Die Beihilfe für Referendare und Lehrer: Grundlagen und behilfekonforme Krankenversicherung

Als Referendar und Lehrer haben Sie einen Anspruch auf Beihilfeleistungen Ihres Dienstherrn. Konkret bedeutet das, dass der Arbeitgeber einen Teil Ihrer Arzt- und Krankheitsaufwendungen (mindestens 50 Prozent) übernimmt. Den Anteil der Kosten, der nicht von der Beihilfe getragen wird, übernimmt Ihre beihilfekonforme Krankenversicherung. Sie verstehen nur Bahnhof? Kein Problem – wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin erklären in diesem Artikel die wichtigsten Details.

Die Beihilfe: Das steckt dahinter

Referendare und Lehrer haben die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Entscheiden Sie sich für die zweite Variante, erhalten Sie Beihilfe durch Ihren Dienstherrn. Als Privatpatient erhalten Sie von Ihrem Arzt nach jeder Behandlung eine Rechnung, die von der Beihilfe anteilig übernommen wird. Folgende Beihilfesätze gibt es:

  • Beamte mit weniger als zwei Kindern: 50 Prozent.
  • Beamte mit zwei oder mehr Kindern: 70 Prozent.
  • Beamte im Ruhestand: 70 Prozent.
  • Kinder von Beamten: 80 Prozent, sofern sie privat versichert sind.

Der Beihilfesatz gibt an, in welcher Höhe die Aufwendungen übernommen werden. Für die übrigen Kosten (50, 30 oder 20 Prozent) benötigen Sie eine beihilfekonforme Krankenversicherung. Der monatliche Beitrag fällt hier in der Regel niedriger aus als in der gesetzlichen Krankenkasse, da der Versicherer nur einen Teil der Kosten übernehmen muss. In der gesetzlichen Krankenversicherung trägt die Kasse sämtliche Kosten in voller Höhe, sodass der Beitrag meistens höher ausfällt.

Die beihilfekonforme Krankenversicherung: So funktioniert die Privatversicherung

Entscheiden Sie sich als Referendar oder Lehrer für die gesetzliche Krankenversicherung, erhalten Sie keine Beihilfe, da der Arzt keine Rechnung ausstellt. Das bedeutet vor allem, dass Sie alle monatlichen Beiträge selbst übernehmen müssen. Dies lohnt sich jedoch nur in den wenigsten Fällen, weshalb wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin grundsätzlich die private und beihilfekonforme Krankenversicherung empfehlen.
 
Auf der einen Seite ist diese Versicherung an die Ihre Ansprüche als Beihilfeberechtigter angepasst. Das bedeutet: Statt alle Kosten zu übernehmen, zahlen wir nur den Teil, der nicht bereits von der Beihilfe gezahlt wird. Damit fällt der monatliche Beitrag in der Regel niedriger aus, da Sie sich nur „teilweise“ krankenversichern müssen. Auf der anderen Seite sind die Leistungen der privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung höherwertiger als die der gesetzlichen Kasse.

Private vs. gesetzliche Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherungen sind an zahlreiche Vorschriften gebunden, wodurch sich die Leistungen der einzelnen Versicherer kaum voneinander unterscheiden. Für Referendare und Lehrer bedeutet das, dass es bis auf die Höhe des Beitrages praktisch egal ist, für welche Versicherung Sie sich entscheiden.
 
Bei den privaten Krankenversicherungen sieht das anders aus. Zwar gibt es auch hier einen bestimmten Leistungskatalog, an den alle Anbieter gebunden sind. Allerdings haben Sie als Referendar und Lehrer die Möglichkeit, zahlreiche Zusatzoptionen zu vereinbaren, wie es sie in der GKV nicht gibt. Zu den zusätzlichen Leistungen in der beihilfekonformen Krankenversicherung gehören unter anderem:

  • Wir übernehmen ärztliche Leistungen bis zum fünffachen des eigentlichen Gebührensatzes (GOÄ).
  • Sie können Zusatzleistungen, etwa Chefarztbehandlung und Einzelzimmer, in Ihren Vertrag einschließen.
  • Zusatzleistungen für Sehhilfen, Heilpraktiker oder Logopäden sind gegen geringe Zuschläge möglich.

Kontaktieren Sie uns

DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG

Die Beihilfe für Referendare und Lehrer ist eine recht komplexe Materie, bei der eine fachkundige Beratung nicht nur zu empfehlen, sondern meist auch notwendig ist. Hier ist die DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin Ihr erster Ansprechpartner. Wir wissen, auf was es bei Beamten im Schuldienst ankommt. Vereinbaren Sie daher am besten noch heute einen ersten Termin!

Reichsstr. 92 a
14052 Berlin 
030/68818490
0172/3238882
DBV Deutsche Beamtenversicherung
Heidemann & Oeser oHG
Reichsstr. 92 a
14052 Berlin
Termin vereinbaren 030 68818490 0172 3238882 030 688184999 Filialen & Team
Heute:
09:00 bis 15:00
Montag:
09:00 bis 15:00
Dienstag:
09:00 bis 15:00
Mittwoch:
09:00 bis 15:00
Donnerstag:
09:00 bis 15:00
Freitag:
09:00 bis 15:00
karte
In Google Maps öffnen