Die Diensthaftpflichtversicherung für Polizisten
der DBV Zimmer oHG in Grünberg, Gelnhausen, Reiskirchen und Allendorf
Beamte der Polizei tragen für alle dienstlichen Handlungen die volle Verantwortung. Daher kann Sie der Dienstherr in Regress nehmen, wenn sich herausstellt, dass Sie beispielsweise das notwendige Maß bei einer Diensthandlung überschritten haben. Mit der Diensthaftpflichtversicherung für Polizisten der DBV Zimmer oHG in Grünberg, sowie in Gelnhausen, Reiskirchen und Allendorf sind Sie hier auf der sicheren Seite. Wir regulieren berechtigte Ansprüche und wehren unberechtigte Forderungen ab.
Bedeutung der Diensthaftpflichtversicherung für die Polizei
Das Beamtenstatusgesetz regelt einheitlich für alle Beamtinnen und Beamten in Deutschland, dass für dienstliche Handlungen die volle persönliche Verantwortung gilt. Sie haften also beispielsweise für polizeiliche Maßnahmen. Bei Beamten schreitet zunächst der Dienstherr ein und übernimmt die Forderung von Geschädigten. Anschließend kann er Sie als Polizistin oder Polizist jedoch in Regress nehmen.
Beispiel: Sie halten eine flüchtige Person fest. Ein Gericht befindet später, dass Sie dabei zu gewaltsam vorgegangen sind, und spricht dem Geschädigten 5.000 Euro Schmerzensgeld zu. Diese Summe müssen Sie aufbringen.
Mit der Diensthaftpflichtversicherung für Polizisten der Deutschen Beamtenversicherung mildern Sie die Folgen der dienstlichen Haftung ab. Denn wir übernehmen gegen Sie geltend gemachte Forderungen in voller Höhe. Abgedeckt sind dabei alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie im Dienst oder im Zusammenhang mit dem Dienst verursacht haben.
Leistungen und Vorteile der Diensthaftpflicht für Polizisten
Mit der Diensthaftpflichtversicherung für Polizisten sind Sie immer auf der sicheren Seite. Denn wir bieten Ihnen unter anderem folgende Leistungen & Vorteile:
- Sie bestimmen selbst über die Höhe der Versicherungssumme. Sie gibt an, bis zu welchem Betrag wir den einzelnen Schaden regulieren
- Abgedeckt sind alle dienstlich veranlassten Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden – auch immaterieller Art wie bei Beleidigungen
- Der Versicherungsschutz gilt weltweit, insbesondere auch bei dienstlichen Handlungen im Ausland
- Auch Schäden, die Sie dem Dienstherrn zufügen – etwa durch den Verlust von Schlüsseln oder der Uniform – sind mitversichert
- Die DBV verzichtet auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. Dadurch leisten wir auch bei vermeidbaren Fehlern und ihren Folgen. Nur Vorsatz ist nicht versichert
- Kombinieren Sie die dienstliche mit der privaten Haftpflichtversicherung, profitieren Sie von attraktiven Rabatten auf den Gesamtbeitrag
- Beiträge für die Diensthaftpflichtversicherung von Beamten der Polizei sind steuerlich als Werbungskosten abziehbar
Gerade in gefährlichen Berufen wie bei der Polizei ist ein umfassender Haftpflichtschutz unverzichtbar. Denn wir halten Ihnen den Rücken frei! Machen Dritte Forderungen gegen Sie geltend, die wir für unberechtigt halten, wehren wir sie ab. Alle Kosten, die etwa für Anwälte und Gerichte entstehen, werden von der DBV übernommen.
Wir beraten Sie gern
Erfahren Sie noch heute mehr über die Diensthaftpflichtversicherung für Polizeibeamte und die zahlreichen Vorteile der Police. Vereinbaren Sie einen ersten Termin bei Ihrer DBV Zimmer oHG in Grünberg, sowie in Gelnhausen, Reiskirchen und Allendorf und lassen Sie sich beraten. Wir freuen uns bereits auf Sie!
Termin vereinbarenHäufig gestellte Fragen
Warum brauche ich bei der Polizei eine Diensthaftpflichtversicherung?
Weil Sie als Beamtin oder Beamter für alle von Ihnen verursachten Schäden haften, wenn keine Ermächtigungsgrundlage im Gesetz greift. Besonders in Affekthandlungen können Sie die Folgen und damit das Risiko nie genau abschätzen. Denn oft haben Sie nur Bruchteile einer Sekunde Zeit, um eine Entscheidung zu treffen.
Was leistet die Diensthaftpflichtversicherung für Polizisten?
Die Diensthaftpflichtversicherung für Polizisten übernimmt die finanziellen Folgen von Schäden, die Sie in Ihrer Eigenschaft als Polizistin oder Polizist verursachen. Außerdem wehren wir unberechtigte Forderungen Dritter für Sie kostenneutral ab.
Wie kann ich den Beitrag steuerlich geltend machen?
Beiträge für eine Diensthaftpflicht lassen sich steuerlich als Werbungskosten geltend machen. Sie mindern damit Ihre Steuerlast.
Zimmer oHG Inh. Dern Otto Dietl
Alsfelder Str. 43
35305 Grünberg
Nach Vereinbarung
09:00 bis 18:00
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