DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG
in Fürth
Krankenversicherung

Krankenversicherung der DBV
Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth

In Deutschland gilt die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Eine Krankenversicherung stellt die Finanzierung der medizinischen Leistungen bei Erkrankungen oder Unfällen sicher und ist damit eine der wichtigsten Absicherungen überhaupt. Beamte können sich unabhängig von ihrem Einkommen privat oder gesetzlich krankenversichern. Arbeitnehmer mit einem Einkommen unter der Jahresentgeltgrenze werden in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert.

Das Krankheitsrisiko von Referendaren

Bei Lehrern und Referendaren ist vor allem die hohe Stressbelastung, beispielsweise durch Lärm, schwierige Kinder und große Klassen für psychische und psychosomatische Beschwerden verantwortlich. Psychische Erkrankungen kommen bei Lehrern und Referendaren weitaus häufiger als in anderen Berufen vor. Schon Referendare klagen über Erschöpfung, Müdigkeit oder Schlafstörungen. Nicht selten entwickeln sich daraus Depressionen oder ein Burn-out.

Beihilfe für Referendare

Aufgrund des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses haben Lehrer und Referendare Ihrem Dienstherrn gegenüber Anspruch auf Schutz und Fürsorge. Dazu gehört auch das Recht auf Krankenfürsorge - der Dienstherr gewährt Beamten Beihilfe oder einigen Berufsgruppen freie Heilfürsorge.

Beihilfe vom Dienstherrn für Referendare

Referendare haben Anspruch auf Beihilfe. Im Rahmen der Beihilfe erstattet der Dienstherr einen Teil der Kosten im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt oder Tod sowie für Vorsorgemaßnahmen.

  • Für Beamte ohne oder mit einem Kind werden 50 %
  • Für Beamte mit mindestens 2 Kindern, für beihilfeberechtigte Ehe- oder eingetragene Lebenspartner und für Beamte im Ruhestand werden 70 %
  • Für Kinder und Waisen sogar 80 %

der Kosten übernommen. Die verbleibenden 20 bis 50 % der Aufwendungen müssen mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden. Beihilfekonforme Tarife als Ergänzung der Beihilfe werden ausschließlich von privaten Versicherern, wie der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth, angeboten. Sowohl für die Beihilfe als auch die private Krankenversicherung gilt das Kostenerstattungsprinzip.

Die Aufwendungen für ambulante oder stationäre Behandlungen werden Referendaren privat in Rechnung gestellt. Alle Rechnungen und Belege können bei der Krankenkasse und Beihilfestelle mit einem Antrag auf Kostenerstattung eingereicht werden. Gesetzliche Krankenkassen bieten nur Vollkostentarife an. Die Kosten werden von der Kasse komplett übernommen. Der Leistungserbringer rechnet seine Kosten direkt mit der Krankenkasse ab. Eine Kostenerstattung an den Versicherten ist nicht notwendig.

Leistungen der Krankenkassen für Referendare

Gesetzliche Krankenversicherungen unterliegen den Regelungen und Verordnungen des Gesetzgebers, der das Leistungsangebot festlegt und das Recht hat, jederzeit Leistungen zu kürzen oder zu streichen. Laut Sozialgesetzbuch § 12 gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“ Die Versicherungsbeiträge richten sich nach der Höhe des Einkommens, gesundheitliche Faktoren oder Alter sind weder für die Aufnahme noch die Beiträge relevant.

Beträge zur Krankenversicherung von Referendaren

Beamte, die meist recht gut verdienen, müssen bei der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechend hohe Beiträge zahlen. Zuschüsse zu den Prämien, wie sie privat versicherte Arbeitnehmer vom Arbeitgeber erhalten, gewährt der Dienstherr nicht. Für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der monatlichen Versicherungsbeiträge. Der Dienstherr erstattet seinen Beamten in Form der Beihilfe einen gewissen Teil der tatsächlich entstandenen Kosten. Damit erfüllt er seine Fürsorgepflicht. An den Versicherungsbeiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung muss er sich nicht beteiligen. Freiwillig gesetzlich Versicherte müssen daher den gesamten Krankenversicherungsbeitrag aus eigener Tasche bezahlen.

