DBV Heidemann & Oeser oHG in Berlin Unterschiedlicher Versicherungsbedarf

Die Unterschiede im Versicherungsbedarf von Referendaren und Lehrern

Referendare und Lehrer haben vieles gemeinsam: Sie unterrichten, korrigieren und beaufsichtigen, unternehmen Klassenfahrten und vieles mehr. Allerdings gibt es besonders beim Versicherungsbedarf einige Unterschiede – so sind Referendare kaum durch den Dienstherrn abgesichert und benötigen daher umfassendere Versicherungen, als es bei Lehrern der Fall ist. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin gehen kurz auf die Unterschiede ein.

Die Absicherung von Referendaren und Lehrern durch den Dienstherrn

Referendare und Lehrer sind unterschiedlich durch den Dienstherrn abgesichert. Während es bei der privaten Krankenversicherung nur wenige Unterschiede gibt, sind sie bei einer Dienstunfähigkeit deutlich gravierender. Denn: Werden Sie als Beamter auf Widerruf oder Probe dienstunfähig, erhalten Sie keine bis wenige Leistungen vom Arbeitgeber. Konkret sehen die Unterschiede so aus:

  • Beamte auf Widerruf und Probe: Sind Sie dienstunfähig, werden Sie aus dem Schuldienst entlassen und in der gesetzlichen Sozialversicherung nachversichert. Ansprüche gegen den Dienstherrn haben Sie nur, wenn Sie wegen eines Dienstunfalls dienstunfähig werden – in allen anderen Fällen nicht.
  • Beamte auf Lebenszeit: Sie werden bei einer Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt und haben Anspruch auf die sogenannte Mindestpension. Diese deckt zumindest einen Teil der wegfallenden Bezüge ab.

Die Bedeutung der Dienstunfähigkeitsversicherung

Egal ob Sie Referendar oder Lehrer auf Lebenszeit sind: Bei einer Dienstunfähigkeit erhalten Sie deutlich weniger Gehalt als früher. Besonders hart trifft es Beamte auf Widerruf und Probe, die ohne jeden Anspruch aus dem Dienst entlassen werden. Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin ist damit für beide Gruppen eine elementare Grundabsicherung.
 
Während der Zeit als Referendar sollten Sie sich besonders umfassend gegen Dienstunfähigkeit absichern. Da Sie bei einer Entlassung im Zweifel keinerlei Ansprüche haben, sollte die Dienstunfähigkeitsrente der Versicherung mindestens Ihre monatlichen Kosten decken. Planen Sie darüber hinaus einen kleinen Puffer ein – schließlich haben Sie auch eine Zukunft, in der Sie bei einer Dienstunfähigkeit ebenfalls versorgt sein müssen.
 
Beamte auf Lebenszeit können bei der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin hingegen eine niedrigere Rente vereinbaren. Ihr Vorteil ist die Mindestpension, durch die sich der monatliche Finanzbedarf reduziert. Wir empfehlen dennoch eine Dienstunfähigkeitsrente in Höhe von mindestens 70 Prozent der Nettobezüge im aktiven Dienst.

Die private Krankenversicherung

Referendare und Lehrer im Beamtenverhältnis haben Anspruch auf Beihilfe. Dabei handelt es sich um eine freiwillige und kostenfreie Leistung des Dienstherrn, durch die sämtliche Krankheitskosten zu 50 oder 70 Prozent übernommen werden. Für den verbleibenden Teil (50 oder 30 Prozent) benötigen Sie eine private, an die Beihilfe angepasste (beihilfekonforme) Krankenversicherung. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin haben entsprechende Policen im Portfolio.
 
Durch die Beihilfe haben Sie den Vorteil, sich nur für einen Teil der Behandlungskosten versichern zu müssen, was sich unmittelbar auf Ihren Beitrag zur privaten Krankenversicherung niederschlägt. In der gesetzlichen Krankenkasse gibt es dieses System nicht, hier müssen Sie alle Beiträge selbst tragen und erhalten zudem keine Beihilfe. Auch einen „Arbeitgeber-Beitrag“ gibt es nicht.
 
Angestellte Referendare und Lehrer können sich nur privat versichern, wenn ihr jährliches Einkommen über der Entgeltgrenze von rund 60.000 Euro brutto jährlich liegt. In der GKV haben sie Anspruch auf einen Arbeitgeber-Anteil in Höhe von 50 Prozent des monatlichen GKV-Beitrages.

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