur beihilfekonformen Krankenversicherungsbeitrag wird aus individuellen Faktoren wie Alter und Gesundheitszustand bei Abschluss der Krankenversicherung, Beihilfebemessungssatz und dem gewählten Leistungsumfang ermittelt.

Details

Krankenversicherung für die Familie von Beamten der Feuerwehr

Der Dienstherr ist auch zum Schutz und zur Fürsorge für die Familienangehörigen von Beamten der Feuerwehr verpflichtet. Partner und Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Beihilfe erhalten und sich privat bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth krankenversichern. 

Unter welchen Voraussetzungen Ehe- oder Lebenspartner beihilfeberechtigt sind, legt jedes Bundesland selbst fest. Im Freistaat Bayern können Partner, die im Jahr vor der Antragstellung ein Einkommen von weniger als18.000 € erzielt haben, Beihilfe erhalten. Für Kinder haben Sie Anspruch auf Erstattungen im Rahmen der Beihilfe bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, solange Sie für das Kind Kindergeld erhalten.


Kostenerstattung an Beamte der Feuerwehr

Privatversicherte erhalten für die Behandlung durch den Arzt oder das Krankenhaus eine Rechnung. Für die Kosten müssen Sie zunächst privat aufkommen. Bei der zuständigen Beihilfestelle und der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth können Sie anschließend Anträge auf Kostenerstattung stellen. Nach der Überprüfung wird der jeweils übernahmefähige Kostenanteil zurückgezahlt. 

Sind Maßnahmen mit sehr hohen Kosten verbunden, beispielsweise bei einer stationären Behandlung, haben Sie die Möglichkeit, dem Krankenhaus eine Vollmacht zu erteilen, direkt mit Ihrer Krankenversicherung abzurechnen.

Beamte der Feuerwehr mit Heilfürsorge

Beamte der Feuerwehr, die im aktiven Dienst Heilfürsorge erhalten, benötigen in dieser Zeit keinen zusätzlichen Krankenversicherungsschutz. Über diese Art der Fürsorge werden fast alle Kosten im Krankheits-, Pflege, Geburts- und Todesfall abgedeckt. Besteht das hohe gesundheitliche Risiko nicht mehr, geht der Anspruch auf Heilfürsorge in den Anspruch auf Beihilfe über. Beihilfe erhalten Sie nur, wenn Sie Ihrer Beihilfestelle nachweisen können, über eine beihilfekonforme Krankenversicherung zu verfügen.

Mit einer Anwartschaft können Sie sich lange bevor Sie den Versicherungsschutz benötigen, die garantierte Aufnahme in die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth sichern. Die für den Abschluss der beihilfekonformen Krankenversicherung notwendige Gesundheitsprüfung wird bereits beim Antrag auf eine Anwartschaft durchgeführt.

Das Ergebnis wird später der Aufnahme und Beitragsberechnung zugrunde gelegt. Erlischt der Heilfürsorgeanspruch, kann die Anwartschaft problemlos ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine beihilfekonforme Krankenversicherung umgewandelt werden. Erkrankungen oder Beeinträchtigungen, die nach Abschluss der Anwartschaft auftreten, werden nicht mehr berücksichtigt.

Beamte der Feuerwehr mit gesetzlicher Krankenversicherung

Der Dienstherr beteiligt sich weder an den Beiträgen zur privaten noch an den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung. Die monatlichen Beiträge müssen komplett aus den eigenen laufenden Einnahmen finanziert werden. Bei gesetzlichen Krankenversicherungen besteht aber die Option, in der Familienversicherung weitere Familienmitglieder beitragsfrei mitzuversichern. Die Leistungen gesetzlicher Krankenversicherungen stellen allerdings nur eine Grundversorgung dar.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Sie haben Fragen zur beihilfekonformen Krankenversicherung oder weiteren Versicherungs- und Vorsorgemöglichkeiten der DBV? Unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth beraten Sie gern persönlich und unverbindlich.

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