Private Krankenversicherung für Polizisten der DBV
Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg
Polizeibeamte haben bei allen Dienstherren früher oder später Anspruch auf die sogenannte Beihilfe. Dabei übernimmt der Staat einen Teil der Krankheitskosten, für den verbleibenden Teil der Aufwendungen benötigen Sie allerdings eine sogenannte Restkostenversicherung. Bei ihr handelt es sich um eine private Krankenversicherung für Polizisten, die an den besonderen Bedarf angepasst ist. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak in Neubrandenburg gibt einen Überblick!
Aufgaben und Zweck der privaten Krankenversicherung für Polizisten
Als Beamtin oder Beamter im Polizeidienst haben Sie einen Anspruch auf die sogenannte Beihilfe. Der Dienstherr kommt in diesem Rahmen für in der Regel 50, oft aber auch 70 Prozent der anfallenden Krankheitskosten auf. Vorlegen müssen Sie lediglich die Rechnung des behandelnden Arztes, der Klinik oder der Apotheke. Anschließend erhalten Sie den entsprechenden Teil der Kosten vom Dienstherrn als Beihilfe erstattet.
Durch die Beihilfe entsteht zwingend eine Deckungslücke, da in keinem Fall 100 Prozent der Aufwendungen übernommen werden. Und hier kommt die private Krankenversicherung für Polizisten der Deutschen Beamtenversicherung ins Spiel. Denn wir übernehmen den Teil der krankheitsbedingten Kosten, der nicht bereits über die Beihilfeleistungen Ihres Dienstherrn abgedeckt wird. Die PKV wird bei Beamten daher auch als „beihilfekonforme Krankenversicherung“ oder „Restkostenversicherung“ bezeichnet.
Die private Krankenversicherung kann für Beamte der Polizei exakt an den sich ändernden Beihilfeanspruch angepasst werden. Damit ist die PKV für Beamte deutlich günstiger als für vergleichbare Arbeitnehmer oder Selbstständige, weil die DBV als Versicherer nur einen Teil der anfallenden Krankheitskosten übernehmen muss. Die gesetzliche Krankenkasse (GKV) lohnt sich für Beamtinnen und Beamte hingegen kaum, denn hier erhalten Sie zum einen keine Beihilfe, zum anderen müssen Sie den gesamten Beitrag aus eigener Tasche zahlen. Hintergrund ist, dass Ärzte bei gesetzlich Versicherten keine Rechnungen ausstellen.
Ihre Vorteile mit der privaten Krankenversicherung für Polizeibeamte der DBV
Die private Krankenversicherung bietet einen an den Bedarf von Polizistinnen und Polizisten angepassten und großzügig individualisierbaren Gesundheitsschutz. Anders als in der gesetzlichen Kasse, bestimmten Sie hier selbst über Art und Umfang der versicherten Leistungen. So profitieren Sie immer genau von dem Versicherungsschutz, den Sie in Ihrer individuellen und persönlichen Situation benötigen – etwa als Brillenträgerin oder Brillenträger.
Mit der privaten Krankenversicherung für Polizisten der DBV kommen Sie in den Genuss der folgenden Vorteile und Leistungen (Auszug):
- Wir übernehmen alle medizinisch notwendigen Aufwendungen, und zwar auch dann, wenn sie höher als die laut GOÄ oder GOZ abzurechnenden Sätze sind
- Die DBV bietet einen weltweit gültigen Versicherungsschutz, von dem Sie auch im EU-Ausland und darüber hinaus profitieren
- Durch individuelle, an die Beihilfevorschriften Ihres Dienstherrn angepasste, Tarife decken wir genau die Deckungslücken ab, die im Einzelfall vorhanden sind. Leistet der Dienstherr bei der Anschaffung einer Sehhilfe etwa nur 200 von 800 Euro Gesamtkosten, übernehmen wir – anders als sonst – nicht 400, sondern ganze 600 Euro. Im Ergebnis haben Sie so keinerlei Kosten
- Wahlleistungen im Krankenhaus können Sie einfach und schnell dazu buchen. Unter diese Leistungen fallen etwa Chefarztbehandlung, Unterbringung im Einzelzimmer und die Zahlung eines Krankenhaustagegeldes
Wir beraten Sie gern!
Dabei können Sie alle Beiträge für Ihre private Krankenversicherung in voller Höhe steuerlich geltend machen. Erfahren Sie noch heute mehr und vereinbaren Sie einen ersten Termin bei Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak in Neubrandenburg!
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DBV Deutsche Beamtenversicherung
Spezialist für den Öffentlichen Dienst Hecht & Schnak oHG
17034 Neubrandenburg
Häufig gestellte Fragen
Kann ich mir die Leistungen der PKV selbst aussuchen?
Ja, Sie können alle Leistungen der privaten Krankenversicherung für Polizisten nach Ihren eigenen Wünschen zusammenstellen und so genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen, „zusammenbauen“.
Kann ich meine Beiträge steuerlich geltend machen?
Ja, das ist möglich. Auch Beamtinnen und Beamte der Polizei können die Beiträge für ihre private Krankenversicherung als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Nicht absetzbar sind allerdings die auf Wahlleistungen entfallenden Prämien.
Ich habe Anspruch auf Heilfürsorge. Was gilt für meine Krankenversicherung?
Haben Sie aktuell Anspruch auf freie Heilfürsorge, sollten Sie eine sogenannte Anwartschaft für den späteren Eintritt in die PKV abschließen. Diese „konserviert“ Ihren aktuellen Gesundheitszustand und schützt damit vor hohen Beiträgen.
Hecht & Schnak oHG
Ihlenfelder Str. 32
17034 Neubrandenburg
08:00 bis 18:00
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