DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG
in Fürth
Gesetzliche Krankenversicherung für Lehrer

Gesetzliche Krankenversicherung der DBV
Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth

Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine der 5 Pflichtversicherungen des Sozialversicherungssystems Deutschlands. Jeder Bürger mit dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland unterliegt der allgemeinen Krankenversicherungspflicht. Das heißt, jeder der nicht anderweitig krankenversichert ist, muss eine gesetzliche oder private Krankenversicherung abschließen. Die Versicherungspflicht gilt auch für Rentner und Studenten (sofern sie nicht über die Eltern oder die studentische Krankenversicherung abgesichert sind).

Personen, deren Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze von € 60.750 liegt (2019), können sich nur gesetzlich versichern. Ausgenommen von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung sind Beamte, Freiberufler und Selbstständige. Dieser Personenkreis kann sich unabhängig vom Einkommen privat krankenversichern. Etwa 90 % der Deutschen gehören als Pflichtversicherte, freiwillig Versicherte oder Familienversicherte einer der über 100 gesetzlichen Krankenversicherungen, einer AOK, Ersatzkasse, Betriebskrankenkasse, Innungskrankenkasse oder Knappschaft an.

Funktionsweise der gesetzlichen Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherungen funktionieren nach dem Solidaritätsprinzip. Das individuelle Gesundheitsrisiko jedes Einzelnen wird bei den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht berücksichtigt. Die Prämien richten sich nur nach dem Einkommen des Versicherten. Besserverdienende und Gesunde sichern mit ihren hohen Beiträgen die Finanzierung medizinischer Leistungen aller Mitglieder. Somit wird gewährleistet, dass alle die gleichen Leistungsansprüche haben.
Die gesetzliche Krankenversicherung unterliegt dabei der staatlichen Kontrolle. Der Gesetzgeber entscheidet, welche Leistungen und in welcher Höhe von den Kassen getragen werden.

Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung für Lehrer

Aus dem Bruttogehalt und dem Beitragsbemessungssatz wird der monatliche Krankenversicherungsbeitrag ermittelt. Der Beitragssatz aller gesetzlichen Krankenversicherungen liegt derzeit (2019) bei 14,6 Prozent. Darüber hinaus kann jede Kasse einen individuellen Zusatzbeitrag erheben, der im Durchschnitt bei 0,9 % liegt, und Zusatzleistungen anbieten. Hier liegen die einzigen Unterschiede zwischen den einzelnen Kassen.

Die monatlichen Versicherungsbeiträge werden zu je 50 % von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Freiwillig gesetzlich versicherte Lehrer mit Beihilfeanspruch zahlen den gesamten Mitgliedsbeitrag ohne Zuschuss vom Dienstherrn. Die Beiträge sind mit einer Höchstgrenze gedeckelt, die jährlich an die allgemeine Einkommensentwicklung angepasst wird. Bemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze sind nicht identisch. Für 2019 wurde als Bemessungsgrenze € 54.450 im Jahr festgelegt. Einkommen, welches die Bemessungsgrenze übersteigt, wird bei der Beitragsermittlung nicht mehr berücksichtigt.

Gesetzlich versicherte Rentner zahlen wie Erwerbstätige nur die Hälfte des Beitrags, die gesetzliche Rentenversicherung übernimmt die andere Hälfte. Freiwillig Versicherte erhalten keinen Zuschuss – sie müssen den vollen Beitrag selbst aufbringen. 

Können Lehrer die Krankenkasse wechseln?

Die Krankenversicherung kann nach einer Mindestvertragslaufzeit von 18 Monaten problemlos mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Ein Sonderkündigungsrecht ohne Berücksichtigung der Vertragslaufzeit besteht, wenn der bisherige Zusatzbeitrag erhöht oder ein Zusatzbeitrag neu eingeführt wird. Der Wechsel in eine andere Kasse erfolgt übergangslos. Die Gefahr, ohne Krankenversicherungsschutz zu sein, besteht nicht. Kommt bei einer anderen Kasse kein Vertrag zustande, bleibt der Lehrer automatisch in der bisherigen Krankenkasse.

