Die private Krankenversicherung für Beamte der
DBV Daniel Martin in Siegen
Als Beamtin oder Beamter bekommst du Beihilfe. Da der Dienstherr die Krankheitskosten so teilweise übernimmt, bist du auf einen passgenauen Schutz angewiesen. Genau diesen bekommst du mit der privaten Krankenversicherung für Beamte der Deutschen Beamtenversicherung. Die DBV Daniel Martin in Siegen ist dabei dein erfahrener Partner, wenn es um die Absicherung gegen Risiken aller Art im öffentlichen Dienst geht!
Leistungen und Pluspunkte der privaten Krankenversicherung für Beamte
Die private Krankenversicherung für Beamte unterscheidet sich grundsätzlich vom gesetzlichen System. Folgende Unterschiede solltest du kennen, denn als Beamtin oder Beamter bist du versicherungsfrei. Du kannst daher selbst entscheiden, ob du dich gesetzlich oder privat versicherst:
- In der GKV sind die Leistungen durch den Gesetzgeber vorgegeben. Er kann einseitige Anpassungen vornehmen und der Beitrag richtet sich prozentual nach deinem Einkommen. Zwischen den einzelnen Kassen gibt es kaum Unterschiede.
- In der PKV bestimmst du selbst, welche Leistungen du absicherst. Ist der Vertrag einmal unterschrieben, kann der Versicherer keine einseitigen Anpassungen mehr vornehmen. Für die Prämie kommt es unter anderem auf Faktoren wie Alter und Beruf, nicht aber auf dein Einkommen an.
Neben dem Grundschutz, der in etwa die Leistungen der GKV umfasst, entscheidest du dich mit der privaten Krankenversicherung für Beamte flexibel für Zusatzbausteine. So stellst du etwa sicher, dass auch hochwertiger Zahnersatz vollständig erstattet wird und dass du alle Medikamente ohne Eigenanteile kaufen kannst. Außerdem übernehmen wir auf Wunsch wahlärztliche Leistungen, etwa Chefarztbehandlung und Einzelzimmer im Krankenhaus.
Für deinen gesamten Versicherungsschutz gilt:
Alle Leistungen sind vertraglich und grundsätzlich lebenslang garantiert. Die DBV Daniel Martin in Siegen passt deinen Vertrag unter keinen Umständen einseitig an. Sind dennoch Änderungen geplant, hast du ein Sonderkündigungsrecht.
Beihilfe & Dienstherr
Das Fürsorgesystem im Beamtentum
privaten Krankenversicherung für Beamte flexibel für Zusatzbausteine. So stellst du etwa sicher, dass auch hochwertiger Zahnersatz vollständig erstattet wird und dass du alle Medikamente ohne Eigenanteile kaufen kannst. Außerdem übernehmen wir auf Wunsch wahlärztliche Leistungen, etwa Chefarztbehandlung und Einzelzimmer im Krankenhaus.
Für deinen gesamten Versicherungsschutz gilt: Alle Leistungen sind vertraglich und grundsätzlich lebenslang garantiert. Die DBV Daniel Martin in Siegen passt deinen Vertrag unter keinen Umständen einseitig an. Sind dennoch Änderungen geplant, hast du ein Sonderkündigungsrecht.
Beihilfe & Dienstherr – das Fürsorgesystem im Beamtentum
Das Beamtentum zeichnet sich durch ein eigenes Fürsorgesystem, die Beihilfe, aus. Im Unterschied zum Arbeitgeber-Anteil, den Beamte nicht erhalten, beteiligt sich der Dienstherr mit der Beihilfe unmittelbar an den Krankheitskosten. Daher benötigst du eine Rechnung vom Arzt oder vom Krankenhaus, die du als Nachweis mit deinem Antrag auf Beihilfe an die zuständige Beihilfestelle sendest.
Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass du als gesetzlich versicherter Beamter keine Beihilfe bekommst. Denn dein Arzt rechnet alle Leistungen über das Kärtchen direkt mit der Kasse ab. Da das Beamtensystem keinen Arbeitgeber-Anteil kennt, trägst du deinen gesamten Beitrag allein.
Die private Krankenversicherung ist für Beamte daher regelmäßig die bessere Wahl. Denn hier versicherst du nur den Teil der Kosten, den dein Dienstherr nicht übernimmt. So kannst du dich im Beamtenverhältnis deutlich günstiger privat krankenversichern, ohne Einschränkungen bei den Leistungen in Kauf nehmen zu müssen.
Beispiel:
Du hast zwei Kinder und bekommst daher 70 Prozent Beihilfe. Nun erhältst du eine Rechnung über 1.000 Euro vom Arzt. Die Beihilfe deckt bereits 700 Euro ab, für die verbleibenden 300 Euro (Restkosten) brauchst du eine private Krankenversicherung. „Unter dem Strich“ werden dir alle Aufwendungen dann zu 100 Prozent erstattet.
Zweck der privaten Krankenversicherung für Beamte
Die private Krankenversicherung fungiert bei Beamten als Restkostenabsicherung. Da sie genau den Teil der Aufwendungen übernimmt, den die Beihilfe nicht trägt, wird sie auch „Restkostenversicherung“ genannt oder als „beihilfekonforme Krankenversicherung“ bezeichnet. Darüber hinaus profitierst du bei der DBV von Tarifen, die an die Vorschriften deines Dienstherrn angepasst sind.
Denn jeder Dienstherr regelt die Beihilfe anders. Teilweise werden etwa Sehhilfen nicht in Höhe des regulären Beihilfesatzes, sondern nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen übernommen. Sofern hier eine Deckungslücke entsteht, übernimmt die private Krankenversicherung für Beamte der DBV die entsprechenden Mehrkosten.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich mir alle Leistungen der PKV selbst aussuchen?
Ja, denn lediglich der Grundschutz ist gesetzlich vorgegeben. Darüber hinaus profitierst du von einem Baukastensystem, in dem du dir mit einzelnen Modulen deinen Schutz selbst zusammenstellen kannst.
Welche Besonderheiten gelten in der PKV für Beamte?
Du bekommst Beihilfe, dein Dienstherr übernimmt also mindestens 50 Prozent der Behandlungskosten. Nur der restliche Teil wird von der privaten Krankenversicherung, die daher auch als „Restkostenversicherung“ bezeichnet wird, übernommen.
Welchen Beihilfesatz erhalte ich?
Jeder Dienstherr bestimmt selbst, wie viel Beihilfe er zahlt. Bundesweit einheitlich ist, dass mindestens 50 Prozent der Aufwendungen übernommen werden. Kinder von Beamtinnen und Beamten erhalten 70 oder 80 Prozent.
Kann ich meine PKV-Beiträge als Beamter von der Steuer absetzen?
Ja, es handelt sich um Sonderausgaben (§ 10 EStG), die voll von der Steuer abziehbar sind. Ausnahmen gelten lediglich für Wahlleistungen.
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DBV Deutsche Beamtenversicherung Daniel Martin
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57074 Siegen
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