DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG
Möglichkeiten der Krankenversicherung
Eine Krankenversicherung bietet die Sicherheit, bei Bedarf medizinische Leistungen in Anspruch nehmen zu können, ohne Rücksicht auf die gegenwärtige finanzielle Situation. In Deutschland gibt es zwei grundverschiedene Absicherungssysteme:
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Private Krankenversicherung
Der Gesetzgeber schreibt gesetzlichen Krankenkassen genau vor, welche Leistungen sie ihren Versicherten anbieten können. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Kassen liegen in den Sonderleistungen, die jede Kasse selbst definieren darf. Private Kassen bieten ihren Versicherten ein breites Spektrum an Versicherungslösungen und zahlreiche Tarife an, aus dem sich jeder genau die Leistungen heraussuchen kann, die er persönlich benötigt. Eine Krankenversicherung ist für jeden, der seinen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland hat, Pflicht.
Besonderheiten bei Lehrern
Lehrer stehen mit ihrem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Der Dienstherr ist zu Schutz und Fürsorge verpflichtet, was auch die Krankenfürsorge einschließt. Seine Fürsorgeleistung ist keine pauschale Beteiligung an den Versicherungsbeiträgen, er erstattet mit der Beihilfe einen Teil der tatsächlich angefallenen Kosten im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt und Tod sowie für Maßnahmen der Gesundheitsfürsorge. Lehrer unterliegen nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht. Sie können einkommensunabhängig selbst entscheiden, ob Sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern.
Beihilfe – ein eigenständiges Krankensicherungssystem für Lehrer
Die Kombination aus privater Krankenversicherung und Beihilfe ist eine leistungsstarke und kostengünstige Absicherung. In Form der Beihilfe werden Ihnen 50 bis 80 % der beihilfefähigen Kosten erstattet. Übernommen werden für Lehrer:
- ohne oder mit einem Kind 50 %
- mit mindestens 2 Kindern, für beihilfeberechtigte Ehepartner und Beamte im Ruhestand 70 %
- für beihilfeberechtigte Kinder 80 %
der Kosten. Aufgrund der allgemeinen Krankenversicherungspflicht müssen die nicht von der Beihilfe übernommenen Kosten mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden. Eine Versicherungsvariante, die ausschließlich private Versicherungsunternehmen anbieten. Mit gesetzliche Krankenversicherungen können nur reine Vollkostenversicherungen abgeschlossen werden, welche für 100 % der übernahmefähigen Kosten aufkommen. Eine Beteiligung durch die Beihilfe ist nicht vorgesehen.
Beihilfe erhalten Sie daher nur, wenn Sie eine private, beihilfekonforme Krankenversicherung nachweisen können. Mit Vision B bietet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth Lehrern solch eine beihilfekonforme Krankenversicherung als perfekte Ergänzung zur Beihilfe an.
Die Private Krankenversicherung für Lehrer
Vision B der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth ist eine Krankenversicherung mit den speziell auf die Beihilfe abgestimmten Tarifen Vision B Basis, Vision B Komfort und Vision B Premium.
Grundsätzliche Leistungen aller Tarife von Vision B sind zum Beispiel:
- Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
- Weltweiter Versicherungsschutz bei Auslandsreisen
- Kostenübernahme bei Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe bis zu 100 %
- Hohe Erstattungen für Brillen und Medikamente
- Kostenerstattungen für Behandlungen durch Heilpraktiker
- hohe Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
Mit einem Tarif der Krankenversicherung Vision B der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth erhalten Sie Zugang zu den bestmöglichen Behandlungen sowie innovativsten Therapien und Medikamenten. Ihr Versicherungsschutz kann flexibel an Ihre jeweilige Lebenssituation angepasst werden, beispielsweise bei
- Verbeamtung auf Probe
- Eheschließung
- Geburt/Adoption
Jede Versicherungsart hat Vor- und Nachteile für Lehrer
Gesetzliche Krankenversicherung
Der Dienstherr beteiligt sich generell nicht an den Beiträgen zur Krankenversicherung. Lehrer, die sich für eine gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, müssen für die monatlichen Beiträge in voller Höhe, ohne finanzielle Beteiligung des Dienstherrn aufkommen. Mit der Beihilfe erfüllt der Dienstherr seine Fürsorgepflicht.
