Freie Heilfürsorge
Als Beamter der Polizei befinden Sie sich in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Dieses Beamtenverhältnis ist geprägt von gegenseitigen Rechten und Pflichten. Während Sie Dienst- und Treuepflichten erfüllen müssen, muss Ihr Dienstherr Fürsorgepflichten nachkommen. Hierzu zählt nicht nur die finanzielle Fürsorge in Form von monatlichen Bezügen. Darüber hinaus muss Ihr Dienstherr Krankenfürsorgepflichten erfüllen. Hierbei hat Ihr Dienstherr die Wahl zwischen Heilfürsorge und Beihilfe.
Im Rahmen der Beihilfe übernimmt Ihr Dienstherr lediglich einen Teil der erstattungsfähigen Gesundheitskosten. Für die Restkosten sind Sie seit 1. Januar 2019 zum Abschluss einer separaten Krankenversicherung verpflichtet. So sollten hohe finanzielle Belastungen vom Beamten ferngehalten werden. Die optimale Restkostenversicherung erhalten Sie mit der beihilfekonformen privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin.
Während die Beihilfe nur einen Teil der Gesundheitskosten übernimmt, werden im Rahmen der freien Heilfürsorge alle Gesundheitskosten übernommen. Eine separate Versicherung müssen Sie hier nicht abschließen. Der Leistungsumfang ist dabei mit dem der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Mithin erhalten Sie den gesetzlich festgeschriebenen Grundschutz.
Allerdings sollten Sie beachten, dass sich Ihr Anspruch auf Heilfürsorge früher oder später in einen Beihilfeanspruch umwandeln wird. Da ein zu später Eintritt in die private Krankenversicherung jedoch mit hohen Kosten verbunden ist, sollten Sie perspektivisch handeln. Mit der Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin können Sie sich bereits in jungen Jahren eine garantierte Aufnahme in die private Krankenversicherung zu bestmöglichen Konditionen sichern.
Beihilfe oder Heilfürsorge?
Wie der Dienstherr seiner Krankenfürsorgepflicht nachkommt, liegt in seinem Ermessen. Hierbei hat er die Wahl zwischen Heilfürsorge und Beihilfe. In der Regel erhalten Beamte der Polizei, die einer risikoarmen Tätigkeit im Innendienst nachgehen, Beihilfe. Beamte der Polizei, die wiederum im risikoreichen Außendienst oder Vollzugsdienst tätig sind, erhalten grundsätzlich freie Heilfürsorge. Die Gründe hierfür liegen auf der Hand.
Bei der Berechnung der Versicherungsbeiträge werden nicht nur Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang maßgeblich. Auch Risikozuschläge können unter Umständen einen Einfluss auf die Beitragshöhe haben. Beamte, die sich in einer risikoreichen Tätigkeit wiederfinden, müssten dementsprechend mit unzumutbar hohen Versicherungsbeiträgen rechnen.
Die passende Zusatzversicherung für die Heilfürsorge
Die DBV ist seit nunmehr über 140 Jahren auf dem Gebiet des öffentlichen Dienstes tätig. Dementsprechend haben wir uns ein Höchstmaß an Expertise aufbauen können. Wir wissen genau, worauf es beim passenden Versicherungsschutz für Beamte der Polizei ankommt. Als Beamter mit Anspruch auf freie Heilfürsorge steht Ihnen der vom Gesetzgeber festgeschriebene Grundschutz zu. Da dieser in etwa dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht, kann der Wunsch einer Zusatzversicherung aufkommen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin hat einige Zusatzversicherungen für Sie im Angebot. Im Rahmen eines ausführlichen und unverbindlichen Beratungsgespräch in unserer Geschäftsstelle stellen wir gern Ihre optimalen Zusatzversicherungen zusammen.
Zahnzusatzversicherung
Da Sie im Rahmen der freien Heilfürsorge nur einen Anspruch auf den gesetzlich festgeschriebenen Grundschutz haben, steht Ihnen im Bereich der Zahngesund nur eine schwache Unterstützung zu. Wer hier weitergehende Behandlungen durch den Zahnarzt erhalten möchte, muss unter Umständen mit hohen Zuzahlungen rechnen.
Enorme Kosten können vor allem in den Bereichen des Zahnersatzes, der Zahnbehandlungen und der Prophylaxe entstehen. Schließlich müssen Sie für die Differenz der Kosten aufkommen.
