DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg Übersicht Werdegang
Übersicht Werdegang: So beginnt und endet die Laufbahn von Polizeibeamten
Als Beamte der Polizei durchlaufen Sie während Ihres Dienstlebens verschiedene Stationen. Alles beginnt mit der Ausbildung und dem Beamtenverhältnis auf Widerruf. Nachdem Sie die Ausbildung oder das Studium beendet haben, werden Sie in die beamtenrechtliche Probezeit übernommen und nach einigen Jahren auf Lebenszeit verbeamtet. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg bietet Ihnen während des gesamten Berufslebens optimale Absicherungslösungen!
Ausbildung und Studium bei der Polizei: Das Beamtenverhältnis auf Widerruf
Am Beginn der Polizeilaufbahn steht die Ausbildung oder das duale Studium. Während dieser Zeit befinden Sie sich im Beamtenverhältnis auf Widerruf und erhalten Anwärterbezüge nach dem BBesG oder den einschlägigen Landesbesoldungsgesetzen. Die Ausbildungszeit dauert in der Regel zwischen zweieinhalb und drei Jahren und endet mit der Qualifikationsprüfung. Bestehen Sie diese, beginnt die eigentliche Laufbahn.
Als Beamte der Polizei auf Widerruf haben Sie den für Beamte geringstmöglichen Schutz. Ihr Dienstverhältnis ist eher mit einem privaten Ausbildungsvertrag vergleichbar, da Sie ohne größere Probleme wieder entlassen werden können. Das ist etwa der Fall, wenn Sie sich Vergehen zu Schulden kommen lassen, die Zweifel an Ihrer Eignung für den Dienst bei der Polizei aufkommen lassen – zum Beispiel durch rechtsradikale Äußerungen oder Straftaten.
Als Beamte auf Widerruf erhalten Sie Beihilfe und in einigen Ländern sogar freie Heilfürsorge. Bei ersterer übernimmt der Dienstherr einen Teil Ihrer Krankheitskosten, bei der Heilfürsorge werden alle Aufwendungen übernommen. Pensions- und Versorgungsansprüche, wie sie Beamten auf Lebenszeit zustehen, haben Sie als Widerrufsbeamte noch nicht.
Folgende Versicherungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg sind daher für Beamte der Polizei auf Widerruf unverzichtbar:
Beweisen Sie sich im Polizeidienst: Das Beamtenverhältnis auf Probe
Nachdem Sie Ihre Qualifikationsprüfung bestanden haben, wechseln Sie vom Beamtenverhältnis auf Widerruf in die beamtenrechtliche Probezeit – und sind Beamte auf Probe. Dabei erhalten Sie bereits die Dienstbezüge Ihres entsprechenden Eingangsamtes, also im mittleren Dienst A7 und im gehobenen Dienst A9. Der Stufenaufstieg beginnt aber erst mit dem allgemeinen Dienstzeitbeginn, der dem Zeitpunkt der Verbeamtung auf Lebenszeit entspricht.
In der Probezeit stellen Sie Ihre in der Ausbildung und im Studium erlernten Fähigkeiten und Kenntnisse unter Beweis. Sie werden im normalen Polizeivollzugsdienst, in der Zentrale oder in Verwaltungseinheiten eingesetzt und mit der Bearbeitung anspruchsvoller Sachverhalte betraut. Nach einem oder zwei Jahren erhalten Sie Ihre Probezeitbeurteilung. In ihr wird festgestellt, ob Sie bei der Polizei auf Lebenszeit verbeamtet werden können.
Ihre Absicherung ist in der Probezeit zwar besser als noch in der Ausbildung, Sie erhalten bei Dienstunfähigkeit aber noch immer keine Leistungen von Ihrem Dienstherrn. Stattdessen werden Sie aus dem aktiven Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Hier haben Sie aber erst dann einen Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsleistungen, wenn Sie mindestens fünf Jahre eingezahlt haben. Die Dienstunfähigkeitsversicherung bleibt also unverzichtbar.
