Die Unterschiede im Versicherungsbedarf von Referendaren und Lehrern

Referendare und Lehrer haben vieles gemeinsam: Sie unterrichten, korrigieren und beaufsichtigen, unternehmen Klassenfahrten und vieles mehr. Allerdings gibt es besonders beim Versicherungsbedarf einige Unterschiede – so sind Referendare kaum durch den Dienstherrn abgesichert und benötigen daher umfassendere Versicherungen, als es bei Lehrern der Fall ist. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin gehen kurz auf die Unterschiede ein.

Die Absicherung von Referendaren und Lehrern durch den Dienstherrn

Referendare und Lehrer sind unterschiedlich durch den Dienstherrn abgesichert. Während es bei der privaten Krankenversicherung nur wenige Unterschiede gibt, sind sie bei einer Dienstunfähigkeit deutlich gravierender. Denn: Werden Sie als Beamter auf Widerruf oder Probe dienstunfähig, erhalten Sie keine bis wenige Leistungen vom Arbeitgeber. Konkret sehen die Unterschiede so aus:

  • Beamte auf Widerruf und Probe: Sind Sie dienstunfähig, werden Sie aus dem Schuldienst entlassen und in der gesetzlichen Sozialversicherung nachversichert. Ansprüche gegen den Dienstherrn haben Sie nur, wenn Sie wegen eines Dienstunfalls dienstunfähig werden – in allen anderen Fällen nicht.
  • Beamte auf Lebenszeit: Sie werden bei einer Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt und haben Anspruch auf die sogenannte Mindestpension. Diese deckt zumindest einen Teil der wegfallenden Bezüge ab.

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