Gesetzliche oder Private Krankenversicherung
Beihilfeberechtigte Beamte der Polizei befinden sich in der luxuriösen Situation, frei über ihre Krankenversicherung entscheiden zu können. Hier haben Sie eine Wahlfreiheit zwischen zwei völlig unterschiedlichen Versicherungssystemen. Während die gesetzliche Krankenversicherung auf das Solidaritätsprinzip setzt, basiert die private Krankenversicherung auf dem Individualprinzip. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephan Heidemann in Berlin unterstützen Sie gern bei der Wahl der richtigen Krankenversicherung.
Wer benötigt überhaupt eine Krankenversicherung?
Viele Beamte der Polizei erhalten keine Beihilfe, sondern die sogenannte Heilfürsorge. Hier kommt der Dienstherr seiner Krankenfürsorgepflicht durch Übernahme der kompletten Gesundheitskosten nach. Eine Restkostenversicherung muss hier nicht abgeschlossen werden. Allerdings erhalten Sie lediglich den schwachen, vom Gesetzgeber als Kompromiss ausgestalteten, Grundschutz. Diesen können Sie mit einer privaten Zusatzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephan Heidemann in Berlin effektiv erweitern.
Beziehen Sie jedoch Beihilfe, übernimmt Ihr Dienstherr lediglich einen Teil der erstattungsfähigen Kosten. Damit Beamte der Polizei keine große finanzielle Belastung befürchten müssen, gilt seit 1. Januar 2019 die Pflicht zum Abschluss einer Restkostenversicherung. Hierbei besteht die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.
Die gesetzliche Krankenversicherung
Wie der Name bereits vermuten lässt, liegt die Ausgestaltung der gesetzlichen Krankenversicherung in den Händen des Gesetzgebers. Dieser entscheidet über Faktoren wie Beitragshöhe und Leistungsumfang. Ein Mitspracherecht der Versicherten selbst besteht nicht. Sie müssen vielmehr Kompromissbereitschaft zeigen. Schließlich ist es die Aufgabe des Gesetzgebers mit dem Leistungsumfang den kleinsten gemeinsamen Nenner der Gesellschaft zu finden.
Die gesetzliche Krankenversicherung basiert auf dem Solidaritätsprinzip. Die Leistungen, die den gesetzlich Versicherten geboten werden, sind genau festgelegt und einheitlich geregelt. Wie hoch der Beitrag ausfällt, hängt vom Einkommen des Versicherten ab. Dieser muss 15,5% seines Einkommens aufbringen.
Beamte der Polizei, die sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, müssen mit empfindlichen Nachteilen leben. Hierzu gehört nicht nur der schwache Grundschutz des Leistungskatalogs. Darüber hinaus verlieren Sie Ihren Anspruch auf Beihilfe. Sie müssen die Beiträge vollumfänglich aus eigener Tasche bezahlen.
Die private Krankenversicherung
Beamte der Polizei, die sich für die private Krankenversicherung entscheiden, behalten wiederum ihren Anspruch auf Beihilfe. Die Beihilfe übernimmt mindestens 50% der erstattungsfähigen Gesundheitskosten. Aus diesem Grund handelt es sich auch nur bei der privaten Krankenversicherung um eine wirkliche Restkosten- und keine Vollkostenversicherung. Hieraus folgt ein fairer Versicherungsbeitrag, der sich nicht nur an ihrem Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang orientiert. Außerdem kommt zum Tragen, dass nicht die vollen Gesundheitskosten, sondern lediglich Restkosten abgedeckt werden müssen.
Die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephan Heidemann in Berlin ist die optimale Lösung für beihilfeberechtigte Beamte der Polizei. Hier profitieren Sie von maßgeschneiderten Tarifen, die Sie zu optimalen Konditionen erhalten. Da Sie lediglich die Restkosten abdecken müssen, kann der Versicherungsbeitrag sogar geringer ausfallen als in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Schließlich sorgt Ihr überdurchschnittlich hohes Gehalt zu hohen Beiträgen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Steigen Sie in jungen Jahren in die beihilfekonforme Krankenversicherung ein, garantieren Sie sich bestmögliche Konditionen. Hierzu beraten wir Sie gern unverbindlich und persönlich.
