Die kleine Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche
Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg
Beamte der Polizei erhalten entweder Beihilfe oder freie Heilfürsorge. Früher oder später wird bei heilfürsorgeberechtigten Beamten aber auf das System der Beihilfe umgestellt – spätestens mit der Versetzung in den Ruhestand. Mit einer kleinen Anwartschaftsversicherung der DBV Deutschen Beamtenversicherung Hecht und Schnak in Neubrandenburg „konservieren“ Sie Ihren Gesundheitszustand und erhalten später bessere Konditionen in der privaten Krankenversicherung.
Beihilfe und Heilfürsorge: So funktioniert die Versorgung bei der Polizei
Bei den meisten Dienstherrn (Bund und Länder) erhalten Beamte der Polizei beide Formen der Krankheitsfürsorge. In Bayern steht Ihnen während der Ausbildung etwa die freie Heilfürsorge und ab der Verbeamtung auf Probe die Beihilfe zu. Bundespolizisten erhalten während des gesamten aktiven Dienstes freie Heilfürsorge und ab der Pensionierung Beihilfe. Wir geben einen kurzen Überblick zur Funktionsweise der beiden Systeme.
Das Beihilfesystem
Die Beihilfe ist gewissermaßen mit dem Arbeitgeber-Anteil bei Angestellten vergleichbar. Allerdings liegt der wesentliche Unterschied darin, dass der Dienstherr nicht den Krankenversicherungsbeitrag, sondern einen Teil der Behandlungs- und Krankheitskosten übernimmt. Das funktioniert so:
- Als privat versicherter Beamter der Polizei erhalten Sie eine Rechnung vom Arzt, von der Apotheke oder der Klinik.
- Sie reichen die Rechnung bei der Beihilfestelle ein. Der Dienstherr überweist Ihnen den jeweiligen Teil der Kosten, der Ihnen als Beihilfe zusteht (etwa 50 Prozent).
- Der verbleibende Anteil bleibt zunächst offen und wird anschließend von der privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung übernommen.
Wie hoch die Beihilfe bei Beamten der Polizei ausfällt, ist bei allen Dienstherrn ähnlich. So erhalten Sie mit einem oder weniger Kindern 50 Prozent Beihilfe, ab dem zweiten Kind stehen Ihnen 70 Prozent zu. Ihr Ehepartner erhält ebenfalls 70 Prozent Beihilfe, sofern sein Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet und nicht bereits eine Krankenversicherung (etwa in Form der GKV) besteht. Kinder von beihilfeberechtigten Beamten erhalten eine Erstattung in Höhe von 80 Prozent der Kosten.
In Kombination mit der kleinen Anwartschaftsversicherung der DBV Deutschen Beamtenversicherung Hecht und Schnak in Neubrandenburg stellen Sie sicher, dass Sie auch bei einem späteren Beitritt in die PKV noch erstklassige Konditionen erhalten!
Übrigens: Durch die genaue Anpassung der beihilfekonformen Krankenversicherung an die jeweiligen Vorschriften des Dienstherrn sind Über- oder Unterversicherungen praktisch ausgeschlossen. Leistungen, die der Dienstherr nicht übernimmt, zahlt die private Krankenversicherung im entsprechenden Tarif vollständig.
Die freie Heilfürsorge
Die freie Heilfürsorge unterscheidet sich wesentlich von der Beihilfe. Hier erhalten Sie als Beamter der Polizei nicht nur einen bestimmten Teil, sondern alle Krankheitskosten erstattet. Dabei erfolgt aber nicht zwingend eine tatsächliche Übernahme, sondern Sie werden unentgeltlich vom ärztlichen Dienst der Polizei behandelt. Leistungen, die hier nicht erbracht werden können, erhalten Sie bei zivilen Ärzten. Hierfür stellt Ihnen der Arbeitgeber eine entsprechende Überweisung aus.
Die Absicherung durch die Heilfürsorge entspricht etwa der der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch hier gibt es also Deckungslücken, besonders bei Zahnbehandlungen. Mit einem Heilfürsorge-Ergänzungstarif der DBV Deutschen Beamtenversicherung Hecht und Schnak in Neubrandenburg schließen Sie vorhandene Leistungsdefizite passgenau. Auch hier sind die Tarife an die jeweiligen Vorschriften des Dienstherrn angepasst.
Übrigens: Die kleine Anwartschaftsversicherung der DBV empfiehlt sich besonders dann, wenn Sie wie in Bayern nur für wenige Jahre Heilfürsorge erhalten. Lassen Sie sich zu diesem Thema am besten persönlich bei uns beraten – und vereinbaren Sie noch heute Ihren ersten Termin!
