DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg Dienstanfänger-Police für Polizisten
Die Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg
Beamtinnen und Beamte im Polizeidienst sind gerade in ihren ersten Dienstjahren nur unzureichend abgesichert. Dies gilt insbesondere für den Fall der Dienstunfähigkeit, da Sie vom Dienstherrn hier keine Leistungen erwarten können. Mit der Dienstanfänger-Police für Polizisten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg kombinieren Sie die Absicherung des Dienstunfähigkeitsrisikos mit der auch für Beamte immer wichtiger werdenden privaten Altersvorsorge.
Bedeutung und Zweck einer Dienstanfänger-Police für Polizisten
- Beamte auf Widerruf und Probe werden bei Dienstunfähigkeit aus dem Beamtenverhältnis entlassen, sie verlieren alle Ansprüche auf Besoldung, Beihilfe, gegebenenfalls Heilfürsorge und Versorgung. Der Dienstherr veranlasst eine sogenannte Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenkasse
- Bei Beamten auf Lebenszeit erfolgt „nur“ eine Versetzung in den Ruhestand. Dadurch zahlt der Dienstherr eine Pension von durchschnittlich mindestens 1.800 Euro pro Monat, gewährt Beihilfe und später ein Ruhegehalt
Leistungen, Vorteile und Phasen der Dienstanfänger-Police für Polizisten
Die Dienstanfänger-Police für Polizisten der Deutschen Beamtenversicherung sieht zwei Phasen der Vorsorge vor:
- Vor der Verbeamtung auf Lebenszeit investieren wir Ihre Beiträge vor allem in die Absicherung der Dienstunfähigkeit, um Ihnen im Fall der Fälle sofort zur Seite stehen zu können
- Sind Sie erstmal auf Lebenszeit verbeamtet, haben Sie einen gesetzlichen Mindestanspruch auf Pension. Ab hier fließen Ihre Beiträge mehrheitlich in die zusätzliche Altersvorsorge, aus der Sie später eine lebenslange Rente erhalten
Durch den Abschluss der Dienstanfänger-Police profitieren Sie als Polizistin oder Polizist insbesondere von den folgenden Vorteilen und Leistungen:
- Wir zahlen Ihnen eine monatliche Rente, deren Höhe Sie selbst bestimmen, wenn der Dienstherr eine Dienstunfähigkeit feststellt
- Für uns macht es keinen Unterschied, ob Sie wegen Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt werden. Maßgebend ist einzig die entsprechende Feststellung Ihres Dienstherrn
- Durch die „echte DU-Klausel“ leisten wir, sobald der Dienstherr eine Dienstunfähigkeit feststellt. Die entsprechende Feststellung prüfen wir nicht noch einmal selbst nach, sodass Sie die Rente sofort erhalten
- Wir leisten auch rückwirkend, wenn die Dienstunfähigkeit erst später festgestellt wird. Außerdem verzichtet die DBV in allen Tarifen auf eine abstrakte Verweisung an andere Berufe
- Während Sie Leistungen aus der Dienstanfänger-Police für Polizisten erhalten, müssen Sie keine Beiträge mehr an die DBV entrichten
Wir beraten Sie gern!
Sie möchten mehr über die Dienstanfänger-Police oder eine andere Versicherung für Polizisten erfahren? Dann zögern Sie nicht lange und vereinbaren Sie noch heute einen ersten Termin bei Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg! Wir freuen uns bereits auf Sie!
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DBV Deutsche Beamtenversicherung
Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg
17034 Neubrandenburg
Hecht & Schnak oHG
Ihlenfelder Str. 32
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