Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Verwaltungsbeamte der
DBV Daniel Martin in Siegen
Schlicht unverzichtbar
Wirst du als Beamtin oder Beamter dienstunfähig, können die Folgen gravierend sein. Denn besonders in deinen ersten Dienstjahren stehst du im Fall der Fälle ohne jede Versorgung da. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte der DBV Daniel Martin in Siegen schließt du diese Absicherungslücke. Die Versicherung zahlt dir bei Dienstunfähigkeit eine monatliche Rente, mit der du deinen Lebensstandard halten kannst!
Die große Bedeutung der Dienstunfähigkeits-
versicherung für Beamte
Als Beamtin oder Beamter hast du je nach Status eine andere Absicherungssituation, wenn du dienstunfähig wirst. Dabei liegt eine Dienstunfähigkeit immer dann vor, wenn du mehr als drei Monate keinen Dienst leisten konntest und dieser Zustand voraussichtlich dauerhaft bestehen bleibt. Alternativ bist du dienstunfähig, wenn der Dienstherr feststellt, dass du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr für deine dienstlichen Aufgaben geeignet bist.
Welche Leistungen du vom Dienstherrn bei Dienstunfähigkeit bekommst, hängt davon ab, ob du Beamtin oder Beamter auf Widerruf, Probe oder Lebenszeit bist:
- Beamte auf Widerruf und Probe werden aus dem Beamtenverhältnis entlassen und verlieren alle Ansprüche gegen den Dienstherrn
- Beamte auf Lebenszeit werden in den Ruhestand versetzt. Sie erhalten ein monatliches Ruhegehalt (Pension). Für sie gibt es eine Untergrenze, in Bayern liegt die Pension etwa bei mindestens 1.800 Euro (Stand: 2022)
Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte der DBV Daniel Martin in Siegen ist besonders für Beamte auf Widerruf und Probe wichtig. Denn hier fällt bei einer Dienstunfähigkeit dein gesamtes Einkommen weg. Mit der Dienstunfähigkeitsrente (DU-Rente) der Versicherung kannst du deinen Lebensstandard halten. Auch Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit schließen die Lücke zwischen Ruhegehalt und früheren Dienstbezügen.
Die „echte DU-Klausel“ in der Dienstunfähigkeitsversicherung
Grundsätzlich gibt es eine „Dienstunfähigkeitsversicherung“ als solche nicht. Es handelt sich bei ihr vielmehr um eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit besonderen Klauseln. Damit ist die Versicherung an den individuellen Bedarf von Beamtinnen und Beamten angepasst. Zu unterscheiden ist zwischen „echter“ und „unechter“ Dienstunfähigkeits-Klausel (DU-Klausel):
- „Echte“ DU-Klausel: Stellt der Amtsarzt eine Dienstunfähigkeit fest, giltst du für die Versicherung automatisch und ohne weitere Prüfung als berufsunfähig
- „Unechte“ DU-Klausel: Auch wenn der Amtsarzt eine Dienstunfähigkeit feststellt, prüft die Versicherung noch einmal selbst, ob die Voraussetzungen gegeben sind
Mit der „unechten“ DU-Klausel stehst du also im schlimmsten Fall vor dem Problem, dass du keine Leistungen von der Versicherung erhältst, obwohl du dienstunfähig bist. Daher verzichtet die DBV in der Dienstunfähigkeitsversicherung grundsätzlich auf „unechte“ DU-Klauseln. Wir erkennen das Gutachten des Amtsarztes an und zahlen dir unverzüglich die vereinbarte Rente aus.
Leistungen der DBV Dienstunfähigkeitsversicherung Daniel Martin in Siegen im Überblick
Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung entscheidest du dich als Beamtin oder Beamter für eine ganzheitliche und passgenaue Absicherung. Du profitierst unter anderem von folgenden Leistungen:
Die DU-Rente wird gezahlt, solange du dienstunfähig bist, längstens aber bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Achte daher darauf, letztere nicht zu kurz zu wählen. Im Optimalfall erfolgt ein lückenloser Übergang zwischen Dienstunfähigkeitsrente und Ruhegehalt.
Häufig gestellte Fragen
Wann liegt Dienstunfähigkeit vor und wer stellt sie fest?
Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn die Beamtin oder der Beamte die dienstlichen Aufgaben aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft nicht mehr erfüllen kann. Sie wird vom Amtsarzt auf Antrag des Beamten oder des Dienstherrn festgestellt.
Was ist der Unterschied zwischen Berufs- und Dienstunfähigkeit?
Berufsunfähigkeit liegt in der Regel vor, wenn der letzte Beruf zu weniger als 50 Prozent für mindestens sechs Monate ausgeübt werden kann. Für Dienstunfähigkeit reicht bereits ein Prognosezeitraum von drei Monaten, wenn der Beamte voraussichtlich dauerhaft krank sein wird.
Wer braucht eine Dienstunfähigkeitsversicherung?
Solange du auf dein laufendes Einkommen angewiesen bist, brauchst du eine Dienstunfähigkeitsversicherung. Die DU-Versicherung ist daher vor allem für Beamte auf Widerruf und Probe wichtig. Auch Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit benötigen eine Dienstunfähigkeitsversicherung, die Rente kann hier aber wegen des Pensionsanspruchs niedriger angesetzt werden.
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DBV Deutsche Beamtenversicherung Daniel Martin
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57074 Siegen
Daniel Martin
Untere Dorfstr. 25
57074 Siegen
08:30 bis 17:00
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