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für Lehrer

Es gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 14 SGB V: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“

Laut Gesetz hat jeder grundsätzlich das Recht auf:

  • Leistungen, die der Vermeidung und Linderung von Krankheiten dienen
  • Leistungen zur Empfängnisverhütung und zum Schwangerschaftsabbruch
  • Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten
  • ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlungen
  • Versorgung mit Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln
  • häusliche Krankenpflege
  • Krankenhausbehandlungen
  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

Eine Leistungsgarantie gibt es nicht. Der Gesetzgeber kann jederzeit Leistungen im Rahmen einer „Gesundheitsreform“ ändern, kürzen oder streichen.
Gesetzlich Krankenversicherte können Arzt und Krankenhaus frei wählen – allerdings müssen diese kassenärztlich zugelassen sein. In der Regel muss das nächstgelegene und kostengünstigste Krankenhaus aufgesucht werden. Andernfalls kann die Kasse den Mehraufwand privat in Rechnung stellen.

Pflichtversicherte Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber während der ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit weiterhin Ihr Gehalt. Danach besteht Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse in Höhe von 70 % des Bruttogehalts, beziehungsweise maximal 90 % des Nettogehalts. Der Beitragssatz sinkt auf 14 %, wenn auf diese Leistung verzichtet wird.

Zusatzleistungen der gesetzlichen Krankenkassen für Lehrer

Etwa 96 % der Leistungen gesetzlicher Krankenversicherungen sind identisch, nur etwa 4 % kann jede Kasse individuell festlegen. Bereiche sind zum Beispiel:
Vorsorge: zusätzliche Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten und Schutzimpfungen. Erstattungen und Zuzahlungen: Erstattet wird ein Teil der Behandlungskosten, beispielsweise für alternative Behandlungsmethoden. Zuzahlungen sind unter anderem für zahnärztliche Leistungen, die über die Regelversorgung hinausgehen, möglich.

Bonusprogramme und Wahltarife: Bonusprogramme in Form von Beitragserstattungen, Sachprämien oder Zuschüssen für medizinische Leistungen sollen Anreize für einen gesunden Lebensstil (gesundheitsfördernder Sport, Teilnahme an Präventionskursen oder für Nichtraucher) setzen. Wahltarife ermöglichen Kosteneinsparungen oder spezifischere Leistungen.

Tipps für Lehrer, die sich gesetzlich krankenversichern möchten

Eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung ist nur möglich, wenn Sie bereits zuvor gesetzlich versichert waren.
Die Tarife gesetzlicher Krankenversicherungen sind nicht beihilfekonform: Gesetzliche Krankenversicherungen sind immer Vollkostentarife. Die entstandenen Kosten rechnet der Arzt oder das Krankenhaus direkt mit der Versicherung ab. Erstattungen an den Versicherten sind nicht nötig.
Die monatlichen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie in voller Höhe selbst aufbringen. Der Dienstherr erfüllt seine Fürsorgepflicht bereits, indem er mit der Beihilfe einen Teil der tatsächlichen Kosten übernimmt.

Die Versorgung ist wenig komfortabel und beschränkt sich auf das Nötigste. Ihren Versicherungsschutz können Sie mit Zusatzversicherungen erweitern, empfehlenswert sind:

  • Zahnzusatzversicherung
  • Krankenhauszusatzversicherung
  • Pflegezusatzversicherung
  • Heilpraktiker- und Brillenzusatzversicherung
  • Auslandskrankenversicherung

Abrechnung der Leistungen

Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach dem "Sachmittelprinzip". Nach der Behandlung rechnet der Leistungserbringer direkt mit der Versicherung ab. Maßnahmen, die keine Kassenleistungen sind, bekommen Lehrer privat in Rechnung gestellt. Hohe Zuzahlungen sind vor allem im Bereich der zahnärztlichen Versorgung zu leisten. Während die Kosten von Zahnbehandlung und Zahnerhalt vollständig übernommen werden, muss bei Kronen, Brücken, Teil- oder Vollprothesen ein großer Anteil selbst bezahlt werden. Zuzahlungen werden auch bei Massagen, Krankengymnastik, Hilfsmitteln, Medikamenten und Sehhilfen fällig.

Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung für Lehrer

Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Familienversicherung, bei welcher mit dem Beitrag des Hauptverdieners auch Partner mit geringem Einkommen und Kinder bis maximal zur Vollendung des 25. Lebensjahres kostenlos mitversichert werden können. Das macht die gesetzliche Krankenversicherung für Lehrer mit vielen Kindern interessant. In diesem Fall kann sie kostengünstiger als eine private Krankenversicherung sein, bei der jeder einen eigenen Versicherungsvertrag benötigt.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Sie möchten sich ausführlich und unverbindlich über die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse beraten lassen? Sprechen Sie uns an, die Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth sind Ihnen gern für Sie da.

