DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG
Die private Krankenversicherung für Lehrer der DBV
Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth
Lückenlos abgesichert
Als Lehrer oder Lehrerin sind Sie zwangsweise Beamter – somit steht Ihnen Beihilfe zu! Sie sind in der Wahl Ihrer Versicherung frei und können sich zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung entscheiden. Die PKV bietet dabei umfangreichere Leistungen, welche auch auf den Polizeiberuf abgestimmt sind. Wir informieren Sie über das Leistungsspektrum der privaten Krankenversicherung für Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth!
Funktion & Leistungsspektrum der privaten Krankenversicherung für Lehrer
Die private Krankenversicherung für Lehrer unterscheidet sich grundlegend von der gesetzlichen Kasse. Sie können sich Ihre Leistungen selbst zusammenstellen und haben viele Möglichkeiten zur Anpassung an Ihre Lebenssituation. Einseitige Änderungen von Seiten des Versicherers zu Ihrem Nachteil gibt es in der privaten Krankenversicherung ebenfalls nicht. Weiterer Vorteil: Der Beitrag wird nicht nach Ihrem Einkommen bestimmt, sondern nur nach Ihrem Alter, Beruf und Gesundheitszustand.
Die private Krankenversicherung ist modular aufgebaut. Sie wählen zunächst den Grundtarif aus, welchen Sie dann mit einem Baukastensystem anpassen können. Zu den vielseitigen Leistungen der PKV gehören beispielsweise:
- Übernahme der Kosten auch bei Wahlbehandlungen wie etwa Chefarztbehandlung im Krankenhaus. Zusätzlich dazu erhalten Sie Krankenhaustagegeld
- Teure Zahnleistungen werden übernommen, unter anderem die Kosten für hochwertigen Zahnersatz oder Zahnreinigungen
- Bei alternativen Heilmethoden müssen Sie nicht zuerst zu Ihrem Hausarzt. Wir übernehmen auch diese Behandlungskosten unkompliziert
- Wenn die ärztlichen Honorare aufgrund eines hohen Behandlungsaufwands die Höchstsätze der GOÄ übersteigen, übernehmen wir auch diese
Mit der privaten Krankenversicherung für Lehrer sind Sie flexibel aufgestellt. Während der Gesetzgeber die Leistungen in der gesetzlichen Kasse beschränken kann, ist das in der PKV ausgeschlossen.
Was ist die Beihilfe?
Kostendeckung durch den Dienstherrn
Als Beamter in Deutschland – und somit auch als Lehrer– haben Sie Anspruch auf Beihilfe durch den Arbeitgeber. Das bedeutet, dass er 50 bis 80 Prozent der Krankheitskosten übernehmen muss. Es müssen jedoch nur tatsächliche Kosten übernommen werden, weshalb Sie unbedingt eine Rechnung von Ihrem Arzt benötigen – diese bekommen Sie jedoch nur als Privatpatient. Somit verlieren Sie als gesetzlich versicherter Lehrer einen Großteil Ihrer Beihilfeansprüche.
Praktisches Beispiel: Nach einer Zahnbehandlung erhalten Sie eine Rechnung über 1.500 Euro. Bei einem Beihilfesatz von 50 Prozent würden also 750 Euro von Ihrem Dienstherrn übernommen werden.
Wie Sie sehen, bleibt trotz der Beihilfe eine Deckungslücke von 20 bis 50 Prozent. Wegen der in Deutschland geltenden Krankenversicherungspflicht können Sie diese verbleibenden Kosten nicht als Eigenanteil übernehmen, und genau hier setzt die private Krankenversicherung für Lehrer an! Sie trägt genau den Teil der Kosten, welcher nicht durch die Beihilfe bezahlt wurde. Somit sind Sie immer auf der sicheren Seite!
Sinn & Zweck der privaten Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung für Lehrer sichert Sie gegen Restkosten von Behandlungen ab. Sie ist aus diesem Grund auch als Restkostenversicherung bekannt. Sollte sich Ihr Beihilfesatz verändern, etwa weil Sie Kinder bekommen oder heiraten, können Sie auch Ihre PKV flexibel daran anpassen. Somit ist sie eine ,,beihilfekonforme“ Versicherung.
Wir beraten Sie gern
Haben wir Ihr Interesse geweckt und Sie möchten mehr zur privaten Krankenversicherung für Lehrer erfahren? Treten Sie noch heute mit uns in Kontakt und erhalten Sie Ihr individuelles Angebot von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth. Wir freuen uns auf Sie!
Häufig gestellte Fragen
Was ist die Beihilfe?
Die Beihilfe ist ein Anteil der Krankheitskosten, der vom Arbeitgeber getragen wird. Dieser liegt in der Regel zwischen 50 und 80 Prozent.
Was sind Wahlleistungen?
Wahlleistungen sind Leistungen im Krankheitsfall, die Ihre Genesung beschleunigen jedoch nicht unbedingt notwendig sind. Dazu zählt beispielsweise die Chefarztbehandlung.
Darf der Gesetzgeber die Leistungen der PKV einschränken?
Nein, eine Anpassung der Leistungen zu Ihrem Nachteil ist in der PKV ausgeschlossen.
Wessel & Kollegen oHG
Erlanger Str. 42 A
90765 Fürth
09:00 bis 19:00
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