Krankenversicherung

Als Beamter der Polizei befinden Sie sich in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Dieses ist geprägt von gegenseitigen Rechten und Pflichten, die mit einem klassischen Arbeitsverhältnis nicht verglichen werden können. Aus diesem Grund sollten Sie beim Versicherungsschutz keine falschen Experimente machen. Verlassen Sie sich lieber auf den TOP-Versicherer. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth bietet Beamten der Polizei maßgeschneiderte Versicherungslösungen. Im Folgenden möchten wir Ihnen einige Informationen zum Thema Krankenversicherung geben.

Krankenversicherung: Die Wahlfreiheit

Beamte der Polizei mit Anspruch auf Beihilfe befinden sich in einer besonders luxuriösen Lage, wenn es um ihren Versicherungsschutz geht. Anders als klassische Angestellte unterliegen sie nämlich keinerlei Einkommensgrenzen, wenn es um die Wahl der passenden Krankenversicherung geht. Sie können sich einkommensunabhängig für die gesetzliche oder die private Krankenversicherung entscheiden. Von dieser Wahlfreiheit sollten Sie profitieren. Mit der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth erhalten Beamte der Polizei eine Krankenversicherung, die nicht nur durch starke Leistungen, sondern auch attraktive Konditionen überzeugen kann.

Die Gesundheitsfürsorgepflicht des Dienstherrn

Da Sie sich in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis befinden, bestehen gegenseitige Rechte und Pflichten. So sind Sie beispielsweise zu Dienst und Treue verpflichtet. Ihr Dienstherr wiederum muss anderen Pflichten nachkommen. Hierzu zählt neben der der finanziellen Fürsorgepflicht auch die Gesundheitsfürsorgepflicht. Ob Sie von dieser Wahlfreiheit profitieren können, hängt von der Art der Gesundheitsfürsorge ab, die Ihnen Ihr Dienstherr leistet.

Bei der Gesundheitsfürsorgepflicht hat der Dienstherr die Wahl zwischen Beihilfe und freier Heilfürsorge. Bei der Beihilfe übernimmt Ihr Dienstherr lediglich einen Teil der erstattungsfähigen Gesundheitskosten. Hierbei handelt es sich mindestens um 50% der Kosten. Damit die restlichen Kosten für den Beamten der Polizei nicht zur finanziellen Belastung werden, gilt eine Pflicht zum Abschluss einer Restkostenversicherung. Hier hat der Beamte der Polizei Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Die private beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth ist die optimale Restkostenversicherung.

Die Heilfürsorge übernimmt im Gegensatz zur Beihilfe die anfallenden Gesundheitskosten vollumfänglich. Dabei sind die Leistungen ungefähr mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung zu vergleichen. Da die Heilfürsorge nicht nur einen Teil, sondern alle Kosten abdeckt, benötigt der Beamte der Polizei auch keine Restkostenversicherung - vorerst zumindest. Schließlich wandelt sich jeder Anspruch auf Heilfürsorge irgendwann auch in einen Anspruch auf Beihilfe um. Dann muss ebenfalls eine Restkostenversicherung abgeschlossen werden. Die beihilfekonforme Krankenversicherung ist dann die richtige Wahl.

Die Beihilfe

Wie der Name bereits vermuten lässt, steht der Weg in die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth nur den Beamten der Polizei offen, die Beihilfe beziehen. Dabei ist Beihilfe nicht gleich Beihilfe. Es bestehen vielmehr unterschiedlich hohe Beihilfeansprüche. Der Mindestanspruch bei der Beihilfe liegt bei 50%. Beamte der Polizei, die mehr als ein Kind haben, haben Anspruch auf 70%. Die Kinder des Beamten haben Anspruch auf 80% Beihilfe. Beamte der Polizei erhalten im wohlverdienten Ruhestand ebenfalls 70% Beihilfe. Je höher die Unterstützung durch die Beihilfe ausfällt, umso niedriger sind auch die Kosten für die beihilfekonforme Krankenversicherung.
 

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Gesetzliche oder private Krankenversicherung?

Eine Wahlfreiheit stellt einen immer vor viele Fragen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn es um ein so wichtiges Thema wie die passende Krankenversicherung geht. Um Ihnen die Entscheidung etwas zu erleichtern, haben wir im Folgenden einmal gesetzliche und beihilfekonforme Krankenversicherung miteinander verglichen.

