Dienstunfähigkeitsversicherung – Grundwissen Lehrer

Ein Beamter gilt als dienstunfähig, wenn diese wegen eines körperlichen oder geistigen Gebrechens ihrem Beruf nicht mehr nachgehen können. Als Beleg dafür reicht es allerdings bereits aus, wenn Sie innerhalb der letzten sechs Monate drei Monate lang Ihren Dienst wegen ein und derselben Erkrankung nicht ausüben konnten. Darüber hinaus darf keine Aussicht darauf besteht, dass innerhalb der nächsten sechs Monate Ihre Dienstfähigkeit zur Gänze wiederhergestellt wird. 

Für Sie birgt das Ganze eine große Gefahr. Je nachdem ob Sie nun Beamter auf Wiederruf, zur Probe oder auf Lebenszeit sind, kann es sein, dass Sie mit einem sehr geringen Ruhegehalt abgespeist werden – oder Sie im Endeffekt gar kein Einkommen mehr haben. Wenn Sie nämlich Beamter auf Wiederruf oder zur Probe sind, kann Ihr Dienstherr Sie im Fall einer andauernden Dienstunfähigkeit aus dem Dienst entlassen. In diesem Fall sind Sie arbeitslos, ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das wiederum würde Sie in den Harzt IV Bezug bringen. Wie auch immer die genauen Folgen Ihrer Dienstunfähigkeit aussehen – Sie brauchen jemanden an Ihrer Seite, der Sie zu fairen Bedingungen und guten Konditionen gegen die Gefahren einer Dienstunfähigkeit absichert.

Die Gefahr einer Dienstunfähigkeit – vor allem in jungen Jahren kann sie den Ruin bedeuten

Eigentlich hat jeder so seine Träume, Ideen und Pläne und für die Zukunft. Man malt sich aus, wo man in fünf Jahren steht, in zehn Jahren oder in fünfzehn Jahren. Angefangen mit dem abgeschlossenen Studium über Partner/in, Kinder, gemeinsames Haus, die Welt zu bereisen oder die eine oder andere Anschaffung, von der Sie schon lange geträumt haben. Wenn dann das Haus irgendwann abbezahlt ist, die Kinder größer und aus dem Haus sind und die laufenden Kosten nach und nach zurückgehen, könnte man sich ja auch mal etwas ausgefalleneres leisten. Den Sportwagen, der Ihnen schon immer gefiel, das Boot oder das eigene Pferd. All das lässt sich verwirklichen, wenn Sie ein fortlaufendes und regelmäßiges Lehrereinkommen erzielen. Doch wie sieht es aus, wenn dieses Einkommen auf einmal wegbricht? Wenn Sie aufgrund einer länger anhaltenden Krankheit oder eines Unfalls als Dienstunfähig gelten und von Ihrem Dienstherrn einfach aus dem Dienst entlassen werden? Genau diese Gefahr besteht aber für junge Beamte auf Wiederruf oder zur Probe. 

Dazu kommt, dass es statistisch gesehen vor allem junge Lehrer besonders häufig trifft, wenn es um eine Dienstunfähigkeit geht. Das Problem dabei: Je jünger Sie zum Zeitpunkt der Dienstunfähigkeit sind, desto schlimmer trifft es Sie aus finanzieller Sicht. Denn es ist ein großer Unterschied, ob Sie zum Zeitpunkt einer dauerhaften Dienstunfähigkeit Beamter auf Wiederruf, zur Probe oder auf Lebenszeit sind. 

Deshalb raten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Johannsen in Flensburg Ihnen unbedingt, sich rechtzeitig mit dem Thema Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer zu befassen.

Was Sie unbedingt zum Thema Dienstunfähigkeit wissen sollten

Dienstunfähigkeit

Durchschnittlich wird jeder zehnte Lehrer in Deutschland im Laufe seiner Karriere dienstunfähig. Das kann unterschiedliche Ursachen haben. Unfälle im privaten Bereich sind hier ebenso vertreten, wie natürlich die laufende Belastung während des Schulbetriebs. Aber auch die psychische Belastung, die mit dem Lehrerberuf verbunden ist, ist oftmals ein Grund für eine Dienstunfähigkeit.

