Beihilfestellen in Deutschland: Das gibt es für Beamte zu beachten
Als Beamter kommen Sie in den Genuss der sogenannten Beihilfe. In deren Rahmen erstattet Ihnen der Dienstherr bis zu 80 Prozent der Kosten, die für medizinisch notwendige Behandlungen angefallen sind. In diesem Artikel der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth erfahren Sie, bei welchen Stellen Bundesbeamte Ihre Anträge auf Beihilfe stellen können sowie die Grundlagen der Beihilfe. Die sogenannten Bundesbeihilfestellen werden ergänzt durch die einzelnen Stellen der Länder, die für Landesbeamte zuständig sind.
Ihr Kontakt für die Beihilfe: Diese Stellen sind zuständig
Welche Stelle für Ihre Beihilfe zuständig ist, richtet sich zunächst nach Ihrem Dienstherrn. Nachfolgend haben wir die Beihilfestellen aufgezählt, an die Sie sich als Bundesbeamter wenden müssen. Wichtig hierbei: Bundesbeamter sind Sie nur dann, wenn Ihr Dienstherr die Bundesrepublik Deutschland ist (etwa als Zollbeamter oder Bundespolizist). In diesem Fall sind diese Stellen für Sie zuständig:
- Bundesverwaltungsamt in Köln
- Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) in Berlin
Landesbeamte müssen sich für Ihre Beihilfe an die entsprechenden Stellen des Dienstherrn wenden. Sind Sie beispielsweise bayerischer Finanzbeamter, ist das Landesamt für Finanzen für Sie zuständig. In Niedersachsen fällt die Beihilfe in den Zuständigkeitsbereich des Landesamtes für Bezüge und Versorgung.
Die beihilfekonforme Krankenversicherung: Optimal abgesichert
Grundlage für die Gewährung von Beihilfe ist der Abschluss einer beihilfekonformen Krankenversicherung. Dabei handelt es sich um eine private Krankenversicherung, die an die Ansprüche und den Bedarf von Beamten angepasst ist. Dadurch profitieren Sie unter anderem von einem deutlich geringeren Beitrag.
Grundsätzlich ist es möglich, dass Sie sich trotzdem in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. In diesem Fall erhalten Sie aber nur für die Aufwendungen Beihilfe, für die Sie eine von Ihnen zu bezahlende Rechnung erhalten haben. Denn: Die Rechnung ist die Grundlage, auf der die Beihilfe festgesetzt wird – als Kassenpatient erhalten Sie dieses Dokument aber nur selten, da die Kosten direkt mit der Versicherung abgerechnet werden.
Anders sieht es als Privatpatient in der beihilfekonformen Krankenversicherung aus. Hier erhalten Sie für jede Behandlung eine Rechnung vom Arzt zugesandt. Diese reichen Sie bei der Beihilfestelle Ihres Dienstherrn und bei der Krankenversicherung ein. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth ermittelt im persönlichen Gespräch Ihren konkreten Bedarf und unterbreitet ein unverbindliches Angebot.
Wie hoch ist meine Beihilfe?
Die Beihilfe richtet sich sowohl für Bundes-, als auch für Landesbeamte immer nach sogenannten Beihilfesätzen. Dieser Prozentsatz gibt an, in welcher Höhe die vom Beamten geltend gemachten Aufwendungen ersetzt werden. Die beihilfekonforme Krankenversicherung übernimmt den verbleibenden Betrag.
Folgende Beihilfesätze gelten für Beamte in Deutschland:
- Beamte ohne Kinder: 50 Prozent
- Beamte mit mindestens zwei Kindern: 70 Prozent
- Je Kind: 80 Prozent
- Ehegatte: 70 Prozent
- Halb- und Vollwaisen: 80 Prozent
- Beamte im Ruhestand: 70 Prozent
Wichtig: Wenn Sie Beamter sind, fallen Sie in jedem Fall in den Kreis der Berechtigten. Das gilt jedoch nur, wenn Sie nicht gesetzlich, sondern privat versichert sind. Ihr Ehegatte erhält ebenfalls Beihilfe (70 Prozent), sofern dessen Bruttoeinkünfte pro Jahr 18.000 Euro nicht übersteigen. Für den verbleibenden Betrag muss der Ehegatte eine eigene beihilfekonforme Krankenversicherung abschließen.
Darüber hinaus können Sie Ihre Kinder in der privaten Krankenversicherung der DBV versichern. Auch für sie muss jedoch eine eigene Versicherung abgeschlossen werden. Weisen Sie diese der Beihilfestelle nach, erhalten Sie für die Krankheitskosten jedes Kindes eine Beihilfe in Höhe von 80 Prozent. Den Restbetrag übernimmt auch hier die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth.
Die Kostenerstattung durch Beihilfe und beihilfekonforme Krankenversicherung
Zugegeben: Die Kosten von der Beihilfestelle und der privaten Krankenversicherung erstattet zu bekommen, ist etwas aufwändiger, als es bei Mitgliedern der gesetzlichen Kasse der Fall ist. Dafür genießen Sie jedoch zahlreiche Vorteile, auf die wir in den nächsten Abschnitten eingehen. Zunächst ein kurzer Abriss zum Verfahren – so erhalten Sie als Beamter Ihre Beihilfe:
1. Sie lassen sich von einem Arzt behandeln. Durch Ihre „Card für Privatversicherte“ weiß er, dass Sie Privatpatient sind und schreibt eine Rechnung über die Behandlung.
