Versicherungen für Referendare & Lehrer
Mit Ihrer Ernennung zum Beamten auf Widerruf beginnt für Sie ein besonderes öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis, das von gegenseitigen Rechten und Pflichten geprägt ist. Während Sie gemäß des Bundesbeamtengesetzes Ihren Dienst- und Treuepflichten nachkommen müssen, ist Ihr Dienstherr im Umkehrschluss dazu verpflichtet, die gesetzlich geregelten Fürsorgepflichten zu erfüllen.
Gerade, weil Sie mit Ihrem Bildungsauftrag gegenüber Dritten öffentlich Verantwortung übernehmen, ist ein Rundum sorglos-Versicherungspaket heute wichtiger als je zuvor. Neben der gesundheitlichen Absicherung mit Kranken- und Dienstunfähigkeitsversicherung ist deshalb auch eine private Haftpflichtversicherung von essenzieller Bedeutung. Das erfahrene Team der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Ortz hilft ihnen in einem persönlichen Gespräch oder Chat dabei, den Überblick zu behalten und bietet Ihnen ein individuell zugeschnittenes Versicherungspaket. Damit man sich möglichst sorgenfrei zurücklehnen kann, wenn der Schaden eben da ist.
KRANKENVERSICHUNG – DIE BASIS
Um ganz alltägliche medizinische Behandlungen bis hin zu Operationen in lebensbedrohlichen Notfallsituationen zu gewährleisten und dabei die Deckung der mitunter hohen Behandlungskosten zu garantieren, hat der Gesetzgeber vor Jahren die Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung eingeführt. So soll verhindert werden, dass Bürger der Bundesrepublik Deutschland aus finanzieller Not heraus auf Arztverhandlungen verzichten, oder eine Behandlung aus finanziellen Gründen abgelehnt wird. Entsprechend sind gesetzliche Krankenversicherungen dazu verpflichtet, unabhängig vom Einkommen jeden berechtigten Antragsteller aufzunehmen, der nicht anderweitig versichert ist. So werden Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze in einer gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.
Als (zukünftige/r) Beamtin oder Beamte genießen Sie das Privileg der Fürsorge Ihres Dienstherrn, der zur Beihilfe im Rahmen der Krankenfürsorge verpflichtet ist. Konkret bedeutet dies, dass je nach Situation 50 bis 80 Prozent der Kosten im Krankheits- und Pflegefall, bei Tod und Geburt, sowie für Maßnahmen erstattet werden, welche dem Erhalt der Gesundheit dienen.
Beamte sind von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung entbunden und können also unabhängig von ihrem Einkommen selbst entscheiden, ob sie sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern. Auch hier hilft Ihnen das Team der der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Ortz gern und unverbindlich dabei, die persönliche Ideallösung zu finden.
DIENSTUNFÄHIGKEIT – DAS DAMOKLESSCHWERT ENTSCHÄRFEN
Über längere Zeit krankheitsbedingt arbeitsunfähig zu werden, zählt zu den größten Sorgen im Berufsleben. Berechtigterweise. Wenn die Chancen ungünstig stehen, dass Sie in absehbarer Zeit wieder voll einsatzfähig sind, hat Ihr Dienstherr die Möglichkeit, Sie für dienstunfähig zu erklären.
Obwohl Sie nach fünf Jahren in einer verbeamteten Arbeitsposition erste Versorgungsansprüche gegenüber Ihrem Dienstherrn geltend machen können, reichen diese in der Regel nicht, um den lieb gewonnenen Lebensstandard zu halten. Den höchsten Anspruch auf 71,75 Prozent gegenüber Ihren letzten Bezügen erzielen sie erst nach 40 Jahren im Dienst. Gerade Dienstanfänger und Referendare stehen deshalb vor einem beträchtlichen finanziellen Risiko: Bei Feststellung einer dauerhaften Dienstunfähigkeit wird die Versetzung in den Ruhestand abgelehnt - Beamte werden also ohne finanzielle Ansprüche aus dem Dienst entlassen.
Die Dienstanfänger-Police der der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Ortz nimmt Referendaren wie auch jungen Lehrern diese Sorge. Direkt bei Vertragsabschluss beginnen Sie damit, ein finanzielles Polster für Ihren Ruhestand zu schaffen.
HAFTPFLICHT – SICHER VOR ANSPRÜCHEN DRITTER
Als Beamter stehen Sie nicht nur im privaten, sondern auch im dienstlichen Bereich in der Pflicht, wenn durch Ihr Handeln Dritte zu Schaden kommen. Dabei gibt es keine Obergrenzen für Schadensersatzforderungen. Speziell Personenschäden, die mit Behandlungskosten, Schmerzensgeld und im „Worst Case“ lebenslangen Renten einher gehen, können in millionenschweren Schadensersatzforderungen münden. Den Verursacher begleitet die Zahlungspflicht solcher Beträge nicht selten für den Rest des Lebens und bis zur Grenze des Existenzminimums. Auch vermeintliche Kleinigkeiten wie das Verlieren von sicherheitsrelevanten Schlüsselkarten oder Dienstschlüsseln, die den Austausch ganzer Anlagen zur Folge haben, können durchaus Forderungen in Höhe mehrerer tausend Euro nach sich ziehen. Entsprechend können Ihnen solche Vorkommnisse auch als Verletzung Ihrer Amtspflichten attestiert werden, womit Ihnen ein Disziplinarverfahren und möglicherweise auch eine Entlassung aus dem Dienst droht.
Mit der Dienst- und Haftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung sind Sie auf der sicheren Seite: Gestellte Ansprüche werden durch uns auf Rechtmäßigkeit und Angemessenheit überprüft, in ungerechtfertigten Fällen abgewehrt und in gerechtfertigten Fällen verlässlich reguliert.
Fordern Sie individuelle Beratung
Egal ob telefonisch, im Chat oder im Büro – das Team der der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Ortz steht Ihnen mit Rat beiseite. Übrigens auch, wenn es um eine KfZ-Haftpflichtversicherung für Ihren Dienstwagen, oder um eine Tierhaftpflicht für Ihre(n) liebsten Vierbeiner geht.
Christian Ortz
Stepgesstr. 23
41061 Mönchengladbach
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sowie nach Vereinbarung
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