Unfallrente

Wenn Ihre Dienstunfähigkeit aufgrund eines Dienstunfalls eintritt, tritt die Unfallrente für Sie ein. In diesem Fall sind Sie durch staatliche Leistungen zumindest ein Stück weit abgesichert. Allerdings zahlt die zuständige Stelle nur dann, wenn es sich wirklich um einen Dienstunfall gehandelt hat. Ist der Unfall eher dem privaten Bereich zuzuordnen, stehen Sie ohne eine entsprechende staatliche Leistung da.

Ruhegehalt

Nach einer Dienstzeit von vollen 40 Dienstjahren haben Sie einen Anspruch auf ein Ruhegehalt in Höhe von 72 % Ihres letzten Nettoeinkommens. Das stellt natürlich eine deutlich bessere Absicherung dar, als die meisten Angestellten sie haben. Es reicht sogar nach Expertenmeinung aus, um zu verhindern, dass Sie eine sogenannte Rentenlücke haben – Ihre Pension reicht also aus, um alle laufenden Kosten, die Sie bis zum Zeitpunkt Ihrer Pensionierung hatten, weiterhin zu tragen. Allerdings kann Ihr Dienstherr Sie als Beamten auch deutlich einfacher im Fall einer Dienstunfähigkeit in den vorgezogenen Ruhestand abschieben. In diesem Fall müssen Sie mit erheblichen Einkommenseinbußen rechnen.

Gründe für eine Dienstunfähigkeit

Wir haben hier einmal die häufigsten Faktoren, die eine Dienstunfähigkeit nach sich ziehen zusammengetragen:

  • 31 % Nerven, psychische Erkrankungen
  • 22 % Erkrankungen des Bewegungsapparats
  • 15 % sonstige Erkrankungen
  • 14 % Krebs
  • 10 % Unfälle
  • 8 % Erkrankungen am Herz und/oder an den Blutgefäßen

Ihre Absicherung

Vollkommen zu Recht gilt der Beamtenstand als eine der begehrtesten Anstellungen überhaupt in Deutschland. Denn die Anstellung als Beamter bringt eine ganze Reihe interessanter und hochattraktiver Privilegien mit sich. Allerdings kann die Verbeamtung auch ein Risiko darstellen. Denn als Beamter zahlen Sie beispielsweise keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung. Das liegt einfach daran, dass Beamte, dem Konzept des Beamtentums zur Folge, gar nicht arbeitslos werden.

Kommt es aber zu dem Ausnahmefall, dass Sie als Beamter auf Wiederruf oder als Beamter zur Probe dienstunfähig werden, wird Ihr Dienstherr Sie aus dem Dienst entlassen und Sie in der Sozialversicherung nachversichern. Das bedeutet, dass Sie in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung nachversichert werden. Das hat allerdings keine Auswirkungen, auf die Arbeitslosenversicherung. Auf Arbeitslosengeld I besteht daher kein Anspruch. Da Sie aber ja dienstunfähig sind und damit nicht in der Lage in Ihrem Beruf zu arbeiten, erzielen Sie keinerlei Einkommen mehr – es bleibt nur der Bezug von Leistungen nach dem SGB II – den sorgenannten Hartz IV Leistungen. Als Beamter auf Lebenszeit werden Sie in einer solchen Situation immerhin in den vorgezogenen Ruhestand versetzt und erhalten wenigstens ein Ruhegehalt. Die konkrete Höhe ist allerdings abhängig ist von der Menge Ihrer bisher geleisteten Dienstjahre.

Letztlich ist es egal, in welcher der genannten Situationen Sie sich befinden. Eine Dienstunfähigkeit führt immer zu erheblichen finanziellen Einbußen. Das kann bis zum Verlust der finanziellen Existenz gehen. Deshalb sollten Sie sich frühzeitig um eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer kümmern.

Unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Johannsen in Flensburg helfen Ihnen gern dabei, die für Sie richtige Versicherungslösung zu finden.

Welche Aspekte haben Einfluss auf die Höhe Ihrer Beiträge?

