DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth Amtsbezeichnungen

Beamte und ihre Amtsbezeichnungen: Die Grundlagen

Mit dem beruflichen Einstieg als Beamter werden Sie einer sogenannten Qualifikationsebene zugeordnet. In Deutschland wird die Beamtenlaufbahn hierzu in vier Stufen unterteilt, die wir Ihnen in diesem Artikel etwas genauer vorstellen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth ist Ihr Ansprechpartner für Beamte aller Art – sprechen Sie uns an.

Grundwissen zu den Amtsbezeichnungen für Beamte 

Um die einzelnen Laufbahngruppen und ihren Zweck zu verstehen, ist zunächst ein gewisses Grundwissen zu den Amtsbezeichnungen erforderlich. In den nachfolgenden Abschnitten bringen wir Ihnen näher, weshalb Beamte in bestimmte Laufbahnen eingeteilt werden und was die einzelnen Gruppen zu bedeuten haben. 

Unter der Amtsbezeichnung wird die Einordung des Beamten in eine bestimmte Laufbahn und gleichzeitig in die entsprechende Besoldungsgruppe verstanden. Die Bezeichnung steht auf amtlichen Dokumenten in der Regel vor oder nach dem Vor- und/oder Nachnamen des Beamten. Hierzu ein Beispiel: In der Kombination „Max Mustermann, Regierungsdirektor“ ist „Max Mustermann“ der Name des Beamten, „Regierungsdirektor“ seine Amtsbezeichnung. 

Jede Besoldungsgruppe ist einer Amtsbezeichnung zugeordnet. Unter der Besoldungsgruppe wird, verglichen mit der freien Wirtschaft, die Gehaltsklasse des Beamten verstanden. Mit dem Aufstieg in eine höhere Besoldungsgruppe (sogenannte Beförderung) steigt daher auch das Gehalt. Eine „Rückbeförderung“ ist grundsätzlich nicht möglich (Ausnahme: Dienstvergehen). Sie behalten also in jedem Fall mindestens die Besoldungsgruppe, in der Sie beim Einstieg ins Beamtenverhältnis standen. 

Haben Sie weitere Fragen oder möchten wissen, welche Versicherungen für Sie als Beamter die richtigen sind? Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth steht Ihnen bei allen Anliegen mit Rat und Tat zur Seite. Vereinbaren Sie am besten noch heute einen persönlichen Beratungstermin. 

Die Laufbahnen: Grundlage von Aufgaben und Gehalt

Grundsätzlich unterteilt sich der öffentliche Dienst in vier Laufbahngruppen: Den einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienst. Die Zuordnung in eine dieser Laufbahnen ist zum einen für die konkreten Tätigkeiten im Dienst, zum anderen für das Gehalt (=Besoldung) ausschlaggebend. Grundsätzlich gilt: Je höher die Laufbahn, desto höher das Gehalt – damit steigt aber auch die berufliche Verantwortung für Beamte

Außerdem gut zu wissen: Die Bezeichnungen „einfacher Dienst“, „mittlerer Dienst“ und so weiter sind mittlerweile veraltet, werden aber im alltäglichen Sprachgebrauch weiterhin verwendet. Die offiziellen Bezeichnungen für die Laufbahngruppen von Beamten lauten „erste bis vierte Qualifikationsebene“. In den nächsten Abschnitten bringen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth Ihnen die wichtigsten Grundlagen der einzelnen Laufbahnen näher. 

Der einfache Dienst: Die erste Qualifikationsebene

Der einfache Dienst ist die Laufbahn, in der mit Abstand am wenigsten Beamte vorhanden sind. Zudem werden in vielen Bundesländern sowie beim Bund keine neuen Beamten mehr im einfachen Dienst beschäftigt – er wurde zum größten Teil vom mittleren Dienst ersetzt. Dennoch gibt es auch hier verschiedene Amtsbezeichnungen für Beamte

  • Aufseher, Wachtmeister, Oberbetriebsgehilfe in der Besoldungsgruppe A2. 
  • Oberaufseher, Oberwachtmeister, Hauptbetriebsgehilfe in der Besoldungsgruppe A3.
  • Hauptaufseher, Hauptwachtmeister, Erster Betriebsgehilfe in der Besoldungsgruppe A4.
  • Hauptwart, Erster Hauptwachtmeister, Oberbetriebsmeister in der Besoldungsgruppe A5.

Wie Sie an der Auflistung erkennen, gehören die Besoldungsgruppen A2 bis A5 zum einfachen Dienst. Wie in allen Laufbahnen, ist es auch in der ersten Qualifikationsebene möglich, in die nächsthöhere Stufe (mittlerer Dienst) aufzusteigen. Die Besoldungsgruppe A6 ist damit ein sogenanntes „Doppelamt“, da es sowohl die Einstiegsbesoldung für den mittleren, als auch die Endstufe für den einfachen Dienst darstellt. 

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth wissen bei Beamten des einfachen Dienstes, worauf es ankommt. Vereinbaren Sie einfach ein unverbindliches und kostenfreies Gespräch! Beamte des einfachen Dienstes werden nahezu ausschließlich in Gerichten (etwa als Wachtmeister und Postbedienstete) eingesetzt. Diese Aufgaben werden jedoch zunehmend von Tarifbeschäftigten ersetzt, wodurch die erste Qualifikationsebene keine große Bedeutung mehr hat. 

