DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg Beamte auf Lebenszeit
Neubrandenburg

Beamte der Polizei auf Lebenszeit: Vorteile und Absicherungsbedarf

Bei der Polizei werden Sie, abhängig vom Dienstherrn, nach zwei bis fünf Jahren Probezeit in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen. Das bedeutet zahlreiche Vorteile, einen lebenslangen sicheren Job und deutlich bessere Versorgungsansprüche als noch in der Zeit auf Widerruf und Probe. Allerdings gibt es auch Leistungslücken, die es mit den Versicherungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg zu schließen gilt.

Hintergrund der Verbeamtung auf Lebenszeit bei der Polizei

Das Beamtenverhältnis ist grundsätzlich auf Lebenszeit angelegt. Ausbildungs- und Probezeit dienen lediglich dazu, Sie optimal auf Ihre Aufgaben bei der Polizei vorzubereiten und einen Eindruck von Ihnen als Mitarbeiter zu erhalten. Alle vorhergehenden Stufen des Beamtenstatus laufen also darauf hinaus, Sie schlussendlich auf Lebenszeit in den Polizeidienst zu übernehmen.
 
Hintergrund ist, dass das Beamtentum als gegenseitiges Dienst- und Treueverhältnis ausgestaltet ist. Auf der einen Seite stellen Sie Ihre volle Arbeitskraft dem Dienstherrn zur Verfügung und erledigen die Ihnen übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen. Auf der anderen Seite erhalten Sie und Ihre Familie neben der Besoldung (dem Gehalt) verschiedene Zusatzleistungen. Die lebenslange Alimentation ist einer der wichtigsten Grundsätze des Berufsbeamtentums.
 
Dieses Treueverhältnis kann grundsätzlich nur einseitig, also von Ihnen als Beamter, aufgelöst werden. Auch der Dienstherr kann Sie entlassen, dafür müssen Sie sich aber ein schweres Dienstvergehen zu Schulden kommen lassen. Im Anschluss erhebt der Dienstherr eine sogenannte Disziplinarklage, in deren Rahmen der Beamte dann im gerichtlichen Verfahren aus dem Dienst entlassen wird.

Welche Leistungen erhalte ich als Beamte auf Lebenszeit?

Grundsätzlich haben die einzelnen Dienstherren, also der Bund und die Länder, die Hoheit über die an ihre Beamten zu gewährenden Leistungen. Nur die Rahmenbedingungen sind im Beamtenstatusgesetz (BeamtStG), das für alle Staatsdiener bundesweit gilt, festgeschrieben. Innerhalb dieses Rahmens entscheidet der Dienstherr selbst über die Ausgestaltung des Beamtenrechts.
 
Beamten der Polizei stehen nach der Verbeamtung auf Lebenszeit folgende Leistungen zu:

1. Dienstbezüge:

Beamte erhalten kein Gehalt, sondern eine Besoldung nach den einschlägigen Landesbesoldungsgesetzen (LBesG) oder der Bundesbesoldungsordnung (BBesO). Die Höhe der Bezüge richtet sich nach der Laufbahn, in der Sie einsteigen, und der bereits gesammelten Berufserfahrung (Stufenzuordnung). Das Einkommen erhöht sich je nach Familienstand und wird außerdem um bestimmte Zulagen, etwa für die Tätigkeit im Schichtdienst, ergänzt. Folgende Besoldungsgruppen gibt es für Beamte der Polizei:

  • Mittlerer Dienst: A6 bis A9
  • Gehobener Dienst: A9 bis A13
  • Höherer Dienst: A13 bis A16

Die Zuordnung zu einer höheren Besoldungsgruppe innerhalb der Laufbahn (etwa von A9 nach A10 – vom Polizeikommissar zum Polizeioberkommissar) wird als „Beförderung“ bezeichnet. Haben Sie das Endamt erreicht, im gehobenen Dienst etwa A13, können Sie in die nächsthöhere Laufbahn aufsteigen. Die dafür notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen unterscheiden sich je nach Dienstherrn.

2. Versorgung:

Die beamtenrechtliche Versorgung (Pension) unterscheidet sich vom gesetzlichen Rentenversicherungssystem. Denn Beamte der Polizei zahlen während des aktiven Dienstes keine Beiträge für ihren Ruhestand ein. Stattdessen bemisst sich die Höhe des sogenannten Ruhegehalts nach Ihren letzten Bezügen vor dem Ruhestand und Ihren geleisteten Dienstjahren.
 
Die Pension wird gezahlt, sobald Sie wegen Erreichens der Altersgrenze oder dauerhafter Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden. Dadurch, dass das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit angelegt ist, wird auch die Pension lebenslang gezahlt.

