Weil wir nicht wissen, was noch kommt: Grundwissen zur Haftpflichtversicherung für Studenten und Referendare
Warum sollten Sie schon als Referendar an die Diensthaftpflichtversicherung denken?
Im BGB ist gesetzlich verankert, dass jeder, der vorsätzlich oder fahrlässig einem Dritten einen Schaden zufügt, selbst dafür haften muss. Und das mit dem persönlichen Vermögen. Das Haftungsrisiko besteht auch schon für Referendare und Beamte während der Vorbereitungszeit. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg wissen, dass auch Sie als Referendar vor denselben Gefahren stehen, wie ein ausgebildeter und berufstätiger Lehrer. Daher ist auch der Versicherungsbedarf mit einer umfassenden Haftpflichtversicherung, der gleiche. Diese schützt Sie im Ernstfall vor den finanziellen Folgen von Schäden. Gerne möchten wir Ihnen kurz die Besonderheiten der Haftpflichtversicherung für Referendare aufzeigen.
Die Haftpflichtversicherung für Referendare
Im Alltag warten viele Situationen auf uns, die ein erhöhtes Gefahrenpotenzial aufweisen. Eine Haftpflichtversicherung kann auch Sie nicht vor den Risiken schützen – kommt es aber zu einem Schaden, aus dem Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen resultieren, springt diese finanziell für Sie ein. Ganz gleich, ob es sich dabei um eine private Haftpflichtversicherung oder eine Kfz-Haftpflichtversicherung handelt. Sie als Referendar tragen zudem bereits in dem frühen Stadium Ihrer Karriere ein hohes Haftungsrisiko, das sich kaum von dem eines Lehrers oder Beamten auf Widerruf unterscheidet.
Dazu ein kleines Beispiel: Die haben einen Schlüssel für das Schulgebäude erhalten. Es geschieht ein Missgeschick und Sie verlieren diesen. Nun muss Ihr Dienstherr die gesamte Schließanlage des Schulgebäudes auswechseln und nimmt Sie dafür in Haftung. Das bedeutet, dass Sie alle Kosten, die dadurch entstanden sind, selbst tragen müssten. Sie sehen, dass eine Haftpflichtversicherung für Sie als Referendar bereits essenziell ist.
Schließen Sie als Referendar eine Diensthaftpflichtversicherung ab
Ob Referendar oder Lehrer, wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg empfehlen Ihnen, sich bereits während Ihres Referendariats mit der Diensthaftpflichtversicherung abzusichern. Dies ist eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung und leistet bei allen Schäden, die sich in Ihrer Dienstzeit zutragen. Mit der Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg erhalten Sie als Referendar folgende Leistungen:
- passiver Rechtsschutz mit Prüfung gestellter Ansprüche
- Abwehr unberechtigter Ansprüche
- sofortige Leistung bei berechtigten Ansprüchen
- Unterstützung bei Gerichtsverhandlungen
- Übernahme der Kosten für Anwalt und Prozess
- weltweit abgesichert
- keine zeitliche Begrenzung
- nach Dienstaustritt bis zu 5 Jahre Nachhaftung
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DBV Deutsche Beamtenversicherung
Spezialist für den Öffentlichen Dienst Hecht & Schnak oHG
17034 Neubrandenburg
Hecht & Schnak oHG
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