Der mittlere Dienst: Zweite Qualifikationsebene

Im mittleren Dienst befinden sich bundesweit die meisten Beamten. Während Sie für den einfachen Dienst lediglich einen Hauptschulabschluss benötigen, wird für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene ein Realschulabschluss gefordert. Alternativ ist auch ein Hauptschulabschluss mit zusätzlicher Berufsausbildung möglich. Nachfolgend stellt die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth Ihnen die Amtsbezeichnungen für Beamte der zweiten Qualifikationsebene (am Beispiel Finanzverwaltung) vor. 

  • Steuersekretär in der Besoldungsgruppe A6.
  • Steuerobersekretär in der Besoldungsgruppe A7.
  • Steuerhauptsekretär in der Besoldungsgruppe A8.
  • Steueramtsinspektor in der Besoldungsgruppe A9. 

A9 ist auch hier wieder das Einstiegsamt für den gehobenen Dienst, gleichzeitig aber auch das Endamt für den mittleren Dienst. Die Bezeichnungen „Sekretär“, „Obersekretär“ und so weiter stehen für das Amt, der Zusatz „Steuer“ für den Tätigkeitsbereich des Beamten. Auch als Beamter der zweiten Qualifikationsebene ist ein umfassender und gut durchdachter Versicherungsschutz elementar. Um keine falsche Entscheidung zu treffen, sollten Sie sich bereits vor Ihrem Eintritt in den Staatsdienst bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth beraten lassen. 

Der gehobene Dienst: Erste Führungsaufgaben in der dritten Qualifikationsebene

Als Beamter des gehobenen Dienstes werden Ihnen bereits Führungsaufgaben in der Verwaltung übertragen, die vor allem in der Anweisung und Führung der Mitarbeiter der zweiten Qualifikationsebene bestehen. Für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene gibt es daher um einiges höhere Voraussetzungen (eine davon muss erfüllt sein):

  • Hochschulreife, die mindestens für ein FH-Studium ausreicht. Haben Sie ansonsten keine Abschlüsse, können Sie mit diesem Schulabschluss ein duales Studium für den gehobenen Dienst direkt beim Staat absolvieren. Während dieser Zeit sind Sie zum Beispiel Steuerinspektoranwärter – für diesen Status bietet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth spezielle Anwärtertarife an. 
  • Abgeschlossenes FH-Studium (Bachelor oder Diplom) für den direkten Einstieg ohne Vorbereitungsdienst (keine „Anwärterzeit“). 
  • Allgemeine Voraussetzungen für Beamte: Müssen immer vorliegen. 

Die Amtsbezeichnungen für Beamte des gehobenen Dienstes lauten wie folgt (wieder am Beispiel Steuerverwaltung):

  • Steuerinspektor in der Besoldungsgruppe A9.
  • Steueroberinspektor in der Besoldungsgruppe A10.
  • Steueramtmann in der Besoldungsgruppe A11.
  • Steueramtsrat in der Besoldungsgruppe A12.
  • Regierungsrat in der Besoldungsgruppe A13. 

Die Schnittstelle zwischen gehobenem und höherem Dienst ist auch hier wieder die letzte Besoldungsgruppe der dritten Qualifikationsebene, also A13. Als Beamter der vierten Qualifikationsebene steigen Sie ebenfalls mit dieser Besoldung ein. Weitere Informationen erhalten Sie bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth.

Der höhere Dienst: Die höchste Stufe für Beamte in Deutschland

Als Beamter des höheren Dienstes sind Sie Teil der obersten Führungsebene. Um hier einzusteigen, benötigen Sie mindestens einen Master-Abschluss oder ein Uni-Diplom. Wie bereits im vorherigen Absatz erwähnt, steigen Sie mit der Besoldungsgruppe A13 ein und haben grundsätzlich die Möglichkeit, bis A16 befördert zu werden. Bei herausragenden Leistungen ist ein Aufstieg in die B-Besoldungsordnung möglich. 

Die Amtsbezeichnungen für Beamte des höheren Dienstes lauten (am Beispiel allgemeine Verwaltung; die Bezeichnungen sind in den meisten Verwaltungen identisch):

  • Regierungsrat in der Besoldungsgruppe A13
  • Oberregierungsrat in der Besoldungsgruppe A14
  • Regierungsdirektor in der Besoldungsgruppe A15
  • Leitender Regierungsdirektor in der Besoldungsgruppe A16

Auch im höheren Dienst benötigen Sie einen passenden und auf Ihre Beihilfe zugeschnittenen Versicherungsschutz. Für Beamte sind an dieser Stelle insbesondere die Diensthaftpflicht, die private Krankenversicherung und die Dienstunfähigkeitsversicherung zu empfehlen.

Haben Sie weitere Fragen?

Vereinbaren Sie am besten noch heute einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth. Sie haben gerade den Informationstext zu den Amtsbezeichnungen gelesen. 

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