DBV Christian Ortz in Mönchengladbach Diensthaftpflichtversicherung

Diensthaftpflichtversicherung - Versicherungen für Verwaltungsbeamte

Eine private Haftpflichtversicherung gilt mittlerweile als ein wichtiger Bestandteil eines umfangreichen Versicherungsschutzes. Im Falle eines Personen-, Sach- oder Vermögensschadens können Sie sich darauf verlassen, dass eine Versicherung hinter Ihnen steht. Und das ist auch wichtig. Schließlich sind Fehler schlichtweg menschlich. Jedem kann ein Missgeschick passieren, das schwere wirtschaftliche Folgen entfalten kann. Doch wie sieht es eigentlich mit Ihrem Dienstleben aus? Auch, wenn es vielen nicht so vorkommen mag, sind auch Beamte nur Menschen. Dementsprechend können auch sie Fehler machen. Es bestehen also auch bei Dienstausübung Risiken, die Sie nicht unterschätzen sollten. Sollte Sie Ihr Dienstherr in Folge eines Schadens in Regress nehmen, müssen Sie mit einer hohen finanziellen Belastung rechnen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Ortz in Mönchengladbach hat mit der Diensthaftpflichtversicherung die perfekte Lösung parat. Im Folgenden möchten wir Ihnen die maßgeschneiderte Versicherungslösung einmal vorstellen.

Darum sollten Sie sich absichern

Beamte befinden sich in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, welches man in vielerlei Hinsicht von einem klassischen Angestelltenverhältnis abgrenzen muss. Dies betrifft auch Haftungsfragen. Sollte ein Arbeitnehmer bei Berufsausübung einen Schaden verursachen, muss der Arbeitgeber für diesen geradestehen. Ausnahmen von dieser Regel bestehen nur dann, wenn der Arbeitnehmer den Schaden mutwillig verursacht hat. Bei Beamten kann ein verursachter Schaden zu schwerwiegenden Folgen führen. Sollten Sie bei Dienstausübung einen Schaden verursachen, ist zunächst Ihr Dienstherr der Adressat der Schadensersatzforderung. Allerdings bedeutet dies keine Sicherheit für Sie. Ihr Dienstherr kann Sie nämlich im Wege der Amtshaftung in Regress nehmen. Dies passiert regelmäßig dann, wenn der Schaden vom Beamten vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig begangen wurde. Vor hohen Regresszahlungen bewahrt Sie eine Absicherung mit der Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Ortz in Mönchengladbach.

Das bieten wir Ihnen

Im Zuge eines Regressanspruchs entstehen für den Beamten schnell empfindliche finanzielle Nachteile, die nicht unterschätzt werden sollten. Die hohen Forderungen müssen vom Beamten dann aus eigener Tasche gezahlt werden. Mithilfe der Diensthaftpflichtversicherung können folgende Schäden abgedeckt werden:  

  • Personenschäden, die beim Dienst entstanden sind
  • Sachschäden, die beim Dienst entstanden sind
  • Vermögensschäden, die beim Dienst entstanden sind

Pflichtverletzungen können schwere Folgen haben

Das Risiko, eine Pflichtverletzung zu vollführen ist keineswegs nur bei gefährdeten Beamtengruppen wie Polizisten, Justizvollzugsbeamten und Lehrern allgegenwärtig. Ganz im Gegenteil. Auch Verwaltungsbeamte sollten sich bereits frühzeitig um eine zuverlässige Absicherung kümmern. Sobald bei einem Dritten ein Schaden entstanden ist, besteht eine Ursache zur Schadensersatzforderung. Diese Ansprüche können teilweise schwergewichtig sein. Der erste Anlaufpunkt des Geschädigten ist dann Ihr Dienstherr. Sobald die Forderung beim Dienstherrn eingegangen ist, folgt eine Prüfung des Sachverhalts. Im Laufe der Prüfung wird festgestellt, ob die Forderung vom Dienstherrn selbst übernommen wird oder auf den betroffenen Beamten abgewälzt wird. Sollte der Beamte Adressat der Schadensersatzforderung werden, ist diese in der Regel sehr hoch. Nicht selten umfasst die Forderung mehrere Monate der Besoldung.

Die Regressforderung

Wenn Sie Adressat einer Regressforderung werden, ist dies mit einer hohen wirtschaftlichen Belastung verbunden. Damit dies nicht Ihre Existenz gefährdet, ist es enorm wichtig, dass Sie frühzeitig für eine passende Absicherung sorgen. Die Diensthaftpflichtversicherung ist die perfekte Möglichkeit, um auf Nummer sicher zu gehen. Eine Regressforderung ist dabei leider ein unvorhersehbares Risiko. Diese kann in Folge eines Schadens immer beim betroffenen Beamten eingehen. Berufliches Engagement bringt hierbei häufig nichts. Schließlich können immer kleine Fehler unterlaufen, in deren Folge schwere finanzielle Schäden entstehen. Vor allem im Finanzsektor stehen häufig hohe Summen im Raum, die schlussendlich Grund für hohe Schadenssummen sein können.  