Übrigens: Einige Dienstherren gewähren den Beamten der Polizei nur während der Ausbildung freie Heilfürsorge und stellen das System im Anschluss auf die Beihilfe um. Daher kann es notwendig werden, sich mit der Verbeamtung auf Probe auch um eine beihilfekonforme, private Krankenversicherung zu bemühen.
Endlich geschafft: Die Verbeamtung auf Lebenszeit bei der Polizei
Nach der zwei- bis dreijährigen Probezeit und einer positiven Prognose des Dienstherrn werden Sie in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen. Auch diese Ernennung erfolgt – wie in den beiden vorherigen Fällen – durch die feierliche Aushändigung einer entsprechenden Urkunde. Hier sind Ihr bisheriger Status, der neue Beamtenstatus sowie die konkrete Amts- oder Dienstbezeichnung (zum Beispiel Polizeikommissar) vermerkt.
Als Beamte auf Lebenszeit haben Sie die vollen Rechte und Pflichten des Berufsbeamtentums. Sie erhalten unter anderem eine Mindestpension, wenn Sie wegen Dienstunfähigkeit frühzeitig in den Ruhestand versetzt werden. Außerdem ist eine Entlassung nur noch dann möglich, wenn Sie sich schwere Dienstvergehen zuschulden kommen lassen und im Rahmen eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens des Dienstes verwiesen werden. Die Hürden sind also hoch.
Hinsichtlich Ihrer Krankenfürsorge ändert sich in der Regel nichts. Erhalten Sie Beihilfe, gelten weiterhin folgende Sätze:
- Ledige Beamte ohne Kinder: 50 % der Kosten.
- Verheiratete Beamte: 70 % der Kosten.
- Beamte mit zwei oder mehr Kindern: 70 % der Kosten.
- Kinder von Beamten: 80 % der Kosten.
Übrigens: Auch wenn Sie als Beamte der Polizei Anspruch auf freie Heilfürsorge haben, erhalten Ihre nächsten Angehörigen – also Ihr Ehepartner und Ihre Kinder – Beihilfe. Die entsprechenden Sätze richten sich nach dem Familienstand und weiteren Faktoren.
Durch den Anspruch auf die beamtenrechtliche Mindestversorgung können Sie Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung entsprechend anpassen, insbesondere die vereinbarte Rente vermindern. Dienstherrn-Leistung und DU-Rente zusammen sollten mindestens dem Betrag entsprechen, den Sie monatlich für Ihre Fixkosten aufwenden müssen. Zusätzlich empfehlen wir einen Aufschlag von rund 30 % für nicht vorhersehbare Kosten sowie als Inflationsausgleich.
Rechenbeispiel: Ihre monatlichen Fixkosten betragen 1800 Euro. Werden Sie dienstunfähig, erhalten Sie vom Dienstherrn 1300 Euro netto als Mindestversorgung.
Wir empfehlen, 500 Euro als Dienstunfähigkeitsrente abzuschließen. Hinzu kommt der Aufschlag von 30 %, wodurch Sie insgesamt Leistungen in Höhe von 2400 Euro im Falle der Dienstunfähigkeit monatlich erhalten.
Der Ruhestand
Als Beamte der Polizei treten Sie – wie andere Beamtengruppen auch – mit Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand. Sie liegt zwischen 60 und 62 Jahren, also etwas unter der „normalen“ Grenze für andere Beamte. Da Sie nicht mehr dienstunfähig werden können, benötigen Sie keine DU-Versicherung mehr. Außerdem steigt der Beihilfesatz auf 70 % an, sofern das nicht bereits durch andere Ereignisse der Fall war.
Wir beraten Sie gerne
Als Beamte der Polizei sind Sie durch Ihren Dienstherrn umfassend abgesichert. Allerdings gibt es Lücken, die Sie mit den Versicherungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg passgenau schließen. Vereinbaren Sie also noch heute Ihren ersten Beratungstermin!
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