Gesetzliche Krankenversicherung - FAQ

Die primäre Aufgaben gesetzlicher Krankenversicherungen sind: “Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern”. Die Kassen sollen ihren Mitgliedern ermöglichen, Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge zu nutzen und die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen abdecken.

Etwa 110 gesetzliche Krankenkassen bieten Krankenversicherungen an. Seit 1996 kann die Krankenkasse frei gewählt werden. Damit begann der Wettbewerb um neue Mitglieder unter den gesetzlichen Krankenkassen. Alle Kassen haben im Wesentlichen den gleichen, vom Gesetzgeber vorgegebenen Leistungskatalog, der etwa 96% der Leistungen fest vorgibt.

Eine Krankenversicherung, als Schutz gegen die finanziellen Folgen von Krankheit, ist für jeden deutschen Bürger, der nicht anderweitig gegen Krankheit abgesichert ist, Pflicht. Die Versicherten schließen mit der Kasse keinen individuellen Vertrag. Zur Aufnahme reicht eine Anmeldung.

Unter welchen Bedingungen kann sich ein Lehrer bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern?

Lehrer mit Beamtenstatus können als freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung beitreten, sofern Sie bereits gesetzlich versichert waren. Für bereits privat Versicherte ist es nahezu unmöglich in eine gesetzliche Kasse zu wechseln.

Angestellte Lehrer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, so lange ihr Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt. Übersteigt das Gehalt die Grenze, können sie in die private Krankenversicherung wechseln oder freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben.

Welche Leistungen bieten gesetzliche Krankenversicherungen Lehrern?

  • ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlung
  • Krankheitsfrüherkennung und Krankheitsverhütung
  • Rehabilitationsmaßnahmen
  • Krankenpflege (zu Hause)
  • Versorgung mit Medikamenten und Hilfsmitteln

Nach § 12 SGB V gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot:

„Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen. Ist für eine Leistung ein Festbetrag festgesetzt, erfüllt die Krankenkasse ihre Leistungspflicht mit dem Festbetrag.“

Die gesetzlichen Krankenversicherungen gewährleisten Ihren Mitgliedern eine gesundheitliche Grundversorgung. Jede gesetzliche Krankenkasse bietet den Versicherten zu 96 % die gleichen, gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen in Bezug auf Arzt-, Zahnarzt- und Krankenhausbehandlungen, Kontrolluntersuchungen, Hilfs- und Heilmittel, Impfungen, Krankengeld, Vorsorgeangebote und Kuren an.

Neben der Regelversorgung gewähren die Krankenkassen zusätzliche, freiwillige Leistungen:

  • Bonusprogramme als Belohnung für einen gesunden Lebensstil, beispielsweise für Mitglieder eines Sportvereins, Versicherte, die regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen oder die für einen umfassenden Impfschutz sorgen
  • Zahnzusatzleistungen: Einige Krankenkassen gewähren beispielsweise Vergünstigungen bei Zahnersatz oder übernehmen Behandlungen, welche über die Regelversorgung hinausgehen
  • Kostenübernahme für alternative Heilmethoden, zum Beispiel für Homöopathie, Osteopathie oder Akkupunktur
  • Zuschüsse für Maßnahmen der Gesundheitsförderung, für einen gesunden Lebensstil, zum Beispiel Sportkurse oder Kurse zum Abbau von Übergewicht oder Stress

Familienversicherung – wen können Lehrer kostenlos mitversichern?

In der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung können mit einem Versicherungsbeitrag Familienangehörige kostenfrei mitversichert werden:

  • Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner mit einem Einkommen von maximal € 450 im Monat, durch eine geringfügige Tätigkeit, dem sogenannten Minijob
  • Kinder können bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres familienversichert werden, nicht erwerbstätige Kinder bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres und Kinder in der Ausbildung oder im sozialen beziehungsweise ökologischen Jahr bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
  • Kinder mit Behinderungen können ohne Altersbegrenzung mitversichert werden, Voraussetzungen sind: eine Behinderung nach Maßgabe des neunten Sozialgesetzbuches und dass das Kind nicht in der Lage ist, sich selbst zu versorgen, außerdem muss die Behinderung eingetreten sein, als das Kind bereits familienversichert war

Gibt es weitere Vorteile für gesetzlich krankenversicherte Lehrer?

