DBV Heidemann & Oeser oHG in Berlin Absicherung im Auslandseinsatz

Die Absicherung im Auslandseinsatz für Soldaten

Der Auslandseinsatz gehört für viele Soldaten zu den beruflichen Möglichkeiten und Pflichten bei der Bundeswehr. Sei es aus militärischen, zivilen oder anderen Gründen – mit der Reise ins Ausland kommen oft zahlreiche Fragen auf. In diesem Artikel haben wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin daher die wichtigsten Informationen zur Absicherung im Auslandseinsatz für Soldaten zusammengefasst und beleuchtet, welchen Versicherungen in diesem Bereich eine besondere Bedeutung zukommt.

Der Auslandseinsatz für Soldaten: die Grundlagen

Vor der eigentlichen Frage, wie es mit der Versorgung aussieht, steht die Frage, was überhaupt ein Auslandseinsatz für Soldaten ist. Grundsätzlich fällt darunter jede Tätigkeit zu dienstlichen Zwecken außerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Einsatz ist in diesem Sinne also nicht zwangsläufig als militärische Verwendung zu sehen, sondern umfasst jede Tätigkeit, die der Soldat im Ausland auf Veranlassung seines Dienstherrn (der Bundeswehr) wahrnimmt. 

Bei der Bundeswehr haben Sie in den meisten Fällen die Wahl, ob Sie an einem Einsatz im Ausland teilnehmen möchten. Gezwungen wird niemand, sofern sich ausreichend Freiwillige für den Einsatz bewerben. Nur, falls es zu wenige Soldaten für den Einsatz im Ausland gibt, können einzelne Mitglieder der Truppe zur Teilnahme verpflichtet werden.

Die Ansprüche von Soldaten im Auslandseinsatz

Grundsätzlich erhalten Sie bei einem vorübergehenden oder dauerhaften Einsatz im Ausland weiterhin die Bezüge, die Ihnen auch vor dem Einsatz zustanden. Das gilt im Übrigen auch für den Wehrsold, den Sie als freiwillig Wehrdienstleistender erhalten. Zur normalen Besoldung kommen unterschiedliche Zulagen, die bei einem Auslandseinsatz von Soldaten gezahlt werden. Dabei kommen unter anderem diese Zahlungen in Frage:

  • Stellenzulagen für die Besetzung eines bestimmten Dienstpostens.
  • Erschwerniszulagen bei besonderer Beanspruchung im Dienst (etwa für Fallschirmspringer oder Piloten).
  • Auslandsverwendungszuschlag (AVZ), auf den wir weiter unten näher eingehen.

Beim Auslandsverwendungszuschlag handelt es sich um eine zusätzliche Zahlung des Dienstherrn, die pro Tag gewährt wird. Sie soll zumindest auf finanzieller Ebene einen Ausgleich für die erhöhte Gefahrenlage, die Entfernung von der Familie und generell für die erschwerten Lebensumstände im Ausland schaffen. Die Höhe des Auslandsverwendungszuschlags richtet sich nach Stufen, die wiederum für die Umstände im jeweiligen Land stehen. Die Zahlungen betragen jeweils:

  • In Stufe 1: 30 Euro pro Tag.
  • In Stufe 2: 46 Euro pro Tag.
  • In Stufe 3: 62 Euro pro Tag.
  • In Stufe 4: 78 Euro pro Tag.
  • In Stufe 5: 94 Euro pro Tag.
  • In Stufe 6: 110 Euro pro Tag.

Weitere Leistungen im Auslandseinsatz von Soldaten in besonderen Fällen

Im Auslandseinsatz für Soldaten ergeben sich neben den genannten, grundlegenden Ansprüchen oft weitere Ansprüche. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin stellen Ihnen in den nächsten Abschnitten vor, welche Leistungen unter anderem darunterfallen.

Die Reisebeihilfe 

Bedienstete der Bundeswehr erhalten im Auslandseinsatz für Soldaten eine sogenannte Reisebeihilfe für die Fahrt oder den Flug in die heimatliche Wohnung. Hierbei wird Ihnen ein Teil der Aufwendungen erstattet, die Sie für die Reise vom Ausland nach Hause sowie zurück ins Ausland hatten. Um die Erstattung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag beim Bundesverwaltungsamt (BVA) oder der für Sie zuständigen Abteilung stellen.

Die Unfallentschädigung

Werden Sie im Einsatz verletzt und tragen Sie von dieser Verletzung einen dauerhaften, mindestens 50-prozentigen Grad der Schaden (GdS) davon, erhalten Sie einmalig 150.000 Euro. Hinzu kommt bei Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten das Unfallruhegehalt, das in der Regel rund 2000 Euro beträgt sowie verschiedene Entschädigungen an Hinterbliebene, sofern der Soldat im Einsatz stirbt. Für die Hinterbliebenen gilt Folgendes:

  • Die Witwe oder der Witwer des Soldaten erhält 60 Prozent des dem Soldaten eigentlich zustehenden Unfallruhegehaltes.
  • Die Waisen des Soldaten erhalten jeweils 30 Prozent des Unfallruhegehaltes.
  • Witwen und Waisen erhalten jeweils ein Sterbegeld, das sich nach den einschlägigen Vorschriften im Soldatenversorgungsgesetz (SVG) richtet.

Lebens- und Unfallversicherungen: Ergänzen Sie die Absicherung durch den Dienstherrn

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin empfehlen, für den Auslandseinsatz von Soldaten grundsätzlich eine Lebens- sowie eine Unfallversicherung abzuschließen. Mit unseren speziellen Lösungen für Soldaten sind Sie und Ihre Angehörigen auch dann versichert, wenn Sie aufgrund eines kriegerischen Ereignisses sterben sollten. Klassische Unfall- oder Lebensversicherungen leisten in einem solchen Fall nicht.

Durch die Unfallversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin erhalten Sie immer dann Leistungen, wenn Sie einen Unfall erleiden. Durch den Auslandseinsatz von Soldaten ist es schnell und unvorhersehbar möglich, einen Unfall zu erleiden. Aus diesem Grund unterteilen sich die Leistungen der Unfallversicherung in zwei oder drei Teile, deren Höhe Sie beim Abschluss des Vertrages bestimmen:

  • Die Einmalzahlung: Sie richtet sich nach der jeweiligen Verletzung. So können Sie zum Beispiel vereinbaren, dass Sie bei einem gebrochenen Arm einmalig 2000 Euro erhalten.
  • Die Versicherungssumme: Sie richtet sich nach dem Grad der Invalidität. Haben Sie zum Beispiel eine Summe von 500.000 Euro vereinbart und werden durch einen Unfall dauerhaft zu 50 Prozent invalide, erhalten Sie 250.000 Euro.
  • Die Unfallrente: Sie ist optional. Mit ihr erhalten Sie monatliche Zahlungen, wenn Sie einen Unfall erleiden – so können Sie Ihre laufenden Kosten weiterhin decken. 

Mit einer Lebensversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin sparen Sie eine bestimmte Summe Kapital an, die im Falle Ihres Ablebens ausgezahlt wird. Sollte dieser Fall nicht eintreten, erhalten Sie die Summe beim Erreichen eines bestimmten Alters – ansonsten fällt sie in den Besitz Ihrer Erben.

Kontaktieren Sie uns

DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG

Haben Sie weitere Fragen zum Auslandseinsatz für Soldaten und dem hier benötigten Versicherungsschutz oder möchten Sie generelle Informationen zur Einstellung bei der Bundeswehr erhalten? Wenden Sie sich an uns – die DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin ist jederzeit für Sie da!

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