Beitragshöhe

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung findet das Solidaritätsprinzip Anwendung. Das zeigt sich darin, dass jeder Versicherungsnehmer den gleich hohen Prozentsatz seines Bruttoeinkommens für die Versicherungsbeiträge aufwenden muss. Hieraus folgt jedoch, dass Besserverdiener höhere Beiträge zahlen müssen als Geringverdiener oder Rentner. Obwohl das Solidaritätsprinzip im Kern eine gute Idee ist, scheint es für Deutschland nicht zukunftstragend zu sein. Da unsere Gesellschaft aufgrund einer stetig besser werdenden medizinischen Versorgung immer älter wird, werden die Kassen der gesetzlichen Krankenversicherungen zunehmend belastet. Die Folgen können Beitragserhöhungen oder Leistungskürzungen sein.

Anders als die gesetzliche Krankenversicherung setzt die private beihilfekonforme Krankenversicherung auf das Individualitätsprinzip. Hier sorgt jeder für sich selbst vor. Dieses Ziel wird durch die Bildung sogenannter Altersrückstellungen erreicht. Die gesteigerten Gesundheitskosten im Alter werden dank dieser Rückstellungen völlig unkompliziert abgedeckt. So benötigt man keine Gesamtkasse. Grundlage der Beitragsberechnung ist bei der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung nicht Ihr Gehalt als Beamter der Polizei. Es spielen vielmehr individuelle Faktoren eine große Rolle. Hierzu zählen unter anderem das Eintrittsalter und Gesundheitszustand. In Folge der Unterstützung durch die Beihilfe kann ein Eintritt in die private beihilfekonforme Krankenversicherung für einen jungen Beamten der Polizei günstiger sein als bei der gesetzlichen Krankenversicherung.

Leistungsumfang

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden vom Gesetzgeber festgelegt. Hierbei muss er den kleinsten gemeinsamen Nenner aller Bürgerinteressen finden. Schließlich muss die gesetzliche Krankenversicherung ein stückweit allen Interessen entsprechen. Die Leistungen entsprechen einer soliden Grundversorgung. Doch wer mehr möchte, muss auch mehr bezahlen. Private Zusatzversicherungen sind mit hohen Kosten verbunden.

In der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth können Sie sich als Beamter der Polizei Ihren persönlichen Leistungskatalog zusammenstellen. Vom günstigen Basisschutz für fitte junge Beamte der Polizei bis hin zum Premiumschutz für fortgeschrittenes Alter ist alles möglich. Darüber hinaus profitieren Sie von verkürzten Wartezeiten in Wartezimmern, einer freien Arztwahl und einer bevorzugten Terminvergabe. Im besten Falle besprechen Sie mit den kompetenten Mitarbeitern der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth, welche Leistungen der beihilfekonformen Krankenversicherung für Sie interessant sein könnten.

Die Beihilfeunterstützung

Anders als bei Angestellten erhalten Beamte der Polizei in der gesetzlichen Krankenversicherung keinerlei Unterstützung, wenn es zur Kostentragung der Beiträge kommt. Sie müssen vielmehr vollumfänglich für die Versicherungsbeiträge aufkommen. Grund dafür ist, dass die Beihilfe wegfällt, wenn sich der Beamte der Polizei für eine gesetzliche Krankenversicherung entscheidet.

Mit einer privaten Krankenversicherung wie der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth behalten Sie hingegen Ihren Anspruch auf Beihilfe. Diese sorgt dafür, dass Ihre Beiträge gering ausfallen. Schließlich müssen Sie nicht alle Gesundheitskosten abdecken, sondern lediglich die übrigen Restkosten, welche nicht von der Beihilfe übernommen wurden. Kurz gesagt ist die gesetzliche Krankenversicherung eine Vollkosten- und die private beihilfekonforme Krankenversicherung eine echte Restkostenversicherung.

Sie sind herzlich eingeladen

Im Rahmen eines ausführlichen Beratungsgespräch in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth zeigen wir Ihnen gerne auf, was bei einer Krankenversicherung für Beamte der Polizei wirklich wichtig ist.

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