Details

Beamte, die sich für unsere Diensthaftpflichtversicherung entscheiden, profitieren von umfangreichen Vorteilen. Im Fokus steht hierbei selbstverständlich die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche. Sollten Sie Adressat einer Forderung werden, die rechtlich nicht untermauert ist, wehrt unser Haftpflichtschutz diese zuverlässig ab. Dabei beginnt unsere Arbeit in der Regel dann, wenn Sie von Ihrem Dienstherrn in Regress genommen werden. Wir gehen wie folgt vor:

  • Genaue Prüfung der Schadensersatzforderung
  • Abwehr unberechtigter Schadensersatzforderung (notfalls auch vor Gericht)
  • Kostenübernahme bei berechtigten Forderungen

Die Höhe der Versicherungssumme richtet sich nach Ihrem ganz persönlichen Versicherungsvertrag. Grundsätzlich bietet Ihnen die Diensthaftpflichtversicherung aber folgende Highlights:

  • 10 Millionen Euro Versicherungssumme für Verwaltungsbeamte
  • Passiver Rechtsschutz (Abwehr von unberechtigten Forderungen)
  • Versicherungsschutz gilt weltweit
  • Im Ernstfall werden auch Kosten für Anwalt, Prozess und Sachverständige übernommen
  • Schutz vor Nachhaftungsrisiko (bis zu 5 Jahre nach Ausstieg aus dem öffentlichen Dienst)

Nicht zuletzt die hohe Versicherungssumme unserer Diensthaftpflichtversicherung ist ein Garant für einen zuverlässigen Haftpflichtschutz. Auch die rechtliche Expertise unserer Juristen sorgt dafür, dass Sie sich im Ernstfall voll und ganz auf die DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Ortz in Mönchengladbach verlassen können. Wenn Sie eine Forderung erhalten, prüfen wir diese akribisch genau, um das Beste für Sie herauszuholen. Schließlich sorgt die Abwehr eines unberechtigten Schadensersatzanspruchs nicht nur dafür, dass ein wirtschaftlicher Schaden von Ihnen abgewendet wird. Obendrein bleibt Ihr guter Ruf als Verwaltungsbeamter unbefleckt.

Fallbeispiele

Jede Beamtenlaufbahn hat ihre ganz eigenen Haftungsrisiken. So bestehen bei Polizeibeamten beispielsweise tagtäglich die Risiken, kostspielige Schadensersatzforderungen aufgrund von verursachten Personenschäden zu erhalten. Bei Verwaltungsbeamten sind die Risiken anders gelagert. Da diese häufig im Bereich der Erteilung von Rechten (bspw. Genehmigungen) tätig sind, besteht bei ihnen vielmehr ein großes Risiko, einen Vermögensschaden zu verursachen. Im Folgenden möchten wir Ihnen einmal zwei klassische Beispiele aufzeigen, die deutlich machen, wie wichtig eine Diensthaftpflichtversicherung ist.

Die fehlerhafte Baugenehmigung

Ein Verwaltungsbeamter im Bauamt beurteilt einen Bauantrag zu Unrecht als positiv und erteilt die entsprechende Baugenehmigung. Im Zuge dessen beginnt der Bauherr mit dem Bau des Gebäudes. Während der Bauphase stellt sich jedoch heraus, dass die Genehmigung nicht hätte erteilt werden dürfen. Da der Bauherr das Gebäude nun wieder abreißen muss, entsteht ihm ein gigantischer Schaden. Ein Schadensersatzanspruch ist definitiv begründet.
 
In diesem Fall wird zunächst der Dienstherr des Verwaltungsbeamten Adressat der Schadensersatzforderung. Allerdings wird er den Beamten höchstwahrscheinlich in Regress nehmen. Schließlich erteilte dieser die Baugenehmigung zu Unrecht. Mit einer Diensthaftpflichtversicherung wäre der Beamte auf der sicheren Seite. Die Regresszahlung würde dann von der Versicherung übernommen werden.

Der falsche Steuerbescheid

Ein Finanzbeamter versäumt die zeitliche Frist, einen Steuerbescheid zu bearbeiten. Im Zuge dessen gehen der Finanzbehörde viele Gelder verloren. Da ein klares Verschulden des Verwaltungsbeamten vorliegt, wird er Adressat einer Schadensersatzforderung.

Wir beraten Sie gern

Mit der Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Ortz in Mönchengladbach sind Sie auch in diesem Fall auf der sicheren Seite. Nachdem Ihr Verschulden noch einmal überprüft wurde, wird der Schaden von uns zuverlässig reguliert.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Christian Ortz
Stepgesstr. 23
41061 Mönchengladbach
Termin vereinbaren 02161 912939 02161 912938 Filialen & Team
Heute:
09:00 bis 12:00
14:00 bis 17:00
sowie nach Vereinbarung
Montag:
09:00 bis 12:00
14:00 bis 17:00
Dienstag:
09:00 bis 12:00
14:00 bis 17:00
Mittwoch:
09:00 bis 12:00
Donnerstag:
09:00 bis 12:00
14:00 bis 17:00
Freitag:
09:00 bis 12:00

sowie nach Vereinbarung
karte
In Google Maps öffnen