Anwartschaft für Polizisten
Mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin gut für die Zukunft gerüstet
Beamtinnen und Beamte der Polizei haben in der Regel einen Anspruch auf Beihilfe – bei vielen Dienstherren allerdings erst später, etwa mit Verbeamtung auf Lebenszeit oder Versetzung in den Ruhestand. Zur Ergänzung benötigen Sie eine private Krankenversicherung (PKV), auf die Sie sich mit der Anwartschaft für Polizisten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin optimal vorbereiten können!
Sinn und Zweck einer Anwartschaftsversicherung für Polizeibeamte
Eine Anwartschaftsversicherung, kurz Anwartschaft, für Polizisten erfüllt mehrere Zwecke. Im Mittelpunkt steht allerdings die Vorbereitung auf den späteren Eintritt in die private Krankenversicherung. Denn Beamtinnen und Beamte des Polizeidienstes erhalten während des aktiven Dienstes mitunter freie Heilfürsorge, später aber nur noch die sogenannte Beihilfe. Der Unterschied im kurzen Überblick:
- Heilfürsorge: Der Dienstherr übernimmt alle krankheitsbedingten Aufwendungen. Der Abschluss einer Krankenversicherung ist nicht erforderlich, Berechtigte benötigen lediglich eine Pflege-Pflichtversicherung
- Beihilfe: Der Dienstherr kommt für 50 bis 80 Prozent der Krankheitskosten auf. Für den verbleibenden Anteil benötigen Sie eine private Krankenversicherung (Restkostenversicherung). Außerdem ist eine Pflege-Pflichtversicherung notwendig, die gemeinsam mit der PKV abgeschlossen wird
Jeder Dienstherr legt selbst fest, ob, wann und in welchem Umfang er freie Heilfürsorge gewährt. In Bayern erhalten Sie beispielsweise nur während der Ausbildung oder während des Studiums Heilfürsorgeleistungen. Beim Bund wird die freie Heilfürsorge während der gesamten Dienstzeit gewährt. Erst im Anschluss „wechselt“ der Anspruch zur Beihilfe.
Bei Aufnahme in die PKV führt der Versicherer eine Gesundheitsprüfung durch, er stellt also verschiedenste Gesundheitsfragen. Vorerkrankungen und sonstige Risiken können dazu führen, dass Sie entweder keinen Versicherungsschutz erhalten oder dass dies nur mit erheblichen Mehrkosten (Risikozuschlag) infrage kommt. Die Folge ist mitunter, dass Sie sich gesetzlich versichern müssen – eine wenig zufriedenstellende Lösung, denn in der GKV gibt es keine an die beamtenrechtliche Beihilfe angepassten Tarife.
Die Anwartschaft für Polizisten stellt sicher, dass Sie mit diesen Problemen später nicht konfrontiert werden. Denn sie „konserviert“ Ihren aktuellen Gesundheitszustand. Außerdem erhalten Sie eine Aufnahmegarantie von der Deutschen Beamtenversicherung.
Leistungen und Vorteile unserer Anwartschaft für Polizisten
Die Anwartschaft für Polizisten der DBV bietet gleich mehrere entscheidende Vorteile. Dabei ist allerdings zunächst zwischen der kleinen und der großen Anwartschaftsversicherung zu unterscheiden:
- Bei der kleinen Anwartschaft wird nur der aktuelle Gesundheitszustand „konserviert“. Das Alter bleibt unberücksichtigt. Damit eignet sie sich vor allem für Polizeibeamte und Personen, die bereits in wenigen Jahren eine private Krankenversicherung benötigen – etwa, weil sie nur während der Ausbildung freie Heilfürsorge erhalten
- Mit der großen Anwartschaft „friert“ die Police neben dem Gesundheitszustand auch das aktuelle Alter ein. Sie ist damit prädestiniert für Beamtinnen und Beamte, die erst in vielen Jahren eine PKV brauchen – etwa, wenn der Dienstherr die Heilfürsorge bis zum Eintritt in den Ruhestand gewährt
Mit beiden Tarifen der Anwartschaft für Polizeibeamte verbunden ist außerdem eine Aufnahmegarantie für die private Krankenversicherung. So ist von Anfang an sichergestellt, dass Sie später einen maßgeschneiderten Schutz erhalten. Möchten Sie die Anwartschaft für eine PKV außerhalb des Beamtenverhältnisses nutzen, ist dies natürlich ebenfalls möglich. Ein solcher Fall tritt etwa ein, wenn Sie sich selbstständig machen.
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