Beamte für Soziales und Gesundheit
Der mittlere Dienst
Als Beamte für Soziales und Gesundheit im mittleren Dienst werden Sie im Bereich der Sozialverwaltung und Sozialversicherung eingesetzt. In Form eines Vorbereitungsdienstes werden Sie ausgebildet, wobei sich in jedem Bundesland die Ausbildungsregeln durch Verordnungen unterscheiden.
Dienststellen und Behördenbereiche
Pflichten und Aufgaben
Berufsinhalte
Gehobener Dienst
Als Beamte für Soziales und Gesundheit benötigen Sie für den gehobenen Dienst ein abgeschlossenes Studium. Es gelten die beamtenrechtlichen Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes.
Ausbildung
Berufliche Aufgaben
Voraussetzungen zum Studium
Um überhaupt das Studium beginnen zu können, müssen Sie die Fachhochschulreife, eine allgemeine Hochschulreife oder einen vergleichbaren schulischen Abschluss nachweisen können. Hinzu kommen beamtenrechtliche Voraussetzungen wie die Einhaltung eines Höchstalters und das Absolvieren eines Auswahlverfahrens.
Einsatzorte
Wie wichtig ist die praktische Ausbildung?
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