Private Krankenversicherungen, wie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth, bieten umfassende Leistungen an, die von jedem Versicherten individuell ausgewählt und in einem privatrechtlichen Vertrag fest vereinbart werden. Der Beitrag richtet sich nach dem Gesundheitszustand und dem Alter bei Versicherungsabschluss, dem gewählten Tarif sowie dem Beihilfebemessungssatz. Mit der Beihilfe werden bereits mindestens 50 % der Krankheitskosten abgedeckt. Der Beitragsermittlung wird nur noch der verbleibende Kostenanteil zugrunde gelegt. Privat bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth krankenversicherte Referendare profitieren zudem von speziellen Anwärtertarifen. Sie zahlen ermäßigte Prämien und erhalten dafür eine ausgezeichnete medizinische Versorgung.

Pro und Contra für die private und gesetzliche Absicherung von Referendaren

Gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung bietet die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth Beamten einige Vorteile:

  • Es existiert kein pauschaler Leistungskatalog, der vorschreibt, welche Kosten für Behandlungen und Medikamente erstattet werden.
  • Die mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth vertraglich individuell vereinbarten Leistungen werden garantiert, Streichungen und Änderungen sind ausgeschlossen.
  • Bevorzugte Behandlung beim Arzt: Lange Wartezeiten auf einen Termin oder im Wartezimmer bleiben Ihnen erspart.
  • Hohe Erstattungen im Bereich zahnärztliche Versorgung, für Brillen und Medikamente
  • Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit über einen gewissen Zeitraum
  • Verhaltensboni, beispielsweise für Nichtrauer oder für das Ablegen von Sportabzeichen.

Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung hingegen ist die Familienversicherung, bei der mit einem Mitgliedsbeitrag weitere Familienangehörige kostenlos mitversichert werden können.

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Gerne unterstützen wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth Sie bei der Wahl der für Sie besten Krankenversicherung.

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FAQ Krankenversicherung

Brauchen Referendare eine Krankenversicherung?

In Deutschland gilt eine Krankenversicherungspflicht für alle Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland. Auftrag der Krankenversicherung ist die Sicherstellung einer Versorgung bei Krankheit ohne Rücksicht auf die eigenen finanziellen Mittel.

Welche Möglichkeiten der Absicherung gibt es für Referendare?

Generell existieren in Deutschland zwei unterschiedliche Absicherungsformen:

  • Private Krankenversicherung
  • Gesetzliche Krankenversicherung

Beamte können selbst entscheiden, ob sie sich privat oder gesetzlich versichern.

Wie hoch sind die Beiträge zur Krankenversicherung für Referendare?

Die Versicherungsbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung richten sich nach der Höhe des Einkommens. Private Versicherer ermitteln die Beitragshöhe nach individuellen Faktoren, wie Alter und Gesundheitszustand bei Versicherungsabschluss, Tarif und Beihilfebemessungssatz.

Nach der Behandlung - wie rechnet der Arzt oder das Krankenhaus ab?

Bei gesetzlich Versicherten wendet sich der Leistungserbringer direkt an die Krankenkasse des Patienten. Diese erstattet die Kosten komplett und nach der Regelung im Leistungskatalog. Für Kosten, die nicht von der Kasse übernommen werden, erhält der Versicherte eine Privatrechnung. Privat versicherte Referendare erhalten eine Privatrechnung, die sie wie jede andere Rechnung auch bezahlen. Danach kann bei der privaten Krankenkasse und der Beihilfestelle ein Erstattungsantrag gestellt werden.

Werden Beiträge erstattet, wenn Referendare keine Leistungen in Anspruch nehmen?

Einige wenige gesetzliche Krankenkassen bieten ihren Versicherten einen Wahltarif mit einer Beitragsrückerstattung von maximal einem Monatsbeitrag an, wenn mehr als ein Jahr keine Leistung in Anspruch genommen wurden. Private Krankenkasse erstatten bei Leistungsfreiheit die Beiträge teilweise. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth zahlt Referendaren für das erste leistungsfreie Jahr bis zu 2 Monatsbeiträge zurück.

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