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DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg Große Anwartschaftsversicherung Neubrandenburg

Die große Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche
Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg

Beamte der Polizei, der Justiz und der Zollverwaltung erhalten entweder freie Heilfürsorge oder Beihilfe im Krankheitsfall. Bei vielen Dienstherrn ist auch eine Kombination beider Systeme, etwa mit Heilfürsorgeleistungen während der Ausbildung und anschließender Beihilfe, üblich. Mit der großen Anwartschaftsversicherung der DBV Deutschen Beamtenversicherung Hecht und Schnak in Neubrandenburg „konservieren“ Sie Ihren Gesundheitszustand und erhalten später erstklassige Konditionen in der beihilfekonformen Krankenversicherung!

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Beihilfe und Heilfürsorge: Die wichtigsten Unterschiede

Bei Polizei, Justiz und Zoll existiert ein Krankenfürsorgesystem, das sich von dem „normaler“ Angestellten in zahlreichen Punkten unterscheidet. Denn Beamte erhalten keinen Arbeitgeber-Anteil zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag, sondern Beihilfe oder freie Heilfürsorge. Wir geben einen ausführlichen Überblick zur Funktionsweise dieser Systeme.

Die freie Heilfürsorge

Bei vielen Dienstherrn erhalten bestimmte Beamtengruppen freie Heilfürsorge. Darunter wird die vollständige Übernahme aller Behandlungs- und Krankheitskosten durch den Staat, also den Arbeitgeber bzw. Dienstherrn, verstanden. Beamte der Polizei werden in diesem Fall vom polizeiärztlichen Dienst unentgeltlich behandelt. Behandlungen, die die Polizei nicht selbst vornehmen kann, gibt sie bei zivilen Ärzten und Kliniken in Auftrag. Auch hier werden alle Kosten übernommen.

Das Niveau der freien Heilfürsorge entspricht etwa dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Auch hier bestehen also Deckungslücken, etwa im Bereich der Zahnvorsorge oder bei Krankenhausaufenthalten. Mit einem passgenauen Heilfürsorge-Ergänzungstarif der DBV Deutschen Beamtenversicherung Hecht und Schnak in Neubrandenburg schließen Sie diese Leistungslücken kostengünstig.
 
Merke: In einigen Ländern, so etwa in Bayern, wird die Heilfürsorge nur während der Ausbildung gewährt, im Anschluss erhalten Beamte der Polizei Beihilfe. Im Bundesdienst (Bundespolizei und Co.) steht Beamten während des gesamten aktiven Dienstes Heilfürsorge und ab der Pensionierung Beihilfe zu. Gerne beraten wir Sie persönlich zu den bei Ihrem Dienstherrn geltenden Vorschriften.

Die Beihilfe

Im Rahmen der Beihilfe kommt der Dienstherr für einen festgelegten Teil der tatsächlich anfallenden Behandlungs- und Krankheitskosten auf. Er übernimmt also – anders als beim klassischen Arbeitgeber-Anteil – nicht die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags, sondern zwischen 50 und 80 Prozent der Ihnen in Rechnung gestellten Behandlungskosten beim Arzt. Voraussetzung für die Gewährung von Beihilfen ist, dass Sie eine Rechnung Ihres behandelnden Arztes erhalten und bei der zuständigen Beihilfestelle einreichen.
 
Beihilfefähig sind unter anderem folgende Aufwendungen, die Beamte der Polizei zu tragen haben:

  • Behandlungskosten beim Arzt und in Kliniken.
  • Reha-Leistungen und Kuren.
  • Arzneimittel, soweit vom Arzt verordnet.
  • Heil- und Hilfsmittel.

Eine Rechnung erhalten Sie in der Regel nur als Privatpatient. Eine Ausnahme bilden Leistungen, die von der gesetzlichen Kasse nicht übernommen werden und für deren Selbstbehalt Sie eine Abrechnung vom Arzt erhalten.
 
Die Beihilfesätze sind zwar nicht bundesweit einheitlich festgelegt, dennoch aber bei allen Dienstherren recht ähnlich. Sie betragen in der Regel:

  • Für Beamte mit weniger als zwei Kindern 50 Prozent.
  • Für Beamte mit zwei oder mehr Kindern 70 Prozent.
  • Für Ehegatten von beihilfeberechtigten Beamten 70 Prozent.
  • Für Beamte der Polizei im Ruhestand 70 Prozent.
  • Für Kinder von Beamten 80 Prozent.

Der Beihilfesatz gibt an, welcher Teil der Kosten vom Dienstherrn übernommen wird. Der verbleibende Teil der Aufwendungen, also zwischen 20 und 50 Prozent der Gesamtkosten, muss über eine beihilfekonforme Krankenversicherung abgedeckt werden. Hier kommt die große Anwartschaftsversicherung der DBV Deutschen Beamtenversicherung Hecht und Schnak in Neubrandenburg ins Spiel, mit der Sie sich bereits frühzeitig planbare Konditionen für den späteren Eintritt in die PKV sichern.

