DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg Beamte im Ruhestand
Beamte im Ruhestand: Die Zeit nach dem aktiven Polizeidienst
Mit Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze oder bei dauerhafter Dienstunfähigkeit (DU) werden Beamte der Polizei in den Ruhestand versetzt. Dabei richten sich Ihre Versorgungsansprüche nach den geleisteten Dienstjahren, Ihrem Familienstand und dem letzten Bruttogehalt vor der Versetzung in den Ruhestand. Mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg sind Sie während Ihrer gesamten Zeit im Polizeidienst optimal abgesichert.
Ihre Laufbahn bei der Polizei: Die einzelnen Stationen
Die Beamtenlaufbahn beginnt bei der Polizei – wie auch bei den meisten anderen Behörden – im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Dieser sogenannte Vorbereitungsdienst dauert zwischen zwei und drei Jahren und vermittelt die theoretischen und praktischen Kenntnisse, die für die spätere Arbeit im Polizeidienst benötigt werden. Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet mit dem erfolgreichen Bestehen der Qualifikationsprüfung.
An die Ausbildung oder das Studium schließt die beamtenrechtliche Probezeit – das Beamtenverhältnis auf Probe – an. Hier überprüft der Dienstherr, ob der Beamte den dienstlichen Aufgaben in Zukunft gewachsen sein wird. Außerdem erfolgt eine erneute ärztliche Untersuchung, entweder durch den Amts- oder den Polizeiarzt. Verläuft die Probezeit insgesamt positiv, erfolgt die Ernennung zum Beamten der Polizei auf Lebenszeit.
Das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ist quasi die „Endstufe“ der Laufbahn. Sie dauert mit Abstand am längsten, gleichzeitig sind Sie als Beamte der Polizei hier bestmöglich abgesichert. Wenngleich es diverse Absicherungs- und Leistungslücken in der beamtenrechtlichen Versorgung gibt, sichert Ihr Dienstherr Sie gegen die Folgen der meisten Zwischenfälle (etwa Krankheit und Unfall) herausragend ab.
Mit Erreichen der Regelaltersgrenze werden Beamte der Polizei in den Ruhestand versetzt. Auch hier erhalten sie eine Urkunde, da das aktive Beamtenverhältnis in ein nicht-aktives umgewandelt wird. Statt Dienstbezügen wird ein Ruhegehalt gezahlt, dessen Höhe sich nach den entsprechenden landesrechtlichen Besoldungsvorschriften richtet. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg ist auch hier Ihr starker Partner.
Aus diesen Gründen kann eine Versetzung in den Ruhestand erfolgen
Im Großen und Ganzen kann eine Versetzung in den (vorzeitigen) Ruhestand bei der Polizei aus folgenden zwei Gründen erfolgen:
- Sie erreichen die regelmäßige Altersgrenze, üblicherweise 67 Jahre. Bei der Polizei wird diese Grenze meist vorverlegt, sodass Sie bereits mit 62 oder 60 Jahren in Pension gehen können.
- Sie sind dienstunfähig, also nach Einschätzung des Polizeiarztes nicht mehr für eine Verwendung im Polizeidienst geeignet. Auch in diesem Fall werden Sie in den Ruhestand versetzt und erhalten Pension.
Die Höhe des sogenannten Ruhegehalts (auch Pension genannt) richtet sich nach mehreren Faktoren, vor allem aber nach Ihren aktiven Dienstjahren und dem letzten Gehalt vor der Pensionierung. Pro aktivem Jahr bei der Polizei erhalten Sie rund 1,7 Prozent Ihrer letzten Monatsbezüge als Pension, sodass Sie nach 40 Jahren den Höchstsatz von etwa 70 Prozent erreichen. Neben einem Pensions-Höchstbetrag gibt es auch eine sogenannte Mindestversorgung, die Ihnen ab der Verbeamtung auf Lebenszeit zusteht.
Die Formel zur Berechnung des Ruhegehalts an einem Beispiel erklärt:
Polizeihauptkommissar, Bayern, ledig und ohne Kinder, Besoldungsgruppe A12, 65 Jahre alt, seit 40 Jahren im Polizeidienst. Aktuelles Gehalt vor der Ruhestandsversetzung: 4942 Euro brutto.
Berechnung der Pension: 4942 x 1,7% x 40 Dienstjahre. Es ergibt sich eine monatliche Pension von 3360 Euro (brutto).
