10 Tipps für Referendare und Lehrer
Beamte sind zwar nicht sozialversicherungspflichtig, doch gilt die allgemeine Krankenversicherungspflicht für jeden Bürger in Deutschland. Spätestens bei Beginn des Referendariats ist eine eigene Krankenversicherung ein gesetzliches Muss.
Grundsätzlich besteht für Verwaltungsangestellte Wahlfreiheit zwischen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen. Übrigens bereits während des Vorbereitungsdienstes, weil Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt schon als Beamte klassifiziert werden.
Die Entscheidung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung sowie den verschiedensten Tarifen sollte nicht leichtfertig erfolgen, weil die individuelle Ideallösung von vielen Faktoren abhängt. Zumal privaten und gesetzlichen Versicherungsträgern ganz unterschiedliche Modelle zu Grunde liegen, wenn es um Leistungen, Beiträge, Service und Abrechnungen geht.
Kurzum: Die Wahl der Krankenversicherung sollte genau und vorausschauend geplant werden.
Das erfahrene Team der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Ortz hilft gern dabei, Licht in den unübersichtlichen Tarif-Dschungel zu bringen und die persönlich zugeschnittene Bestlösung zum besten Preis zu ermitteln. Gerne beraten wir Sie im Rahmen eines Telefon-, Chat-, oder Bürotermins in unserem Haus.
Bis dahin möchten wir Ihnen mit 10 Tipps für Referendare und Lehrer die erste Orientierung in der komplexen Materie erleichtern:
1.) Ihre Krankenversicherung – die Kosten
Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die monatlichen Beiträge zur Krankenversicherung – das ist das klassische Modell aus der Privatwirtschaft mit Angestelltenverhältnis, welches übrigens Zuschüsse zur privaten Krankenversicherung miteinschließt. Als Beamtin oder Beamter ist die Situation eine grundsätzlich andere: Der Dienstherr von Beamten beteiligt sich nicht an den Beiträgen zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Gesetzlich krankenversicherten Beamten obliegt die Finanzierung des gesamten Beitragssatzes.
Im Zuge des besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses ist der Dienstherr zur Fürsorgepflicht gegenüber den Beamten verpflichtet und erstattet eine Beihilfe in Höhe von 50 bis 80 Prozent der tatsächlich entstandenen Kosten im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt und Tod sowie für gesundheitserhaltenden Vorsorgemaßnahmen. Die Restkosten werden vom Versicherten über eine beihilfekonforme Krankenversicherung beglichen. Tatsächlich ist die private Krankenversicherung – trotz attraktiverer Leistungen als bei der gesetzlichen – für Referendare und Lehrer die kostengünstigere Möglichkeit, zumal individuell vereinbarte Selbstbehalte, Beitragsrückzahlungen und die Anwartschaft die Beträge zusätzlich reduzieren.
2.) Exklusiv für Sie: Wir erstellen Vergleiche
Speziell für Beamte bietet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Ortz eine große Auswahl von Versicherungsangeboten. Wir unterstützen Sie nicht nur gern mit einer persönlichen Beratung, sondern stellen Ihnen obendrein ein Vergleichsportal zur Verfügung, in dem Sie in Eigenregie mit den verschiedenen Parametern jonglieren können, um eigene Schlüsse ziehen zu können. Doppelt hält schließlich besser. Auf unserer Webseite und auch in Testberichten renommierter Verbraucherorganisationen erhalten Sie zusätzliche Informationen zu Tarifen, Beiträgen, Leistungen und Serviceangeboten verschiedener Versicherungen.
3.) Vorteile der privaten Krankenversicherung
Mit der privaten und beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Ortz genießen Sie alle Vorteile eines Privatpatienten: möglichst effiziente und moderne Behandlungen und Medikamente, freie Wahl von Krankenhaus und Fachärzten, kurze Wartezeiten bei Behandlungsterminen und in der Arztpraxis selbst und noch viel mehr.
