Dienstunfähigkeitsversicherung
Beamte der Polizei gehen ihrem alltäglichen Dienst mit einer großen Leidenschaft nach. Dies ist Grundvoraussetzung für diesen Beruf. Schließlich riskiert man Tag für Tag seine körperliche Unversehrtheit oder gar sein Leben, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu bewahren. Aufgrund dieser Passion für den täglichen Dienst verwundert es kaum, dass sich nur wenige Beamte der Polizei frühzeitig Gedanken über die Dienstunfähigkeit machen. Dies ist jedoch ein großer Fehler. Schließlich muss nicht nur ein hohes Alter und damit einhergehende Erkrankungen zur Dienstunfähigkeit führen. Auch Unfälle können dafür sorgen, dass Sie von heute auf morgen nicht mehr Ihrem Traumjob nachgehen können. Um die wirtschaftlichen Folgen dieses Ernstfalls einzudämmen, sollten Sie sich entsprechend absichern. Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn ist die optimale Absicherung für den Ernstfall.
Was ist die Dienstunfähigkeit?
Um Ihnen das Thema der Dienstunfähigkeit vor Augen zu führen, möchten wir zunächst einmal klären, worum es sich hierbei handelt. Dabei genügt ein Blick in das Bundesbeamtengesetz (BBG).
§ 44 des Bundesbeamtengesetz (BBG):
„Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist.“
Grob zusammengefasst besagt dieser Paragraf, dass der Beamte dienstunfähig ist, der seinen Dienst nicht mehr ausüben kann. Hierbei muss man eine deutliche Trennlinie zur Berufsunfähigkeit ziehen. Schließlich ist berufsunfähig derjenige, der nur seinen bestimmten Beruf nicht mehr ausüben kann. Eine andere berufliche Tätigkeit wäre dann hingegen noch möglich. Im Umkehrschluss sind Sie erst dann dienstunfähig, wenn Ihr Dienstherr Sie an keiner Stelle mehr einsetzen kann.
Auf den Beamten-Status kommt es an
Als Beamte der Polizei befinden Sie sich einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Dieses lässt sich nicht mit einem herkömmlichen Arbeitnehmerverhältnis vergleichen. Ihr Beamtenverhältnis ist geprägt von gegenseitigen Rechten und Pflichten. Während Sie Ihrem Dienstherrn gegenüber zu Dienst und Treue verpflichtet sind, muss Ihr Dienstherr wiederum Fürsorgepflichten nachkommen. Hierzu gehört nicht nur die Gesundheitsfürsorgepflicht, welcher er durch Beihilfe oder Heilfürsorge nachkommt. Obendrein muss Sie Ihr Dienstherr auch finanziell unterstützen. Hierfür zahlt er Ihnen ein monatliches Gehalt. Doch was ist, wenn Sie dienstunfähig werden? Ob Sie in diesem Fall ein Gehalt bekommen, hängt von Ihrem Beamtenstatus ab.
Beamtenanwärter
Als Beamtenanwärter gelten alle Beamte der Polizei, die auf Widerruf oder Probe verbeamtet sind. Auf Widerruf verbeamtet sind Sie während Ihrer Ausbildung. Sobald Sie diese erfolgreich mit der Laufbahnprüfung abschließen, werden Sie zum Beamten auf Probe ernannt und treten Ihren Dienst als Beamte der Polizei an. Doch bevor Sie auf Lebenszeit verbeamtet werden, müssen Sie zunächst Ihre Probezeit bestehen, die maximal fünf Jahre dauert. Was passiert, wenn Sie während dieser langen Phase dienstunfähig werden?
Für Beamtenanwärter besteht lediglich ein eingeschränkter Schutz vor der Dienstunfähigkeit. Hier lassen sich Vergleiche zur gesetzlichen Unfallversicherung anstellen. Sie erhalten bei Dienstunfähigkeit nämlich nur dann ein monatliches Ruhegehalt, wenn die Ursache für die Dienstunfähigkeit bei Dienstausübung gesetzt wurde. Das bedeutet, dass Sie bei Freizeitunfällen keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt durch Ihren Dienstherrn haben. Stattdessen wird Sie der Dienstherr, nachdem er Sie für dienstunfähig erklärt hat, aus dem Beamtenverhältnis entlassen.