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung richten sich ausschließlich nach der Höhe des Einkommens. Der Beitragssatz aller Kassen liegt bei 14,6 % des Bruttogehalts plus etwa 1 % für Zusatzleistungen. Mit dem relativ hohen Einkommen von Beamten kann durchaus der Höchstbeitrag (2019 monatlich € 703,32) erreicht werden. Vorteile durch die hohen Beiträge erzielen Sie nicht.
Welche Kosten die Versicherungen zu tragen haben, wird gesetzlich vorgeschrieben. Unterschiede gibt es in den Zusatzleistungen, die jede Krankenversicherung anbieten darf. Als gesetzlich Versicherter erhalten Sie lediglich eine Grundversorgung. Was zählt sind ökonomische Gesichtspunkte: Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Für etwas mehr Komfort müssen Sie entweder Zusatzversicherungen abschließen oder Leistungen, die nicht im Leistungskatalog aufgeführt werden, privat zahlen. So wie der Gesetzgeber Leistungen vorschreiben kann, ist er befugt diese jederzeit wieder zu kürzen oder zu streichen.
Familienversicherung für gesetzlich krankenversicherte Lehrer
Nur bei gesetzlichen Krankenversicherungen haben Sie die Möglichkeit mit einem Versicherungsbeitrag unter Umständen gleich die ganze Familie absichern zu können. Mit vielen Kindern kann sich dadurch ein finanzieller Vorteil ergeben.
Private Krankenversicherung
Mit der Beihilfe werden bereits 50 bis 80 % der Krankheitskosten abgedeckt. Die private Krankenversicherung sichert die restlichen 20 bis 50 % der Kosten ab. Nur dieser Kostenanteil wird der Beitragsberechnung zugrunde gelegt. Daraus resultieren besonders günstige Beiträge für Lehrer mit Beihilfe. Die Höhe des Versicherungsbeitrages zur privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung ist von weiteren individuellen Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand und dem gewählten Leistungsumfang abhängig.
Ehe- oder Lebenspartner von privat versicherten Lehrern, deren Einkommen im vorletzten Kalenderjahr unter der vom Bundesland festgelegten Einkommensgrenze lag und die keiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, können ebenfalls von der Beihilfe und den Leistungen der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth profitieren.
Abrechnung der Kosten für die medizinische Versorgung von Lehrern
Öffnungsaktion der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth
Für junge Beamte mit Vorerkrankungen kann es schwierig werden, eine private Krankenversicherung abzuschließen, beziehungsweise müssen sie hohe Risikozuschläge in Kauf nehmen. Im Rahmen der „Öffnungsaktion“ ermöglicht die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth Lehrern mit gesundheitlichen Problemen innerhalb der ersten sechs Monate nach der erstmaligen Verbeamtung eine erleichterte Aufnahme. Es gilt:
- Höchstgrenze für Risikozuschläge sind 30 Prozent
- keine Leistungsausschlüsse
Lücken der Beihilfe für Lehrer mit Beihilfeergänzungstarifen schließen
Nicht alle Kosten, für die private Versicherer aufkommen, sind beihilfefähig. Möglicherweise müssen Sie diesen Anteil selbst zahlen. Mit Beihilfeergänzungstarifen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth können Sie Ihren Versicherungsschutz optimieren.
Lassen Sie sich persönlich von uns beraten!
Sie haben Fragen zur leistungsstarken, beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth? Sprechen Sie uns an, unsere Mitarbeiter sind gern für Sie da und beraten Sie in einem persönlichen Gespräch umfassend und detailliert.
