DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth Vermögensschadenhaftpflicht-
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Die verantwortungsvollen Tätigkeiten von Beamten bergen einige Risiken. Unterläuft Ihnen im Dienst ein Fehler, kann dies einen Vermögensschaden zur Folge haben.
Fehler können jedem passieren. Entstehen Dritten dadurch Schäden, muss der Verursacher laut Gesetz die Verantwortung dafür tragen und für Wiedergutmachung sorgen. Im privaten Bereich kommt es überwiegend zu Personen- und Sachschäden. Verwaltungsbeamte bearbeiten unter anderem Anträge, entscheiden darüber, ob finanzielle Ansprüche bestehen und veranlassen die Auszahlung. Bereits ein kleiner Fehler kann fatale Auswirkungen haben. Für diese sogenannten Dienstpflichtverletzungen haften Verwaltungsbeamte bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz persönlich und in unbegrenzter Höhe mit dem ihrem gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen. Die private Haftpflichtversicherung bietet im dienstlichen Bereich keinen Schutz.
Bereits in der Vorbereitungs- und Probezeit müssen Beamte in voller Höhe für Schadenersatz aufkommen, was schon frühzeitig zum finanziellen Ruin führen kann. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth bietet Ihnen optimalen Versicherungsschutz.
Welche Vermögensschäden können Verwaltungsbeamte verursachen?
Unterschieden wird in echte und unechte Vermögensschaden:
Ein echter Vermögensschaden ist ein direkt durch Ihre Handlung oder Ihr Verhalten entstandener Schaden. Echte Schäden sind zum Beispiel finanzielle Nachteile, die durch falsche, fehlerhafte oder unterlassende Tätigkeiten entstehen, beispielsweise:
- Fehlerhafte Datenerfassung
- Nichtbeachtung von Verjährungsfristen
- Rechenfehler bei Leistungsbescheiden
- Fehlerhafte Überweisungen
- Bedienungsfehler an der Computeranlage
- Planungsfehler
- Fehlerhafte Gutachten
- Falsche Auskünfte oder Beratungen
- Unwirksame Vertragsgestaltungen
- Unterlassene Benachrichtigungen oder Weiterleitungen
Ein unechter Vermögensschaden ist ein aus einem Sach- oder Personenschaden resultierender Folgeschaden. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung greift nur bei sogenannten echten oder reinen Vermögensschäden. Die meisten Schäden im Bereich der öffentlichen Verwaltung sind reine Vermögensschäden, die sich nicht aus Personen- und Sachschäden herleiten. Vermögensschäden kommen oft und in allen Bereichen der Verwaltung vor.
Ein klassisches Beispiel ist der Verlust des Dienstschlüssels, woraufhin die gesamte Schließanlage ausgetauscht werden muss. Ein Aufwand, für den der verantwortliche Beamte ohne Absicherung privat aufkommen muss.
Weitere Schadenbeispiele:
Ein Beamter beim Sozialamt berechnet die Höhe des Wohngeldes falsch, woraufhin für viele Sozialhilfeempfänger zu viel Wohngeld ausgezahlt wird, was später von den Begünstigten nicht mehr zurückgezahlt werden kann.
Von einem Beamten des Bauamtes wird irrtümlich eine Baugenehmigung erteilt, nachdem der Bauherr bereits hohe Investitionen getätigt hat, wird die Entscheidung revidiert. Der Bauherr fordert daraufhin Schadenersatz vom Bauamt.
Einem Gastwirt wird von einem Beamten des Ordnungsamtes zu Unrecht seine Gaststättenerlaubnis entzogen. Durch die Schließung entgehen dem Gastwirt Einnahmen. Nachdem der Fehler erkannt wird, muss der Beamte für den entgangenen Gewinn aufkommen.
Durch ein Versehen können schnell Forderungen im fünf- oder sechsstelligen Bereich auf Sie zukommen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth ist auf maßgeschneiderte Versicherungslösungen für den öffentlichen Dienst spezialisiert. Unsere Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt Sie optimal vor unbezahlbaren Schadensersatzansprüchen, die im Rahmen Ihrer Tätigkeit gegen Sie geltend gemacht werden können. Die Leistungen lassen sich individuell an Ihren Bedarf anpassen.
Leistungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung
Wessel & Kollegen oHG in Fürth:
Mit der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth erhalten Sie ein umfangreiches Leistungsspektrum, auf das Sie sich jederzeit verlassen können. Sollten Sie Adressat einer Schadensersatzforderung werden, prüfen unsere geschulten Experten diesen Anspruch zunächst einmal im Detail. Ist der Anspruch berechtigt oder unberechtigt?
Sollte sich der Anspruch als unberechtigt herausstellen, werden wir den Anspruch abwehren. Dabei gehen wir zur Not auch vor Gericht. Kosten müssen Sie dabei nicht befürchten. Wir übernehmen Rechtsanwalts-, Gerichts- und Prozesskosten.
