DBV Christian Ortz in Mönchengladbach Sozialversicherungsbeamte

Sozialversicherungsbeamte

Sozialversicherungen sind in Deutschland für alle Personen, welche in einem Arbeits-, Dienst- oder Berufsausbildungsverhältnis stehen und die eine gesetzlich festgelegte Einkommensgrenze nicht überschreiten, gesetzliche Pflichtversicherungen. Sie bieten Schutz vor sozialem Abstieg der Versicherten oder ihrer Angehörigen in Folge von Krankheit oder Unfall, Arbeitslosigkeit, Alter, Invalidität, Schwangerschaft oder Tod. Die Sozialversicherung umfasst fünf Bereiche: Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung.

Die Beiträge zur Sozialversicherung tragen Versicherte und Arbeitgeber gemeinsam je zur Hälfte, teils beteiligt sich der Bund durch Zuschüsse. Die Leistungsansprüche richten sich nach der Bedürftigkeit und nicht nach dem Einkommen.

Sozialversicherungen in Deutschland

Sozialversicherungsträger leisten finanzielle Unterstützung, kümmern sich um den Kündigungsschutz, bieten unentgeltliche Bildungsangebote an und finanzieren soziale Projekte wie Suchthilfe, Beratungsstellen und Jugendarbeit.

Der Begriff „Sozial“ stammt aus dem lateinischen und steht für Gemeinsam- oder Verbundenheit. Funktionsweise der Sozialversicherungen ist das Solidaritätsprinzip. Das heißt, Versicherte mit hohem Einkommen und junge Mitglieder unterstützen Einkommensschwache und ältere Versicherte; Gesunde finanzieren mit ihren Beiträgen die Kosten für die Unterstützung der Hilfsbedürftigen und Kranken.

Zu den wichtigsten Aufgaben von Sozialversicherungsbeamten zählen die Bearbeitung von Anträgen auf Leistungen sowie die Verwaltung bei Sozialversicherungsträgern, in den Versorgungsämtern und bei Versicherungsträgern.

Die Ausbildung zum Sozialversicherungsbeamten

Eine Ausbildung zum Sozialversicherungsbeamten ist in den Laufbahnen des gehobenen und höheren Dienstes möglich. Ausbildungsvoraussetzungen sind:

  • Deutsche Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaats
  • Gewährleistung, für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten
  • Keine Vorstrafen
  • Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • Entsprechende schulische Vorbildung

Außerdem müssen die Bewerber noch ein Auswahlverfahren mit verschiedenen Tests erfolgreich absolvieren und sich im Vorstellungsgespräch als geeignet erweisen.

Sozialversicherungsbeamte im gehobenen Dienst

Die Ausbildung zum Sozialversicherungsbeamten im gehobenen Dienst absolvieren Sie in einem 3-jährigen, dualen Studium. Für das Studium benötigen Sie die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife, beziehungsweise einen vergleichbaren Bildungsabschluss.

Aufgaben von Sozialversicherungsbeamten im gehobenen Dienst

Nach der Ausbildung gehört die Bearbeitung von Anträgen, von Eingaben und Rechtsbehelfen zu Ihren Hauptaufgaben. Sie prüfen Anträge auf Leistungen der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung, erteilen Bewilligungen oder Ablehnungen, berechnen die Höhe der Ansprüche und sorgen für die Auszahlung der Leistungen.

Sozialversicherungsbeamte im gehobenen Dienst sind bei Sozialversicherungsträgern und Behörden, unter anderem bei den Dienststellen der Deutschen Rentenversicherung, bei der Künstlersozialkasse, der Unfallversicherung von Bund und Bahn oder bei Berufsgenossenschaften tätig.

Als Sozialversicherungsbeamte im gehobenen Dienst informieren und beraten Sie die Versicherten, sind Ansprechpartner bei Problemen und nehmen Beschwerden entgegen.

Die Gesetze zur Sozialversicherung werden stetig verbessert und erweitert. Daher ist die fortwährende Weiterbildung für Sozialversicherungsbeamte ausgesprochen wichtig. Streben Sie eine Position in der nächsthöheren Laufbahn an, können Sie sich in zahlreiche interne Weiterbildung spezialisieren und qualifizieren.

Seminare und Kurse externer Bildungsträger bieten ebenfalls vielfältige Möglichkeiten, um sich weiteres Wissen anzueignen, zum Beispiel in den Bereichen Versicherungswesen, Sozialrecht, Sozialversicherungsrecht oder Pflegeversicherung.

Sozialversicherungsbeamte im höheren Dienst

Zukünftige Sozialversicherungsbeamte im höheren Dienst müssen zunächst eine Ausbildung von bis zu zwei Jahren abwechselnd an Akademien oder Bildungsinstituten der Sozialversicherungsträger und direkt bei Sozialversicherungsträgern des Bundes und der Länder absolvieren.

