Beihilfekonforme Krankenversicherung
Als Beamter der Polizei befinden Sie sich in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, welches keineswegs mit einem klassischen Angestelltenverhältnis verglichen werden kann. Das Beamtenverhältnis ist geprägt von gegenseitigen Rechten und Pflichten zwischen Beamten und Ihrem Dienstherrn. Den Besonderheiten Ihres Beamtenverhältnisses sollten Sie mit den maßgeschneiderten Versicherungs- und Vorsorgelösungen begegnen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin hat die passenden Produkte für Beamte der Polizei im Angebot.
Sie sind Ihrem Dienstherrn zur Erfüllungen Ihres Dienstes und zu Treue verpflichtet. Im Gegenzug hat Ihr Dienstherr umfangreiche Fürsorgepflichten Ihnen gegenüber. Hierzu gehört zum einen die Pflicht zur finanziellen Fürsorge. Dieser kommt er durch Zahlung der monatlichen Bezüge nach. Darüber hinaus hat Ihr Dienstherr auch eine Pflicht zur Krankenfürsorge. Hier ist es die Entscheidung Ihres Dienstherrn, ob er Heilfürsorge oder Beihilfe leistet.
Bemessungssätze der Beihilfe
Wie hoch die Unterstützung Ihres Dienstherrn bei der Beihilfe ausfällt, hängt von verschiedenen individuellen Faktoren ab. Sie erhalten mindestens 50% der anfallenden erstattungsfähigen Gesundheitskosten ersetzt. Beamte der Polizei, die mehr als ein Kind haben, haben einen Beihilfeanspruch von 70%. Die Kinder haben einen Beihilfeanspruch auf 80%. Sobald Sie in den Ruhestand eintreten, haben Sie einen Anspruch auf 70% Beihilfe.
Heilfürsorge oder Beihilfe
Ob Sie als Beamter der Polizei Beihilfe oder Heilfürsorge erhalten, ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Es kommt vielmehr auf die beamtenrechtlichen Vorschriften Ihres jeweiligen Bundeslandes an. Allerdings kann grob gesagt werden, dass Beamte der Polizei, die im risikoreichen Außendienst tätig sind, in der Regel Heilfürsorge erhalten. Bei der Heilfürsorge werden die Gesundheitskosten des Beamten vollumfänglich vom Dienstherrn übernommen. Im Gegensatz dazu übernimmt Ihr Dienstherr bei der Beihilfe lediglich einen Teil der erstattungsfähigen Kosten. Für die restlichen Kosten sind Sie seit 1. Januar 2019 zum Abschluss einer separaten Restkostenversicherung verpflichtet. Hier raten wir Ihnen zur leistungsstarken beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin.
Welche Kosten erstattet die Beihilfe?
Im Rahmen der Beihilfe werden Ihre erstattungsfähigen Aufwendungen anteilsmäßig von Ihrem Dienstherrn übernommen. Doch welche Kosten sind erstattungsfähig? Allgemein kann man sagen, dass Krankheits-, Pflege- und Geburtskosten übernommen werden. Darüber hinaus sind Kosten für Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten genauso erstattungsfähig wie Schutzimpfungen. Im Einzelnen spielt es eine große Rolle, ob die Aufwendungen an sich und deren Höhe für notwendig erachtet werden. Ob dies der Fall ist, liegt im Ermessen der Beihilfestelle.
So erhalten Sie Beihilfe
Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung werden die anfallenden Gesundheitskosten bei der Beihilfe und privaten Krankenversicherung nicht unmittelbar zwischen Arzt und Krankenversicherung abgegolten. Sie müssen vielmehr zunächst in Vorkasse treten. Die entsprechenden Rechnungen sammeln Sie solange, bis die Summe der Rechnungsbeträge die Bagatellgrenze von 200 € überschreitet. Im Anschluss daran reichen Sie einen Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle ein. Für die Restkosten, die nicht von Ihrer Beihilfestelle übernommen werden, beantragen Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung eine Kostenerstattung. Die optimale private Krankenversicherung ist die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin.
