DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg Beihilfekonforme Kranken-
Lösungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg
Beihilfe für Polizisten
Beamtinnen und Beamte der Polizei erhalten üblicherweise die sogenannte Beihilfe. Dabei übernimmt der Dienstherr einen Teil, allerdings nicht 100 Prozent, der anfallenden Krankheitskosten. Die Beihilfe für Polizisten müssen Sie daher mit einer privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung ergänzen. Wir stellen Ihnen die Lösungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak in Neubrandenburg vor!
Wie funktioniert die Beihilfe für Polizisten?
Die Beihilfe für Polizisten ist ein eigenständiges Fürsorgesystem, das es so nur im Beamten-, Richter- und Soldatenverhältnis gibt. Denn der Dienstherr beteiligt sich – anders als zivile Arbeitgeber – nicht am monatlichen Beitrag für die Krankenversicherung, sondern unmittelbar an den anfallenden BEhandlungs- und Krankheitskosten. Erhalten Sie von Ihrem Arzt eine Rechnung, übernimmt die zuständige Beihilfestelle einen entsprechenden Anteil.
Wie hoch die Beihilfe für Polizisten dabei ausfällt, richtet sich nach dem sogenannten Beihilfesatz. Dieser beträgt auszugsweise:
- 50 Prozent für Beamte der Polizei mit maximal einem Kind
- 70 Prozent für verheiratete Beamte und/oder solche mit mindestens zwei Kindern
- 70 Prozent für Polizistinnen und Polizisten im Ruhestand
- 70 oder 80 Prozent für beihilfeberechtigte Kinder von Beamten
Beispiel: Sie sind verheiratet und erhalten eine Rechnung über 3.000 Euro von Ihrem Arzt. Da Sie 70 Prozent Beihilfe erhalten, übernimmt der Dienstherr die Kosten mit 2.100 Euro. In Höhe der verbleibenden 900 Euro entsteht eine Absicherungslücke, die Sie mit einer Krankenversicherung schließen müssen.
Durch die Krankenversicherungspflicht sind Sie trotz Beihilfe für Polizisten verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Für Beamte kommt dabei regelmäßig nur die private Krankenversicherung (PKV) in Frage, denn nur sie lässt sich individuell an den Ihnen zustehenden Beihilfesatz anpassen. Die gesetzliche Kasse (GKV) bietet diese Möglichkeit nicht, außerdem gibt es im Beamtensystem keinen Arbeitgeber-Anteil; dadurch müssten Sie den gesamten Versicherungsbeitrag alleine von Ihrem Bruttogehalt entrichten.
Bei einer Versicherung in der gesetzlichen Kasse würden Sie außerdem keine Beihilfe erhalten. Denn diese wird nur für Aufwendungen gewährt, über die Sie eine entsprechende Rechnung vom Arzt bekommen. Da dies in der GKV so gut wie nie der Fall ist – immerhin werden alle Kosten direkt mit der Kasse abgerechnet – verzichten Sie weitgehend auf den Ihnen zustehenden Anspruch!
Private und beihilfekonforme Krankenversicherung für Beamte der Polizei
Da die Beihilfe für Polizisten bereits einen Großteil der Krankheitskosten abdeckt, benötigen Sie nur noch für den verbleibenden Teil der Aufwendungen eine Krankenversicherung. Die optimale Lösung stellt dabei eine beihilfekonforme, also an den jeweiligen Anspruch angepasste, private Krankenversicherung dar. Denn so zahlen Sie nur einen Versicherungsbeitrag für den Teil der Leistungen, den Sie auch tatsächlich benötigen!
Sie profitieren als Mitglied der privaten Krankenversicherung unter anderem von folgenden Leistungen und Vorteilen:
- Anders als in der GKV, können Sie sich alle Leistungen selbst aussuchen und den Versicherungsschutz so individuell zusammenstellen. Deckungslücken werden vermieden, außerdem passen Sie die Leistungen jederzeit an einen geänderten Bedarf an
- Steigt oder sinkt Ihr Beihilfesatz, gehen wir mit – die Anpassung der Krankenversicherung erfolgt dann ohne erneute Gesundheitsprüfung
- Wahlleistungen, zu Beispiel Chefarztbehandlung und Unterbringung in einem Einzelzimmer der Klinik, können Sie ebenso wie Sehhilfen vollumfänglich mitversichern
- Bestehen in den Beihilfeleistungen Ihres Dienstherrn Deckungslücken, gleichen wir diese entsprechend aus – auch, wenn dadurch der eigentlich zu übernehmende Kostenanteil überschritten wird
- Beiträge für eine private Krankenversicherung sind vollumfänglich als Sonderausgaben steuerlich absetzbar
Wir beraten Sie gern!
