DBV Christian Ortz in Mönchengladbach 10 Tipps zur Krankenversicherung

10 Tipps zur Krankenversicherung - Grundwissen für Verwaltungsbeamte

Mit Einstieg in ihre Karriere als Beamte sehen sich viele mit einer wichtigen Entscheidung konfrontiert. Hierbei stellt sich die Frage, ob eine private oder gesetzliche Krankenversicherung die richtige Wahl ist. Die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Ortz in Mönchengladbach ist dabei die einzig richtige Entscheidung. Im Folgenden möchten wir Ihnen einmal zehn wichtige Tipps rund um das Thema Krankenversicherung geben. Für nähere Fragen stehen Ihnen unsere Versicherungsexperten auch gerne persönlich mit Rat und Tat zur Seite.

1. Ein Vergleich kann Kosten sparen

Bevor Sie sich Hals über Kopf in einen Versicherungsvertrag stürzen, sollten Sie zunächst die unterschiedlichen Anbieter genau unter die Lupe nehmen. Hier kann sich ein detaillierter Vergleich zwischen verschiedenen Versicherungsgesellschaften und Tarifen durchaus lohnen. Im Fokus sollte dabei nicht ausschließlich die Beitragshöhe sein. Außerdem spielt der Leistungsumfang eine entscheidende Rolle. Seien Sie sich darüber im Klaren, dass Sie als Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund Ihres vergleichsweise hohen Gehalts auch entsprechend hohe Beiträge zahlen müssen. Aus diesem Grund kann vor allem ein Einstieg in die private Krankenversicherung in jungen Jahren von großem finanziellen Vorteil sein. Schließlich gelten hier Ihr Alter sowie Ihr Gesundheitszustand als maßgeblicher Faktor zur Beitragsberechnung.

2. Machen Sie sich über Ihre Versicherungspflicht schlau

In Deutschland gilt für jeden Staatsbürger die Pflicht, eine Krankenversicherung abzuschließen. Beamte gelten hierbei nicht als Ausnahme. Sie befinden sich in einem besonderen öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis, welches Ihnen die sogenannte Beihilfe gewährt. Allerdings übernimmt Ihr Dienstherr hierbei nur einen Anteil der erstattungsfähigen Gesundheitskosten. Da drängt sich natürlich die Frage auf, was mit den Restkosten passiert. Damit diese zu keiner finanziellen Belastung werden, besteht für Beamte die Pflicht zum Abschluss einer Restkostenversicherung. Hierbei haben Sie die Wahl zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung oder der privaten Krankenversicherung. Wer sich bereits in jungen Jahren für eine private Krankenversicherung entscheidet, profitiert von attraktiven Konditionen.

3. Wählen Sie einen individuellen Selbstbehalt.

Der Selbstbehalt bestimmt die Summe, welche Sie im Versicherungsfall aus eigener Tasche tragen müssen. Dabei sorgt ein hoher Selbstbehalt für einen geringen monatlichen Beitrag. Beim Thema Selbstbehalt sollten Sie nicht zwangsläufig einen günstigen Monatsbeitrag im Hinterkopf behalten. Führen Sie sich lieber vor Augen, welche Konsequenzen ein Versicherungsfall für Sie entfalten würde. Besonders maßgeblich sollte dabei Ihr Gesundheitszustand sein. Selbstverständlich ist das Risiko hoher Behandlungskosten bei chronisch kranken oder alten Beamten weit höher als bei jungen gesunden Beamten. Um einer finanziellen Belastung aus dem Weg zu gehen, sollten Beamte mit Vorerkrankungen also lieber etwas höhere Beiträge in Kauf nehmen, um einen möglichst geringen Selbstbehalt zu erzielen. Umgekehrt können junge und fitte Beamte das Risiko eines hohen Selbstbehalts in Kauf nehmen, um sich sich niedrige monatliche Versicherungsbeiträge zu sichern. Behalten Sie die vertraglichen Abmachungen jedoch stets im Hinterkopf und passen Sie den Selbstbehalt ggf. an.  

4. Nutzen Sie Beitragsrückzahlungen

Einige Tarife gewähren ihren Versicherungsnehmern die Möglichkeit, Beitragsrückzahlungen zu erhalten. Hiervon können all diejenigen profitieren, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums keine Versicherungsleistungen in Anspruch genommen haben. Allerdings bitten wir Sie darum, Ihrer Gesundheit zuliebe keinen falschen Ehrgeiz an den Tag zu legen. Schieben Sie keineswegs wichtige Untersuchungen und Behandlungen auf, nur um einen Teil der Versicherungsbeiträge zurückzuerhalten. Beamte, die jedoch nur relativ selten zum Arzt gehen und dementsprechend kaum Kostenerstattung von ihrer Krankenversicherung verlangen, sollten die Beitragsrückerstattung als praktische Finanzspritze in ihren Versicherungsvertrag mit aufnehmen.