Dafür benötigen Sie ein mit Mastergrad oder Staatsexamen abgeschlossenes Studium in einer für die entsprechende Laufbahn geeigneten Fachrichtung sowie einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung.

Die Aufgabengebiete von Sozialversicherungsbeamten im höheren Dienst sind anspruchs- und verantwortungsvoll: Sie übernehmen beispielsweise Planungs-, Leitungs- und Koordinierungsaufgaben bei den Sozialversicherungsträgern und -verbänden, bei Versicherungsämtern und Behörden oder in Sozialministerien.

Die wichtigsten Absicherungen für Sozialversicherungsbeamte

Generell werden Beamte durch den jeweiligen Dienstherrn sozial gut abgesichert. Die Pflicht zur Absicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung gilt für Beamte nicht. Die Versorgungsansprüche erstrecken sich über die aktive Dienstzeit hinaus. Beispielsweise gewährt der Dienstherr auch nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst Krankenfürsorge.

In Form der Beihilfe werden Ihnen im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt oder Tod mindestens 50 Prozent, im Ruhestand 70 Prozent der Aufwendungen erstattet.

Der Dienstherr beteiligt sich weder an den Beiträgen zur privaten noch zur gesetzlichen Krankenversicherung. Ausnahmen stellen die Bundesländer Hamburg, Bremen, Brandenburg, Thüringen und Berlin dar, wo eine pauschale Beihilfe gezahlt werden kann.

Krankenversicherungspflicht für Sozialversicherungsbeamte

Wie für alle Bürger Deutschlands gilt auch für Beamte die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Sie können jedoch frei entscheiden, ob Sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern. Die Beihilfe des Dienstherrn deckt die Kosten im Krankheitsfall nur zum Teil ab. Möchten Sie die Beihilfe des Dienstherrn in Anspruch nehmen und Ihren Versicherungsschutz optimal ergänzen, benötigen Sie eine beihilfekonforme Krankenversicherung.

Beihilfekonforme Krankenversicherungen bieten nur private Versicherungsunternehmen, wie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Ortz in Mönchengladbach, an.

Krankenversicherung für Sozialversicherungsbeamte

Gesetzliche und private Krankenversicherung sind zwei grundverschiedene Systeme. Sind Sie gesetzlich versichert, rechnet der Leistungserbringer die Kosten direkt mit der Krankenversicherung ab. Eine Rechnung erhalten Sie nicht. Das betrifft allerdings nur die gesetzlich vorgeschriebenen Regelleistungen. Kosten für Maßnahmen, die über das Notwendige oder die individuellen Zusatzleistungen hinausgehen, müssen Sie privat tragen.

Gesetzlich versichert heißt: Verzicht auf die Beihilfe und Zahlung der Versicherungsbeiträge in voller Höhe, ohne eine Beteiligung des Dienstherrn. Eine gesetzliche Krankenversicherung rechnet sich unter Umständen bei Beamten mit vielen Kindern, die in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert werden können.

Private Krankenversicherung für Sozialversicherungsbeamte – eine leistungsstarke und kostengünstige Absicherung

Im Durchschnitt sind 90 Prozent der Beamten privat krankenversichert. Die Höhe der Erstattungen des Dienstherrn richtet sich nach dem Beihilfebemessungssatz.

Die meisten Bundesländer, wie auch Nordrhein-Westfalen, haben die Regelungen des Bundes übernommen:

  • 50 Prozent für Beamte ohne oder mit einem Kind
  • 70 Prozent für Beamte mit zwei und mehr Kindern
  • 70 Prozent für beihilfeberechtigte Partner
  • 70 Prozent für Versorgungsempfänger
  • 80 Prozent für beihilfeberechtigte Kinder und Waisen

Mit einer privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung müssen nur noch die restlichen 20 bis 50 Prozent der Kosten abgesichert werden, dementsprechend gering sind die monatlichen Beiträge.

Leistungen der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Ortz in Mönchengladbach

Leistungsgarantie – Sie schließen mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Ortz in Mönchengladbach einen individuellen, privatrechtlichen Vertrag ab.

  • Bis zu einem bestimmten Alter sind die Konditionen besonders günstig
  • Hohe Kostenerstattungen für Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe
  • Hohe Erstattungen für Sehhilfen und Medikamente
  • Beitragserstattungen bei Leistungsfreiheit
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Kostenübernahme alternativer Behandlungen

Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Kranken- und Pflegeversicherung benötigen Sozialversicherungsbeamte weitere spezielle Absicherungen:

  • Dienst- beziehungsweise Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
  • Dienstunfähigkeitsversicherung

Fordern Sie individuelle Beratung an

Gern beraten Sie unsere Mitarbeiter persönlich und ausführlich zu den vielfältigen Absicherungs- und Vorsorgekonzepten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Ortz in Mönchengladbach.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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