Aufwendungen deren Erstattung durch Beihilfe zunächst geklärt werden muss
Manche gesundheitlichen Maßnahmen benötigen vor der Kostenübernahme eine Klärung durch die Beihilfestelle. Hier entscheidet die Beihilfestelle, ob sie der Kostenübernahme zusagt oder nicht.
Diesbezüglich ist es Ihre Aufgabe, über die relevanten Aufwendungen einen Heilkostenplan erstellen zu lassen. Nach Einreichen des Heilkostenplans bei Ihrer Beihilfestelle entscheidet diese über die Kostenübernahme. Einen derartigen Antrag müssen Sie bspw. bei Verhaltenstherapien, Psychotherapien und kieferorthopädischen Behandlungen stellen.
Beachten Sie die Bagatellgrenze der Beihilfe
Im Rahmen der Beihilfe ist eine Kostenerstattung erst dann möglich, wenn die Bagatellgrenze (in der Regel 200€) erreicht wurde. Sollten die Kosten unter der Grenze liegen, können Sie deren Erstattung erst nach zehn Monaten verlangen
Die Kostendämpfungspauschale der Beihilfe
In einigen Bundesländern wurde die sogenannte Kostendämpfungspauschale eingeführt. Andere Bundesländer setzen auf Eigenbehalte. Wie hoch die Pauschale im Einzelnen ausfallen, hängt von der Besoldungsgruppe des Beamten der Polizei ab. Hier gilt eine Obergrenze von 2% der im Vorjahr erhaltenen Jahresbezüge (brutto). Bei chronisch Kranken ist eine Grenze von 1% maßgeblich. Im Rahmen der Kostendämpfungspauschale findet eine Kürzung der Beihilfe um die jeweilige Summe statt.
Beihilfeergänzungstarif
Darum benötigen Sie einen Beihilfeergänzungstarif
Im Gegensatz zur Heilfürsorge übernimmt Ihr Dienstherr bei der Beihilfe lediglich einen Teil der erstattungsfähigen Kosten. Für die Restkosten müssen Sie eine separate Krankenversicherung abschließen. Hierzu sind Sie seit 1. Januar 2019 sogar beamtenrechtlich verpflichtet. Die Gründe dafür liegen ganz klar auf der Hand. Bei langwierigen oder schweren Erkrankungen können auch nur die Restkosten beim Beamten zu schwerwiegenden finanziellen Belastungen führen. Vor dieser Belastung will der Dienstherr seinen Beamten bewahren.
Für beihilfeberechtigte Beamte der Polizei besteht eine bedingungslose Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Allerdings raten Ihnen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin zum Abschluss einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung. Hier erhalten Sie umfangreiche Vorteile. Beispielsweise behalten Sie anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung Ihren Anspruch auf Beihilfe. Darüber hinaus profitieren Sie von einem leistungsstarken und umfangreichen Leistungskatalog.
Beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV
Die DBV ist seit nunmehr über 140 Jahren auf dem Gebiet des öffentlichen Dienstes tätig. Während dieser langjährigen Tätigkeit konnten wir uns ein Höchstmaß an Expertise erarbeiten. Wir wissen genau, worauf es bei der Versicherung von beihilfeberechtigten Beamten der Polizei ankommt. Mit der beihilfekonformen Krankenversicherung erhalten Sie die optimale Restkostenversicherung, auf die Sie sich blind verlassen können.
Eine Wahl der gesetzlichen Krankenversicherung bedeutet für Sie einige Nachteile. So verlieren Sie Ihren Anspruch auf Beihilfe und erhalten lediglich den schwachen Grundschutz, der vom Gesetzgeber festgelegt wurde. Hier müssen Sie Kompromissbereitschaft zeigen, da Leistungen geboten werden, die Sie nicht benötigen und Leistungen fehlen, die Sie benötigen. Bei der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin können Sie sich Ihren ganz persönlichen Leistungskatalog erstellen. Im Rahmen eines ausführlichen unverbindlichen Beratungsgesprächs mit unseren Versicherungsexperten erarbeiten wir Ihren persönlichen Versicherungsbedarf.