Hier gibt es eine Reihe von Punkten, die erwähnt werden müssen. Die Wichtigsten sind dabei:

  • Eintrittsalter 
    In ganz jungen Lebensjahren ist oftmals noch nicht mit einer Dienstunfähigkeit zu rechnen. Deshalb profitieren Sie bei einem frühen Eintrittsalter von niedrigeren Beiträgen.
  • Rentenhöhe 
    Je höher die Rentenzahlung im Fall einer Dienstunfähigkeit ausfallen soll, desto höher fallen natürlich auch die Beiträge aus. Beachten Sie aber bitte, dass die Dienstunfähigkeitsversicherung ausreichen muss, um Ihren Lebensunterhalt im Fall einer Dienstunfähigkeit sicherzustellen.
  • Risikozuschläge 
    In Fällen bestimmter Vorerkrankungen kann es dazu kommen, dass ein Risikozuschlag verlangt wird.
  • Krankenakte 
    Je nach Häufigkeit und Dauer bisheriger Erkrankungen wird das Versicherungsunternehmen eine Einschätzung der Gefahr einer Dienstunfähigkeit vornehmen. Auch diese kann einen Einfluss auf die Höhe der Beiträge haben.
  • Laufzeit 
    Eine kürzere Laufzeit bedeutet geringere Beiträge – aber eben auch ein Ende des Versicherungsschutzes vor Erreichen des Pensionsalters.
  • Beruf 
    Je nach Beruf, den Sie ausüben, werden Sie einer gewissen Risikogruppe zugeteilt. Auch das beeinflusst die Höhe Ihres Beitrages.

Fazit: Benötigen Sie als Lehrer eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer?

Die kurze Antwort lautet schlichtweg: Ja. Wenn Sie sicher gehen möchten, dass Sie auch im Fall einer Dienstunfähigkeit Ihren Lebensstandard halten können und dass Ihre Träume in diesem Fall nicht zwangsläufig Träume bleiben müssen, sollten Sie unbedingt eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer abschließen. Unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Johannsen in Flensburg beraten Sie gern.

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FAQ Dienstunfähigkeitsversicherung – Grundwissen für Lehrer

Wo kann ich verschieden Dienstleistungsversicherungen vergleichen?

Der Markt für Dienstunfähigkeitsversicherungen ist sehr unübersichtlich. Das liegt daran, dass viele Tarife in ihrer Gestaltung so unterschiedlich daherkommen, dass es sehr schwer wird, sie miteinander zu vergleichen. Da ist guter Rat teuer – oder Sie wenden sich einfach an unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Johannsen in Flensburg. Wir stehen Ihnen gern mit Rat und Tat und vor allem mit unserem gesamten Know-How in dieser Branche zur Verfügung, wenn es darum geht, den für Sie passenden Tarif in Sachen Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer zu finden. Vorweg benötigen wir allerdings einige Angaben von Ihnen, um Ihnen hier wirklich den für sie besten Tarif heraussuchen zu können. Gern legen wir Ihnen dabei auch einen Vergleich verschiedener in Frage kommender Tarife vor. So können Sie selbst einen konkreten Überblick bekommen. Natürlich helfen wir Ihnen auf Wunsch auch in einem persönlichen Beratungsgespräch dabei, die notwendigen Vergleiche zu ziehen.

Kann ich als Lehrer die Versicherung gegen Berufsunfähigkeit steuerlich geltend machen?

Die Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung als Lehrer im Angestelltenverhältnis oder für eine Dienstunfähigkeitsversicherung als Lehrer im Beamtenstand können Sie zum Teil steuerlich geltend machen. Das funktionier im Rahmen der Kosten, die für die private Absicherung steuerlich abzugsfähig sind. Da hier allerdings nur Teile der Kosten geltend gemacht werden können, ist hieraus keine große Steuererstattung zu erwarten.

Ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung jederzeit kündbar?

