DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg Bewerbungsverfahren und
Bewerbungs-, Auswahl- und Einstellungsverfahren: So läuft es bei der Polizei ab
Die Polizei – „Dein Freund und Helfer“
Als Beamter der Polizei genießen Sie in Deutschland einen herausragenden Ruf. Mit einer gesellschaftlichen Zustimmung von mehr als 80 Prozent schätzt die absolute Mehrheit der Bevölkerung Polizisten als hilfsbereit, kompetent und freundlich ein. Dabei übernehmen Polizeibeamte unter anderem diese vielseitigen Aufgaben:
- Im Streifendienst sehen sie nach dem Rechten und sind schnell zur Stelle, wenn ihre Hilfe benötigt wird.
- Im Wachdienst sorgen Beamte der Polizei für die Organisation und Koordination von Einsätzen der Kollegen.
- In der Verwaltung sind sie für die Organisation der Dienststelle zuständig, sprechen Beförderungen aus und führen Personalgespräche. Auch hier gehört der enge Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern zum Alltag.
- Beamte der Polizei leisten außerdem Amtshilfe für andere Behörden, sie sorgen etwa im Rahmen einer Steuerfahndungsprüfung für den Schutz der Ermittler.
- Bei der Kriminalpolizei oder bei Spezialeinheiten übernehmen Polizeibeamte besonders anspruchsvolle und fordernde Aufgaben.
Der Polizeidienst ist damit vor allem eines: vielseitig. Langeweile wird hier in keinem Moment des Berufslebens aufkommen. Und auch die Entwicklungs- und Einkommensperspektiven stimmen. Insbesondere durch einen Wechsel der Abteilung, etwa von der Schutz- zur Kriminalpolizei, erklimmen Sie die nächste Stufe auf der Karriereleiter.
Die Einstellungsvoraussetzungen bei der Polizei
Seit der Neuregelung des Beamtenrechts entscheiden die einzelnen Dienstherren (Bund und Länder) jeweils selbst über die Voraussetzungen für eine Einstellung in den Polizeidienst. Allerdings sind die Bedingungen überall recht ähnlich und unterscheiden sich lediglich in Details, etwa dem maximalen Alter zum Zeitpunkt der Einstellung. Grundsätzlich müssen Bewerber bei der Polizei diese Voraussetzungen erfüllen, um ins Beamtenverhältnis eingestellt werden zu können:
- Deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines anderen EU-Mitgliedsstaates.
- Körpergröße von mindestens 165 Zentimetern (variabel).
- Gute körperliche Verfassung, insbesondere nachzuweisen im Sporttest.
- Alter mindestens 17 und höchstens 35 Jahre (variabel).
- Keine gut sichtbaren Tätowierungen oder verfassungsfeindliche Motive am Körper.
- Leeres Führungszeugnis, vor allem keine Vorstrafen.
- Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse (keine Überschuldung)
Alle Voraussetzungen müssen grundsätzlich gemeinsam vorliegen. Der Dienstherr kann, sollten eine oder mehrere Bedingungen nicht erfüllt sein, Ausnahmen von bestimmten Regelungen zulassen. Dazu gehört zum Beispiel eine Einstellung, auch wenn zwar die Altersvoraussetzung nicht erfüllt ist, der Bewerber seine körperliche Verfassung aber im Sporttest unter Beweis gestellt hat.
Für die Bewerbung bei der Polizei selbst ist – je nach Dienstherr – ein klassisches Anschreiben mit allen Unterlagen oder die Teilnahme an einem zentralen Einstellungstest notwendig. Üblicherweise werden im Laufe des Bewerbungsverfahrens diese Unterlagen benötigt:
- Das persönliche Anschreiben/Motivationsschreiben. Hier legen Sie dar, warum Sie sich gerade für den Polizeiberuf entschieden haben.
- Der tabellarische, lückenlose Lebenslauf.
- Ein aktuelles Passbild, das neben der Personalakte auch für einen Dienstausweis verwendet werden kann.
- Kopien aller Schulzeugnisse, soweit zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits vorliegend.
- Erklärungen zum Datenschutz, zur verfassungsgemäßen Ordnung, zu den wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Angehörigkeit bestimmter Gruppen wie Sekten.
