DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam Pflegepflichtversicherung

Pflegepflichtversicherung

Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater
Pflegepflichtversicherung

Anders als bei der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, sind die Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Pflegepflichtversicherung gering. Vielmehr liegen die Unterschiede nicht in den Leistungskatalogen, sondern in der Funktionsweise.

Gesetzliche Pflegepflichtversicherung

In der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung erhält der Versicherte unmittelbar Sachleistungen und/oder Geldleistungen. Dies ist in Form von Pflegegeld oder einer Kombination aus Sach- und Geldleistungen möglich. Anfallende Pflegekosten werden von der Summe aller Beitragszahlungen getragen. Folglich basiert auch die gesetzliche Pflegepflichtversicherung wie die Krankenversicherung auf dem Solidaritätsprinzip. Grob gesagt heißt dies, dass junge gesunde Menschen für alte pflegebedürftige Menschen mit bezahlen. Altersrückstellungen für die private Vorsorge werden nicht gebildet. Aufgrund der immer größer werdenden alten Bevölkerungsgruppe sind diesbezüglich in Zukunft Beitragserhöhungen oder Leistungskürzungen zu befürchten.

Private Pflegeversicherung

Im Gegensatz zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung werden hier keine unmittelbaren Sachleistungen gewährt. Vielmehr funktioniert die private Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam nach dem Prinzip der Kostenerstattung. Wie auch bei der privaten Krankenversicherung müssen Sie zunächst in Vorkasse treten. Die entsprechenden Rechnungen reichen Sie anschließend bei Ihrer Beihilfestelle und Pflegekasse ein. Beide Einrichtungen übernehmen dann ihren jeweiligen Anteil.
 
Wie die private Krankenversicherung basiert die Kostenerstattung auch in der privaten Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam auf dem Prinzip der Kapitaldeckung. Hier bildet jeder Versicherte persönliche Altersrückstellungen. So werden anfallende Pflegekosten nicht auf andere umgelagert. Die Finanzierung findet unmittelbar durch die angehäuften Rückstellungen des Versicherungsnehmers statt. So haben Sie mit der privaten Pflegepflichtversicherung eine zukunftssichere Pflegepflichtversicherung. Beitragserhöhungen oder Leistungskürzungen müssen Sie nicht befürchten.
 
Wie die private Krankenversicherung basiert auch die private Pflegepflichtversicherung auf dem Individualprinzip. Anders als bei der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung ist hier bei der Beitragsberechnung nicht Ihr Einkommen relevant. Vielmehr kommt es auf individuelle Faktoren des Versicherungsnehmers an. Vor allem Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Leistungskatalog sind für die Beitragshöhe maßgeblich.
 
Klassische Arbeitnehmer finden den Weg in die private Pflegepflichtversicherung nur dann, wenn sie eine geltende Einkommensgrenze (Versicherungspflichtgrenze) überschreiten. Sollte dies jedoch der Fall sein, ist ein Wechsel in die leistungsstarke private Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam kein Problem. Andersherum jedoch kann ein Wechsel von privater zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung durchaus kompliziert sein.
 
Wer als Feuerwehrbeamter freiwillig Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, wird automatisch Mitglied der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Hier zahlen Sie im Gegensatz zu den anderen Mitgliedern, die nicht verbeamtet und beihilfeberechtigt sind, lediglich die Hälfte der Beiträge. Schließlich zahlt die andere Hälfte Ihre Beihilfe.
 
Ein Blick auf die Leistungskataloge von privater und gesetzlicher Pflegepflichtversicherung macht deutlich, dass diese sich nicht sehr unterscheiden. Ein Leistungsanspruch besteht immer bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen. So muss der Versicherungsnehmer mindestens seit einem halben Jahr pflegebedürftig sein. Er muss Hilfe bei alltäglichen Dingen wie Waschen, Essen oder dem Haushalt benötigen. Die Unterstützung muss am Tag mindestens 90 Minuten einnehmen. Hierbei muss die Hälfte der Zeit auf die Grundversorgung fallen. Die Pflege ist ambulant, stationär, aber auch teilstationär möglich.
 
Wie stark die Pflegebedürftigkeit ist, wird in einem speziellen Pflegegrad angegeben. Hiervon gibt es seit 2017 fünf an der Zahl. Je höher der Pflegegrad ist, umso schwerer ist die Beeinträchtigung. Für den Pflegegrad sind Faktoren wie Art, Dauer und Schwere der Beeinträchtigung maßgeblich. Wie, von wem und wo der Pflegebedürftige gepflegt werden möchte, liegt in dessen Entscheidungsmacht.

Pflegezusatzversicherung

Zusätzlich zur Pflegepflichtversicherung empfiehlt Ihnen die DBV attraktive Pflegezusatzversicherungen. Hiervon haben wir drei an der Zahl. Diese dienen grundsätzlich dem Zwecke, die hohen Pflegekosten wirksam abzufedern. Übersteigen die Pflegekosten in einer klassischen Pflegepflichtversicherung einmal die geltenden Höchstgrenzen muss schließlich der Versicherungsnehmer selbst für die Differenz aufkommen. Dies kann zu schweren finanziellen Belastungen führen. Hier sollten Sie auch an Ihre Angehörigen denken. Schließlich müssen diese für die Mehrkosten aufkommen, wenn Sie nicht mehr dazu in der Lage sind. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam hat drei unterschiedliche Pflegezusatzversicherungen zur Auswahl. So können Sie zwischen Pflegerentenversicherung, Pflegekostenversicherung und Pflegetagegeldversicherung wählen.

Pflegerentenversicherung

Mit der Pflegerentenversicherung erhalten Sie eine Art Lebensversicherung. Hier erhalten Sie im Pflegefall eine monatliche steuerfreie Rente von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam.

Pflegekostenversicherung

Mithilfe der Pflegekostenversicherung erhalten Sie eine teilweise oder komplette Kostenerstattung der Differenz, die zwischen angefallenen Kosten und geltender Höchstgrenze besteht. Hierbei sind allerdings nicht alle Kosten erstattungsfähig. Nur die Leistungen, die tatsächlich der Pflege dienen, werden erstattet. Hierzu gehören nicht Unterbringung und Verpflegung.

Sie sind herzlich eingeladen

Denken Sie am besten frühzeitig an Ihr Alter inklusive des Ernstfalls der Pflegebedürftigkeit. Dies hat in erster Linie finanzielle Vorteile. Mit der privaten Pflegepflichtversicherung haben Sie eine starke Absicherung an Ihrer Seite. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam beraten Sie gern persönlich.

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DBV Deutsche Beamtenversicherung
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