3. Beihilfe:

Beamte der Polizei erhalten entweder Beihilfe oder freie Heilfürsorge (siehe Nummer vier). Erhalten Sie Beihilfe, übernimmt der Dienstherr einen festgelegten Teil zwischen 50 und 80 Prozent der Krankheitskosten. Wichtig: Nicht übernommen wird der Krankenversicherungsbeitrag, sondern nur ein Anteil der tatsächlich vom Arzt in Rechnung gestellten Behandlungskosten.
 
Nach der Erstattung durch die Beihilfestelle bleibt ein Kostenteil, der nicht übernommen wird. Er muss über eine private Restkostenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg abgedeckt werden. Wir bieten an Ihren Beihilfeanspruch angepasste Versicherungslösungen, mit denen Sie sowohl Über- als auch Unterversicherungen vermeiden.

4. Freie Heilfürsorge:

Erhalten Sie freie Heilfürsorge, werden Sie von den Ärzten der Polizei behandelt. Für diese Leistung müssen Sie keine Beiträge entrichten. Der Umfang der Heilfürsorge entspricht in etwa dem der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit Heilfürsorge-Ergänzungstarifen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg können Sie vorhandene Deckungslücken schließen.
 
Übrigens: Kann der Polizeiarzt eine Behandlung nicht durchführen oder handelt es sich um einen Notfall, können Beamte der Polizei auch zu zivilen Medizinern gehen. Auch hier werden alle Kosten vom Dienstherrn übernommen.

Versicherungen für Polizeibeamte: Diese Policen sind unverzichtbar

Auch wenn die Absicherung von Beamten der Polizei besonders ab der Verbeamtung auf Lebenszeit sehr gut ist, bestehen einige Deckungslücken. Hier müssen Sie selbst vorsorgen, um im Fall der Fälle nicht in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Drei der wichtigsten Policen im Überblick:

Private Krankenversicherung und Anwartschaft

Die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg kann, anders als die gesetzliche Kasse, an den Beihilfeanspruch von Beamten angepasst werden. In einem beihilfekonformen Tarif übernehmen wir genau den Teil der Kosten, der nach der Erstattung durch die Beihilfestelle übrigbleibt. So entstehen keine Deckungslücken oder Leistungsdefizite.
 
Da es sich bei der Beihilfeversicherung um eine klassische PKV handelt, können Sie sich auch hier für Zusatz- und Wahlleistungen entscheiden. Dazu gehört etwa die erweiterte Übernahme von Kosten für Sehhilfen oder ein Einzelzimmer im Krankenhaus.
 
Übrigens: Erhalten Sie derzeit Heilfürsorge und später Beihilfe, sollten Sie wegen des aufkommenden Bedarfs nach einer privaten Krankenversicherung eine Anwartschaft abschließen. Hier wird Ihr derzeitiger Gesundheitszustand „konserviert“, wodurch Sie später von besseren Konditionen profitieren.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung

Als Beamte der Polizei werden Sie bei einer Dienstunfähigkeit aus dem aktiven Dienst entlassen und erhalten die sogenannte Mindestversorgung, die sich gegebenenfalls abhängig von den bisher geleisteten Dienstjahren erhöht. In jedem Fall fällt Ihr Einkommen aber bedeutend geringer als vor der Dienstunfähigkeit aus.
 
Diese Lücke schließt die Dienstunfähigkeitsversicherung durch Zahlung einer monatlichen Rente, deren Höhe Sie selbst festlegen können. Dabei sollten die Leistungen der DUV regelmäßig überprüft und an geänderte Lebensverhältnisse angepasst werden.

Die Diensthaftpflichtversicherung

Auch als Beamte der Polizei sind Sie nicht unfehlbar – und kleinere Missgeschicke sind auch kein Problem. Verursachen Sie aber einen Schaden und tragen daran eine Mitschuld, ist die Haftung des Dienstherrn begrenzt. Sie müssen dann gegebenenfalls einen Selbstbehalt in Kauf nehmen.
 
Mit der Diensthaftpflicht sichern Sie dieses Risiko ab. Wir leisten, wenn Sie anderen Personen im Rahmen Ihrer dienstlichen Tätigkeit einen Schaden zufügen. Dabei verzichten wir auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit, leisten also auch, wenn Sie etwa eine kleinere Obliegenheit verletzen und dadurch ein Schaden entsteht. Vorsätzliche Handlungen sind aber in keinem Fall versichert.

Wir beraten Sie gerne

Möchten Sie mehr über unsere Versicherungen für Beamte der Polizei auf Lebenszeit erfahren? Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie noch heute einen ersten Termin. Das Team der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg steht Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Wir freuen uns auf Sie!

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