Die private Krankenversicherung für Referendare & Lehramtsanwärter der DBV Daniel Martin in Siegen
Dein optimaler Gesundheitsschutz!
Die Gesundheit ist das höchste Gut eines jeden Menschen. Das gilt auch für dich als Beamtin oder Beamter. Mit der privaten Krankenversicherung für Referendare & Lehramtsanwärter der DBV Daniel Martin in Siegen sorgst du dafür, dass du während deiner gesamten Laufbahn im öffentlichen Dienst immer gut abgesichert bist. Dazu bieten wir dir maßgeschneiderte und flexibel anpassbare Tarife, bei denen du allein entscheidest, welche Leistungen dir wichtig sind!
Allgemeines
Das Krankenversicherungssystem in Deutschland
Neben der gesetzlichen gibt es auch die private Krankenversicherung für Referendare & Lehramtsanwärter. Dabei hast du als Beamtin oder Beamter den großen Vorteil, dass du „versicherungsfrei“ bist. Du entscheidest also selbst, wie du dich versichern möchtest, und kannst stets das beste Angebot wählen. Grundsätzlich unterscheiden sich die Versicherungssysteme in folgenden Punkten voneinander:
- In der GKV richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen. Er ist daher für alle Versicherten gleich. Selbiges gilt für die Leistungen, die der Gesetzgeber bestimmt und daher jederzeit ändern kann. Du selbst hast kaum eine Möglichkeit, den Versicherungsumfang anzupassen oder Zusatzleistungen aufzunehmen.
- In der PKV kommt es für die Höhe des Beitrags auf Faktoren wie Beruf, Gesundheitszustand und gewählte Leistungen an. Letztere bestimmst du selbst. Sie werden im Vertrag festgehalten und keine der beiden Vertragsparteien kann einseitig Änderungen vornehmen. Der Versicherungsumfang ist also vertraglich garantiert und dies grundsätzlich lebenslang.
In der privaten Krankenversicherung gibt es keine Familienversicherung. Jeder Versicherte benötigt einen eigenen Vertrag, was daher zum Beispiel auch für deinen Ehepartner und deine Kinder gilt. Dafür bestimmst du selbst, wie du dich und deine Liebsten versichern möchtest. Neben dem Grundtarif kannst du zwischen verschiedenen Zusatzbausteinen wählen und damit etwa folgende Leistungen abdecken:
- Chefarztbehandlung und Einzelzimmer im Krankenhaus sowie andere wahlärztliche Leistungen
- Umfassende Prophylaxe, etwa in Form der regelmäßigen professionellen Zahnreinigung und von Vorsorgeuntersuchungen ohne Selbstbehalt
- Übernahme von hochwertigem Zahnersatz sowie von Arzthonoraren, auch wenn diese oberhalb der Höchstsätze der GOÄ liegen
- Beitragsrückerstattung, wenn du während des Versicherungsjahres keine Leistungen in Anspruch nimmst. Ausgenommen sind hier Vorsorgeuntersuchungen, sie wirken sich nicht auf die Rückerstattung aus
Beihilfe & Dienstherr
Besonderheiten der privaten Krankenversicherung bei Referendaren & Lehramtsanwärtern
Als Referendar oder Lehramtsanwärter bekommst du Beihilfe. In diesem Rahmen übernimmt der Dienstherr einen Teil deiner Krankheitskosten, sofern du diese durch eine Rechnung nachweisen kannst. Dadurch sind gesetzlich Versicherte automatisch vom Beihilfeanspruch ausgenommen, denn alle Leistungen werden hier direkt über das Kärtchen abgerechnet. Sie tragen den gesamten GKV-Beitrag daher von ihren Bruttobezügen.
Die private Krankenversicherung für Referendare & Lehramtsanwärter übernimmt immer den Teil der Kosten, der nach der Beihilfeerstattung verbleibt. Wie hoch dieser Anteil ausfällt, richtet sich nach dem Beihilfesatz, welcher bestimmt, in welcher Höhe du Beihilfe bekommst:
- Beamte mit weniger als zwei Kindern erhalten 50 Prozent
- Ab dem zweiten Kind erhalten Beamte 70 Prozent
- Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte bekommen ebenfalls 70 Prozent
- Kindern von Beamten stehen 70 oder 80 Prozent Beihilfe zu
Beispiel:
Du bekommst eine Rechnung über 1.000 Euro vom Arzt. Dein Dienstherr beteiligt sich mit 50 Prozent, die Beihilfestelle überweist dir also 500 Euro. Die übrigen 500 Euro zahlt die private Krankenversicherung für Referendare & Lehramtsanwärter aus.
Funktion der privaten Krankenversicherung für Referendare & Lehramtsanwärter
Abdeckung der Restkosten
Die private Krankenversicherung für Referendare & Lehramtsanwärter ist eine an den Beihilfeanspruch angepasste und insoweit modifizierte PKV. In allen anderen Punkten gibt es aber keine Unterschiede zur „normalen“ privaten Krankenversicherung. Da die PKV bei Lehrkräften immer den nach der Beihilfe verbleibenden Kostenteil übernimmt, wird sie auch „Restkostenversicherung“ genannt.
Häufig gestellte Fragen
Wodurch unterscheidet sich die gesetzliche von der privaten Krankenversicherung?
Bei der GKV werden die Leistungen durch den Gesetzgeber vorgegeben und müssen „wirtschaftlich“ sein. In der PKV entscheidest du selbst, wie umfangreich du dich versicherst. Außerdem ist die private Krankenversicherung für Referendare & Lehramtsanwärter an den Beihilfeanspruch angepasst. So profitierst du insgesamt von einer höherwertigen Absicherung.
Von welchen Vorteilen profitiere ich in der privaten Krankenversicherung für Referendare & Lehramtsanwärter?
Du entscheidest selbst über deine Leistungen. Die DBV übernimmt unter anderem Wahlleistungen im Krankenhaus, hochwertigen Zahnersatz und Arzthonorare über den Höchstsätzen der Gebührenordnung (GOÄ).
Kontaktieren Sie uns
DBV Deutsche Beamtenversicherung Daniel Martin
57074 Siegen
Daniel Martin
Untere Dorfstr. 25
57074 Siegen
08:30 bis 17:00
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