Sie sind herzlich eingeladen
Unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin schnüren Ihr ganz persönliches Versicherungspaket. Hierbei orientieren wir uns an Ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
FAQ
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin bietet Ihnen nicht nur maßgeschneiderte Versicherungs- und Vorsorgelösungen. Darüber hinaus profitieren Sie bei uns von der über 140-jährigen Erfahrung der DBV auf dem Gebiet des öffentlichen Dienstes. Wir liefern Ihnen die passenden Antworten auf Ihre Fragen rund um Ihre Beamtenkarriere. Im Folgenden haben wir einige der häufigsten Fragen zur Beihilfe beantwortet.
Erhalte ich auch als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung Unterstützung durch die Beihilfe?
Als beihilfeberechtigter Beamter der Polizei haben Sie eine bedingungslose Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Allerdings sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass die Wahl der gesetzlichen Krankenversicherung einige Nachteile für Sie mit sich bringt. Hierzu gehört nicht nur der schwache Leistungskatalog, der lediglich den gesetzlich festgelegten Grundschutz bietet. Überdies verlieren Sie auch Ihren Anspruch auf Beihilfe. Aus diesem Grund handelt es sich streng genommen bei der gesetzlichen Krankenversicherung um keine Restkostenversicherung, sondern vielmehr um eine Vollkostenversicherung.
Die private beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin ist die optimale Restkostenversicherung. Hiermit können Sie die Gesundheitskosten abdecken, die von Ihrer Beihilfe nicht übernommen werden. Sie profitieren nicht nur von einem umfangreichen Leistungskatalog, den Sie individuell zusammenstellen und an Ihren Wünschen und Bedürfnissen ausrichten können. Zudem behalten Sie Ihren Anspruch auf Beihilfe.
Wie hoch fallen die Beihilfesätze aus?
Nicht jeder Beamte erhält die gleiche Beihilfe. Es hängt vielmehr von individuellen Faktoren ab, wie hoch Ihre Beihilfe ausfällt. Beihilfeberechtigte Beamte der Polizei erhalten mindestens 50% Beihilfe. Wer mehr als ein Kind hat, dem stehen 70% Beihilfe zu. Den jeweiligen Kindern des Beamten stehen wiederum 80% Beihilfe zu. Sobald Sie in den Ruhestand eintreten, stehen Ihnen garantiert 70% Beihilfe zu.
Erhalte ich auch im Ruhestand Beihilfe?
Die Bezeichnung Beamter auf Lebenszeit kommt nicht von ungefähr. Ihr Dienstherr muss seinen Fürsorgepflichten für Ihr gesamtes Leben nachkommen. Dies betrifft auch den Ruhestand. Dementsprechend muss er auch dann seine Krankenfürsorgepflicht erfüllen, wenn Sie in Pension gehen. Ihnen stehen 70% Beihilfe zu. Für die restlichen Kosten müssen Sie eine Restkostenversicherung abschließen.
Viele Beamte der Polizei erhalten während ihres aktiven Dienstes Heilfürsorge. Dabei werden die Gesundheitskosten im Gegensatz zur Beihilfe nicht nur anteilig, sondern vollumfänglich übernommen. Da sich mit dem Wechsel von der Heilfürsorge zur Beihilfe für den Beamten einiges ändert, ist es wichtig, dass Sie sich frühzeitig vor Augen führen, dass Sie spätestens im Ruhestand zur Beihilfe wechseln. Nun stehen Sie in der Pflicht, eine Restkostenversicherung abzuschließen. Da ein später Eintritt in die private Krankenversicherung jedoch mit hohen Kosten verbunden ist, zahlt sich spätestens jetzt die Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin aus.
Wie lange erhalte ich für meine Kinder Beihilfe?
Grundsätzlich erhalten Sie für Ihre Kinder solange Unterstützung durch die Beihilfe, wie Sie für diese Kindergeld erhalten. Allerdings kann dieser Anspruch unter gewissen Umständen auch länger gelten. Sollte Ihr Kind sich in der Ausbildung oder dem Studium befinden, besteht der Beihilfeanspruch bis zum Alter von 25 Jahren. Anschließend erlischt jedoch der Beihilfeanspruch.