Grundsätzlich können Sie eine Dienstunfähigkeitsversicherung zu jeder Zeit kündigen. Im Falle einer monatlichen Zahlung gelten dabei noch nicht einmal weitere Fristen – Sie können die Kündigung einfach zum Ende des Monats aussprechen. Dabei sollten Sie allerdings beachten, dass Sie nach der Kündigung ohne den wichtigen Schutz einer solchen Dienstunfähigkeitsversicherung dastehen. Im Ernstfall kann das zu erheblichen finanziellen Verlusten führen. Wenn Sie eine Versicherungslösung mit zusätzlichem Vermögensaufbau ausgewählt haben, wird Ihnen bei einer Kündigung nur der gültige Rückkaufswert erstattet. Haben Sie hingegen auf ein Produkt aus der Reihe der reinen Risikoversicherungen zurückgegriffen, erhalten Sie gar keine Erstattung. 
Grundsätzlich sollten Sie, bevor Sie Ihre Versicherung kündigen, immer prüfen, ob sich Ihnen andere Möglichkeiten bieten. Einige Versicherungstarife bieten Ihnen zum Beispiel die Chance, nach einer gewissen Laufzeit eine Beitragsfreistellung zu beantragen. Daraus ergibt sich zwar ein verringerter Versicherungsschutz, der sich natürlich nach der Höhe Ihres Vertragsguthabens richtet. Allerdings ist das ist immer noch besser, als gar keine Absicherung zu haben. Sollten Sie sich irgendwann dazu entscheiden, freiwillig aus dem Beamtenverhältnis auszuscheiden und ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis einzugehen, sollten Sie mit Ihrem Versicherer sprechen, ob die Möglichkeit besteht, Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung umzuwandeln. In diesem Fall würden Ihnen bereits eingezahlte Beiträge und damit erworbene Leistungsansprüche nicht verlorengehen.

Wie kann ich eine preiswerte Versicherung für Lehrer finden?

Eine pauschale Antwort auf diese Frage gibt es leider nicht. Letztlich hängen die Kosten für eine Dienstunfähigkeitsversicherung von vielen verschiedenen Punkten und Voraussetzungen ab. Grundsätzlich lohnt es sich aber, einen Preisvergleich vorzunehmen und dazu einen Leistungsvergleich nicht zu vergessen. Denn der günstigste Versicherer ist nicht immer der leistungsstärkste. Sie sollten immer auf das Preis-Leistungs-Verhältnis der jeweiligen Angebote achten. 

Haben Sie ein Angebot gefunden, dass Ihren Erwartungen in Sachen Leistungen entspricht helfen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Johannsen in Flensburg Ihnen gern dabei, einen entsprechenden Vergleich am Markt vorzunehmen. So können Sie die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer finden,  die Ihren Vorstellungen und Erwartungen in Sachen Leistungsumfang passt und dabei auch noch preislich im Rahmen ist.

Was kostet die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer?

Das diese Frage nicht pauschal beantwortet werden kann, liegt vor allem daran, dass die konkreten Kosten aus verschiedenen Punkten abgeleitet werden. Dazu gehört beispielsweise Ihr Eintrittsalter, dass sich auf die Höhe der Beiträge auswirkt. Natürlich spielt auch Ihr Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses eine Rolle bei der Bemessung der Beiträge. Eventuelle Vorerkrankungen sind ebenfalls wichtig. Vor allem Sie als Lehrer sind im Berufsalltag einer besonderen psychischen Belastung ausgesetzt. Das führt natürlich unter anderem dazu, dass sich hier ein jüngeres Eintrittsalter direkt deutlich bei der Beitragsbemessung bemerkbar macht. Doch auch die gewünschte Laufzeit der Versicherung und die anvisierte Rentenhöhe spielen eine wichtige Rolle bei der Gestaltung der fälligen Beiträge. Ihr Alter und Ihren Gesundheitszustand können Sie natürlich nur bedingt beeinflussen – die höhe der Rente und die Laufzeit der Versicherung sind zwei Punkte, über die Sie große Einfluss auf die laufenden Kosten Ihrer Versicherung nehmen können.
Dazu kommt noch ein weiterer Punkt. Gerade im Fall der Dienstunfähigkeitsversicherung haben Sie die Möglichkeit, eine reine Risikoversicherung zu wählen, oder sich für ein Produkt mit einem Vorsorgepaket zu entscheiden. Wenn Sie eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit einer Kapitalbildung für die Altersvorsorge wählen, sind hier die Beiträge natürlich auch höher, als bei einer reinen Risikoabsicherung. Dafür haben Sie hier dank der Altersvorsorgelösung direkt zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Denn in einem solchen Fall haben Sie auch etwas von Ihrem Vertrag, wenn Sie zu den 90 % der Lehrer gehören, die eben nicht von einer Dienstunfähigkeit betroffen sind.