Die wirtschaftlichen Folgen für junge Beamte der Polizei sind dann regelmäßig gravierend. Schließlich fallen sie in die schwache Unterstützung der gesetzlichen Rentenversicherung zurück.
Da ein Großteil der Beamtenanwärter zu diesem Zeitpunkt kaum etwas oder gar nichts in die Rentenkassen eingezahlt hat, springt hierbei maximal eine Erwerbsminderungsrente heraus. Sie geraten in eine wirtschaftliche Schieflage, die dafür sorgt, dass Sie Ihren Lebensstandard keineswegs aufrechterhalten können. Nur ein effizienter Dienstunfähigkeitsschutz kann Sie hiervor bewahren. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn hat mit der Dienstunfähigkeitsversicherung und der Dienstanfänger-Police maßgeschneiderte Lösungen für Sie im Angebot. Dank der monatlichen Dienstunfähigkeitsrente wird Ihre wirtschaftliche Existenz hier nicht bedroht.
Beamte auf Lebenszeit
Beamte der Polizei, die auf Lebenszeit verbeamtet sind, genießen die umfangreichste Unterstützung seitens ihres Dienstherrn. Dies betrifft auch den Ernstfall der Dienstunfähigkeit. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie seit fünf Jahren auf Lebenszeit verbeamtet sind. Sobald diese Wartezeit abgelaufen ist, können Sie sich im Falle der Dienstunfähigkeit bedingungslos auf ein Ruhegehalt Ihres Dienstherrn verlassen. Bedingungslos ist es deshalb, da es keine Rolle spielt, ob die Ursache für die Dienstunfähigkeit bei Dienstausübung oder aber in der Freizeit gesetzt wurde. Dennoch sollten Sie das Ruhegehalt nicht überschätzen. Die Höhe der monatlichen Unterstützung wird nämlich anhand Ihrer abgeleisteten Dienstjahre berechnet. Wenn Beamte der Polizei die Wartezeit überbrückt haben, steht Ihnen im Falle der Dienstunfähigkeit ein Ruhegehalt in Höhe von 35 Prozent der zuletzt erhaltenen Bezüge zu. Das maximale Ruhegehalt von 71,75 Prozent bekommen Sie hingegen erst nach 40 abgeleisteten Dienstjahren. Hier offenbart sich eine große Versorgungslücke, die Sie mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn schließen können. Grund für eine Absicherung ist nicht zuletzt die Entwicklung des Ruhegehalts. Erst vor ein paar Jahren wurde das Ruhegehalt von vormals maximal 75 Prozent auf die nun geltenden 71,75 Prozent gemindert.
Leistungen
Wer sich für die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn entscheidet, profitiert von attraktiven Leistungen für den Ernstfall. Allen voran steht dabei eine garantierte, vertraglich festgelegte Dienstunfähigkeitsrente. Obendrein übernimmt die DBV bei Dienstunfähigkeit die Beiträge, die für Lebens- und Rentenversicherung anfallen. Außerdem profitieren Sie von hoher Flexibilität. So können Sie Ihren Absicherungsbedarf individuell anpassen. Das eignet sich vor allem im Zuge von großen privaten Veränderungen wie Nachwuchs, Heirat oder Hausbau. Jeder hat einen anderen Versicherungsbedarf. Aus diesem Grund können Sie die Rentenhöhe individuell an Ihre Bedürfnisse anpassen. Unsere Absicherung zeichnet sich durch attraktive Beiträge aus, die risikogerecht berechnet werden. Hierbei spielt allen voran die Berufsklasse eine entscheidende Rolle. Für Beamtenanwärter haben wir einen bedarfsgerechten Dienstunfähigkeitsschutz in Form der Dienstanfänger-Police im Angebot.
Wir sind für Sie da
Sollten Sie Fragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung haben, stehen wir Ihnen gern Rede und Antwort. Unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn stellen Ihnen die leistungsstarke Absicherung gern im Rahmen eines unverbindlichen Beratungsgesprächs vor.
Weitere leistungsstarke Produkte der DBV für Polizei
Franca Bartjes-Kehr
Am Wolfsbach 47
53229 Bonn
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