2. Sie reichen die Rechnung sowohl bei der Beihilfestelle als auch bei der beihilfekonformen Krankenversicherung ein.
3. Wenige Tage später ist das Geld auf Ihrem Konto, sodass Sie die Rechnungssumme an den Arzt überweisen können. So müssen Sie keine Beträge vorstrecken.
In bestimmten Ausnahmefällen (zum Beispiel bei sehr hohen Kosten; Operationen) können Sie das Krankenhaus ermächtigen, die Aufwendungen direkt mit der Beihilfestelle und der beihilfekonformen Krankenversicherung abzurechnen. So gehen Sie keinerlei Risiko ein, hohe Beträge vorstrecken zu müssen. Denn: Insbesondere die Beihilfe prüft Anträge mit hohen Summen etwas genauer, sodass Sie womöglich die Zahlungsfrist der Klinik verstreichen lassen.
Die Vorteile der beihilfekonformen Krankenversicherung
Nicht vergessen: Mit dem Abschluss der beihilfekonformen Krankenversicherung bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth sind Sie Privatpatient mit allen Vorzügen. Damit profitieren Sie stets von den besten Leistungen, die das deutsche Gesundheitssystem auf Lager hat. Hinzu kommen einige weitere Vorteile, die wir in den nächsten Abschnitten näher beleuchten möchten.
Ärzte können Gebühren deutlich über dem Höchstsatz nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abrechnen. Damit kommen Sie in den Genuss der bestmöglichen Behandlung und profitieren von der Fachkompetenz anerkannter Spezialisten in ganz Deutschland. Die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV übernimmt darüber hinaus die Kosten für medizinische Innovationen. Damit profitieren Sie stets von den neuesten Behandlungsmethoden.
Als Beamter in der privaten Krankenversicherung der DBV haben Sie die Möglichkeit, sich für verschiedene Wahlleistungen zu entscheiden. Diese sind freiwillig und verbessern den Komfort oder Ihre allgemeine Situation, insbesondere bei stationären Aufenthalten. Die Klassiker unter den Wahlleistungen sind Chefarztbehandlung, Einzelzimmer und Krankenhaustagegeld.
Die beihilfekonforme Krankenversicherung für Beamte übernimmt deutlich mehr Arznei- und Hilfsmittel, ohne dass Sie eine Zuzahlung leisten müssen. Dazu gehören zum Beispiel Sehhilfen, Behandlungen durch Heilpraktiker oder bestimmte Arzneimittel. Auch die Beihilfe zahlt mehr Kosten als die gesetzliche Krankenversicherung.
Die Zuzahlung bei der Beihilfe
In einigen Bundesländern und bei Beamten des Bundes gibt es Sonderregelungen für die Beihilfe. So müssen Beamte hier einen Eigenanteil von fünf bis zehn Euro bei jeder Behandlung übernehmen, der von der Beihilfe nicht erstattet wird. Allerdings gibt es auch von diesen Regelungen wieder Ausnahmen:
- Schwangere und Kinder müssen keine Zuzahlung leisten.
- Chronisch kranke Beamte zahlen nur die halbe Zuzahlung.
Die beihilfekonforme Krankenversicherung deckt diesen Eigenanteil mit ab. Achten Sie daher unbedingt auf eine entsprechende Klausel im Versicherungsschein. Zudem gibt es eine sogenannte Belastungsgrenze: Die vom Beamten zu tragende Zuzahlung darf zwei Prozent der jährlichen Dienstbezüge nicht übersteigen. Ist das trotzdem der Fall, zahlt die Beihilfe den überschreitenden Betrag.
Fordern Sie individuelle Beratung an
Wir beraten Sie gern bei weiteren Fragen. Sie haben gerade den Informationstext zu den Beihilfestellen in Deutschland gelesen.
Kontaktieren Sie uns
DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG
90765 Fürth
Einige Adressen
Das Bundesverwaltungsamt
Bundesverwaltungsamt
Barbarastr. 1
50735 Köln
Postanschrift:
Bundesverwaltungsamt
50728 Köln
Zentraler Kontakt
+49(0)228 99358-0
+49(0)228 99358-2823
+49(0)221 758-0
poststelle@bva.bund.de
www.bundesverwaltungsamt.de
Vordrucke rund um das Thema Beihilfe zum Herunterladen finden Sie auf der Website der BVA. Zudem bietet die Behörde eine Liste der zuständigen Ansprechpartner für die verschiedenen Dienststellen des Bundes.
Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Bad Homburg
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat DZB
61300 Bad Homburg v. d. Höhe
Antragsformulare zum Download finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen. Dort finden Sie ebenfalls eine Liste der zuständigen Ansprechpartner Ihrer Dienststelle.
Sie haben gerade den Informationstext zu den Beihilfestellen für Beamte in Deutschland gelesen. Neben den genannten Adressen können Sie sich bei offenen Fragen natürlich auch gern an unsere fachkundigen Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth wenden.
Wessel & Kollegen oHG
Erlanger Str. 42 A
90765 Fürth
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