Die Restkostenversicherung: Beihilfekonforme Abdeckung der verbleibenden Aufwendungen
Die beihilfekonforme Krankenversicherung, auch Restkostenversicherung genannt, ist eine speziell an den Bedarf von Beamten der Polizei angepasste Krankenversicherung. Sie funktioniert wie eine klassische private Krankenversicherung, übernimmt aber nicht 100 Prozent der Kosten. Stattdessen ersetzen wir nur den Teil der Aufwendungen, der nach der Erstattung durch die Beihilfe übrig bleibt. So sinkt auch der Beitrag, den Sie im Vergleich zu einer Vollversicherung an uns zahlen.
Beispiel: Beamter der Polizei, 40 Jahre, verheiratet, 2 Kinder, Anspruch auf 70 Prozent Beihilfe.
Sie erhalten eine Rechnung über 1000 Euro von Ihrem Arzt. Diese reichen Sie bei der Beihilfestelle ein und erhalten 700 Euro erstattet. Die verbleibenden 300 Euro (30 Prozent) werden von der DBV Krankenversicherung übernommen.
Bei den Leistungen gibt es keine Unterschiede zur „klassischen“ Privatversicherung. Auch als Beamter der Polizei können Sie sich zum Beispiel für zusätzliche Zahnleistungen, umfassendere Behandlung im Krankenhaus oder das Ein- oder Zweibettzimmer entscheiden. Die Prämie richtet sich in erster Linie nach Ihrem Alter und Ihrem gesundheitlichen Zustand. Daher ist die kleine Anwartschaftsversicherung bei der Polizei besonders wichtig.
Was ist mit der gesetzlichen Krankenversicherung?
Für die meisten Beamten der Polizei ist die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die weniger attraktive Lösung. Denn dadurch, dass Sie hier keine Rechnungen vom Arzt erhalten, steht Ihnen auch keine Beihilfe zu. Da es außerdem keine beihilfekonformen Tarife gibt, zahlen Sie den vollen monatlichen Beitrag aus eigener Tasche. Hinzu kommt, dass die Leistungen weniger umfangreich als in der privaten Krankenversicherung sind.
Allerdings kann die GKV dennoch Sinn machen, etwa durch die Familienversicherung oder wenn die Aufnahme in die PKV aus gesundheitlichen Gründen nicht in Frage kommt. Gerne beraten Sie die Experten der DBV Deutschen Beamtenversicherung Hecht und Schnak in Neubrandenburg zu diesem Thema persönlich!
Kleine Anwartschaftsversicherung: Hintergrund und Funktionsweise
Die kleine Anwartschaftsversicherung der DBV ermöglicht Beamten der Polizei, eine Aufnahmegarantie mit festen Konditionen in der privaten Krankenversicherung zu erhalten. Dabei wird Ihr Gesundheitszustand „eingefroren“ und später der Beitragsberechnung in der beihilfekonformen Krankenversicherung zu Grunde gelegt.
Beispiel: Sie sind Beamter der Polizei, 21 Jahre alt, erhalten freie Heilfürsorge und in fünf Jahren Beihilfe. Hier benötigen Sie eine private Krankenversicherung. Nun schließen Sie mit 21 Jahren die kleine Anwartschaftsversicherung ab. Sobald Sie mit 26 Jahren in die PKV eintreten, nehmen wir Ihren damals festgestellten Gesundheitszustand als Grundlage für die zu zahlenden Prämien her.
Mit der kleinen Anwartschaftsversicherung sichern Sie sich gegen die Folgen einer Verschlechterung Ihres Gesundheitszustands ab. Denn im Zweifel führt diese dazu, dass Sie später nur noch zu ungünstigen Konditionen in eine beihilfekonforme Krankenversicherung aufgenommen werden können. Mit der großen Anwartschaft der DBV lassen sich sowohl Gesundheitszustand als auch Alter „konservieren“ – sie ist besonders für Beamte der Polizei, die während des gesamten aktiven Dienstes einen Anspruch auf Heilfürsorge haben, geeignet.
Wir beraten Sie gerne
Möchten Sie mehr über die große oder die kleine Anwartschaftsversicherung der DBV Deutschen Beamtenversicherung Hecht und Schnak in Neubrandenburg für Polizei, Justiz und Zoll erfahren? Dann zögern Sie nicht und vereinbaren Sie noch heute einen ersten Termin vor Ort. Wir freuen uns bereits auf Sie!
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