Erhält mein Ehepartner ebenfalls Beihilfe?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch Ihr Ehepartner einen Anspruch auf Beihilfe haben. Die genauen Voraussetzungen können sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Ein Blick in die beamtenversorgungsrechtlichen Vorschriften kann Ihnen hierbei weiterhelfen. Allgemein gesagt sind die Ehepartner beihilfeberechtigt, die keiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen. Außerdem darf der Ehepartner ein bestimmtes Jahreseinkommen nicht überschreiten. Diese Einkommensgrenzen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Sie liegen zwischen 10.000€ und 18.000€.
Wie hoch fällt die Beihilfe im Rahmen von Pflegeleistungen aus?
Sollten Sie pflegebedürftig werden, wird zunächst ein Gutachter herausfinden, welchen Pflegegrad Sie haben. Die Pflegegrade gehen von 1 bis 5. Auf die Höhe der Beihilfe hat nicht nur die Höhe Ihres Pflegegrades Auswirkungen. Zudem spielt auch der Pflegeort eine große Rolle. Stationäre Pflegeleistungen erhalten eine höhere Unterstützung durch die Beihilfe als ambulante Leistungen.
Im Rahmen von stationären Pflegeleistungen werden lediglich die Pflegeleistungen an sich von der Beihilfe abgedeckt. Die sogenannten Hotelkosten werden wiederum nicht übernommen. Hierzu zählen die Kosten für Unterbringung und Versorgung. Damit Sie auch diese Kosten abdecken können, empfehlen wir Ihnen, einen Blick auf die private Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin zu werfen.
Wann gibt es Festbetragsregelungen für Arzneimittel?
Bei den Festbetragsregelungen gibt es keine bundeseinheitlichen Bestimmungen. Es obliegt vielmehr den Bundesländern in Ihren Beihilfeverordnungen die Festbetragsregelungen festzuhalten. Bei Medikamenten, die dem Beamten der Polizei von ärztlicher Seite verordnet wurden, liegt in der Regel immer Beihilfefähigkeit vor. Schließlich erachtet der Arzt die Gabe der Medikamente für medizinisch sinnvoll. Hier gilt in der Regel kein Festbetrag, sondern eine Erstattung in voller Höhe.
Festbeträge gelten vor allem bei Medikamenten, zu denen es eine günstigere Alternative gibt. Im Rahmen der Festbeträge, orientieren sich die Beihilfestellen in der Regel an den Festbeträgen der gesetzlichen Krankenversicherung. Sollten keine Höchstgrenzen festgelegt worden sein, sind auch Arzneimittel unbeschränkt beihilfefähig. Sollte der Verkaufspreis über dem geltenden Festbetrag liegen, muss der Beamte die Differenz aus eigener Tasche zahlen. Hier springt für Sie die leistungsstarke beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin ein.
Unterstützt mich die Beihilfe auch bei osteopathischen Behandlungen?
In der Regel unterstützt Sie die Beihilfe auch bei Behandlungen, die durch Heilpraktiker durchgeführt werden. Insbesondere sind auch osteopathische Behandlungen für bestimmte Bereiche des Körpers beihilfefähig. Doch auch hier gelten Höchstgrenzen, die Sie beachten sollten. Wie diese Höchstgrenzen ausfallen, wurde im Rahmen einer Vereinbarung zwischen Bundesinnenministerium und Heilpraktikerverbänden festgehalten. Die genaue Höhe können Sie der sogenannten Erstattungsliste entnehmen.
Bestimmte Heilpraktikerbehandlungen, die nicht in der Erstattungsliste zu finden sind, sind auch nicht beihilfefähig. Sollte der Rechnungsbetrag die Höchstgrenze übersteigen, ist es die Pflicht des Beamten, die Differenz zu zahlen. Auch hier ist es ratsam, sich mithilfe der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin vor entsprechend hohen Kosten zu bewahren. Hier können Sie alternative Behandlungen in den Leistungskatalog aufnehmen.
Kontaktieren Sie uns
DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG
Haben Sie noch Fragen zur beihilfekonformen Krankenversicherung? Dann vereinbaren Sie einen individuellen Beratungstermin mit unseren Mitarbeitern der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin. Wir freuen uns auf Sie!
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