Aber Achtung: Diese Pension ist voll zu versteuern. Außerdem müssen ehemalige Beamte der Polizei noch die Beiträge zur privaten Krankenversicherung entrichten. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg bietet hier passgenaue, kostengünstige Tarifmodelle.
Welche Versicherungen sind wichtig – und auf welche können Polizisten im Ruhestand verzichten?
Auch im Ruhestand sind Sie noch Beamte – denn das Beamtenverhältnis ist grundsätzlich auf Lebenszeit, also bis zum Tod, angelegt. Allerdings befinden Sie sich nicht mehr im aktiven Dienst, sondern im beamtenrechtlichen Ruhestand. Daher haben Sie einen grundlegend anderen Absicherungsbedarf. Wir, das Team der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg, geben einen Überblick.
Anwartschaft und private Krankenversicherung
Als Polizist im Ruhestand erhalten Sie Beihilfe, selbst wenn Ihnen während des aktiven Dienstes die sogenannte freie Heilfürsorge zustand. Bei der Beihilfe übernimmt der Dienstherr nicht mehr die gesamten Krankheits- und Behandlungskosten, sondern nur noch einen Teil der Aufwendungen. Außerdem können Sie sich nicht mehr bei den Ärzten der Polizei behandeln lassen, sondern müssen zivile Mediziner aufsuchen.
Daher haben Sie bereits während des aktiven Dienstes eine sogenannte Anwartschaftsversicherung abgeschlossen. Mit ihr „konservieren“ Sie Ihren gesundheitlichen Zustand und erhalten später eine private Krankenversicherung mit Konditionen, die Ihrem damaligen Gesundheitszustand entsprechen.
Später schließen Sie zeitgleich mit der Versetzung in den Ruhestand eine private, beihilfekonforme Krankenversicherung ab. Sie schließt die Deckungslücke zwischen der Erstattung der Beihilfe (bei Pensionisten in der Regel 70 Prozent) und den insgesamt anfallenden Kosten. Rechnungen, die Sie vom Arzt erhalten, reichen Sie sowohl bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle als auch bei der Krankenversicherung ein. Beide Kostenträger erstatten den auf sie entfallenden Betrag, in der Summe 100 Prozent der Krankheitsaufwendungen.
Übrigens: Auch die beihilfekonforme PKV bietet alle Vorteile einer privaten Krankenversicherung. Auch hier haben Sie also die Möglichkeit, sogenannte Wahl- und Zusatzleistungen mitzuversichern. So erhalten Sie bestmögliche medizinische Versorgung.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung
Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg ist während des aktiven Dienstes für Beamte der Polizei unverzichtbar. Nach der Versetzung in den Ruhestand können Sie jedoch nicht mehr dienstunfähig werden, da eine Dienstunfähigkeit ja ebenfalls zu einer Pensionierung führen würde. Außerdem üben Sie keine aktive dienstliche Tätigkeit mehr aus.
Falls nicht ohnehin bereits durch entsprechende Vertragslaufzeiten geschehen, sollten Sie Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung kündigen, sobald Sie in den Ruhestand versetzt werden. Die Beiträge sind sonst nur ein unnötiger Kostenfaktor.
Selbiges gilt für die Diensthaftpflichtversicherung. Auch sie wird nicht mehr benötigt, da sie ebenfalls den aktiven dienstlichen Bereich betrifft, der ab der Versetzung in den Ruhestand nicht mehr vorhanden ist.
Lassen Sie sich beraten!
Als Beamte der Polizei sind Sie Ihre gesamte Laufbahn über gut durch den Dienstherrn abgesichert. Allerdings gibt es auch Bereiche, in denen dieser Schutz nicht weit genug reicht oder in dem die Aufwendungen nur teilweise übernommen werden. Hier gilt es, passgenau vorzusorgen – etwa mit den Lösungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg.
Wir haben uns auf die Absicherung von Beamten von der Einstellung ins Beamtenverhältnis auf Widerruf bis zur Versetzung in den Ruhestand spezialisiert. Unsere fachkundigen Berater stehen Ihnen während der gesamten Zeit mit Rat, Tat und umfassenden Leistungen zur Seite. Möchten Sie mehr erfahren? Dann zögern Sie nicht und vereinbaren Sie noch heute einen ersten Termin. Das Team der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg freut sich auf Sie!
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