Weitere Leistungen der privaten Krankenkassen:
Das breit gefächerte Leistungsspektrum erlaubt die Wahl individueller Leistungspakete, die mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Ortz in einem privatrechtlichen Vertrag fixiert werden. Die Vereinbarungen gelten nicht nur ein Leben lang – unter bestimmten Voraussetzungen profitieren auch Lebens- und Ehepartner und die eigenen Kinder von Beihilfe, Vorzugsleistungen und der oft genug überraschend kostengünstigen Absicherung.
Als Mitglied der privaten Krankenversicherung können Beamte den Selbstbehalt auswählen und so die Höhe ihres Versicherungsbeitrages zu beeinflussen. Dabei sollten Sie aber Vorsicht walten lassen: Zwar lässt sich der monatliche Beitrag mit einem hohen Selbstbehalt auf einen sehr geringen Betrag senken, doch kann der Eigenanteil im Fall etwa eines medizinischen Notfalls entsprechend hoch ausfallen.
Speziell für Beamte bietet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Ortz die Möglichkeit einer privaten Krankenversicherung, die Beitragsrückzahlungen zulässt. Sofern Sie über einen bestimmten Zeitraum keine Erstattung verauslagter Behandlungskosten anmelden, besteht die Option, geleistete Versicherungsbeiträge teilweise zurückzuerhalten.
Der frühe Abschluss einer privaten Krankenversicherung rentiert sich für Referendare und frisch gebackene Beamte auf Widerruf. Gegenüber dem kostspieligen Wechsel in eine „Private“ im höheren Alter bilden Anwartschaftsversicherungen und Anwärtertarife eine ideale und günstige Vorstufe: Beim endgültigen Wechsel in die private Krankenkasse wird als Bemessungsgrundlage für die Versicherungsbeiträge Gesundheitszustand und Alter bei Abschluss der vorherigen Anwartschaftsversicherung herangezogen.
4.) Beitragsermittlung bei der privaten Krankenversicherung
Die klassischen Bemessungsgrundlagen sind: Alter, Gesundheitszustand, Leistungskatalog, Beihilfe-Bemessungssatz und – sofern in Anspruch genommen – Selbstbehalte bei Behandlungen.
Natürlich fallen die Kosten bei guter Gesundheit geringer aus als bei Risikofaktoren und/oder problematischen Vorerkrankungen und anderen medizinischen Beeinträchtigungen. Je besser der Gesundheitszustand und je jünger der Versicherungsnehmer, desto geringer die Beiträge.
Die üblichen Bemessungssätze für die Beihilfe in den meisten Bundesländern:
- 50 Prozent für Beamte mit einem oder keinem Kind
- 70 Prozent für beihilfeberechtigte Partner
- 70 Prozent für Beamte mit mehreren Kindern
- 70 Prozent für Beamte im Ruhestand
- 80 Prozent für beihilfeberechtige Kinder
5.) Der Gesundheitszustand
Auch wenn das „Frisieren“ von Angaben zu Gesundheitszustand und Lebenswandel womöglich wie eine banale Kleinigkeit erscheinen mag, wenn der Fragebogen zur Gesundheitsprüfung vor Abschluss einer privaten Krankenversicherung ausgefüllt werden muss, erfüllen nicht wahrheitsgemäße Angaben den Tatbestand des Versicherungsbetrugs. Sobald der Ernstfall eintritt und eine kostenintensive Behandlung unumgänglich ist, werden die Arztberichte mit den Angaben des Patienten durch Mitarbeiter der Krankenversicherung abgeglichen, womit der Schwindel mitunter schnell auffliegt. Als Folge können nicht nur Versicherungsleistungen gekürzt werden – es droht der Ausschluss aus der Versicherung. Wenn Unsicherheiten bei der Einordnung des persönlichen Gesundheitszustandes bestehen, sind die Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Ortz gern für Sie da.