Möchten Sie mehr über die Beihilfe für Polizisten und unsere angepassten Versicherungslösungen erfahren? Vereinbaren Sie noch heute einen ersten Termin und lassen Sie sich von den erfahrenen Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak in Neubrandenburg beraten. Wir freuen uns auf Sie!
FAQ: Beihilfe und Beihilfekonforme Krankenversicherung für Beamte der Polizei
Das Dienstverhältnis von Beamten der Polizei unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht von dem anderer Berufsgruppen. Dabei spielt vor allem die Absicherung der Gesundheit über die Beihilfe und die entsprechende, behilfekonforme Krankenversicherung eine Rolle. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg gibt Antworten auf die zehn häufigsten Fragen zum Thema.
1. Zahlt die Beihilfe auch bei einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse?
Die Beihilfe übernimmt einen Teil der Aufwendungen, die Ihnen als Beamte der Polizei in Rechnung gestellt werden. Sind Sie Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung, erhalten Sie keine Rechnungen, sondern Ihre Ärzte rechnen ihre Leistungen direkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung als Kostenträger ab. Auf diese Weise fehlt Ihnen die Möglichkeit, Abrechnungen bei der Beihilfe einzureichen.
Eine Übernahme des Krankenversicherungsbeitrags („Arbeitgeber-Anteil“) ist im Rahmen der Beihilfe nicht möglich. Daher müssen Sie den vollen Beitrag zur GKV aus eigener Tasche zahlen. Die beihilfekonforme Krankenversicherung ist daher in der Regel die bessere Wahl. Dennoch kann es sinnvoll sein, einmal zu prüfen, ob sich die GKV nicht auch lohnen würde – etwa bei besonders schweren Vorerkrankungen.
2. Wie hoch ist der Erstattungssatz der Beihilfe?
Jedes Bundesland hat eigene Beihilfevorschriften. Selbiges gilt für den Bund, da die einzelnen Dienstherren hier die Gesetzgebungshoheit haben. In den meisten Bundesländern gelten aber folgende Erstattungssätze (= Kostenteil, der von der Beihilfe übernommen wird):
- Beamte mit keinem oder einem Kind erhalten 50 % Beihilfe.
- Beamten mit zwei oder mehr Kindern steht 70 % Beihilfe zu.
- Ehepartner von beihilfeberechtigten Beamten erhalten ebenfalls 70 % Beihilfe, sofern sie nicht bereits sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder selbst Beamte sind.
- Beamte im Ruhestand erhalten 70 % Kostenerstattung.
- Kinder von beihilfeberechtigten Beamten erhalten 80 % Beihilfe.
Der nach der Beihilfe verbleibende Anteil der Kosten wird von der spezifischen beihilfekonformen Krankenversicherung übernommen.
3. Was ist mit der Beihilfe im Ruhestand?
Werden Sie als Beamte der Polizei wegen Dienstunfähigkeit oder Erreichens der Altersgrenze in den Ruhestand versetzt, erhalten Sie weiterhin Beihilfe. Der Übernahmesatz beträgt hier einheitlich 70 % in den meisten Bundesländern. An der privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg ändert sich – sofern Sie vorher bereits 70 % Beihilfe erhalten haben – nichts. Ansonsten wird Ihr Vertrag entsprechend umgestellt.
Tipp: Je früher Sie in die private Krankenversicherung eintreten oder zumindest eine Anwartschaft abschließen, desto höhere Altersrückstellungen können wir für Sie bilden. Entsprechend niedrig fallen später einmal Ihre monatlichen Beiträge aus.
4. Wie lange erhalte ich Beihilfe für meine Kinder?
Der Anspruch auf Beihilfe für Kinder von Beamten der Polizei ist an den Familienzuschlag der einschlägigen Besoldungsgesetze geknüpft. Solange der Familienzuschlag gezahlt wird, erhalten Sie für Ihre Kinder auch Beihilfe.
Der Familienzuschlag ist widerum an die Vorschriften des Einkommensteuergesetzes zur Gewährung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen gebunden (§32 EStG). Demnach kann der Anspruch auf Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr bestehen, sofern das Kind bis zu diesem Alter studiert, einer Berufsausbildung oder einem freiwilligen sozialen Jahr nachgeht. Spätestens mit Ablauf des 25. Lebensjahres erlischt allerdings der Anspruch, womit ab diesem Zeitpunkt auch keine Beihilfe mehr gewährt werden kann.
Übrigens: Ihre Kinder können nur in der beihilfekonformen Krankenversicherung bzw. in der PKV bleiben, wenn Sie ab dem 25. Lebensjahr selbst die Voraussetzungen erfüllen. Das ist der Fall, wenn sie studieren, selbstständig sind, als Angestellter über 64.350 Euro pro Jahr verdienen oder Beamte sind.