Wenn sich nach eingehender Prüfung herausstellen sollte, dass die Forderung gegen Sie berechtigt ist, können Sie sich ebenfalls auf uns verlassen. Wir unterstützen Sie mit flexiblen und anpassbaren Versicherungssummen von 25.000 € bis zu 500.000 €. Auch für ältere Fälle sind Sie abgesichert. Mit der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung erhalten Sie eine Rückversicherung. Sollte die Forderung aufgrund von Fehlbeträgen in Kassen bestehen, sind wir ebenfalls für Sie da. Hier sind Sie bis zu einer Höhe von 2000 € abgesichert. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth sind jederzeit für Sie da.
Mit der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung schaffen Sie sich ein wichtiges Versicherungsfundament für Ihren risikoreichen Dienst als Verwaltungsbeamter. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth empfiehlt Ihnen die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung in Kombination zur Diensthaftpflichtversicherung abzuschließen. So sind Sie nicht nur vor Vermögensschäden, sondern auch vor Sach- und Personenschäden abgesichert, die während Ihrer Dienstausübung passieren.
- Versicherungssummen von bis zu 500.000 € können vereinbart werden
- Kassenfehlbeträge bis 2.000 €
- Rückwärtsversicherung ohne zeitliche Begrenzung
- Passiver Rechtsschutz – die gestellten Ansprüche werden geprüft - unberechtigte Forderungen werden
- Kommt es daraufhin zu Gerichtsverhandlungen, trägt die DBV die Prozesskosten
- Berechtigte Ansprüche werden von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth reguliert
- Weltweiter Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung
- Nachhaftung bis fünf Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Dienst
Wer sollte eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen?
Jeder Beamte, der beratende, publizierende, prüfende, begutachtende, beurkundende, verwaltende oder vollstreckende Aufgaben ausführt muss sich bewusst sein, dass er für die Folgen seiner Fehler im Dienst mit Schadenersatzforderungen in unbegrenzter Höhe konfrontiert werden kann – Schutz bietet nur eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Angehörige verschiedener freier Berufe, Beamte und Angestellte in Ämtern, Behörden, Gemeinden, Körperschaften, Kammern, Anstalten, Wohnungsunternehmen oder Verbänden kann der Versicherungsschutz einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung im Ernstfall vor existenzbedrohenden Forderungen schützen. Nur wenige Versicherungsunternehmen in Deutschland haben eine leistungsstarke Vermögensschadenhaftpflichtversicherung in ihrem Portfolio.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth bietet Beamten eine flexibel auf die speziellen Bedürfnisse angepasste Haftpflichtversicherung, die Sie rundum perfekt und mit ergänzenden Bausteinen individuell absichert.
Mit dem Baustein Premium genießen Sie beispielsweise durch einen erweiterten Versicherungsschutz mit höheren Versicherungsleistungen noch mehr Sicherheit. Leistungen sind unter anderem:
- 50 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden
- Bis zu 100.000 € bei Abhandenkommen von fremden Schlüsseln oder Code Cards, inklusive bis zu 21 Tagen Objektschutz
Vorteile der Vermögensschadenhaftpflicht für Verwaltungsbeamte
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der DBV tritt bei Ansprüchen geschädigter Dritter und bei Regressforderungen des Dienstherrn an Sie ein und übernimmt die Kosten bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme. Wichtig ist, eine ausreichend hohe Deckungssumme zu vereinbaren. Übersteigen die Schadenersatzforderungen die vereinbarte Versicherungssumme, müssen Sie für die Differenz wiederum mit Ihren privaten Ersparnissen aufkommen.
Was ist das Verstoß-Prinzip bei der Vermögensschadenhaftpflicht?
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung weist gegenüber anderen Haftpflichtversicherungen eine Besonderheit auf. Ein Schadensfall wird in der Regel dann zum Versicherungsfall, wenn der Schaden eintritt oder wenn Schadensersatzansprüche gestellt werden. Das Ausmaß von Vermögensschäden zeigt sich oft erst zeitverzögert, daher gilt für Vermögenshaftpflichtversicherungen das sogenannte Verstoß-Prinzip.
Als Versicherungsfall gilt der Zeitpunkt, wo der Schaden verursacht wurde. Dadurch werden auch Schäden abgedeckt, die erst später offensichtlich werden. Das schützt den Versicherten vor nachträglich gestellten Forderungen und gewährleistet, dass der Geschädigte auch zu einem späteren Zeitpunkt noch Schadenersatzleistungen erhält.
Ergänzungen für Verwaltungsbeamte mit bestehenden Versicherungen
Beamten, die bei einem anderen Versicherungsunternehmen versichert sind, sich aber einen besseren Schutz wünschen, bietet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth die Möglichkeit der Ergänzungsdeckung. Ihr Vorteil: Bei einem Schaden, der durch Ihren bereits vorhandenen Vertrag nicht abgesichert wird, wohl aber im Leistungsumfang unserer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung enthalten ist, leistet die DBV in vollem Umfang Schadenersatz – bereits gegen die Zahlung von 1 Prozent des Versicherungsbeitrages.
Sie möchten sich persönlich beraten lassen? Sprechen Sie uns an – unsere fachkundigen Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth sind gern für Sie da.
Weitere leistungsstarke Produkte der DBV für Verwaltungsbeamte
Wessel & Kollegen oHG
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90765 Fürth
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