DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth Beihilfe für Polizei

Beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV
Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth

Der Dienstherr ist aufgrund des Dienst- und Treueverhältnisses seinen Beamten gegenüber zu Schutz und Fürsorge verpflichtet. Von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung sind Beamte befreit. Sie müssen keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen, da sie nicht arbeitslos werden können. Beiträge zur Rentenversicherung sind nicht notwendig, denn Beamte erhalten im Ruhestand von ihrem Dienstherrn ein Ruhegehalt. Bei Unfällen leistet die Unfallfürsorge und bei Krankheit haben Beamte Anspruch auf Krankenfürsorge in Form von Heilfürsorge oder Beihilfe – sie müssen sich nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern.

Heilfürsorge ist ein besonderer Krankenschutz, bei dem der Dienstherr die Kosten bei Krankheit komplett trägt. Diese Form der Fürsorge wird in der Regel Beamten gewährt, deren Berufsrisiko so hoch ist, dass eine private Absicherung unzumutbar wäre, das betrifft in erster Linie Beamte im Vollzugsdienst.

Beamten, die keine Heilfürsorge erhalten, erstattet der Dienstherr im Krankheits- oder Pflegefall, bei Geburt oder Tod sowie für Maßnahmen der Gesundheitsfürsorge einen Teil der Aufwendungen in Form der Beihilfe. Viele Bundesländer orientieren sich stark an den Beihilfevorschriften des Bundes, geregelt wird die Beihilfe letztlich nicht auf Bundes - sondern auf Landesebene.

Beihilfebemessungssätze

Der Freistaat Bayern hält sich bei den Bemessungssätzen an die Vorgaben des Bundes:

  • 50 % für Beihilfeberechtigte ohne oder mit einem Kind
  • 70 % für Beihilfeberechtigte mit zwei oder mehr Kindern
  • 70 % für berücksichtigungsfähige Ehegatten
  • 70 % für Beamte im Ruhestand
  • 80 % für berücksichtigungsfähige Kinder

Seit 2009 ist es Pflicht, die Restkosten mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abzusichern.

Beihilfekonforme Krankenversicherung für Beamte der Polizei

Beihilfeberechtigte Beamte benötigen lediglich eine Restkostenversicherung für den Teil der Aufwendungen, den die Beihilfe nicht abdeckt. Das heißt, Sie müssen nur 20, 30 oder 50 % Ihrer Kosten absichern. Mit einer gesetzlichen Krankenversicherung ist eine Absicherung von Restkosten nicht möglich. Gesetzliche Krankenkassen rechnen mit dem Leistungserbringer Leistungen die übernommen werden direkt und in voller Höhe ab. Die Versicherten müssen nicht in Vorleistung gehen und daher sind keine Erstattungen durch die Beihilfe notwendig.

Beihilfekonforme Tarife privater Krankenversicherungen, wie der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth, ergänzen den Versicherungsschutz der Beihilfe. Kosten, die nicht von der Beihilfestelle erstattet werden, erhalten Sie von Ihrer privaten Krankenversicherung zurück.

Vision B – die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV

Beihilfeberechtigten Beamten der Polizei bieten wir eine private, beihilfekonforme Krankenversicherung mit speziell auf Beihilfe abgestimmten Tarifen an. Je nachdem, welchen Leistungskomfort Sie sich von Ihrer Krankenversicherung wünschen, stehen Ihnen die Tarife Vision B Basis, Vision B Komfort und Vision B Premium zur Auswahl.

Leistungen der Tarife von Vision B der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth

  • Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
  • Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
  • Weltweiter Versicherungsschutz bei Auslandsreisen
  • Chefarztbehandlung bei stationärer Versorgung
  • Im Krankenhaus Unterbringung im 1- oder maximal 2-Bettzimmer
  • Kostenübernahme alternativer Behandlungen
  • Kostenübernahme bei Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe von bis zu 100 %
  • Hohe Kostenübernahmen für Arzneimittel und Brillen

Sie genießen alle Vorteile eines Privatpatienten: Ist es medizinisch notwendendig, erhalten Sie die bestmögliche Behandlung, die geeignetsten Therapien und innovativsten Medikamente. Sie haben uneingeschränkt freie Arzt-, Zahnarzt- und Krankenhauswahl. Ärzte können höhere Honorare abrechnen und sich mehr Zeit für Sie nehmen. Ihre Wartezeiten in Arztpraxen und auf Behandlungstermine sind kurz.