5. Wann bekommt mein Ehegatte Beihilfe?
Ihrem Ehegatten steht ebenfalls Beihilfe zu. Das ist aber nur der Fall, wenn er nicht bereits anderweitig versichert ist (etwa in einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit) und das Einkommen des Ehepartners unter einer bestimmten Grenze (rund 20.000 Euro pro Jahr) liegt. Die Höhe des Einkommens ist bei der zuständigen Beihilfestelle durch Vorlage des Steuerbescheids nachzuweisen.
Für Ehepartner liegt der Beihilfesatz bundesweit bei 70 %. Für den verbleibenden Teil muss ebenfalls eine private beihilfekonforme Krankenversicherung bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg abgeschlossen werden.
6. Wie sieht die Beihilfe im Pflegefall aus?
Grundlage für die Pflegeversorgung durch die Beihilfe ist der sogenannte Pflegegrad. Dazu werden Sie zunächst von einem medizinischen Gutachter untersucht und gem. §15 SGB VI einer der fünf Stufen zugeordnet. Neben dem Pflegegrad kommt es für die Höhe der Beihilfe darauf an, wo, durch wen und in welchem Umfang Sie gepflegt werden.
Bei der stationären Pflege sind grundsätzlich alle Pflegeleistungen beihilfefähig. Die Kosten für Unterkunft und notwendige Verpflegung gehören nicht zu den beihilfefähigen Aufwendungen; übersteigen sie aber einen gewissen Prozentsatz des Einkommens, werden sie vom Dienstherrn übernommen. Nahezu alle Bundesländer beteiligen sich im Rahmen der Beihilfe außerdem an den „Hotelkosten“, also den Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung.
7. Was sind Festbetragsregelungen und wann gelten sie?
Bei Beamten der Polizei sind fast alle vom Arzt verordneten Medikamente beihilfefähig. Allerdings gibt es bestimmte Festbeträge, die nicht überschritten werden dürfen – passiert es doch, muss die Differenz aus eigener Tasche gezahlt werden.
Bei der Festlegung des Festbetrags richten sich die Dienstherren an den Vorschriften, die für die gesetzliche Krankenversicherung gelten. Wurden keine Höchstgrenzen festgelegt, sind Arzneimittel unbeschränkt beihilfefähig.
8. Was ist der Selbstbehalt in der Beihilfe?
Bei vielen Dienstherren gibt es einen Selbstbehalt in der Beihilfe, der bei einem oder zwei Prozent der jährlichen Dienstbezüge liegt. Arzneimittel, Behandlungen und sonstige Krankheitskosten müssen selbst gezahlt werden, bis die entsprechende Grenze erreicht ist. Erst dann werden die Aufwendungen von der Beihilfe übernommen. Erreichen Sie den Selbstbehalt in einem Jahr gar nicht erst, erhalten Sie überhaupt keine Erstattung von der Beihilfestelle.
Bei der privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg gibt es keine Selbstbehalte – außer, Sie vereinbaren sie. Da Krankheitskosten aber in der Regel nicht kalkulierbar sind, raten wir von einer solch riskanten Zusatzvereinbarung ab.
9. Brauche ich eine Anwartschaftsversicherung?
In einigen Bundesländern erhalten Beamte der Polizei freie Heilfürsorge. Das bedeutet, dass der Dienstherr alle notwendigen Behandlungen und die damit einhergehenden Kosten während des aktiven Dienstes übernimmt. Sobald Sie in den Ruhestand versetzt werden, erlischt der Anspruch auf Heilfürsorge und Ihnen steht Beihilfe in Höhe von 70 % zu.
Mit einer Anwartschaft „konservieren“ Sie Ihren Gesundheitszustand am Tag des Vertragsabschlusses. Dabei führen wir eine Gesundheitsprüfung durch und erfassen alle relevanten Daten. Später, beim Abschluss der privaten Krankenversicherung, gibt es keine erneute Prüfung des Gesundheitszustands. Stattdessen legen wir der Versicherung Ihre damals beim Abschluss der Anwartschaft ermittelten Daten zugrunde.
10. Was ist die freie Heilfürsorge?
Die Heilfürsorge ist ein Alternativsystem zur Beihilfe, auf das einige Dienstherrn setzen. Dabei werden Sie von den Ärzten der Polizei unentgeltlich behandelt und benötigen keine beihilfekonforme Krankenversicherung. Das Leistungsniveau entspricht etwa dem der gesetzlichen Krankenversicherung.
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DBV Deutsche Beamtenversicherung
Spezialist für den Öffentlichen Dienst Hecht & Schnak oHG
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Hecht & Schnak oHG
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