Kontaktieren Sie uns
DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG
90765 Fürth
FAQ Krankenversicherung für Lehrer
Welche Möglichkeiten der Absicherung gibt es für Lehrer?
Grundsätzlich existieren in Deutschland zwei unterschiedliche Krankenversicherungssysteme:
- private Krankenversicherung
- gesetzliche Krankenversicherung
Lehrer werden verbeamtet oder sind im Angestelltenverhältnis tätig. Angestellte Lehrer, deren Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze von derzeit € 60.750 liegt, haben keine Wahl zwischen privater und gesetzlicher Absicherung. Sie werden in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.
Lehrer mit Beamtenstatus haben, ohne Berücksichtigung der Jahresarbeitsentgeltgrenze, die Wahl, sich freiwillig bei einer gesetzlichen oder bei einer privaten Krankenkasse zu versichern. Der Dienstherr erstattet Beamten in Form der Beihilfe mindestens 50 % ihrer Kosten im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt oder Tod. Die restlichen Kosten müssen mit einer Krankenversicherung abgesichert werden. Die private Krankenversicherung ist in der Regel die günstigere Absicherungsform.
Wie hoch sind die Beiträge zur Krankenversicherung?
Der Beitragssatz gesetzlicher Krankenversicherungen liegt einheitlich bei derzeit 14,6 %. Jede Krankenkasse kann einen Zusatzbeitrag erheben. Im Durchschnitt erhöht sich dadurch der Beitragssatz um 0,9 % auf 15,5 %. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich den Beitrag inklusive Zusatzbeitrag zu gleichen Teilen. Die Beitragshöhe ist daher abhängig von der Höhe des Einkommens. Allerdings werden die Beiträge gedeckelt, die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2019 bei 4.537,50 € im Monat. Auch Personen mit sehr hohem Gehalt zahlen monatlich maximal 351,66 € für ihre Krankenversicherung.
Bei privaten Krankenversicherungen spielt das Einkommen für die Beitragsberechnung keine Rolle. Die Beiträge richten sich nach dem Gesundheitszustand, dem Alter des Versicherten sowie den gewünschten Leistungen und dem Beihilfebemessungssatz. Der Dienstherr erstattet:
- Beamten ohne oder mit einem Kind 50 %
- Beamten mit zwei Kindern und mehr, beihilfeberechtigten Partnern und Beamten im Ruhestand 70 %
- Kindern und Waisen 80 %
der Kosten bei Krankheit. In Baden-Württemberg, Bremen und Hessen gelten andere Sätze.
Welche Leistungen bieten Krankenversicherungen Lehrern?
Das Leistungsangebot gesetzlicher Krankenversicherungen wird zu 95 % vom Gesetzgeber für alle Krankenkassen gleich vorgegeben. Er hat das Recht, jederzeit Leistungen zu kürzen oder zu streichen. Unterschiede gibt es nur bei den Zusatzleistungen, die jede Kasse selbst bestimmen darf. Gesetzliche Krankenkassen kommen in der Regel für die notwendigsten und wirtschaftlich günstigsten Maßnahmen auf.
Leistungen, die nicht im Leistungskatalog enthalten sind oder alles was über dem festgesetzten Höchstsatz liegt, muss privat gezahlt werden. Vor allem bei der zahnärztlichen Versorgung sind hohe Eigenanteile zu leisten.Private Krankenversicherungen, wie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth, bieten umfassende Leistungen und Tarife an, die von jedem Versicherten individuell nach seinem Bedarf ausgewählt und vertraglich fest vereinbart werden.
Wie wirkt es sich aus, wenn Lehrer keine Leistungen in Anspruch nehmen?