Der Versicherungsvertrag wird direkt zwischen Ihnen und der DBV geschlossen. Die vereinbarten Leistungen erhalten Sie garantiert, so lange der Vertrag gültig ist. Selbst der Gesetzgeber hat nicht die Befugnis, Konditionen des Vertrags zu ändern.

Beiträge zur beihilfekonformen Krankenversicherung

Sie wählen, welche Kosten Sie absichern möchten und zahlen nur für diese. Versicherte in der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth profitieren von einem speziellen, kostengünstigen Beamtentarif, mit Leistung, die weit über dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung liegen.

Die Höhe des Versicherungsbeitrages zu Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth richtet sich nach individuellen Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand, Beihilfebemessungssatz und dem gewählten Leistungsumfang.

Beihilfekonforme Krankenversicherung für Familienangehörige

Ehe- oder eingetragene Lebenspartner, die nicht in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen, von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse befreit sind und deren Einkommen im vorletzten Kalenderjahr unter der vom Bundesland vorgeschriebenen Einkommensgrenze – in Bayern € 18.000 - lag, können ebenfalls von der Beihilfe und den Leistungen der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth profitieren.

Für Kinder können Sie Erstattungen im Rahmen der Beihilfe bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres erhalten, solange für dieses Kind Kindergeld bezogen wird.

Erstattungen der beihilfekonformen Krankenversicherung

Privat versicherte Beamte der Polizei erhalten vom Arzt eine Privatrechnung und zahlen den Rechnungsbetrag aus den eigenen finanziellen Mitteln. Anschließend werden die Belege mit einem Antrag auf Kostenerstattung bei der Beihilfestelle und der Krankenkasse eingereicht, die jeweils ihren Kostenanteil erstatten. Bei zu erwartenden hohen Kosten, beispielsweise bei stationärer Behandlung, können Sie den Leistungserbringer bevollmächtigen, direkt mit der Versicherung abzurechnen.

Beamte mit Heilfürsorge

Beamte der Polizei, die Heilfürsorge erhalten, benötigen keine zusätzliche Krankenversicherung. Über diese Art der Fürsorge werden fast alle Kosten im Krankheits-, Pflege oder Geburtsfall abgedeckt. Wichtig für diesen Personenkreis ist, eine Anwartschaft auf die spätere Aufnahme in die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth abzuschließen.

Mit der Anwartschaft können Sie für die private Krankenversicherung wichtige Faktoren, wie Gesundheitszustand und Alter „konservieren“. Die Anwartschaftsversicherung kann, wenn der Anspruch auf Heilfürsorge in den Anspruch auf Beihilfe übergeht, problemlos in eine Krankenversicherung umgewandelt werden. Durch die Anwartschaft können Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung sofort in die private, beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth eintreten. Erkrankungen oder Beeinträchtigungen, die nach Abschluss der Anwartschaft auftreten, sind nicht mehr relevant.

Gesetzlich versicherte Beamte der Polizei

Der Dienstherr beteiligt sich nicht an den Versicherungsbeiträgen seiner Beamten, sondern erstattet ihnen einen Teil der real entstandenen Kosten. Gesetzlich versicherte Beamte der Polizei müssen für ihre monatlichen Beiträge zu 100 % selbst aufkommen. Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen nur die Kosten für Leistungen, die nicht über das Maß des notwendigen hinausgehen.

Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung

Für Familien mit mehreren Kindern kann die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung unter Umständen kostengünstiger sein, als die private Krankenversicherung. In der Familienversicherung können alle Familienangehörigen mit nur einem Versicherungsbeitrag abgesichert werden. Eine kostenlose Familienversicherung bietet die private Krankenversicherung nicht an. Jedes Familienmitglied benötigt einen eigenen Vertrag.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Sie haben Fragen zur beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth? Unsere Mitarbeiter sind gern persönlich für Sie da und beraten Sie ausführlich zur beihilfekonformen Krankenversicherung.

