Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Studenten, Referendare und Lehrer
Lehrer sind täglich mit vielen Schülern konfrontiert. Sie müssen einen umfangreichen Lehrplan vermitteln, nach dem Unterricht muss der nächste Schultag geplant und die Klassenarbeiten korrigiert werden. Lehrer übernehmen darüber hinaus eine wichtige soziale Aufgabe. Die Ansprüche, die an Studenten, Referendare und Lehrer gestellt werden, sind sehr hoch. Sie sind großem Stress und Druck ausgesetzt. Daraus resultiert ein erhöhtes Risiko, einer Dienstunfähigkeit zu erliegen. In einem solchen Fall sollten Sie sich, als Student, Referendar oder Lehrer, gegen die finanziellen Folgen einer Dienstunfähigkeit abgesichert haben. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung sollte so früh wie möglich abgeschlossen werden, um günstige Konditionen zu erhalten.
Beamte auf Widerruf und Probe
Sobald Beamte auf Widerruf oder Probe wegen krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit entlassen werden, erfolgt eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Staatliche Unterstützung gibt es dann keine.
Beamte auf Lebenszeit
Verbeamtete Lehrer müssen eine Wartezeit von fünf Jahren in Kauf nehmen, bis sie bei krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit ein Ruhegehalt erhalten. Die Höhe des Gehaltes richtet sich nach der geleisteten Dienstzeit und wird jährlich gesteigert. Das Ruhegehalt ist jedoch nur ein Bruchteil des vorherigen Gehaltes. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung schließt diese Versorgungslücke und gewährleistet Ihren gewohnten Lebensstandard, obwohl Sie dienstunfähig sind.
Wann ist man dienstunfähig?
Als verbeamteter Lehrer werden Sie nicht “berufsunfähig”, sondern “dienstunfähig”. Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung innerhalb des letzten halben Jahres weniger als drei Monate Ihrem Dienst nachkommen konnten und keine Chance besteht, dass Sie innerhalb der kommenden sechs Monate wieder vollkommen dienstfähig sein werden, versetzt man Sie in den Ruhestand. Eine Dienstunfähigkeit besteht dann, wenn Sie zwar Ihren Dienst nicht länger ausführen können, wohl aber einen anderen Beruf. Sie könnten demzufolge noch berufstätig sein. Nach den Richtlinien einer reinen Berufsunfähigkeitsversicherung besteht hier kein Leistungsanspruch.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin sichert Ihnen ein Ruhegehalt zu, auch wenn Sie bei Dienstunfähigkeit noch in der Lage wären, einem anderen Beruf nachzukommen.
Die Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung
- Eine vertraglich fixierte und garantierte Rente
- Übernahme der Beiträge zur Lebens- und Rentenversicherung über die gesamte Laufzeit
- Mögliche Nachversicherung
- Flexible Anpassung, sollte sich Ihr Absicherungsbedarf ändern (z.B. bei Hausbau oder Heirat)
- Ihre Rentenhöhe bestimmen Sie nach Ihren persönlichen Bedürfnissen
- Zukünftig sind Teilversicherungen ebenfalls möglich
Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin schützen Sie sich gegen private und finanzielle Engpässe, wenn Sie aufgrund von Krankheit oder einem Unfall dienstunfähig werden. Als Beamter auf Widerruf oder Probe sind Sie somit in den ersten fünf Jahren Ihres Dienstes solide abgesichert.
Sollten Sie nach Ihrer fünfjährigen Probezeit in den Ruhestand versetzt werden, würde Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung greifen und Sie erhielten ein Ruhegehalt von mindestens 1.400 Euro. Nach 40 Dienstjahren steht Ihnen ein Ruhegehalt von maximal 72 % Ihres letzten Gehaltes zu. Um Ihren Lebensstandard halten zu können, benötigen Sie mindestens 75 % Ihrer letzten Einkünfte. Eine Dienstunfähigkeit ist stets mit finanziellen Verlusten verbunden. Egal ob Sie Jungbeamter sind oder kurz vor der Pension stehen.
Kontaktieren Sie uns
DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG
Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin bieten Ihnen als Student, Referendar und Lehrer unsere Dienstunfähigkeitsversicherung an. Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich kostenlos beraten. Sie haben gerade den Informationstext zur Dienstunfähigkeitsversicherung gelesen.
14052 Berlin
FAQ
Mein Einkommen ist doch sicher. Wozu brauche ich als Lehrer eine Dienstunfähigkeitsversicherung?
Grundsätzlich ist diese Aussage richtig, denn Beamte können ihren Job nur bei schweren Dienstvergehen und Straftaten verlieren. Sind Sie allerdings dienstunfähig, wird Sie der Dienstherr aus dem Staatsdienst entlassen (Beamte auf Widerruf und Probe) oder in den Ruhestand versetzen (Beamte auf Lebenszeit). In beiden Fällen geht ein erheblicher Teil oder sogar das gesamte Einkommen verloren.
Reicht eine einfache Berufsunfähigkeitsversicherung nicht aus?
Nein, denn eine Berufsunfähigkeitsversicherung muss zwingend die sogenannte DU-Klausel enthalten. Eine Dienstunfähigkeit ist nicht mit der Berufsunfähigkeit gleichzusetzen, da der Beurteilung andere Maßstäbe zugrunde liegen. Der Dienstherr kann eine Dienstunfähigkeit feststellen, ohne dass nach den Versicherungsbedingungen eine Berufsunfähigkeit gegeben ist. In diesem Fall erhalten Sie keine Leistungen. Die DU-Klausel sorgt hingegen dafür, dass eine vom Amtsarzt festgestellte Dienstunfähigkeit stets als Berufsunfähigkeit gilt und der Versicherer leisten muss.
Kann mich der Versicherer nicht einfach an einen anderen Beruf verweisen?
Nein, denn die DBV verzichtet in allen Tarifen der Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer auf die abstrakte Verweisung. Versichert ist daher immer der konkrete Beruf, den Sie zuletzt ausgeübt haben!
Weitere leistungsstarke Produkte der DBV für Lehrer und Referendare
Heidemann & Oeser oHG
Reichsstr. 92 a
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