Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer
der DBV Zimmer oHG in Grünberg
Vor allem in den ersten Dienstjahren bist du als Lehrerin oder Lehrer nicht vor den Folgen einer Dienstunfähigkeit geschützt. Sorge daher frühzeitig für eine ganzheitliche Absicherung und entscheide dich für die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer der DBV Zimmer oHG in Grünberg. Denn wir zahlen dir eine monatliche Rente, wenn du wegen Dienstunfähigkeit aus dem aktiven Dienst entlassen wirst.
Die Gefahr der Dienstunfähigkeit bei Lehrerinnen und Lehrern
Die Dienstunfähigkeit gehört gerade bei Lehrkräften zu den Gefahren, die am häufigsten unterschätzt werden. Alternativ merkst du erst viel zu spät, dass du eine Dienstunfähigkeitsversicherung brauchst, kannst sie dann aber etwa wegen Vorerkrankungen nicht mehr abschließen. Kümmere dich daher möglichst frühzeitig um einen ganzheitlichen Schutz.
Eine Dienstunfähigkeit liegt grundsätzlich immer dann vor, wenn du deinen Dienst aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben kannst. Sie wird vom Amtsarzt festgestellt, wenn der Dienstherr oder du einen entsprechenden Antrag stellen.
Die Feststellung der Dienstunfähigkeit hat je nach Beamtenstatus mehr oder weniger schwerwiegende Folgen. Besonders in den ersten Jahren sind sie allerdings gravierend:
- Beamte auf Widerruf und Probe werden bei Dienstunfähigkeit entlassen. Sie verlieren ihren Status als Beamte und damit alle Ansprüche gegen den Dienstherrn
- Beamte auf Lebenszeit werden in den Ruhestand versetzt, wenn sie dienstunfähig sind. Sie erhalten Beihilfe und Versorgung (Ruhegehalt)
Aber: Auch bei Beamten auf Lebenszeit liegt die Mindestpension bei gerade einmal 1.800 Euro pro Monat. Du musst hier zwar nicht im selbem Umfang wie Beamte auf Widerruf und Probe vorsorgen, ganz auf eine Absicherung verzichten solltest du aber nicht.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer der Deutschen Beamtenversicherung setzt hier an. Wir zahlen dir eine monatliche Rente, wenn der Dienstherr die Dienstunfähigkeit feststellt. Dein konkreter Beamtenstatus ist dabei unerheblich. Die Höhe der Rente bestimmst du selbst und passt sie damit an deinen individuellen Lebensstandard an.
Die echte DU-Klausel in der
Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer ist im weitesten Sinne eine „klassische“ Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Unterschied besteht aber in der sogenannten DU-Klausel, die sich speziell an Beamte richtet. Achte hier besonders darauf, dass deine Police eine echte DU-Klausel enthält:
- Mit der echten DU-Klausel akzeptiert der Versicherer die Feststellung des Amtsarztes ohne weitere Prüfung. Stellt der Dienstherr eine Dienstunfähigkeit fest, bist du für uns automatisch auch berufsunfähig
- Bei einer unechten DU-Klausel prüft der Versicherer die Feststellungen des Amtsarztes nach. Kommt er dabei zu einem anderen Ergebnis, verweigert er möglicherweise die Zahlung der Rente – mit fatalen Folgen für dich als Lehrerin oder Lehrer
Alle Verträge der DBV enthalten daher eine echte DU-Klausel. Hier sparen wir nicht am falschen Ende!
Leistungen der DBV DU-Versicherung für Lehrer
Mit der DU-Versicherung für Lehrer profitierst du unter anderem von folgenden Leistungen & Vorteilen:
- Du bestimmst selbst über die Höhe deiner Rente. Diese zahlen wir dir aus, sobald die Dienstunfähigkeit feststeht
- Wird die DU erst später festgestellt, bekommst du die vereinbarte Rente rückwirkend ausgezahlt
- Wir verzichten auf die abstrakte Verweisung. Kannst du noch einen anderen Beruf ausüben, ist das für uns unbeachtlich
- Während wir die Rente auszahlen, musst du keine Beiträge mehr für deine DU-Versicherung bezahlen
- Beiträge für die Dienstunfähigkeitsversicherung kannst du in voller Höhe steuerlich geltend machen
Wir beraten Sie gern
Möchtest du mehr über die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer erfahren? Vereinbare noch heute einen ersten Termin bei der DBV Zimmer oHG in Grünberg und lass dich beraten!
Termin vereinbarenHäufig gestellte Fragen
Was ist eine DU und wer stellt sie fest?
Eine Dienstunfähigkeit ist die „gesundheitsbedingte, dauerhafte Unfähigkeit, den Dienst auszuüben“. Sie wird auf Antrag des Beamten oder Dienstherrn vom Amtsarzt festgestellt.
Wann erhalte ich die Rente von der Dienstunfähigkeitsversicherung?
Die DBV zahlt die vereinbarte Rente aus, wenn der Dienstherr eine Dienstunfähigkeit festgestellt hat. Der konkrete Beamtenstatus (Widerruf, Probe, Lebenszeit) spielt dabei keine Rolle.
Kann ich den Beitrag von der Steuer absetzen?
Ja, Beiträge lassen sich in voller Höhe von der Steuer absetzen. Es handelt sich bei ihnen um Sonderausgaben nach § 10 EStG.
Zimmer oHG Inh. Dern Otto Dietl
Alsfelder Str. 43
35305 Grünberg
Nach Vereinbarung
09:00 bis 18:00
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