Beihilfekonforme Krankenversicherung - FAQ

1. Was ist eine beihilfekonforme Krankenversicherung?

Eine beihilfekonforme Krankenversicherung ist eine Restkostenversicherung, welche die Leistungen der Beihilfe ergänzt, so dass die Kosten des Versicherten im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt oder Tod zu 100 % abgesichert werden. Beihilfe ist eine Fürsorgeleistung des Dienstherrn, mit der ein bestimmter Teil von den bei Krankheit verursachten Kosten erstattet wird. Beamte, die keine Heilfürsorge oder truppenärztliche Versorgung erhalten, haben Anspruch auf Beihilfe. Die meisten Bundesländer, wie auch Bayern, halten sich an die vom Bund vorgegebenen Regelungen. In Bayern gelten die Beihilfebemessungssätze:

  • 50 % für Beihilfeberechtigte ohne oder mit einem Kind
  • 70 % für Beihilfeberechtigte mit zwei oder mehr Kindern
  • 70 % für berücksichtigungsfähige Partner
  • 70 % für Beamte im Ruhestand
  • 80 % für berücksichtigungsfähige Kinder

Seit 2009 gilt in Deutschland die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Seitdem sind Beamte der Polizei verpflichtet, die nicht von der Beihilfe getragenen Kosten mit einer Krankenversicherung abzusichern. Dazu wird keine Vollkostenversicherung, sondern nur ein beihilfekonformer Tarif benötigt.

2. Wie hoch sind die Beiträge zur beihilfekonformen Krankenversicherung?

Der Berechnung der Beiträge werden Gesundheitszustand und Alter des zu Versichernden sowie der Beihilfebemessungssatz und die gewünschten Leistungen zugrunde gelegt. Die gesundheitliche Verfassung wird vor Vertragsabschluss geprüft. Eine weitere Überprüfung während des Versicherungsverlaufs ist nicht vorgesehen. Krankheiten, die nach Versicherungsabschluss eintreten, werden nicht mehr berücksichtigt.

Da nur 20 bis 50 % der Aufwendungen abgesichert werden müssen, sind die Beiträge für Beamte der Polizei besonders günstig. Mit der Vereinbarung von Selbstbeteiligungen können die Prämien zusätzlich reduziert werden. Beamtenanwärter bis zu einem bestimmten Alter profitieren von speziellen Ausbildungstarifen.

3. Welche Leistungen bietet die beihilfekonforme Krankenversicherung?

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth bietet Beamten der Polizei die perfekt auf die Beihilfe abgestimmten Tarife Vision B Basis, Vision B Komfort und Vision B Premium an:

  • Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
  • Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Chefarztbehandlung bei stationärer Versorgung
  • Kostenübernahme alternativer Behandlungen
  • Kostenübernahme bei Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe von bis zu 100 %
  • Hohe Kostenübernahmen für Arzneimittel und Brillen

Sie entscheiden selbst, welchen Arzt Sie aufsuchen oder in welches Krankenhaus Sie gehen. Bei einer stationären Behandlung können Sie sich in einem 1- oder 2-Bettzimmer erholen. Sie haben Zugang zu den bestmöglichen Behandlungen, den geeignetsten Therapien und innovativsten Medikamenten. Sie können aus einem umfangreichen Leistungsangebot genau die Leistungen wählen, die Sie benötigen. Die im individuellen Versicherungsvertrag festgelegten Leistungen werden Ihnen garantiert. Die Vertragsbedingungen können auch vom Gesetzgeber nicht geändert werden.

4. Welche Unterschiede gibt es zur gesetzlichen Krankenversicherung?

Zunächst werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht anhand individueller Faktoren, wie dem Gesundheitszustand bestimmt, sondern richten sich nach dem Einkommen und dem Beitragssatz. Es werden keine Risikozuschläge erhoben oder Leistungsausschlüsse vorgenommen.

Die Leistungen gesetzlicher Krankenversicherungen werden vom Gesetzgeber genau vorgegeben und können von ihm jederzeit durch „Gesundheitsreformen“ gekürzt oder gestrichen werden. Sie können nicht selbst bestimmen, welche Leistungen Sie absichern und zahlen daher auch für Leistungen, die für Sie nicht relevant sind. Es wird kein Versicherungsvertrag abgeschlossen, bei einer gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie sich nur anmelden. Es besteht Kontrahierungszwang – niemandem, der nicht anderweitig krankenversichert ist und zum aufnahmeberechtigten Personenkreis gehört, darf die Aufnahme verweigert werden.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen nur Kosten für Leistungen, die von der kassenärztlichen Vereinigung angehörenden Ärzten oder Krankenhäusern erbracht werden. Vertragsärzte sind an das Wirtschaftlichkeitsgebot gebunden. Behandlungen müssen zweckmäßig und ausreichend und vor allem so günstig wie möglich sein. Es steht nur ein begrenztes Budget zur Verfügung. In vielen Bereichen sind hohe Zuzahlungen nötig, beispielsweise in der zahnärztlichen Versorgung.