Wer derartige Kosten vermeiden möchte, sollte sich einmal die private Zahnzusatzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin ansehen. Diese ist die perfekte Lösung für Beamte der Polizei, die hohe Eigenbeteiligungen vorbeugen möchten.
Es gibt Leistungen, die von Anfang an nicht von der freien Heilfürsorge übernommen werden. Sie sind im Leistungskatalog ausgeschlossen. Hierzu zählt beispielsweise die professionelle Zahnreinigung. Bestimmte Leistungen im Bereich des Zahnersatzes, Zahnarztrechnungen oder anderen modernen Zahnbehandlungen orientieren sich stets an den Festzuschüssen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Krankenversicherung
Sollten Sie als Beamter der Polizei freie Heilfürsorge beziehen, werden Ihre Gesundheitskosten vollumfänglich von Ihrem Dienstherrn übernommen. Dementsprechend müssen Sie keine separate Restkostenversicherung abschließen. Allerdings sind Sie nicht für immer heilfürsorgeberechtigt. Es gibt unterschiedliche Szenarien, bei denen ein Wechsel in die Beihilfe möglich ist. Ein häufiger Grund ist der erfolgreiche Abschluss des Vorbereitungsdienstes. Sobald Sie zum Beamten auf Probe ernannt werden, wird der Anspruch von freier Heilfürsorge häufig in einen Anspruch auf Beihilfe umgewandelt. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn Sie nach dem Vorbereitungsdienst im risikoarmen Innendienst tätig werden.
Ein weiteres Szenario ist der Wechsel vom risikoreichen Außendienst in den risikoarmen Innendienst. Da Sie nun keinen allzu großen Risiken für Ihre Gesundheit ausgesetzt sind, ist Ihnen nun eine Restkostenversicherung finanziell zumutbar. Schließlich müssen Sie nicht mehr mit Risikozuschlägen rechnen.
Spätestens dann, wenn Sie in den Ruhestand versetzt werden, wandelt sich Ihr Anspruch auf freie Heilfürsorge in einen Anspruch auf Beihilfe um. Nun müssen Sie sich um eine passende Restkostenversicherung kümmern. Die optimale Restkostenversicherung für alle beihilfeberechtigten Beamten der Polizei ist die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin.
Anwartschaftsversicherung
Sollten Sie als Beamter der Polizei freie Heilfürsorge beziehen, müssen Sie sich bewusst sein, dass Sie früher oder später Beihilfe beziehen werden. Hier sollten Sie sich passend vorbereiten. So können Sie hohen Beiträgen entgehen. Bei der Beitragsberechnung werden individuelle Faktoren wie Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang maßgeblich. Hieraus folgt, dass ein Eintritt in die private Krankenversicherung im hohen Alter mit entsprechend hohen Versicherungsbeiträgen verbunden ist.
Diese hohen Versicherungsbeiträge können Sie mit der Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin vermeiden. Wir empfehlen Ihnen eine derartige Versicherung bereits während Ihres Vorbereitungsdienstes in jungen Jahren abzuschließen. Ihre damaligen Faktoren wie Alter und Gesundheitszustand werden beim späteren Eintritt in die private Krankenversicherung maßgeblich. So werden Sie bei der Beitragsberechnung so behandelt als wären Sie die ganze Zeit über Mitglied in der privaten Krankenversicherung gewesen.
Pflegeversicherung
Wie alle anderen Personen, sind auch Beamte der Polizei dazu verpflichtet, eine Pflegepflichtversicherung abzuschließen. Die freie Heilfürsorge hat hierauf keinen anderweitigen Einfluss. Hier empfehlen wir Ihnen die leistungsstarke private Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin. So erhalten Sie eine maßgeschneiderte Pflegeversicherung, die sich ganz individuell an Ihre Wünsche und Bedürfnisse anpasst. Bei einem persönlichen und unverbindlichen Beratungsgespräch in unserer Geschäftsstelle stellen wir Ihnen die Pflegeversicherung gern persönlich vor.
Kontaktieren Sie uns
DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG
Lassen Sie sich bei Fragen gern von unseren Mitarbeitern der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin beraten.
14052 Berlin
Heidemann & Oeser oHG
Reichsstr. 92 a
14052 Berlin
09:00 bis 15:00
09:00 bis 15:00
09:00 bis 15:00
09:00 bis 15:00
09:00 bis 15:00
09:00 bis 15:00