6.) Die gesetzliche Krankenversicherung
Selbstverständlich können Referendare und Lehrer auch eine gesetzliche Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Weil diese über eine einfache Anmeldung abgeschlossen wird, besteht seitens der Versicherung keine vertragliche Garantie für etwaige Leistungen. Somit können Behandlungen, die üblicherweise nur der Regelversorgung entsprechen, jederzeit aus dem Leistungskatalog gestrichen oder minimiert werden. Zur Abdeckung darüber hinaus gehender Leistungen müssen kostspielige Zusatzversicherungen abgeschlossen werden oder hohe Zuzahlungen in Kauf genommen werden, wie etwa im zahnärztlichen Bereich. Die monatlichen Beiträge müssen vom Versicherungsnehmer in voller Höhe getragen werden.
Empfehlenswert ist die gesetzliche Krankenversicherung womöglich für Beamte mit mehreren Kindern. Über die so genannte beitragsfreie Familienversicherung können Familienmitglieder kostenlos mitversichert werden.
7.) Beitragsermittlung bei der gesetzlichen Krankenversicherung
Für die Anmeldung bei einer gesetzlichen Krankenversicherung ist der Gesundheitszustand nicht relevant. Die Höhe der Beiträge richtet sich allein nach dem monatlichen Einkommen des Versicherungsnehmers.
8.) Aufnahmebedingungen
Gesetzliche Krankenversicherungen unterliegen dem so genannten Kontrahierungszwang – sie müssen jeden Antragsteller aufnehmen. Sofern keine andere Krankenversicherung besteht, ist jeder Bürger der Bundesrepublik aufnahmeberechtigt. Für private Krankenversicherungen gilt der Kontrahierungszwang allein bezogen auf den Basistarif. Grundsätzlich können Antragsteller also abgelehnt werden.
9.) Die Tarifsuche
Wie der Name schon vermuten lässt, werden die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen vom Staat bestimmt und sind mit Ausnahme der Zusatzleistungen oft nahezu identisch. Wer also Wert auf eine individuell zugeschnittene Krankenversicherung legt, die sich an den persönlichen Vorstellungen und am ganz eigenen Lebensprofil orientiert und dabei überdurchschnittliche Wunschleistungen garantiert, ist bei einer privaten Krankenkasse am besten aufgehoben. Das Team der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Ortz bereitet die verschiedenen Optionen anschaulich für Sie auf und erklärt Ihnen in aller Ruhe die relevanten Parameter sowie das Für-und-Wieder, sodass sie am Ende nicht irgendeine, sondern aus Überzeugung die für Sie optimale Krankenversicherung abschließen.
10.) Gesundheit – Ihr höchstes Gut
Ein offenes Wort: Natürlich empfiehlt es sich, Kosten und Beitragsentwicklung einer Krankenversicherung vor Abschluss genau zu studieren und Entscheidungen erst dann zu treffen, wenn alle offenen Fragen ausgeräumt sind. Eine gute Arztbehandlung ist nicht umsonst, doch mit schlechtem Gesundheitszustand bleibt nicht nur das Arbeitsleben auf der Strecke. Ohne Gesundheit geht im Leben gar nichts. Gerade deshalb liegt es allen versierten Mitarbeitern der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Ortz am Herzen, Sie umfassend und bestmöglich zu beraten, wenn es um Ihr höchstes Gut geht. Aus diesem Grund haben wir diese Orientierungshilfe für Sie zusammengestellt.
Für die feinen Details und die verschiedenen Optionen vereinbaren wir gerne einen persönlichen Termin mit Ihnen.
Fordern Sie individuelle Beratung
Haben Sie noch Fragen zu den Versicherung für Lehramtsanwärter? Dann vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin. Unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Ortz in Mönchengladbach freuen sich auf Sie!
Christian Ortz
Stepgesstr. 23
41061 Mönchengladbach
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14:00 bis 17:00
sowie nach Vereinbarung
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