5. Wie wird die beihilfekonforme Krankenversicherung finanziert?

Private, beihilfekonforme Krankenversicherungen funktionieren nach dem Kapitaldeckungsprinzip. Ein Teil der monatlichen Versicherungsbeiträge wird zur Bildung von Altersrückstellungen verwendet. Jeder Versicherte spart im Versicherungsverlauf für seine höheren Aufwendungen im Alter Kapital an und sorgt somit für sich selber vor.
Gesetzliche Krankenkassen hingegen funktionieren nach dem Umlageprinzip. Die von den erwerbstätigen eingenommenen Beiträge werden sofort wieder zur Kostendeckung verwendet. Die nachfolgenden Generationen finanzieren die medizinische Versorgung der älteren, kranken Versicherungsmitglieder.

6. Wie rechnen beihilfekonforme und gesetzliche Krankenversicherungen für Mitglieder erbrachte Leistungen ab?

Der privatversicherte Beamte bekommt für in Anspruch genommene Leistungen eine Rechnung und bezahlt diese aus seinen laufenden Einnahmen. Anschließend stellt er einen Antrag auf Kostenerstattung. Private, beihilfekonforme Krankenversicherungen zahlen, genau wie die Beihilfestelle, die vom Versicherten verauslagten, erstattungsfähigen Kosten zurück. Gesetzlich Krankenversicherte kommen mit dem Zahlungsvorgang nicht in Berührung. Der Leistungserbringer rechnet seine Kosten direkt mit der Kasse ab. Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen aufgeführt werden, müssen privat gezahlt werden.

7. Können Angehörige in der beihilfekonformen Krankenversicherung versichert werden?

Beihilfeberechtigte Partner oder Kinder können ebenfalls kostengünstig in der privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth versichert werden. Kinder sind bis maximal zur Vollendung des 25. Lebensjahres beihilfeberechtigt. Ehe- oder eingetragene Lebenspartner sind beihilfeberechtigt, wenn sie nicht selbst sozialversicherungspflichtig sind und ihr Einkommen im vorletzten Kalenderjahr unter der vom Bundesland festgelegten Einkommensgrenze lag.

Die Einkommensgrenzen der einzelnen Bundesländer unterscheiden sich teilweise stark und liegen zum Beispiel in Hessen und Rheinland-Pfalz bei unter € 10.000, dagegen in Bayern, Hamburg, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Thüringen und Sachsen bei € 18.000. Die Höhe des Einkommens muss jährlich mit einer Kopie des Steuerbescheids nachgewiesen werden.

Jedes Familienmitglied benötigt einen eigenen Versicherungsvertrag. Bei gesetzlicher Krankenversicherung können Familienangehörige in der Familienversicherung kostenlos mitversichert werden. Für Versicherte mit vielen zu versichernden Kindern lohnt sich ein Versicherungsvergleich.

8. Sind Arzneimittel beihilfefähig?

Arzneimittel, für die keine Höchstgrenzen festgelegt wurden, sind unbeschränkt beihilfefähig. Grenzen werden bei Medikamenten gesetzt, für die es auch günstigere Alternativen gibt. Die Beihilfestellen orientieren sich an den Festbeträgen der gesetzlichen Krankenversicherung. Was über den Festbetrag hinausgeht muss privat gezahlt werden. Über eventuelle Festbeträge können Sie sich bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth oder bei Ihrem Arzt informieren.

9. Sind Rehabilitationsmaßnahmen beihilfefähig?

Beihilfefähig sind ausschließlich Rehamaßnahmen für Beamte der Polizei, die noch aktiv ihren Dienst leisten. Rehamaßnahmen dienen dazu, die Dienstfähigkeit wiederherzustellen - Familienmitglieder und Beamte im Ruhestand haben daher keinen Anspruch auf Erstattungen in Rahmen der Beihilfe.

Erstattungsfähig sind nur die reinen medizinischen Behandlungskosten. Bevor Rehamaßnahmen in Anspruch genommen werden, muss die Notwendigkeit festgestellt und ärztlich bescheinigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor Beginn der Maßnahme die Genehmigung der Krankenkasse einzuholen und die Kostenerstattung mit der Beihilfestelle zu klären.

Haben Sie noch weitere Fragen?

Gern beantworten Ihnen unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth Ihre Fragen zur privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung persönlich und unverbindlich.

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