DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg Zollbeamter/in
Zollbeamte: Berufsbild und Absicherungsbedarf im Bundesdienst
Abwechslungsreich und vielseitig: Der Beruf des Zollbeamten
Die Zollverwaltung ist – anders als viele Menschen denken – nicht beim Innen-, sondern beim Finanzministerium angesiedelt. Dabei übernehmen Zollbeamte unter anderem folgende Aufgaben:
- Überwachung der ordnungsgemäßen Versteuerung eingeführter Waren, etwa am Flughafen oder an Ländergrenzen.
- Kontrolle der pflichtgemäßen Beschäftigung von Arbeitnehmern, Aufklärung und Verfolgung von Schwarzarbeit.
- Festsetzung von Steuern und Zöllen im Innendienst, etwa die Kfz-Steuer.
Besonders motivierte und qualifizierte Zollbeamte haben außerdem die Möglichkeit, ins Bundesministerium der Finanzen selbst zu wechseln. Hier übernehmen sie gleichermaßen vielfältige Aufgaben und sind etwa in der länderübergreifenden Ermittlung von Sachverhalten tätig und wirken bei der Erarbeitung von Grundsatzentscheidungen mit. Auch ein Wechsel vom Außen- in den Innendienst und umgekehrt ist möglich.
Wie bei allen Behörden auf Bundes- und Landesebene gibt es auch in der Zollverwaltung vier Laufbahnen:
- Einfacher Dienst: Voraussetzung ist ein qualifizierter Hauptschulabschluss. Zollbeamte des einfachen Dienstes sind etwa in der Hausverwaltung oder der Poststelle tätig.
- Mittlerer Dienst: Hier wird die mittlere Reife benötigt. Im mittleren Dienst arbeiten Zollbeamte unter anderem als Sachbearbeiter oder im Außendienst.
- Gehobener Dienst: Voraussetzung für den Einstieg in den gehobenen Dienst ist mindestens das Fachabitur/die Hochschulreife. Auch Zöllner des gehobenen Dienstes sind im Außen- oder Innendienst eingesetzt und übernehmen von Beginn an erste Führungsaufgaben.
- Höherer Dienst: Hier ist ein abgeschlossenes Master-Studium oder das zweite juristische Staatsexamen Voraussetzung. Der höhere Dienst bildet die Führungsebene innerhalb der Zollverwaltung.
Besonders leistungsstarke Zollbeamte haben nach einer gewissen Dienstzeit die Möglichkeit, in die nächsthöhere Laufbahn aufzusteigen. So ist es zum Beispiel möglich, im mittleren Dienst einzusteigen und nach einigen Jahren die Qualifikation für den gehobenen Dienst zu erwerben. Ist hier das Endamt erreicht, können Zollbeamte auch mehrere Male aufsteigen – in diesem Beispiel etwa in den höheren Dienst.
Die Absicherung von Zollbeamten durch den Dienstherrn
Als Zollbeamter oder Zollbeamtin durchlaufen Sie in Ihrer Karriere mehrere Stufen des Beamtentums. Dabei beginnen Sie im Beamtenverhältnis auf Widerruf (Vorbereitungsdienst), in dem Sie die für Ihren Beruf relevanten Kenntnisse – etwa im Rahmen des dualen Studiums – erwerben. Im Anschluss werden Sie ins Beamtenverhältnis auf Probe übernommen, das regelmäßig drei Jahre dauert.
Nachdem Sie Ausbildungs- und Probezeit gut hinter sich gebracht haben, folgt die vorerst letzte Stufe: Das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Auch hier erhalten Sie wieder eine offizielle Ernennungsurkunde.
In allen Phasen Ihrer Laufbahn sind Sie gut über Ihren Dienstherrn abgesichert. Zollbeamten stehen unter anderem folgende Leistungen zu:
- Besoldung:
Beamte erhalten kein Gehalt, sondern eine Besoldung, deren Höhe sich nach Laufbahn, Besoldungsgruppe, Stufe und Familienzuschlag richtet. Auch für bestimmte Verwendungen, etwa im Außen- oder Schichtdienst, erhalten Zollbeamte eine Zulage. Dasselbe gilt für Beamte im Ministerium. - Beihilfe:
Anders als bei „normalen“ Arbeitnehmern, wird bei Zollbeamten nicht die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags vom Arbeitgeber übernommen. Stattdessen übernimmt der Dienstherr einen bestimmten Teil der tatsächlich anfallenden Behandlungs- und Krankheitskosten (sogenannte Beihilfe). Dabei liegt der Beihilfesatz zwischen 50 und 80 Prozent. Für den verbleibenden Teil brauchen Zollbeamte eine beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg. - Versorgung:
Bei Dienstunfähigkeit und im Ruhestand erhalten Beamte der Zollverwaltung eine Pension. Auch deren Höhe hängt von verschiedenen Faktoren, in erster Linie aber von der erreichten Besoldungsgruppe und den geleisteten Dienstjahren bis zur Pensionierung, ab.
