DBV Christian Ortz in Mönchengladbach Amtsbezeichnungen

Amtsbezeichnungen - Grundwissen für Verwaltungsbeamte

In der öffentlichen Meinung werden Beamte häufig miteinander gleichgesetzt. Dabei gibt es zwischen Beamten mitunter entscheidende Unterschiede. Dies betrifft nicht nur die Unterscheidung zwischen Verbeamtung auf Widerruf, Probe oder Lebenszeit. Außerdem gibt es verschiedene Laufbahnen, die im Laufe einer Beamtenkarriere angetreten werden können. Um die Laufbahn erkennen zu können, kommen Amtsbezeichnungen zum Einsatz. Jeder Beamte trägt einen solchen, in der Bundesbesoldungstabelle festgehaltenen, Titel. Diese Vorschrift gibt nicht nur Auskunft zu entsprechenden Amtsbezeichnungen, sondern legt obendrein die Besoldungshöhe selbst fest. Im Folgenden möchten Ihnen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Ortz in Mönchengladbach die Amtsbezeichnungen ein wenig näherbringen.

Amtsbezeichnungen: Vergleiche zur Bundeswehr

Im Bereich klassischer Angestelltenverhältnisse kommen keine bestimmten Laufbahnbezeichnungen zum Einsatz. Bei Beamten sieht dies jedoch anders aus. Wer frisch ins öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis eintaucht, der wird hiervon vielleicht erst einmal ein wenig verwirrt sein. Vergleichen lassen sich die Bezeichnungen am ehesten mit denen von Bundeswehrsoldaten. Auch dort werden die Soldaten in Ränge wie Gefreiter, Unteroffizier, Feldwebel, Leutnant, etc. eingeteilt.    

Amtsbezeichnungen: Das sollten Sie beachten

Die Amtsbezeichnungen haben im Laufe der Jahre eine gewisse Modernisierung erfahren. So wird mittlerweile innerhalb der Laufbahnen zwischen männlicher und weiblicher Form unterschieden - wenn die Amtsbezeichnung es denn zulässt. Ablesen kann man aber nicht nur das Geschlecht. Auch die Dienstform lässt sich erkennen. So erhalten Personen, die nicht mehr im aktiven Dienst befindlich sind, die zusätzliche Bezeichnung a.D. (außer Dienst). Im Rahmen der Bestimmung allgemeiner Amtsbezeichnungen kommen unterschiedliche Faktoren zum Einsatz:

  • spezieller Dienstherr (Bundeswehr, Behörde etc.)
  • Verwaltungsbereiche
  • Laufbahnen für Beamte
  • genaue Fachrichtung

Das Bundesamt des Inneren hat dabei die schlussendliche Entscheidungsmacht, ob ein gewisser Zusatz zur Amtsbezeichnung hinten angestellt wird oder nicht. Hierbei können die Bezeichnungen von Bundesland zu Bundesland verschieden sein.

Amtsbezeichnungen: Weitere Informationen

Basis jeden Verwaltungsbereichs ist die „Grundamtsbezeichnung“. Wie diese lautet, wird unter anderem von Besoldungsgruppe, aber auch von der Laufbahn des Beamten beeinflusst. Die Laufbahnen unterteilt man zwischen einfacher, mittlerer, gehobener und höherer Dienst. Hier zeigen sich die Unterschiede zwischen den einzelnen Laufbahnen vor allem im Bereich des Gehalts.
 
Grundlegende Amtsbezeichnungen sehen folgendermaßen aus:    

Besoldungsgruppe A2: Wachtmeister, Schaffner, Oberamtsgehilfe, Oberbetriebsgehilfe, Aufseher
           
Besoldungsgruppe A3: Oberwachtmeister, Oberschaffner, Hauptbetriebshilfe, Hauptamtsgehilfe, Oberaufseher
           
Besoldungsgruppe A4: Betriebsmeister, Hauptaufseher, Betriebsmeister, Amtsmeister, Hauptschaffner, Oberwart
           
Besoldungsgruppe A5: Erster Wachtmeister, Hauptwart, Betriebsassistent, Oberbetriebsmeister, Oberamtsmeister
           
Besoldungsgruppe A6: Obertriebwagenführer, Sekretär, Werkmeister, (sowie alle Bezeichnungen unverändert aus der Besoldungsgruppe A5)
           
Besoldungsgruppe A7: Oberwerkmeister, Obersekretär
           
Besoldungsgruppe A8: Hauptwerkmeister, Hauptsekretär
           
Besoldungsgruppe A9: Betriebsinspektor, Amtsinspektor (bereits mittlerer Dienst für Beamte)
           
Besoldungsgruppe A10: Oberinspektor
           
Besoldungsgruppe A11: Amtmann bzw. Amtfrau (äußerst selten: Amtmännin)
           
Besoldungsgruppe A12: Amtsrat
           
Besoldungsgruppe A13: Oberamtsrat (gehobener Dienst)
           
Besoldungsgruppe A14: Pfarrer, Arzt, Rat (höherer Dienst)
           
Besoldungsgruppe A15: Dekan, Oberarzt, Direktor
           
Besoldungsgruppe A16: Leitender Oberarzt, Leitender Direktor

Amtsbezeichnungen: Verwaltungsbeamte im einfachen Dienst

Im Bereich der Verwaltungsbeamten trifft man kaum Beamte im einfachen Dienst an. Diese werden hauptsächlich an Gerichten eingesetzt oder für einfache Tätigkeiten herangezogen. Dementsprechend steigen die meisten Beamte im mittleren Dienst ein. Doch nur, weil vergleichsweise wenige Beamte im einfachen Dienst tätig sind, bedeutet dies keineswegs, dass dieser keine eigenen Amtsbezeichnungen trägt. Ganz im Gegenteil. Der einfache Dienst wird in die Besoldungsgruppen A2 bis A5 eingeteilt.
 