Funktionsweise der behilfekonformen Krankenversicherung für Beamte der Polizei

Die beihilfekonforme Krankenversicherung (auch Restkostenversicherung genannt) ist eine Sonderform der privaten Krankenversicherung (PKV). Grundsätzlich handelt es sich um eine klassische PKV, die aber an den besonderen Bedarf von beihilfeberechtigten Beamten der Polizei angepasst ist. Die Versicherung übernimmt den Teil der Krankheitskosten, der nicht bereits über die Beihilfe abgedeckt ist. Je nach Status sind das zwischen 20 und 50 Prozent der Gesamtaufwendungen.
 
Als Versicherter profitieren Sie gleich in zweierlei Hinsicht. Auf der einen Seite erhalten Sie über die private Krankenversicherung eine individualisierbare, umfassende medizinische Versorgung auf Top-Niveau. Auf der anderen Seite zahlen Sie eine wesentlich niedrigere Prämie, da wir nur einen bestimmten Teil Ihrer Behandlungskosten übernehmen müssen.
 
Privat versicherte Beamte der Polizei können in der beihilfekonformen Krankenversicherung unter anderem folgende Zusatzleistungen einschließen:

  • Umfassende Zahnvorsorge, unter anderem Übernahme professioneller Zahnreinigungen und von Zahnersatzleistungen.
  • Übernahme von Reha- und Kuraufenthalten.
  • Leistung bei Psychotherapie, Logopädie und bei Heilpraktikern.
  • Wahlärztliche Leistungen im Krankenhaus wie Chefarztbehandlung und Einzelzimmer mitversicherbar.

Rechnungen, die Sie vom Arzt oder der Apotheke erhalten, reichen Sie sowohl bei der Beihilfestelle als auch bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein. Beide Stellen erstatten den jeweiligen Anteil der Kosten, sodass Sie am Ende die Gesamtsumme an den behandelnden Arzt überweisen können.
 
In der beihilfekonformen privaten Krankenversicherung spielen vor allem Alter und Gesundheitszustand eine Rolle. Um hier nicht hohe Zuschläge in Kauf nehmen zu müssen, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer großen Anwartschaftsversicherung. Sie „konserviert“ Ihren derzeitigen Zustand, sodass er später – beim Eintritt in die PKV – der Beitragsbemessung zu Grunde gelegt werden kann.

Was ist mit der gesetzlichen Krankenversicherung?

Die GKV ist für Beamte der Polizei nur in wenigen Fällen eine sinnvolle Alternative. Hintergrund ist, dass Sie für Erstattungen der Beihilfe eine Rechnung benötigen, die Sie als gesetzlich Versicherter aber nicht erhalten. Da es außerdem keinen Arbeitgeber-Anteil gibt, zahlen Sie den vollen Beitrag (rund 18 bis 20 Prozent des Bruttolohns) aus eigener Tasche. Die private Krankenversicherung ist hier meist günstiger.
 
Allerdings kann die gesetzliche Kasse in bestimmten Fällen eine Alternative sein. Das ist etwa der Fall, wenn größere Vorerkrankungen die private Versicherung unrentabel oder gar unmöglich machen. Auch wenn Sie die kostenfreie Mitversicherung von Familienangehörigen in Anspruch nehmen möchten, kann sich die GKV lohnen. Gerne berät Sie das Team der DBV Deutschen Beamtenversicherung Hecht und Schnak in Neubrandenburg in diesen Fällen persönlich!

Sinn und Zweck der großen Anwartschaftsversicherung für Polizei, Justiz und Zoll

Die große Anwartschaftsversicherung der DBV hat die Aufgabe, Ihr Alter sowie Ihren gesundheitlichen Zustand zum Zeitpunkt des Abschlusses zu „konservieren“. Dazu führen wir unter anderem eine Gesundheitsprüfung durch. Später, wenn Sie keine Heilfürsorge mehr erhalten und einen Anspruch auf Beihilfe haben (etwa mit Pensionierung) benötigen Sie eine private Krankenversicherung. Hier dienen die damals ermittelten Werte (Alter und Gesundheitszustand) als Grundlage für die Beitragsbemessung. So ist die beihilfekonforme Krankenversicherung in der Regel wesentlich kostengünstiger.
 
Dabei ist die große Anwartschaftsversicherung in erster Linie bei langen Laufzeiten zu empfehlen. Für kürzere Laufzeiten, etwa wenn die Heilfürsorge nur für drei Jahre gewährt wird, empfiehlt sich die kleine Anwartschaft.

Wir beraten Sie gerne

Möchten Sie mehr über die große Anwartschaftsversicherung für Polizei- und andere Beamte erfahren? Dann zögern Sie nicht und vereinbaren Sie noch heute einen ersten Termin! Das Team der DBV Deutschen Beamtenversicherung Hecht und Schnak in Neubrandenburg freut sich bereits auf Sie!

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