Die grundlegende Versorgung wird an vielen Stellen durch Aufwandsentschädigungen und Zulagen ergänzt. So erhalten Sie zum Beispiel vollständigen Kostenersatz für Fahrten, die Sie aus dienstlichen Gründen mit Ihrem privaten Pkw durchführen. Wenngleich Zollbeamte sehr gut abgesichert sind, gibt es an einigen Stellen dennoch Deckungslücken. Mit den passgenauen Versicherungslösungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg schließen Sie sie.
Diese Versicherungen sind für Zollbeamte unverzichtbar
Auch wenn die Absicherung durch den Dienstherrn bei Zollbeamten sehr umfangreich ist, sollten Sie die Deckungslücken nicht aus den Augen verlieren. Wir geben Ihnen daher einen kurzen Überblick über drei wichtige Policen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg, die für Bundesbeamte unverzichtbar sind.
Die private Krankenversicherung
Zollbeamte erhalten, abhängig von ihrem Familienstand und der Anzahl der Kinder, zwischen 50 und 80 Prozent ihrer Krankheitskosten im Rahmen der Beihilfe erstattet. Auf diese Weise verbleiben mindestens 20 Prozent der Aufwendungen, die weder über den Dienstherrn abgedeckt sind noch aus privater Tasche gezahlt werden können. Denn in Deutschland besteht eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung.
Mit der beihilfekonformen, privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg sind Sie hier auf der sicheren Seite. Wir übernehmen genau den Anteil der Kosten, der nach der Erstattung durch die Beihilfe verbleibt. Dabei bieten wir zahlreiche Tarife, die individuell an die jeweiligen Beihilfevorschriften des Dienstherrn angepasst sind. So vermeiden wir eine Über- oder Unterversicherung.
Übrigens: Die gesetzliche Krankenversicherung ist für Zollbeamte meist keine optimale Alternative. Gerne zeigen wir Ihnen im persönlichen Gespräch, woran das genau liegt.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung
Ist ein Zollbeamter dienstunfähig, wird er aus dem aktiven Dienst entlassen. Dabei liegt Dienstunfähigkeit vor, wenn der Bedienstete „dauerhaft nicht mehr zur Erfüllung seiner Dienstgeschäfte“ imstande ist. Hier sind zwei Konstellationen denkbar:
- Sie werden als Zollbeamter auf Widerruf oder Probe dienstunfähig.
- Sie werden als Beamter auf Lebenszeit dienstunfähig.
Befinden Sie sich in der Ausbildungs- oder Probezeit, werden Sie aus dem aktiven Dienst entlassen. Dabei erhalten Sie keinerlei Leistungen und haben insbesondere keinen Anspruch auf Versorgungsbezüge. Hier entsteht im Fall der Fälle also eine besonders große Deckungslücke.
Als Beamter auf Lebenszeit erhalten Sie die erdiente Pension, mindestens aber die sogenannte Mindestversorgung. Sie liegt aktuell (2021) bei rund 1700 Euro brutto monatlich.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist für Zollbeamte unverzichtbar. Von ihr erhalten Sie eine monatliche Rente, wenn Sie vom Amtsarzt für dienstunfähig erklärt werden. Dabei spielt es keine Rolle, welchen Beamtenstatus Sie haben. Auch verzichtet die DBV Deutschen Beamtenversicherung Hecht und Schnak in Neubrandenburg in allen Tarifen auf die abstrakte Verweisung.
Die Diensthaftpflicht
Schäden, die Sie anderen Menschen im Rahmen Ihrer dienstlichen Aufgaben zufügen, sind nur in bestimmten Grenzen über den Dienstherrn abgedeckt. Mit einer Diensthaftpflichtversicherung, die auch mit der privaten Haftpflicht gekoppelt werden kann, sichern Sie sich hier umfassend ab.
Wir beraten Sie gerne
Möchten Sie mehr über Zollbeamte und ihren Absicherungsbedarf oder andere Policen erfahren? Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie noch heute einen ersten Termin bei Ihrer DBV Deutschen Beamtenversicherung Hecht und Schnak in Neubrandenburg!
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