  • Bei länger als 6 Wochen andauernden Erkrankungen werden Sie von den Beiträgen befreit
  • Bei Arbeitsunfähigkeit kann Krankengeld in Anspruch genommen werden
  • Härtefallregelungen bei finanziellen Notlagen
  • Kein bürokratischer Aufwand, um verauslagte Kosten erstattet zu bekommen
  • Versicherte mit chronischen oder Vorerkrankungen zahlen keine Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse gibt es ebenfalls nicht

Wie werden Lehrer mit Vorerkrankungen versichert?

Für die Aufnahme in eine gesetzliche Krankenversicherung müssen keine Fragen zum Gesundheitszustand beantwortet werden. Für die Krankenversicherung spielt das Krankheitsrisiko keine Rolle. Es besteht Kontrahierungszwang - Eine gesetzliche Krankenkasse muss jeden aufnehmen, der gesetzlich versicherungspflichtig ist oder sich freiwillig versichern kann.

Wann können Lehrer die gesetzliche Krankenversicherung für einen Wechsel kündigen?

Ein Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung ist problemlos möglich. Sie müssen lediglich die Mindestvertragslaufzeit von 18 Monaten einhalten und die Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende beachten. Zudem besteht ein Sonderkündigungsrecht, wenn Ihre Krankenkasse:

  • erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt
  • ein Zusatzbeitrag erhöht
  • eine Prämienerstattung gesenkt wird

Nutzen Sie das Sonderkündigungsrecht, entfällt die Bindung an die Mindestvertragslaufzeit, die Kündigungsfristen gelten weiterhin.

Können sich Lehrer im Ausland medizinisch behandeln lassen?

Von den Kassen werden in der Regel Leistungen, die in EU-Mitgliedstaaten erbracht werden nur bis zu den in Deutschland üblichen Sätzen übernommen. Bei hohen Kosten besteht die Gefahr, dass die Krankenkasse die Übernahme ablehnt. Liegt Ihr Reiseziel außerhalb Europas, müssen Sie sich privat versichern. Vor einer Reise sollten Sie sich unbedingt bei Ihrer Kasse informieren. Empfehlenswert ist der Abschluss einer sogenannten Auslandskrankenversicherung.

Welche Zusatzversicherungen sind für Lehrer außerdem sinnvoll?

Mitglieder von gesetzlichen Krankenkassen können die Versorgung ihrer Krankenversicherung mit weiteren privaten Zusatzversicherungen vernünftig ergänzen, beispielsweise mit einer Krankenhauszusatzversicherung. Ist eine stationäre Behandlung notwendig, müssen Sie nicht mit dem erstbesten Krankenhaus vorlieb nehmen, sondern können in einem Krankenhaus Ihrer Wahl behandelt werden.

Zahnzusatzversicherung: Im Laufe der Zeit werden meist umfangreichere und kostenintensivere Maßnahmen im Bereich Zähne/Zahnersatz notwendig. Gesetzliche Kassen zahlen lediglich einen festen Betrag als Zuschuss. Eine Zahnzusatzversicherung kann die Kosten übernehmen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden.

Bedenken Sie: Bei vielen Zusatzversicherungen müssen Wartezeiten von mehreren Monaten erfüllt werden. Oftmals sind die Leistungen in den ersten Jahren auf vertraglich festgelegte Höchstbeträge beschränkt. Für bereits begonnene Behandlungen ist eine Absicherung im Nachhinein nicht möglich.

Was sind IGeL-Leistungen?

IGeL steht für: „Individuellen Gesundheitsleistungen“ - Leistungen die von Kassenärzten angeboten, aber nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen, sondern privat in Rechnung gestellt werden. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur Kosten für dringend notwendige medizinische Maßnahmen. Was darüber hinausgeht, wie eine weitergehende individuelle Behandlung, fällt unter die Eigenverantwortung der Versicherten.

Zu den am häufigsten angebotenen oder nachgefragten IGeL –Leistungen gehören (ohne Zahn-IGeL):

  • Reisemedizinische Vorsorge
  • Ultraschall der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung
  • Ultraschall der Brust zur Krebsfrüherkennung
  • PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs
  • Ultraschall des Bauchraums (Eierstöcke/Gebärmutter)
  • Dermatoskopie zur Hautkrebs-Vorsorge
  • Blutuntersuchungen ergänzend zur Kassenleistung
  • Augenspiegelung mit Messung des Augeninnendrucks zur Glaukom-Früherkennung
  • HPV-Test zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs

Haben Sie noch weitere Fragen?

Gern informieren und beraten Sie unsere kompetenten Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth ausführlich zum Thema gesetzliche Krankenversicherung. Sprechen Sie uns an! Wir sind gern für Sie da.

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