Krankenversicherung - Versicherungen für Verwaltungsbeamte
Die Gesundheit ist unser höchstes Gut. Dementsprechend ist es von elementarer Bedeutung, dass man sich frühzeitig um eine zuverlässige Absicherung in Form einer Krankenversicherung kümmert. Kompromisse sind hier völlig fehl am Platze. Beamte sollten sich stattdessen eine Krankenversicherung sichern, die den besonderen Bedürfnissen des Beamtenverhältnisses entgegenkommt. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Ortz in Mönchengladbach stehen Ihnen diesbezüglich mit Rat und Tat zur Seite. Mit unserer beihilfekonformen Krankenversicherung bieten wir Beamten nicht nur einen leistungsstarken, sondern auch einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz.
Die Pflicht zur Krankenversicherung
Ob Sie eine Krankenversicherung überhaupt benötigen, müssen Sie sich selbst gar nicht fragen. Diese Frage hat nämlich bereits der Gesetzgeber für Sie beantwortet. So gilt für jeden deutschen Staatsbürger die Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung. Der Grund hierfür ist simpel. Unabhängig des Einkommens bzw. der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel soll für jeden eine angemessene medizinische Versorgung möglich sein. So soll vermieden werden, dass Gesundheit zu einem Gut wird, welches nur Besserverdienern vorbehalten ist.
Das Beamtenverhältnis und die Krankenversicherung
Als Beamte befinden Sie sich in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Dieses ist geprägt von gegenseitigen Rechten und Pflichten. Während Sie Ihrem Dienstherrn zu Dienst und Treue verpflichtet sind, muss dieser wiederum umfangreichen Fürsorgepflichten nachkommen. Eine dieser Pflichten umfasst die finanzielle Fürsorgepflicht. Um diese zu erfüllen, zahlt Ihnen Ihr Dienstherr monatlich ein Gehalt. Doch darüber hinaus besteht für ihn eine Gesundheitsfürsorgepflicht. Um dieser nachzukommen leistet er die sogenannte Beihilfe oder die freie Heilfürsorge. Während die Heilfürsorge die Gesundheitskosten vollumfänglich abdeckt, müssen Sie sich bei der Beihilfe um eine Restkostenversicherung kümmern.
Die Beihilfe ist keine eigenständige Krankenversicherung
Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn die Beihilfe. Wie hoch diese im Einzelnen ausfällt, hängt von individuellen Faktoren ab. So steht Beamten ein Beihilfeanspruch von mindestens 50 Prozent zu. Wer mehr als ein Kind hat, hat Anspruch auf Beihilfe in Höhe von 70 Prozent. Die Kinder selbst haben wiederum einen Beihilfeanspruch von 80 Prozent. Dieser besteht genauso lange wie der Anspruch auf Kindergeld Bestand hat. Doch was passiert im Ruhestand? Als Beamte werden Sie nicht ohne Grund auf Lebenszeit verbeamtet. So unterstützt Sie Ihr Dienstherr auch dann, wenn Sie sich im Ruhestand befinden. Der Beihilfeanspruch liegt zu diesem Zeitpunkt bei 70 Prozent. Wie Sie sehen hinterlässt die Beihilfe Restkosten, für die Sie als Beamte aufkommen müssen. Damit sie zu keiner finanziellen Belastung werden, müssen Sie sich um eine Restkostenversicherung wie die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Ortz in Mönchengladbach kümmern.
Die Krankenversicherung zur Restkosten-Abdeckung
Die Restkostenversicherung ist nicht optional, sondern verpflichtend für jeden Beamten. Eine Pflicht zur Krankenversicherung besteht folglich auch für Beamte. Die Gründe sind ähnlich gelagert wie bei der allgemeinen Krankenversicherungs-Pflicht. So möchte der Dienstherr von vornherein vermeiden, dass Sie in eine wirtschaftliche Schieflage geraten, die durch Gesundheitskosten entsteht. Auch, wenn Sie nur maximal 50 Prozent der anfallenden Gesundheitskosten übernehmen müssten, kann dies bereits zu einer hohen finanziellen Belastung werden. Insbesondere langwierige und/oder schwere Erkrankungen können derart hohe Kosten verursachen, dass Ihre wirtschaftliche Existenz schnell ins Wanken geraten könnte. Mit unserer beihilfekonformen Krankenversicherung sind Sie auf der sicheren Seite.