- Beidseitige Kopien von Personalausweis und Führerschein, wobei letzterer nachgereicht werden kann. Grundsätzlich müssen Beamte der Polizei die Fahrerlaubnis der Stufe B besitzen (PKW-Führerschein).
- Einwilligung der Eltern, wenn der Bewerber noch nicht volljährig ist.
Das Auswahlverfahren bei der Einstellung im Überblick
Das Auswahlverfahren bei der Polizei ist vielseitig und anspruchsvoll, um der verfassungsrechtlich gebotenen Bestenauslese Rechnung zu tragen. Mit der passenden Vorbereitung ist es allerdings gut zu schaffen. Grundsätzlich entscheidet auch hier jeder Dienstherr selbst, wobei es diverse Gemeinsamkeiten zwischen Bund und Ländern gilt. Grundsätzlich besteht das Auswahlverfahren aus mehreren Prüfungen. Wird eine davon nicht bestanden, endet das Verfahren sofort.
- Sprachtest: Im rund 90-minütigen Sprachtest stellen die Bewerber am PC ihre Rechtschreib- und Grammatikfähigkeiten unter Beweis. Auch die Ausdrucksfähigkeit wird geprüft.
- Grundfähigkeitstest: Hier geht es um Kompetenzen wie mathematisches und logisches Denkvermögen sowie die Problemlösungskompetenz.
- Sporttest: In fünf Übungen wird die körperliche Leistungsfähigkeit der Bewerber abgeprüft.
- Gruppendiskussion: Hier sollen soziale Fähigkeiten und die Kompetenz, Konflikte zu lösen, genauer begutachtet werden.
- Bewerbungsgespräch: Es ist mit einem klassischen Vorstellungsgespräch vergleichbar und dient dazu, dass beide Seiten sich jeweils besser kennenlernen können.
Im Anschluss folgen noch Untersuchungen durch den ärztlichen Dienst der Polizei. Er prüft abschließend, ob Sie für eine Einstellung in den Polizeidienst geeignet sind und stellt gegebenenfalls Mängel fest.
Geschafft! Wenn Sie es bis hierher geschafft haben, werden Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit bei der Polizei eingestellt!
Die Laufbahnen im Polizeidienst
In allen Ländern und beim Bund werden Beamte der Polizei in bestimmte Laufbahnen eingeordnet. In welche Laufbahn Sie am Ende kommen, richtet sich neben Ihrer Bewerbung auch nach Ihrem Schul- bzw. Hochschulabschluss. Letzterer stellt eine zwingende Voraussetzung für den Zugang zur jeweiligen Laufbahn dar. Die DBV Deutschen Beamtenversicherung Hecht und Schnak in Neubrandenburg gibt einen Überblick.
- Der mittlere Dienst erfordert mindestens die mittlere Reife. Hier werden Sie im Rahmen einer zwei- bis dreijährigen Ausbildung (Vorbereitungsdienst) auf Ihre spätere dienstliche Tätigkeit vorbereitet.
- Der gehobene Dienst erfordert mindestens die Fachhochschulreife oder einen gleichwertigen Abschluss. Hier studieren Sie drei Jahre und werden anschließend ins Beamtenverhältnis auf Probe übernommen.
- Für den höheren Dienst, der die Führungsebene in der Polizei bildet, benötigen Sie entweder einen Master oder das zweite juristische Staatsexamen.
Für alle Laufbahnen ist neben dem erfolgreichen Bestehen des Vorbereitungsdienstes auch die Ableistung der beamtenrechtlichen Probezeit, die zwischen zwei und drei Jahren dauert, erforderlich. Im Anschluss werden Beamte der Polizei ins Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen und genießen alle Vorteile einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst.
Wir beraten Sie gerne
Mit der DBV Deutschen Beamtenversicherung Hecht und Schnak in Neubrandenburg entscheiden Sie sich bereits während Ihrer Ausbildung oder Ihres Studiums bei der Polizei für einen starken und kompetenten Partner im Bereich der Beamtenversorgung. Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie noch heute Ihren ersten Termin bei uns oder fordern Sie ein individuelles und unverbindliches Angebot an. Wir freuen uns bereits auf Sie!
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