Im einfachen Dienst treffen wir auf die Bezeichnungen Aufseher, Amtsgehilfe, Oberbetriebsgehilfe und Wachtmeister (Gericht). Wenn der Beamte im einfachen Dienst befördert werden sollte, kann seitens des Dienstherrn eine Beförderung zum Oberaufseher, Hauptamtsgehilfen, Hauptbetriebsgehilfen und Oberwachtmeister stattfinden. Das Maximum im einfachen Dienst erreichen Sie mit einer weiteren Beförderung. Dann ist die Rede von den Amtsbezeichnungen Hauptwart, erster Hauptwachtmeister, Oberamtsmeister oder Oberbetriebsmeister. Wer im einfachen Dienst verbleibt, kann keine höhere Amtsbezeichnung mehr erreichen. Dennoch bestehen Aufstiegsmöglichkeiten. So kann der Dienstherr Beamte im einfachen Dienst in den mittleren Dienst versetzen.

Amtsbezeichnungen: Verwaltungsbeamte im mittleren Dienst

Im mittleren Dienst treffen wir selbstverständlich auf andere Besoldungsgruppen. Hier sind die Gruppen A5 bis A9 einschlägig. Dabei nimmt die Besoldungsgruppe A5 eine besondere Bedeutung ein. Diese stellt nämlich eine Art Bindeglied zwischen dem einfachen und mittleren Dienst dar. Eine ähnliche Rolle kommt der Besoldungsgruppe A9 zu. Diese stellt wiederum ein Bindeglied zwischen dem mittleren und gehobenen Dienst dar.
 
Amtsbezeichnungen des mittleren Dienstes (Beispiel: Fernmeldewesen):

A6: Fernmeldesekretär
           
A7: Fernmeldeobersekretär
           
A8: Fernmeldehauptsekretär

Amtsbezeichnungen: Verwaltungsbeamte im gehobenen Dienst

Selbstverständlich sind auch im Bereich des gehobenen Dienstes gewisse Amtsbezeichnungen anzutreffen. Der gehobene Dienst wird in die Besoldungsgruppen A9 bis A13 eingeteilt. Wer in den gehobenen Dienst einsteigen möchte, muss jedoch einige Hürden in Kauf nehmen. So muss man nicht nur einen passenden Bildungsabschluss mitbringen. Obendrein muss ein Vorbereitungsdienst in Form eines Studiums absolviert werden. Dass solche Voraussetzungen bestehen, ist wichtig. Schließlich nehmen die Beamte im gehobenen Dienst in der Regel eine verantwortungsvolle Führungsposition ein.
 
Im gehobenen Dienst gibt es bspw. folgende Amtsbezeichnungen:
           
A9: Leutnant, Leutnant zur See
           
A10: Konsulatssekretär Erster Klasse, Seekapitän, Oberleutnant zur See
           
A11: Amtmann, Kanzler (im Auswärtigen Dienst), Seeoberkapitän, Kapitänleutnant
           
A12: Amtsrat, Kanzler Erster Klasse, Rechnungsrat, Seehauptkapitän, Kapitänleutnant
           
A13: Bibliotheksrat, Akademischer Rat, Akademischer Rat, Studienrat, Stabskapitänleutnant

Amtsbezeichnungen: Wir haben maßgeschneiderte Versicherungen

Als Beamte befinden Sie sich in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Dieses ist geprägt von gegenseitigen Rechten und Pflichten. Dies ist unabhängig Ihrer Amtsbezeichnung der Fall. Sie sind Ihrem Dienstherrn gegenüber zu Dienst und Treue verpflichtet. Ihr Dienstherr muss hingegen umfangreichen Fürsorgepflichten nachkommen. Neben der finanziellen Fürsorge spielt hier auch die Gesundheitsfürsorge eine große Rolle. So beteiligt sich Ihr Dienstherr anteilig an den erstattungsfähigen Gesundheitskosten, die Ihnen entstehen. Es sind gerade diese Besonderheiten, die es so wichtig machen, dass Sie für die Themen Versicherung und Vorsorge einen Experten an Ihrer Seite haben. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Ortz in Mönchengladbach steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Im Rahmen eines ausführlichen und unverbindlichen Beratungsgesprächs klären wir ganz individuell Ihren Versicherungsbedarf. Obendrein beantworten wir Ihnen wichtige Fragen, die naturgemäß bei Eintritt in den öffentlichen Dienst entstehen.

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