Einkommensunabhängige Wahlfreiheit zwischen GKV und PKV
Im Gegensatz zu Angestellten hängt die Möglichkeit eines Eintritts in die private Krankenversicherung bei Beamten nicht vom Einkommen ab. Ganz im Gegenteil. Es ist sogar möglich, bereits unmittelbar mit Ernennung zum Beamten auf Widerruf in die private Krankenversicherung einzusteigen. Grund hierfür ist die einkommensunabhängige Wahlfreiheit zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Während Angestellte nämlich der Versicherungspflichtgrenze unterliegen, können Beamte bereits während ihres Vorbereitungsdienstes in den Genuss der umfangreichen Leistungen einer privaten Krankenversicherung kommen. Und das sollten Sie auch nutzen. Schließlich profitieren Sie bei einem möglichst frühzeitigen Einstieg in die private Krankenversicherung von bestmöglichen Konditionen.
Gesetzliche oder private Krankenversicherung?
Aus der einkommensunabhängigen Wahlfreiheit folgt eine schwerwiegende Entscheidung. Haben Sie sich nämlich einmal für eine Krankenversicherung entschieden, ist der Wechsel in der Regel alles andere als einfach. Sie sollten sich die Entscheidung also gut überlegen. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Ortz in Mönchengladbach unterstützen Sie gerne dabei. Im Folgenden möchten wir einmal kurz die beiden wichtigsten Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung skizzieren.
Beitragsberechnung
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung wird zur Beitragsberechnung das Einkommen des Versicherungsnehmers herangezogen. Derzeit liegt der Beitrag bei 14,6 Prozent des monatlichen Gehalts. Hieraus folgt, dass Besserverdiener einen höheren Beitrag zahlen müssen als Geringverdiener. Angestellte erhalten bei den Versicherungsbeiträgen für die gesetzliche Krankenversicherung Unterstützung von ihrem Arbeitgeber. So etwas gibt es bei Beamten nicht. Ganz im Gegenteil. Beamte, die sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, verlieren ihren Anspruch auf Beihilfe. Damit müssen sie für die Beiträge vollumfänglich selbst aufkommen. So gesehen handelt es sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung um keine Rest-, sondern vielmehr um eine Vollkostenversicherung.
In der privaten Krankenversicherung spielt das Gehalt des Versicherungsnehmers keine Rolle. Hier kommt es vielmehr auf die individuellen Faktoren des Beamten an. Vor allem Punkte wie das Eintrittsalter, der Gesundheitszustand und der Leistungsumfang des Versicherungsvertrags spielen hier eine elementare Rolle. Aus diesem Grund raten wir Beamten dazu, bereits in jungen Jahren in die private Krankenversicherung einzusteigen. So sichern Sie sich nämlich die besten Konditionen.
Leistungsumfang
Beim Leistungskatalog haben Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung kein Mitspracherecht. Sie unterliegen vielmehr den Entscheidungen des Gesetzgebers. Dieser legt den Leistungskatalog nämlich allgemein gültig für alle Mitglieder gleichermaßen fest. Hierbei handelt es sich um eine wahre Mammutaufgabe. Schließlich muss die Politik es schaffen, mit einem Katalog alle Interessen der Gesellschaft gleichermaßen abzudecken. Dies ist schlichtweg nicht möglich. Damit muss man als Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung vor allem eines zeigen: Kompromissbereitschaft. Um den limitierten Versicherungsschutz zu erweitern, kommt man um teure private Zusatzversicherungen nicht umher.
Die private Krankenversicherung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren ganz individuellen Leistungskatalog zusammenzustellen. So können Sie Leistungen streichen, die Sie nicht benötigen und sich im Gegenzug Leistungen sichern, die für Sie wichtig sind. Dies eröffnet die Möglichkeit, sich je nach Alter den optimalen Versicherungsschutz ohne private Zusatzversicherungen zu sichern. Während junge, gesunde Beamte zum günstigen Grundschutz der beihilfekonformen Krankenversicherung greifen, sollten sich Beamte im fortgeschrittenen Alter lieber einen umfangreichen und leistungsstarken Versicherungsschutz zulegen. Doch egal wie umfangreich Ihr ganz persönlicher Leistungskatalog auch sein mag. Die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV ist vor allem eines - zuverlässig!
Christian Ortz
Stepgesstr. 23
41061 Mönchengladbach
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sowie nach Vereinbarung
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