Dienstunfähigkeitsversicherung

Leider wird das Thema Dienstunfähigkeit noch immer unterschätzt. Das ist vor allem bei jungen Beamten der Polizei der Fall. Doch warum eigentlich? Mit dem Wissen, endlich seinem Traumjob nachgehen zu können, möchte man selbstverständlich nicht darüber nachdenken, was im Falle einer Dienstunfähigkeit wäre. Manche reagieren an dieser Stelle leider mit Aufschub. Doch die DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth rät Ihnen zum rechtzeitigen Handeln. Wir haben für Beamte der Polizei eine maßgeschneiderte Dienstunfähigkeitsversicherung im Angebot.

Darum sollten Sie sich absichern

Unabhängig Ihrer abgeleisteten Dienstjahre bedeutet eine Dienstunfähigkeit immer eine große finanzielle Belastung. Schließlich möchte man seinen bis dato erarbeiteten Lebensstandard aufrechterhalten. Wer sich vor einer wirtschaftlichen Schieflage in Folge der Dienstunfähigkeit absichern möchte, sollte einen Blick auf die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth werfen.

Wann ist man dienstunfähig?

Beamte der Polizei, die ihren Dienst nicht mehr ausüben können, gelten als dienstunfähig. Zu beachten ist, dass die Begriffe Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit durchaus Verschiedenes beschreiben. Der bedeutsamste Unterschied ist wohl die Diagnose. Während eine Berufsunfähigkeit von einem Arzt diagnostiziert werden muss, liegt die Entscheidung über eine Dienstunfähigkeit einzig und allein in der Hand des Dienstherrn. Ist dieser der Meinung, dass der Beamte der Polizei nicht mehr zur Dienstausübung in der Lage ist, erklärt er den Beamten der Polizei für dienstunfähig. 

Dies bringt ein bedeutendes Problem mit sich. Sollte ein Beamter der Polizei lediglich eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben, kann er sich nur unter gewissen Umständen auf deren Unterstützung verlassen. Wenn der Beamte der Polizei lediglich von seinem Dienstherrn für dienstunfähig erklärt wurde, berechtigt dies noch nicht zum Erhalt einer Berufsunfähigkeitsrente. Diese erhält er erst nach erfolgtem ärztlichem Attest. Abhilfe kann die eine sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel schaffen. Alternativ empfehlen wir Beamten der Polizei, bereits in jungen Jahren die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth abzuschließen. Hier erhalten Sie sofort Unterstützung.

Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte auf Widerruf und Probe

Besonders wichtig ist ein Dienstunfähigkeitsschutz für Beamtenanwärter. Beamte der Polizei, die erst auf Widerruf oder Probe verbeamtet wurden, erhalten noch nicht die umfangreiche Unterstützung ihres Dienstherrn. Das besondere öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis, in welchem Sie sich befinden, ist von gegenseitigen Rechten und Pflichten geprägt. Hierzu gehört neben der Gesundheitsfürsorgepflicht des Dienstherrn auch dessen finanzielle Fürsorgepflicht. Bei gesunden Beamten der Polizei kommt er dieser Pflicht durch Zahlung des monatlichen Gehaltes nach. Auch dienstunfähige Beamte der Polizei können einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben. So steht Beamten der Polizei auf Lebenszeit ein monatliches Ruhegehalt zu. 

Sollten Sie jedoch als Beamtenanwärter dienstunfähig werden, werden Sie aus dem Beamtenverhältnis entlassen. Somit fallen Sie in die schwache Unterstützung der gesetzlichen Rentenversicherung zurück. Diese finanzielle Unterstützung reicht keineswegs aus, um Ihren Lebensstandard aufrechterhalten zu können. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie für einen zuverlässigen Versicherungsschutz sorgen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth hat mit der Dienstunfähigkeitsversicherung und der Dienstanfänger-Police zwei zuverlässige und leistungsstarke Versicherungsprodukte für Sie parat.

