DBV Heidemann & Oeser oHG in Berlin Dienstunfähigkeitsversicherung

Die Diensthaftpflichtversicherung für Referendare der DBV Heidemann & Oeser oHG in Berlin

Bereits im Referendariat befinden Sie sich als Lehrerin oder Lehrer im Beamtenverhältnis und haften für die Folgen aller dienstlichen Handlungen. Mit der Diensthaftpflichtversicherung für Referendare sind Sie vom ersten Tag an auf der sicheren Seite. Denn wir leisten, wenn Dritte Ansprüche gegen Sie geltend machen. Das Team der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin gibt einen ersten Überblick!

Sinn und Zweck der Diensthaftpflicht für Referendare

Die Amtshaftung

Als Beamtin oder Beamter, egal ob auf Widerruf, Probe oder Lebenszeit, haftet der Dienstherr für Fehler, die Sie begehen. Verletzten Sie beispielsweise Ihre Aufsichtspflicht in der Pause, können die Eltern des betroffenen Kinders Schadensersatz gegen das jeweilige Bundesland geltend machen (= Amtshaftung). Allerdings hat der Dienstherr die Möglichkeit, die entsprechende Forderung als Regress an Sie weiterzugeben, sodass Sie am Ende für den Schaden haftest.
 
Hier kommt die Diensthaftpflichtversicherung für Referendare und Lehrer ins Spiel. Denn sie übernimmt Forderungen Ihres Dienstherrn und Dritter, die aus Ihrer beruflichen Tätigkeit resultieren. Dabei sind Vermögens-, Sach- und Personenschäden abgedeckt. Bei ihr handelt es sich im Ergebnis um eine Form der beruflichen Haftpflichtversicherung.
 
Versichert sind Schäden immer bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Dabei prüft die Deutsche Beamtenversicherung jede Forderung, die andere Personen gegen Sie geltend machen. Durch diese Prüfung fungiert die Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer auch als „passive Rechtsschutzversicherung“. Denn Forderungen, die aus unserer Sicht unberechtigt oder gar nicht erst entstanden sind, wehren wir für Sie kostenneutral ab.

Leistungen und Vorteile der DBV Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer

Gerade für Referendare und Lehrer ist eine umfassende Diensthaftpflichtversicherung unumgänglich. Denn Fehler sind menschlich und können besonders im Schuldienst schnell passieren. Sie profitieren mit dem Abschluss der Versicherung unter anderem von folgenden Leistungen und Vorteilen:

  • Die Versicherungssumme lege Sie selbst fest. Sie gilt immer pro verursachtem Schaden und ist kein Jahres- oder Einmalbetrag
  • Die DBV deckt alle dienstlich veranlassten Forderungen ab, egal ob diese berechtigt oder unberechtigt sind
  • Durch die Kombination mit der privaten Haftpflichtversicherung profitieren Sie von ganzheitlichem Schutz und zusätzlichen Rabatten auf den Gesamtbeitrag
  • Wir verzichten grundsätzlich auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit und leisten auch, wenn Sie einen Schaden hätten vermeiden können
  • Unberechtigte Forderungen wehren wir auf unsere Kosten ab und fungieren insoweit als passive Rechtsschutzversicherung
  • Beiträge können Sie in voller Höhe als Werbungskosten von der Steuer absetzen und mindern auf diese Weise Ihre Steuerlast

Beispiel

Sie verlieren den Schlüssel für die Schule. Aufgrund des entstehenden Sicherheitsrisikos muss der Dienstherr die gesamte Schließanlage austauschen. Die entsprechenden Kosten von 50.000 Euro fordert er von Ihnen ein. Die Diensthaftpflichtversicherung für Referendare der DBV kommt nach der Prüfung zum Ergebnis, dass Sie leistungspflichtig sind. Dadurch übernehmen wir die Aufwendungen in voller Höhe.

Wir beraten Sie gern

Möchten Sie mehr über die zahlreichen Leistungen und Vorteile der Diensthaftpflichtversicherung für Referendare oder eine andere Police erfahren? Dann zögern Sie nicht lange und vereinbaren Sie noch heute einen ersten Termin vor Ort. Das erfahrene Team der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin freut sich bereits auf Sie!

Häufig gestellte Fragen

Welche Vorteile bietet eine Diensthaftpflichtversicherung für Referendare?

Als Referendar haften Sie für alle Schäden, die Sie im Rahmen Ihres Dienstes verursachen – auch, wenn dies unabsichtlich geschieht. Für die entsprechenden Kosten müssen Sie ohne Diensthaftpflichtversicherung für Referendare selbst aufkommen.

Welche Schäden deckt die Diensthaftpflicht ab?

Versichert sind alle Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die Sie im Rahmen Ihrer dienstlichen Tätigkeit verursachst. Außerdem wehren wir unberechtigte Forderungen Dritter gegen Sie ab. Mehrkosten entstehen dadurch nicht.

Kann ich den Beitrag von der Steuer absetzen?

Ja, der Beitrag zur Diensthaftpflichtversicherung für Referendare stellt Werbungskosten dar. Diese können Sie in voller Höhe geltend machen.

Kontaktieren Sie uns

DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG

Haben Sie weitere Fragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare? Dann vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch mit unseren Mitarbeitern der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin. Wir sind für Sie da!

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