Wasserverwaltungsbeamte und Schifffahrtsverwaltungsbeamte
Neben den Bundesautobahnen, Bundesstraßen und der Bundesbahn kommt den Bundeswasserstraßen, als Teil des Transeuropäischen Verkehrsnetzes, eine elementare Bedeutung für den Gütertransport zu. Verantwortlich für die Nutzbarkeit der rund 23.000 km² Küstengewässer und Seewasserstraßen sowie etwa 7.300 km Binnenwasserstraßen, das sind Flüsse und Kanäle, ist die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Auch die Instandhaltung der dazugehörigen circa 450 Schleusenkammern, 290 Wehre, vier Schiffshebewerke, 15 Kanalbrücken, zwei Talsperren und über 15.000 Schifffahrtszeichen fällt in den Aufgabenbereich der Behörde. Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ist dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nachgeordnet.
Die Bedeutung der Wasserstraßen für die Infrastruktur Deutschlands
Bundesweit gibt es mehr als 100 öffentliche See- und Binnenhäfen. Über eine Wasserstraßenanbindung, dem umweltfreundlichsten Verkehrsträger, verfügen in Deutschland fast alle größeren Industrie- und Handelszentren sowie die meisten Großstadtregionen. Von großer Bedeutung als Bundeswasserstraße sind vor allem der Rhein mit seinen Nebenflüssen Neckar, Main, Mosel und Saar sowie die Donau. Gemeinsam mit der Weser, Elbe und Oder sowie einigen Kanäle bilden sie eine gut vernetzte, dichte Infrastruktur.
Der Straßen-, Flug- und Schienenverkehr Deutschlands kann durch die Nutzung der Wasserstraßen für den Transport von Massengütern, den Containertransport und Transporte von gefährlichen Gütern maßgeblich entlastet werden. Außerdem ist diese Art der Beförderung relativ kostengünstig und ökologisch. Jährlich werden bis zu 240 Millionen Tonnen Güter und etwa 1,5 Millionen Container auf den Bundeswasserstraßen transportiert. Auch für den internationalen Güterverkehr in Europa sind die deutschen Bundeswasserstraßen von großer Bedeutung.
Eine wichtige Rolle spielen die Bundeswasserstraßen bei der Wasserversorgung sowie für die Entwässerung, der Abwehr von Gefahren durch Hochwasser und Eis, der Kraftwerksnutzung und der Fischerei. Wasserverwaltungsbeamte und Schifffahrtsverwaltungsbeamte sorgen mit ihrer nachhaltigen Bewirtschaftung dafür, dass all diese Funktionen auch in Zukunft gewährleistet werden können.
Deutschlands Bundeswasserstraßen werden nicht nur wirtschaftlich und für die Ausflugsschifffahrt genutzt, sondern bieten ein breites Spektrum an Erholungs- und Freizeitgestaltungsmöglichkeiten, beispielsweise Kanusport, Rudern, Surfen, Wasserskilaufen und Angeln.
Wasserverwaltungsbeamte und Schifffahrtsverwaltungsbeamte im Einsatz
Wasserverwaltungsbeamte und Schifffahrtsverwaltungsbeamte sind verantwortlich für die Verwaltung und Sicherheit der Wasserstraßen. Sie sorgen nicht nur für die Instandhaltung, dem Aus- und Neubau der Bundeswasserstraßen, sondern auch dafür, dass durch die intensive Nutzung der Bundeswasserstraßen weder Umwelt noch Tiere und Menschen zu Schaden kommen. Bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, zu der die Strompolizei- und Bauaufsichtsbehörde gehören, sind etwa 13.000 Personen beschäftigt.
Rund um die Uhr überwachen Wasserverwaltungsbeamte und Schifffahrtsverwaltungsbeamte in den Verkehrs- und Revierzentralen das Geschehen auf den Wasserstraßen und sind damit in der Lage, bei Havarien oder Problemen sofort eingreifen zu können.
Verantwortlich sind Wasserverwaltungsbeamte und Schifffahrtsverwaltungsbeamte des Bundes beispielsweise für:
- Aufrechterhaltung und Förderung der Schiffbarkeit
- Genehmigungsverfahren
- Erhaltung, Schutz und Pflege von Flussbetten und Ufern
- Beseitigung oder Verhütung von Schäden infolge der Nutzung
- Instandhaltung der Schleusen, Wehre, Brücken, Staumauern, Leuchttürme und Signaleinrichtungen
- Planung und Überwachung von Baumaßnahmen
Die Ausbildung von Wasserverwaltungsbeamten und Schifffahrtsverwaltungsbeamten
Um in die engere Wahl für eine Ausbildung zu kommen, müssen zunächst die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden:
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates
- Gewährleistung, für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten
- Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, keine Schulden oder Vorstrafen
- Besitz des erforderlichen Bildungsabschlusses
Persönliche Voraussetzungen
- Nicht älter als 50 Jahre bei Ausbildungsbeginn
- Nachweis der körperlichen Eignung durch eine amtsärztliche Untersuchung
- Führerschein und die Bereitschaft zum Führen eines Fahrzeuges
Zur Ausbildung zugelassen werden kann, wer das Auswahlverfahren mit verschiedenen Tests erfolgreich absolviert und von ärztlicher Seite für tauglich befunden wird.