Für gesetzlichen Krankenkassen spielt es in der Regel keine Rolle, wie hoch Ihre Beiträge sind und welche Leistungen Sie im Gegenzug in Anspruch nehmen. Egal, ob Sie nur geringe Beiträge zahlen, aber hohe Kosten verursachen oder hohe Beiträge zahlen und keinerlei Leistungen benötigen, an den Beiträgen ändert sich nichts. Private Krankenkasse erstatten bei Leistungsfreiheit einen Teil der Beiträge. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth zahlt Lehrern für das erste leistungsfreie Jahr bis zu 2 Monatsbeiträge zurück.
Können Lehrer die Krankenversicherung wechseln?
Lehrer, die einer gesetzlichen Krankenversicherung angehören, können nach der Mindestvertragslaufzeit von 18 Monaten mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende ihre Versicherung kündigen und problemlos in eine andere gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Der Wechsel von einer privaten Krankenkasse in eine andere ist grundsätzlich möglich, ist aber meist mit Nachteilen verbunden. Der Beitrag bei einer neuen Krankenkasse wird mit aller Wahrscheinlichkeit höher ausfallen.
Zunächst wird wieder eine Gesundheitsprüfung durchgeführt, auch das höhere Alter wirkt sich auf die Beitragshöhe aus. Die bereits gebildeten Altersrückstellungen sind nur bedingt übertragbar. Ein Wechsel von gesetzlich Pflichtversicherten in die private Krankenversicherung ist möglich, sobald das Einkommen über der Jahreseinkommensentgeltgrenze liegt. Einmal in der privaten Krankenversicherung ist der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung schwierig, umso älter Sie sind, fast unmöglich.
Gilt der Versicherungsschutz der Krankenversicherung von Lehrern auch im Ausland?
Private Versicherungsunternehmen bieten bei Reisen innerhalb Europas für die Dauer von mindestens 1 Monat den gleichen Versicherungsschutz mit vollem Leistungsumfang wie in Deutschland an. Mit dem Tarif Vision B der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth sind Lehrer weltweit bis zu 6 Monate abgesichert.
Gesetzliche Krankenkassen sind zurückhaltend, wenn es um die Übernahme von im Ausland erbrachten Leistungen geht. Für Reisen in EU-Mitgliedsstaaten kann eine "Europäische Krankenversicherungskarte“ ausgestellt werden. Es ist empfehlenswert, sich bei Auslandsreisen zusätzlich privat abzusichern.
Nach der Behandlung - wie rechnet der Arzt oder das Krankenhaus mit der Krankenversicherung ab?
Bei gesetzlich Versicherten rechnet der Leistungserbringer direkt mit der Kasse ab. Diese erstattet die Kosten, die im Leistungskatalog enthalten sind. Kosten, die nicht von der Kasse übernommen werden, müssen privat gezahlt werden. Privat versicherte Lehrer gehen in Vorkasse und bezahlen die Behandlungskosten aus ihren laufenden Einnahmen, anschließend stellen sie bei ihrer Krankenkasse und Beihilfestelle einen Erstattungsantrag.
Was ist neben einer Krankenversicherung für Lehrer wichtig?
Auch die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung sowohl für gesetzlich als auch für privat versicherte Lehrer. Gesetzlich Krankenversicherte werden automatisch über ihre Krankenversicherung von der gesetzlichen Pflegeversicherung erfasst. Privat versicherte Lehrer müssen eine separate Versicherung abschließen.Kosten und Leistungen von gesetzlicher und privater Absicherung sind nahezu identisch.
Von den tatsächlich anfallenden Pflegekosten deckt die Versicherung nur einen geringen Teil ab. Die restlichen Kosten muss der Pflegebedürftige oder seine Angehörigen selbst aufbringen. Sehr empfehlenswert ist eine Pflegezusatzversicherung, um das Kostenrisiko so gering wie möglich zu halten.
Wessel & Kollegen oHG
Erlanger Str. 42 A
90765 Fürth
Nach Vereinbarung
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