Dienstanfänger-Police für Beamtenanwärter

Wie bereits erwähnt, steht Beamten auf Widerruf und Probe im Falle einer Dienstunfähigkeit keine Unterstützung durch den Dienstherrn zu. Hier ist wichtig, dass Sie eigenständig vorsorgen. Mit der Dienstanfänger-Police hat die DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth ein maßgeschneidertes Produkt für die ersten Dienstjahre geschaffen. Hier erhalten Sie ein leistungsstarkes Kombiprodukt, das aus Dienstunfähigkeitsschutz und Altersvorsorge besteht.

Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte auf Lebenszeit

Beamte der Polizei, die bereits auf Lebenszeit verbeamtet wurden, befinden sich in einem völlig anderen Dienstverhältnis als Beamtenanwärter. So steht Ihnen vor allem ein Mehr an Unterstützung zu. Das wird beispielsweise am Ruhegehalt deutlich. Sollte ein auf Lebenszeit verbeamteter Beamter der Polizei dienstunfähig werden, erhält er eine monatliche Rente von seinem Dienstherrn. Allerdings sollte diese nicht überschätzt werden. Damit Sie trotz Dienstunfähigkeit Ihren Lebensstandard aufrechterhalten können, ist eine separate Absicherung wichtig. 

Die Höhe des Ruhegehalts wird anhand der abgeleisteten Dienstjahre errechnet. Beamte der Polizei, die 40 Dienstjahre geleistet haben, erhalten ein Ruhegehalt in Höhe von 71,75% ihres zuletzt bezogenen Gehaltes. Im Umkehrschluss steht auf Lebenszeit verbeamteten Beamten der Polizei in jungen Jahren lediglich ein geringes Ruhegehalt zu, wenn sie dienstunfähig werden sollten. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth können Sie sich finanziell absichern. Wir steuern Ihnen eine monatliche Dienstunfähigkeitsrente bei, um das Ruhegehalt zu erweitern. So können Sie trotz Dienstunfähigkeit Ihren Lebensstandard aufrechterhalten.

Unsere Leistungen

Wer sich für die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth entscheidet, profitiert von attraktiven Vorteilen.

Highlights

  • Garantierte monatliche Rente (vertraglich festgelegte Höhe)
  • Beiträge für Lebensversicherung und Rentenversicherung übernehmen wir
  • Es sind Nachversicherungen möglich
  • Flexible Rentenhöhe
  • Faire risikogerechte Beiträge (Einteilung in Berufsklassen)
  • Maßgeschneiderter Schutz für Beamtenanwärter
  • Anspruch auch bei Ausübung eines neuen Berufs

Beitragsberechnung

Es gibt unterschiedliche Faktoren, die Einfluss auf die Höhe der Dienstunfähigkeitsrente Ihrer persönlichen Dienstunfähigkeitsversicherung haben sollten. So spielen beispielsweise Familienstand und Besoldungsgruppe des Beamten der Polizei eine große Rolle. Besonders wichtig ist, dass Sie in Ihrem Leben trotz Dienstunfähigkeit keine schmerzhaften finanziellen Einbußen hinnehmen müssen. Aus diesem Grund rät der Bund der Versicherten dazu, mindestens die Hälfte des letzten Gehalts abzusichern. Wir raten Ihnen sogar etwa 75% des letzten Nettogehalts abzusichern. So können Sie Ihren Lebensstandard halbwegs aufrechterhalten. 

Die Höhe Ihres persönlichen Versicherungsbeitrags wird von unterschiedlichen Faktoren bestimmt. Hierzu zählt unter anderem ihr Eintrittsalter. Die Gründe dafür liegen auf der Hand. Je älter man ist, desto wahrscheinlicher ist auch der Eintritt einer Dienstunfähigkeit. Damit Sie keine allzu hohen Beiträge befürchten müssen, rät die Stiftung Warentest Beamten der Polizei zu einem Versicherungsabschluss bis zum 35. Lebensjahr. Darüber hinaus spielt die von Ihnen gewählte monatliche Rente eine große Rolle bei der Höhe der Versicherungsbeiträge.

Sie sind herzlich eingeladen

Haben Sie Interesse an der Dienstunfähigkeitsversicherung? Unsere Betreuer in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth stellen Ihnen die leistungsstarke Absicherung gern noch einmal im Detail vor.

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