Die Leistungen
Die größten Unterschiede der beiden Versicherungssysteme liegen sicherlich im Bereich der Leistungen. Im Folgenden haben die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephan Heidemann in Berlin die einzelnen Leistungen aufgelistet.
Da Beamte der Polizei, die Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, lediglich den schwachen gesetzlichen Grundschutz erhalten, sind die Leistungen in der Regel schwach. Ihnen stehen nur die Gesundheitsleistungen zu, die möglichst günstig und notwendig sind. Eine Behandlung wird nur durch entsprechende Vertragsärzte durchgeführt. Ärzte, die nicht an die Kasse gebunden sind, können nur nach entsprechender Überweisung besucht werden. Für die Erweiterung des schwachen Schutzes ist der Abschluss entsprechender privater Zusatzversicherungen von Nöten.
Im Rahmen der privaten Krankenversicherung wird nicht auf Preis, sondern in aller erster Linie auf Notwendigkeit der Behandlung geachtet. Als Mitglied der beihilfekonformen privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephan Heidemann in Berlin wird die Versorgung abgedeckt, die Ihr Arzt für angemessen und notwendig erachtet. Dabei erhalten Sie den Zugang zu Therapien (auch alternative) und den effektivsten Medikamenten. Eine freie Wahl von Arzt und Krankenhaus ist selbstverständlich.
Altersversorgung
In Zeiten von steigender Unsicherheit der staatlichen Versorgung im Alter, gewinnt das Thema der Altersversorgung eine stetig steigende Bedeutung. In Folge immer besserer medizinischer Versorgung hat sich die Demographie Deutschlands gewandelt. Da die Menschen immer gesünder sind, werden sie auch immer älter. Hieraus folgt eine steigende Zahl an Rentnern. Diese benötigen eine umfangreichere medizinische Versorgung als junge Menschen.
Da die gesetzliche Krankenversicherung auf dem Solidaritätsprinzip basiert, zahlt jedes Mitglied die gleichen Beiträge. Wer wie viele Leistungen tatsächlich in Anspruch nimmt, spielt dabei keine Rolle. Hieraus folgt, dass gesunde, junge Menschen die medizinische Versorgung von immer mehr älteren Menschen mittragen müssen. Sollte die Summe der Versicherungsbeiträge nicht mehr genügen, um die Gesundheitskosten aller Mitglieder abdecken zu können, können Erhöhungen der Versicherungsbeiträge oder Leistungskürzungen die Folge sein.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung sorgt bei der privaten Krankenversicherung jeder Versicherte für sich selbst vor. Während der Vertragslaufzeit werden Altersrückstellungen gebildet, mit deren Hilfe die gesteigerten medizinischen Kosten im Alter abgedeckt werden können. Hieraus folgt, dass Sie keine Leistungskürzungen oder Beitragserhöhungen befürchten müssen.
Zahnarzt
Der zahnmedizinische Bereich macht große Unterschiede zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung deutlich. Während Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung lediglich notwendige Behandlungen erhalten, profitieren Sie in der privaten Krankenversicherung von erweiterten Leistungen. Sollten Sie als Mitglied erweiterte Leistungen erhalten, die über die Regelversorgung hinausgehen, müssen Sie die Differenz selbst zahlen. Einsehen können Sie die Kosten im einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Ein klassisches Beispiel ist die Kostenübernahme bei Zahnfüllungen (nur Amalgam und Kunststoff möglich).
Selbstverständlich verursacht Zahnersatz hohe Kosten. Auch hier gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Regelversorgung. Von diesen Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel 50%. Ein gepflegtes Bonusheft des Versicherten kann jedoch einen positiven Einfluss auf die Kostenübernahme haben.
Pauschale Aussagen über die Kostenübernahme in der privaten Krankenversicherung können nur schwer getroffen werden. Dies kommt vielmehr auf Ihren individuellen Leistungsumfang an. Ihr großer Vorteil ist, dass eine vollumfängliche Kostenübernahme von zahnärztlichen Behandlungen möglich ist. Hierbei unterliegen Sie der Gebührenordnung für Zahnärzte.
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