Benötigen Lehrer eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

In der Öffentlichkeit wird gern gesagt, dass Beamte sich keine Gedanken machen müssen. Im Krankheitsfall gibt es keine Lohnfortzahlungsfristen – die Besoldung wird monatlich weitergezahlt. Sie müssen kein Krankengeld fürchten, sondern haben weiterhin 100 % ihrer Bezüge zur Verfügung stehen. Soweit zur Theorie. Denn in der Praxis reichen bereits drei Monate Erkrankung innerhalb von sechs Monaten aus, wenn zu erwarten steht, dass Sie nicht innerhalb von sechs Monaten wieder voll dienstfähig sind, um Sie als dauerhaft dienstunfähig zu erklären und Sie in den vorgezogenen Ruhestand zu versetzen. Da ist der tariflich Beschäftigt mit einem möglichen Krankengeldbezug von rund 1,5 Jahren doch deutlich länger abgesichert, ehe eine Aussteuerung erfolgt. Ein schwerer Unfall oder eine plötzliche psychische Erkrankung können hier bereits ausreichen, um diese Situation herbeizuführen. 

Als Beamter auf Wiederruf oder als Beamter auf Probe werden Sie in einem solchen Fall aus dem Dienst entlassen und in der Sozialversicherung nachversichert. Das bedeutet, dass Sie ohne jegliches Einkommen dastehen und sich im schlimmsten Fall an das Jobcenter wenden müssen, um Ihren Lebensunterhalt irgendwie mit dem Minimum sicherstellen zu können. Als Beamter auf Lebenszeit werden Sie in einem solchen Fall in den vorzeitigen Ruhestand versetzt – doch nur in den wenigsten Fällen reicht Ihr Ruhegehalt dann aus, um Ihren Lebensunterhalt wirklich Ihrem bisherigen Lebensstandard entsprechend sicherzustellen. Vor allem wenn Sie eine Familie haben, ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer für Sie daher unerlässlich – schon allein um im Fall der Fälle den völligen finanziellen Ruin zu vermeiden.

Kann als Lehrer die Versicherung jederzeit gewechselt werden?

Wie bereits erwähnt ist eine Kündigung Ihrer laufenden Versicherung zu jeder Zeit möglich – damit also auch ein Wechsel zu einer anderen Versicherung oder in eine andere Police. Allerdings sollten Sie dabei nicht vergessen, dass Sie im Fall einer Kündigung die bereits erworbenen Ansprüche bei Ihrer alten Versicherung verlieren. Im Fall einer kapitalbildenden Versicherungslösung erhalten Sie lediglich den Rückkaufswert zurück. Da Lebensalter und Gesundheitszustand beim Eintritt in die Versicherung eine Rolle bei der Bemessung der Beiträge spielen, werden Sie mit einem höheren Lebensalter und einer womöglich schlechteren Gesundheit kaum ein besseres Angebot im gleichen Preis-Leistungs-Verhältnis finden. Ein Wechsel sollte also nur vorgenommen werden, wenn Sie mit dem neuen Vertrag wirklich deutliche Vorteile haben und diese die eventuell anfallenden Mehrkosten wert sind. Ansonsten lässt sich ein bestehender Vertrag auch zu jeder Zeit nach Ihren Bedürfnissen optimieren. Gern stehen Ihnen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Johannsen in Flensburg hier beratend zur Seite.

Wir beraten Sie gern

Sollten Sie weitere Fragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung haben, scheuen Sie nicht davor unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Johannsen in Flensburg zu kontaktieren und eine nunverbindlichen Beratungstermin zu vereinbaren.

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