DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG
Beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV
Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth
Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft erhalten von ihrem Arbeitgeber eine 50%ige Zuzahlung oder einen Zuschuss zu ihren Krankenversicherungsbeiträgen. Lehrer und Referendare haben Ihrem Dienstherrn gegenüber Anspruch auf Krankenfürsorge. In Form der Beihilfe werden 50 bis 80 % der beihilfefähigen Kosten, die durch Krankheit, Pflege, Geburt oder Tod sowie Vorsorgemaßnahmen entstanden sind, erstattet. Wie alle Bürger Deutschlands unterliegen auch Beamte der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht, können aber frei wählen, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern.
Gerne helfen wir als DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth Ihnen dabei, die für Sie individuell ideale Lösung zu finden. Beihilfekonforme Krankenversicherungen privater Krankenkassen sind beihilfeergänzende Tarife. Gesetzliche Krankenversicherungen sind stets Vollkostenversicherungen, die sämtliche Kosten komplett abdecken. Die Versicherten müssen nicht in Vorkasse gehen, Erstattungen sind nicht notwendig. Gesetzliche Krankenversicherungen sind nur mit einer pauschalen Beihilfe, wie sie zurzeit in wenigen Bundesländern angeboten wird, kompatibel.
Beiträge zur Krankenversicherung von Lehrern und Referendaren
Gesetzlich versicherte Lehrer und Referendare des Freistaates Bayern erhalten keine Beihilfe und müssen Ihre Krankenversicherungsbeiträge zu 100 % aus eigener Tasche zahlen. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung richten sich nach der Höhe des Einkommens. Beamte mit einem relativ hohen monatlichen Einkommen müssen auch hohe monatliche Beiträge leisten.
Die Höhe des Versicherungsbeitrages zur privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth ist von individuellen Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand und dem gewählten Leistungsumfang abhängig. Privat krankenversicherte Lehrer und Referendare mit Beihilfe müssen nur noch die nicht von der Beihilfe übernommenen Kosten absichern. Sie benötigen lediglich eine Restkostenversicherung für die verbleibenden 20, 30 oder 50 % Ihrer Aufwendungen und profitieren dadurch von besonders niedrigen monatlichen Prämien.
Leistungen der Krankenversicherung für Lehrer und Referendare
Für gesetzliche Krankenversicherungen gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.“ Nur bei gesetzlichen Krankenversicherungen ist eine Familienversicherung, die Absicherung der Familienangehörigen mit nur einem monatlichen Versicherungsbeitrag, möglich. Bei der privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth stehen nicht ökonomische Gesichtspunkte, sondern die Erfolgsaussichten im Vordergrund. Ist es medizinisch notwendendig, erhalten Sie die bestmögliche Behandlung, die geeignetsten Therapien und innovativsten Medikamente.
Ehe- oder Lebenspartner, die nicht sozialversicherungspflichtig sind und im vorletzten Kalenderjahr mit ihrem Einkommen unter der vom Bundesland vorgeschriebenen Einkommensgrenze lagen, sind beihilfeberechtigt und können ebenfalls von der Beihilfe und den Leistungen der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth profitieren. Für Kinder erhalten Sie Erstattungen in Höhe von 80 % der Kosten bei Krankheit, solang Sie für das Kind Kindergeld erhalten, jedoch maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Kostenerstattungen an Lehrer und Referendare durch Beihilfestelle und privater Krankenkasse
Nach der abgeschlossenen stationären oder ambulanten Behandlung erhalten Lehrer und Referendare eine Privatrechnung, die sie wie jede andere Rechnung auch begleichen. Rechnungen und Rezepte können anschließend mit einem Erstattungsantrag bei der Beihilfestelle und der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth eingereicht werden. Nach Überprüfung werden die erstattungsfähigen Kosten überwiesen.
Stationäre Aufenthalte sind meist mit hohen Kosten verbunden. Für diesen Fall können Sie dem Krankenhaus die Vollmacht erteilen, direkt mit Ihrer Krankenkasse abzurechnen. Ihren Anspruch auf Beihilfe können Lehrer und Referendare nur mit dem Nachweis einer privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung geltend machen. Dem ersten Antrag auf Kostenerstattung muss die Versicherungsbestätigung beigefügt werden.
Wir beraten Sie gern!
Sie haben Fragen zur beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth? Sprechen Sie uns an! Gern sind unsere fachkundigen Mitarbeiter persönlich für Sie da.
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