 5. Je früher Sie einsteigen desto besser.

Die Beitragsberechnung in der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert sich am monatlichen Gehalt des Versicherungsnehmers. Bei der privaten Krankenversicherung sieht dies hingegen anders aus. Hier sind individuelle Faktoren des Beamten von maßgeblicher Bedeutung. Vor allem Eigenschaften wie Eintrittsalter und Gesundheitszustand stehen dabei im Fokus. Dementsprechend lohnt sich ein möglichst früher Einstieg in die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Ortz in Mönchengladbach.

6. Mit der Anwartschaft können Sie in jungen Jahren gute Konditionen sichern.

Nicht alle Beamte haben Anspruch auf Beihilfe. Alternativ steht einigen auch die sogenannte Heilfürsorge zu. Diese deckt alle Gesundheitskosten ab und macht eine Restkostenversicherung überflüssig - vorerst zumindest. Denn früher oder später erhält jeder Beamte die Beihilfe. Sobald Sie Beihilfe erhalten, kommen Sie um eine Restkostenversicherung nicht umher. Allerdings kann ein Einstieg im hohen Alter mit hohen Beiträgen einher gehen. Die Lösung ist eine Anwartschaftsversicherung. Hiermit können Sie bereits in jungen Jahren dafür sorgen, dass Sie zu einem späteren Zeitpunkt nicht nur garantiert, sondern auch zu sehr guten Konditionen in die private Krankenversicherung aufgenommen werden.

7. Nutzen Sie die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Einigen Beamten sei die gesetzliche Krankenversicherung dann doch ans Herz gelegt. So sollten kinderreiche Familien grundsätzlich in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten. Grund hierfür ist die Möglichkeit der Familienversicherung. Diese ermöglicht es dem Beamten die Kinder beitragsfrei mitzuversichern. Ein Äquivalent hierzu gibt es in der privaten Krankenversicherung nicht. Zwar profitieren Sie hier vom Beihilfeanspruch Ihrer Kinder, einen separaten Versicherungsvertrag müssen Sie dennoch abschließen.

8. Mit der gesetzlichen Krankenversicherung verlieren Sie Ihren Beihilfeanspruch.

Beamte, die sich schlussendlich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, sollten im Hinterkopf behalten, dass sie ihren Anspruch auf Beihilfe verlieren. Folglich beteiligt sich Ihr Dienstherr nicht an den anfallenden Gesundheitskosten. Stattdessen müssen Sie vollumfänglich die Versicherungsbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherung übernehmen. Anders sieht es in der privaten Krankenversicherung aus. Da Ihr Dienstherr bereits mindestens 50 Prozent der Gesundheitskosten abdeckt, müssen Sie hier wirklich nur Restkosten abdecken. Damit sinkt auch der Beitrag. Schlussendlich sieht Ihr Versicherungsbeitrag weit besser aus als der eines klassischen Arbeitnehmers.

9. Die Gesundheit geht immer vor.

Im Rahmen der privaten Krankenversicherung können Sie sich einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz zusammenstellen. So entscheiden Sie darüber, welche Leistungen in Ihren Katalog aufgenommen werden und welche nicht. Allerdings sollten Sie hier nicht fälschlicherweise allzu viel sparen. Versuchen Sie im besten Fall, einen guten Mittelweg zu finden. Während für junge und gesunde Beamtenanwärter ein günstiger solider Grundschutz ausreicht, sollten ältere Beamte wiederum zu einem umfassenden Versicherungspaket greifen.

10. Beantworten Sie die Fragen des Gesundheitsbogens stets mit der Wahrheit.

Ein wichtiger Punkt zur Beitragsberechnung in der privaten Krankenversicherung ist der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers. Die Faustregel besagt: je gesünder der Beamte, umso niedriger ist auch der monatliche Beitrag. Natürlich kann hier bei dem einen oder anderen das Verlangen aufkommen, im Rahmen der Gesundheitsfragen ein wenig zu flunkern. Dies sollten Sie aber unterlassen, da Ihnen hier schlimmstenfalls ein Ausschluss aus der Versicherung droht. Wir raten Ihnen dazu, den Gesundheitsbogen am besten in Zusammenarbeit mit Ihrem behandelnden Hausarzt auszufüllen. So beugen Sie mögliche Fehler vor.

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