Ausbildung zum Wasserverwaltungsbeamten und Schifffahrtsverwaltungsbeamten im gehobenen Dienst oder der 3. Qualifikationsebene
Der Vorbereitungsdienst von Anwärtern für den technischen, gehobenen Dienst in der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes erstreckt sich über 12 bis 18 Monate. Zur Wahl stehen die Fachrichtungen Bautechnik, Maschinentechnik oder Vermessung/Geoinformatik. Beamte auf Widerruf tragen den Titel: „Technischer Regierungsoberinspektoranwärter“.
Fachliche Voraussetzungen:
- abgeschlossenes Bachelorstudium einer Hochschule, Universität oder anderen gleichwertigen Bildungseinrichtung
- in der Fachrichtung Bautechnik: abgeschlossenes Studium im Bauingenieurwesen – von Vorteil ist eine Vertiefung in den Bereichen Wasserbau, Grundbau oder konstruktiver Ingenieurbau
- in der Fachrichtung Maschinentechnik: abgeschlossenes Studium beispielsweise im Maschinenbau, Schiffbau, der Elektrotechnik, Nachrichtentechnik oder Informationstechnik
- in der Fachrichtung Vermessungstechnik / Geoinformatik abgeschlossenes Studium im Vermessungswesen
Die praktische Ausbildung findet in unterschiedlichen Dienststellen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes statt, beispielsweise in der Generaldirektion oder in einer Außenstelle beziehungsweise in nachgeordneten Wasser und Schifffahrtsämtern.
Wie geht es nach der Ausbildung zum Wasserverwaltungsbeamten und Schifffahrtsverwaltungsbeamten weiter?
Nach bestandener Laufbahnprüfung werden Sie zum Beamten auf Probe ernannt und Ihnen wird ein Amt verliehen, Sie tragen die Amtsbezeichnung: „Technischer Regierungsoberinspektor“.
Beamte im technischen Dienst der Fachrichtung Bautechnik entwerfen beispielsweise neue Wasserbauwerke und sorgen für die Instandhaltung bereits vorhandener Bauwerke. Sie planen und konstruieren Modelle für Neu- und Ausbaumaßnahmen, erstellen Leistungskataloge, vergeben Aufträge und überwachen die Umsetzung Ihrer Projekte.
In der Fachrichtung Maschinentechnik sind Sie für die Wartung der technischen Bauteile zuständig. Sie konzipieren und bauen Antriebe und Steuerungen, beispielsweise für Schleusenanlagen. Sie können auch die Planung, beispielsweise von Investitionsmaßnahmen an Schifffahrtsanlagen übernehmen oder Schifffahrtsunfälle abwickeln. Möglich ist auch die Leitung eines Außenbezirkes oder eines Bauhofes, beziehungsweise eines Sachbereichs in einem Wasser¬ und Schifffahrtsamt.
Ausbildung zum Wasserverwaltungsbeamten und Schifffahrtsverwaltungsbeamten im höheren Dienst
Die erforderlichen spezifischen Kenntnisse in den Fachrichtungen:
- Bautechnik
- Maschinentechnik
eignen sich Nachwuchskräfte für den höheren technischen Dienst in der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung im Rahmen eines Referendariats an. Nach der Ausbildung übernehmen Sie als Experte für Technik, Nautik, Recht, Ökologie und Wirtschaft eine verantwortungsvolle Rolle bei der bedarfsgerechten Gestaltung der Schifffahrtswege. Ihre Aufgabe ist es, durch den Einsatz innovativer Technik die Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sicherheit der Bundeswasserstraßen jederzeit zu gewährleisten und zu verbessern.
Nicht immer verläuft alles nach Plan - Versicherungen für Wasserverwaltungsbeamte und Schifffahrtsverwaltungsbeamte
Kranken- und Pflegeversicherung sind in Deutschland Pflichtversicherungen. Wichtig für jeden Beamten sind:
Eine Dienstunfähigkeit kann Sie finanziell ruinieren. Das Risiko ist in den ersten Jahren, wenn noch keine finanziellen Ansprüche dem Dienstherrn gegenüber bestehen, besonders hoch.
Mit der „Dienstanfänger-Police“ der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth sichern Sie sich bei Dienstunfähigkeit in der Ausbildung und Probezeit eine Dienstunfähigkeitsrente von bis zu € 1.800, gleichzeitig sind die Beiträge in den ersten Jahren gering. In Kombination mit einem Altersvorsorgeprodukt der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth legen Sie gleichzeitig das Fundament Ihrer finanziellen Sicherheit im Alter.
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